Rechtsprechung
BGH, 24.08.2016 - XII ZB 84/13 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
VersAusglG §§ 5 Abs. 2, 17, 27; BetrAVG § 4 Abs. 5; HGB § 253 Abs. 2; RückAbzinsV §§ 6, 6 a
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 5 Abs 2 VersAusglG, § 17 VersAusglG, § 27 VersAusglG, § 4 Abs 5 BetrAVG, § 253 Abs 2 HGB
Versorgungsausgleich: Externe Teilung eines betrieblichen Anrechts bei bereits laufender Rente; Berechnung des Ausgleichswerts - IWW
Art. 111 Abs. 5 FGG-RG, § ... 48 Abs. 3 VersAusglG, § 5 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG, §§ 225 f. FamFG, § 5 Abs. 2 VersAusglG, §§ 225 FamFG, 51 Abs. 1 VersAusglG, §§ 225, 226 FamFG, § 32 VersAusglG, § 225 Abs. 2, 3 VersAusglG, § 4 Abs. 5 BetrAVG, § 30 VersAusglG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 29 VersAusglG, §§ 32 ff. VersAusglG, § 27 VersAusglG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 253 Abs. 2 HGB, § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB, § 6 a RückAbzinsV, § 6 RückAbzinsV, § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB, § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB, § 5 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG, § 76 Abs. 4 Satz 2 SGB VI, §§ 14 Abs. 2 Nr. 2, 17 VersAusglG, § 222 Abs. 3 FamFG, § 14 Abs. 4 VersAusglG
- Wolters Kluwer
Externe Teilung eines auf einer rückstellungsfinanzierten Direktzusage beruhenden betrieblichen Anrechts; Gewährung einer ungekürzten Versorgung gegenüber einer ausgleichspflichtigen Person seit dem Ende der Ehezeit; Ermittlung des Barwerts künftiger Leistungen aus einer ...
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Keine Übernahme der nach § 6a RückAbzinsV handelsbilanziell zulässigen Ausweitung des Betrachtungszeitraums auf zehn Jahre bei der handelsrechtlichen Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen für die Ermittlung des Barwerts künftiger Leistungen aus einer Direktzusage ...
- rewis.io
Versorgungsausgleich: Externe Teilung eines betrieblichen Anrechts bei bereits laufender Rente; Berechnung des Ausgleichswerts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Externe Teilung eines auf einer rückstellungsfinanzierten Direktzusage beruhenden betrieblichen Anrechts; Gewährung einer ungekürzten Versorgung gegenüber einer ausgleichspflichtigen Person seit dem Ende der Ehezeit; Ermittlung des Barwerts künftiger Leistungen aus einer ...
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Externe Teilung eines auf einer rückstellungsfinanzierten Direktzusage beruhenden betrieblichen Anrechts; Gewährung einer ungekürzten Versorgung gegenüber einer ausgleichspflichtigen Person seit dem Ende der Ehezeit; Ermittlung des Barwerts künftiger Leistungen aus einer ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Versorgungsausgleich: Wie ist der Barwert künftiger Leistungen zu ermitteln?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Barwert künftiger Leistungen beim Versorgungsausgleich
- famrz.de (Kurzinformation)
Externe Teilung eines betrieblichen Anrechts
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Externe Teilung eines auf einer rückstellungsfinanzierten Direktzusage beruhenden betrieblichen Anrechts
- hefam.de
(Kurzinformation)
Beachte den korrekten BilMoG-Zins
Verfahrensgang
- AG Brühl, 14.05.2012 - 31 F 308/06
- OLG Köln, 15.01.2013 - 4 UF 126/12
- BGH, 24.08.2016 - XII ZB 84/13
- BGH, 21.09.2016 - XII ZB 84/13
Papierfundstellen
- MDR 2017, 214
- FamRZ 2016, 2000
- FamRZ 2016, 2079
- WM 2017, 206
Wird zitiert von ... (29)
- BGH, 21.09.2016 - XII ZB 264/13
Versorgungsausgleich: Entziehung eines Anrechts durch Ausübung eines …
Allerdings stehen die diesbezüglichen Erwägungen des Beschwerdegerichts nicht in jeder Hinsicht im Einklang mit der - nach Erlass des angefochtenen Beschlusses ergangenen - Rechtsprechung des Senats zur Teilung laufender Betriebsrenten aus kapitalgedeckten oder rückstellungsfinanzierten Anrechten (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Februar 2016 - XII ZB 447/13 - FamRZ 2016, 775 Rn. 42 ff. und vom 24. August 2016 - XII ZB 84/13 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 19.07.2017 - XII ZB 201/17
Versorgungsausgleich: Fondsanteile als Teilungsgegenstand bei der externen …
Jedenfalls erlaubt die Vorschrift keine "offene Tenorierung", bei der es dem Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person überlassen bleibt, die konkrete Höhe des Kapitalbetrags nach eigenen Berechnungen selbst festzulegen (Senatsbeschluss vom 24. August 2016 - XII ZB 84/13 - FamRZ 2016, 2000 Rn. 38, 40 mwN).Insofern genügt es allerdings für eine Bestimmbarkeit, wenn die Berechnung des Zahlungsanspruchs mit Hilfe offenkundiger Umstände möglich ist (Senatsbeschluss vom 24. August 2016 - XII ZB 84/13 - FamRZ 2016, 2000 Rn. 39).
