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   BGH, 05.07.2023 - XII ZB 539/22   

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https://dejure.org/2023,21451
BGH, 05.07.2023 - XII ZB 539/22 (https://dejure.org/2023,21451)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2023 - XII ZB 539/22 (https://dejure.org/2023,21451)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2023 - XII ZB 539/22 (https://dejure.org/2023,21451)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § ... 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 319 Abs. 1 ZPO, § 319 Abs. 3 ZPO, § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 261 Abs. 2 ZPO, § 295 Abs. 1 Alt. 1 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründung

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 2 S. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 520 Abs. 2 S. 2 Nr. 3
    Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mal wieder: Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung?

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 3657
  • NJW-RR 2023, 1421
  • MDR 2023, 1202
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 11/16

    Heilung eines Zustellungsmangels im Zivilprozess: Bedeutung des

    Auszug aus BGH, 05.07.2023 - XII ZB 539/22
    Von der fehlerhaften Parteibezeichnung zu unterscheiden ist die irrtümliche Benennung einer am materiell-rechtlichen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person als Partei (vgl. BGHZ 214, 294 = NJW 2017, 2472 Rn. 21 mwN und BGH Urteil vom 27. November 2007 - X ZR 144/06 - NJW-RR 2008, 582 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 144/06

    Zur Auslegung einer Parteibezeichnung - Bestätigung der BAG-Rechtssprechung

    Auszug aus BGH, 05.07.2023 - XII ZB 539/22
    Von der fehlerhaften Parteibezeichnung zu unterscheiden ist die irrtümliche Benennung einer am materiell-rechtlichen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person als Partei (vgl. BGHZ 214, 294 = NJW 2017, 2472 Rn. 21 mwN und BGH Urteil vom 27. November 2007 - X ZR 144/06 - NJW-RR 2008, 582 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 28.03.1995 - X ARZ 255/95

    Bezeichnung der beklagten Partei; Anfechtung des Titels durch eine "Scheinpartei"

    Auszug aus BGH, 05.07.2023 - XII ZB 539/22
    Erlässt das Gericht nach einer fehlerhaften Auslegung der Klageschrift ein Sachurteil gegen eine Person, die von der Parteibezeichnung in der Klageschrift tatsächlich nicht betroffen ist und mit der ein Prozessrechtsverhältnis nicht bestanden hat ("Scheinbeklagter"), kann sich diese bis zur Feststellung, nicht verklagt worden zu sein, am weiteren Rechtsstreit beteiligen und insbesondere den Rechtsbehelf ergreifen, der zur Beseitigung des gegen sie ergangenen Titels vorgesehen ist (vgl. BGH Beschluss vom 28. März 1995 - X ARZ 255/95 - NJW-RR 1995, 764, 765).
  • BGH, 17.09.2010 - V ZR 5/10

    Parteiwechsel durch Prozesserklärung in der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BGH, 05.07.2023 - XII ZB 539/22
    Ein solches Verhalten kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf schließen lassen, dass die bis dahin nicht in den Prozess einbezogenen Partei eine ihr gegenüber ergehende Sachentscheidung erstrebt und diese nicht von der vorherigen Zustellung einer Parteiänderungsschrift abhängig gemacht werden soll; damit wäre der Mangel der fehlenden Zustellung eines solchen Schriftsatzes nach § 295 Abs. 1 Alt. 1 ZPO geheilt (vgl. BGH Urteil vom 17. September 2010 - V ZR 5/10 - NJW 2010, 3376 Rn. 11).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 692/02

    Außerordentliche Kündigung - Klageschrift - Auslegung

    Auszug aus BGH, 05.07.2023 - XII ZB 539/22
    Aus diesem Grunde unterliegt ein Beschluss, der eine "Rubrumsberichtigung" vor Urteilserlass ausspricht, weder in unmittelbarer noch in entsprechender Anwendung von § 319 Abs. 3 ZPO der sofortigen Beschwerde und ist auch nicht der materiellen Rechtskraft fähig (vgl. BAG NZA 2004, 452, 454; OLG Karlsruhe Beschluss vom 17. Oktober 2016 - 9 W 25/16 - juris Rn. 12; OLG Koblenz Beschluss vom 21. März 2013 - 6 W 143/13 - juris Rn. 4; Stein/Jonas/Althammer ZPO 23. Aufl. § 319 Rn. 8; Kempe/Antochewicz NJW 2013, 2797, 2799).
  • BGH, 14.03.2023 - II ZR 152/21

    Auslegung einer Schlichtungsklausel einer Partnerschaftsgesellschaft von

    Auszug aus BGH, 05.07.2023 - XII ZB 539/22
    Die Vorschrift des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO soll den Berufungsführer im Interesse der Verfahrenskonzentration dazu anhalten, die angegriffene Entscheidung nicht nur im Ergebnis, sondern in der konkreten Begründung zu überprüfen (vgl. BGH Urteil vom 14. März 2023 - II ZR 152/21 - WM 2023, 816 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 12.02.2020 - XII ZB 445/19