Dem Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person, der diese Berechnung durchführen könnte, darf es hingegen nicht überlassen bleiben, die konkrete Höhe des Kapitalbetrags nach eigenen Berechnungen selbst festzulegen (Senatsbeschluss vom 24. August 2016 - XII ZB 84/13 - FamRZ 2016, 2000 Rn. 38, 40 mwN).
- BGH, 11.01.2023 - XII ZB 433/19
Teilrechtskraft beim Versorgungsausgleich
(a) Abweichungen von dem gesetzlichen Stichtagsprinzip des § 5 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG sind grundsätzlich nur insoweit zulässig, als sie unabdingbar erforderlich sind, um für den Versorgungsträger die Kostenneutralität des Versorgungsausgleichs zu gewährleisten (vgl. Senatsbeschluss vom 24. August 2016 - XII ZB 84/13 - FamRZ 2016, 2000 Rn. 36).
- OLG Braunschweig, 13.07.2018 - 2 UF 37/17
Abänderung des Versorgungsausgleichs bei Tod des ausgleichsverpflichteten …
Angesichts der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 17.2.2016 - XII ZB 447/13 - und vom 24.08.2015 - XII ZB 84/13), wonach der Versorgungsausgleich für den Versorgungsträger aufwandsneutral durchgeführt werden müsse und dieser Grundsatz auch für betriebliche Direktzusagen gelte (BGH, Beschluss vom 24.08.2015 - XII ZB 84/13), könne im Versorgungsausgleich nur geteilt werden, was noch vorhanden sei.Dieses folge aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 17.2.2016 - XII ZB 447/13 - und vom 24.08.2015 - XII ZB 84/13.
Die von der Beschwerdeführerin angegebenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 17.2.2016 - XII ZB 447/13 - und vom 24.08.2015 - XII ZB 84/13 - beträfen die Frage, wie sich der nacheheliche Rentenbezug auf den Barwert auswirke, nicht aber die Frage, wie sich der Tod des Versicherten auf den Barwert auswirke.
Dies gilt auch für rückstellungsfinanzierte Anrechte aus Direktzusagen einer betrieblichen Altersversorgung (BGH, Beschluss vom 24. August 2016 - XII ZB 84/13 -, Rn.21, juris), weshalb diese rechtlichen Grundsätze bei dem Anrecht - Grundversorgung - zu beachten sind.
Zwar hat der Bundesgerichtshof gebilligt, bei der Prüfung einer leistungsbedingten Verringerung des Barwertes den Ausgleichswert anhand des noch vorhandenen restlichen Barwertes zeitnah zur Entscheidung über den Versorgungsausgleich oder vorausschauend auf den Zeitpunkt der mutmaßlichen Rechtskraft zu ermitteln und mit dem Barwert zum Ehezeitende zu vergleichen (BGH, Beschluss vom 24. August 2016 - XII ZB 84/13 -, Rn. 22, juris; BGH…, Beschluss vom 17. Februar 2016 - XII ZB 447/13 -, BGHZ 209, 32-52, Rn. 55), jedoch betraf diese Rechtsprechung eine andere Fallkonstellation.
Jenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs lagen Fälle zugrunde, in denen der Ausgleichspflichtige weiterhin fortlaufend Leistungen aus dem ungekürzten Anrecht erhielt (BGH, Beschluss vom 24. August 2016 - XII ZB 84/13 -, Rn.2, juris; BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - XII ZB 447/13 -, BGHZ 209, 32-52, Rn.55).
Die Beschwerdeführerin übersieht, dass dieser vom Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 24. August 2016 - XII ZB 84/13 -, Rn. 22, juris) gewählte Zeitpunkt nahe der Rechtskraft der Entscheidung ebenfalls eine zu berücksichtigende Wertänderung des Anrechts bis zur Wirksamkeit der gerichtlichen Entscheidung vermeiden soll, die Wirksamkeit der gerichtlichen Entscheidung im Abänderungsverfahren nach §§ 51 VersAusglG, 226 Abs. 4 FamFG aber auf den Monatsersten nach Antragstellung vorverlegt wird.
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 24.08.2016 (BGH, Beschluss vom 24. August 2016 - XII ZB 84/13 -) ausgeführt, dass alle für die versicherungsmathematische Barwertermittlung maßgeblichen Größen - und damit auch der Rechnungszins - auf den gewählten Stichtag, hier das Ehezeitende, bezogen werden müssen (BGH, Beschluss vom 24. August 2016 - XII ZB 84/13 -, Rn. 22, juris).