    Darlegen der Berufungsbegründung zur Entscheidungserheblichkeit des

    Auszug aus BGH, 05.07.2023 - XII ZB 539/22
    Besondere formale Anforderungen werden nicht gestellt; für die Zulässigkeit der Berufung ist es insbesondere ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 445/19 - NJW-RR 2020, 573 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 16.01.2023 - VIa ZB 19/22

    Inanspruchnahme einer Fahrzeugherstellerin wegen der Verwendung einer

    Auszug aus BGH, 05.07.2023 - XII ZB 539/22
    Deshalb muss die Berufungsbegründung auf die tragenden Erwägungen des Erstgerichts eingehen und darlegen, warum diese aus Sicht des Berufungsführers nicht zutreffen; die Begründung muss - ihre Richtigkeit unterstellt - geeignet sein, das gesamte Urteil in Frage zu stellen (vgl. BGH Beschluss vom 16. Januar 2023 - VIa ZB 19/22 - juris Rn. 8 mwN).
  • OLG Bremen, 19.02.2010 - 2 U 84/09

    Berichtigung des Passivrubrums bei nicht identitätswahrendem Inhaberwechsel bei

    Auszug aus BGH, 05.07.2023 - XII ZB 539/22
    Ein gegen den Scheinbeklagten ergangenes Sachurteil muss durch das Berufungsgericht aus prozessrechtlichen Gründen in entsprechender Anwendung von § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ZPO aufgehoben und die Sache an das vorinstanzliche Gericht zurückverwiesen werden, um dort die bislang unterbliebene Sachentscheidung gegenüber dem in Wahrheit gemeinten Beklagten herbeizuführen (vgl. OLG München NJW 1971, 1615 f.; OLG Hamm NJW-RR 1999, 217, 218; OLG Bremen Urteil vom 19. Februar 2010 - 2 U 84/09 - juris Rn. 18 f.).
  • OLG Karlsruhe, 17.10.2016 - 9 W 25/16

    Unzulässige Beschwerde gegen "Berichtigung" des Rubrums in einem

    Auszug aus BGH, 05.07.2023 - XII ZB 539/22
    Aus diesem Grunde unterliegt ein Beschluss, der eine "Rubrumsberichtigung" vor Urteilserlass ausspricht, weder in unmittelbarer noch in entsprechender Anwendung von § 319 Abs. 3 ZPO der sofortigen Beschwerde und ist auch nicht der materiellen Rechtskraft fähig (vgl. BAG NZA 2004, 452, 454; OLG Karlsruhe Beschluss vom 17. Oktober 2016 - 9 W 25/16 - juris Rn. 12; OLG Koblenz Beschluss vom 21. März 2013 - 6 W 143/13 - juris Rn. 4; Stein/Jonas/Althammer ZPO 23. Aufl. § 319 Rn. 8; Kempe/Antochewicz NJW 2013, 2797, 2799).
  • OLG Koblenz, 21.03.2013 - 6 W 143/13

    Urteilsberichtigung: Sofortige Beschwerde gegen eine vor Urteilserlass

  • OLG Hamm, 16.02.1998 - 18 U 155/97

    Fehlendes Prozessrechtsverhältnis zwischen Kläger und Beklagtem; Fehlen der

  • OLG München, 10.03.1971 - 12 U 3190/70

    Verklagen einer Partei unter ihrer Firma ; Kläger ; Beklagter; Partei ; Inhaber

  • OLG Frankfurt, 13.03.2024 - 13 U 180/22

    Lagerhalterin einer (insolventen) Anlagegesellschaft für Goldanlagen haftet

    Es spielt auch im Rahmen der Zulässigkeit der Berufung keine Rolle, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (BGH, st. Rspr., z.B. Beschluss v. 5.7.2023, XII ZB 539/22, juris Rn. 7).

    Die Begründung muss mithin - ihre Richtigkeit unterstellt - geeignet sein, das gesamte Urteil in Frage zu stellen (BGH, Beschluss v. 5.7.2023, XII ZB 539/22, juris Rn. 8).

  • BGH, 29.11.2023 - IV ZB 17/23

    Verwerfung der Berufung als unzulässig mangels Beschwer

    Zwar darf auch derjenige Berufung einlegen, gegen den sich das Urteil richtet, obwohl er im Prozess nicht als Partei beteiligt war (BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2023 - XII ZB 539/22, juris Rn. 15, sowie vom 9. November 1977 - VIII ZB 34/77, VersR 1978, 139 [juris Rn. 5]).
  • OLG Stuttgart, 05.03.2024 - 6 U 83/23

    Leasingvertrag: Rückabwicklungsanspruch aufgrund einer

    Jedoch ist es für die Zulässigkeit der Berufung ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (BGH, Beschluss vom 13. September 2022 - XI ZB 7/22 -, juris, Rn. 5, BGH, Beschluss vom 05.07.2023 - XII ZB 539/22 -, juris, Rn. 7).
  • OLG München, 14.09.2023 - 6 U 601/22

    "Herr der Ringe Konzert"

    Besondere formale Anforderungen werden nicht gestellt; für die Zulässigkeit der Berufung ist es insbesondere ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Beschluss vom 05.07.2023 - XII ZB 539/22, BeckRS 2023, 21836 Rn. 7).
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