- BGH, 07.03.2018 - XII ZB 408/14
Unverfallbarkeit der auf der allgemeinen Lohnentwicklung beruhenden …
Um denjenigen Friktionen Rechnung tragen zu können, die sich bei der Teilung einer laufenden Versorgung aus der eingetretenen oder noch zu erwartenden Barwertminderung des zu teilenden Anrechts in dem Zeitraum zwischen dem Eintritt des Versorgungsfalls und der Rechtskraft der Entscheidung ergeben, hat es der Senat im Ausgangspunkt sowohl für die interne Teilung (…vgl. Senatsbeschluss BGHZ 209, 32 = FamRZ 2016, 775 Rn. 55) als auch für die externe Teilung (vgl. Senatsbeschluss vom 24. August 2016 - XII ZB 84/13 - FamRZ 2016, 2000 Rn. 22) gebilligt, den Ausgleichswert anhand des noch vorhandenen restlichen Barwerts zeitnah zur Entscheidung über den Versorgungsausgleich oder vorausschauend auf den Zeitpunkt der mutmaßlichen Rechtskraft zu ermitteln. - BGH, 21.06.2017 - XII ZB 636/13
Versorgungsausgleich: Einbeziehung einer laufenden Invaliditätsrente aus …
Richtig ist dabei im Ausgangspunkt, dass der nachehezeitliche Rentenbezug keine auf die Ehezeit zurückwirkende tatsächliche Änderung im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG darstellt (…vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 209, 32 = FamRZ 2016, 775 Rn. 28 ff. und vom 24. August 2016 - XII ZB 84/13 - FamRZ 2016, 2000 Rn. 14 ff.).Um dies zu bewirken, hat es der Senat im Ausgangspunkt gebilligt, den Ausgleichswert anhand des noch vorhandenen restlichen Barwerts zeitnah zur Entscheidung über den Versorgungsausgleich oder vorausschauend auf den Zeitpunkt der mutmaßlichen Rechtskraft zu ermitteln (…Senatsbeschlüsse BGHZ 209, 32 = FamRZ 2016, 775 Rn. 55 und vom 24. August 2016 - XII ZB 84/13 - FamRZ 2016, 2000 Rn. 22).
- BGH, 24.03.2021 - XII ZB 230/16
Voraussetzungen einer externen Teilung rückstellungsfinanzierter …
Soweit der Senat in diesem Zusammenhang allerdings ausgesprochen hat, dass nach der Neufassung der Vorschriften für die handelsrechtliche Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen durch Art. 7 ff. des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2016 (BGBl. I S. 396) im Versorgungsausgleich für die Ermittlung des Barwerts künftiger Leistungen aus einer Direktzusage auch für Bewertungsstichtage nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung als Diskontierungszinssatz weiterhin der Abzinsungsfaktor nach §§ 1 Abs. 2, 6 RückAbzinsVO heranzuziehen ist, der sich aus dem geglätteten durchschnittlichen Marktzinssatz in einem siebenjährigen Betrachtungszeitraum ableitet, während die gemäß § 6 a RückAbzinsVO handelsbilanziell zulässige Ausweitung des Betrachtungszeitraums auf zehn Jahre außer Betracht bleiben soll (vgl. Senatsbeschluss vom 24. August 2016 - XII ZB 84/13 - FamRZ 2016, 2000 Rn. 31 ff.), hält er an dieser Rechtsprechung nicht mehr fest.Dies hatte der Senat keineswegs verkannt und den Versorgungsträger, der einen solchen Mehraufwand nicht zu tragen bereit war, auf die Möglichkeit der kostenneutralen internen Teilung verwiesen (vgl. Senatsbeschluss vom 24. August 2016 - XII ZB 84/13 - FamRZ 2016, 2000 Rn. 34).
- BGH, 24.04.2019 - XII ZB 185/16
Rechtsstreit um den Ausgleich einer endgehaltsbezogenen Ruhegeldzusage im Rahmen …
Die Frage, ob der Ausgleichswert die Wertgrenze für eine einseitig auf Verlangen des Versorgungsträgers durchzuführende externe Teilung (§§ 14 Abs. 2 Nr. 2, 17 VersAusglG) überschreitet, beurteilt sich nach der Bewertung des Anrechts zum Ende der Ehezeit (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 24. August 2016 - XII ZB 84/13, FamRZ 2016, 2000).Um dies zu bewirken, hat es der Senat im Ausgangspunkt gebilligt, den Ausgleichswert anhand des noch vorhandenen restlichen Barwerts des Anrechts zeitnah zur Entscheidung über den Versorgungsausgleich oder vorausschauend auf den Zeitpunkt der mutmaßlichen Rechtskraft zu ermitteln (…vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 209, 32 = FamRZ 2016, 775 Rn. 36 ff., 55 und vom 24. August 2016 - XII ZB 84/13 - FamRZ 2016, 2000 Rn. 22).
Die Frage, ob der Ausgleichswert die Wertgrenze für eine einseitig auf Verlangen des Versorgungsträgers durchzuführende externe Teilung (§§ 14 Abs. 2 Nr. 2, 17 VersAusglG) überschreitet, beurteilt sich grundsätzlich nach der Bewertung des Anrechts zum Ende der Ehezeit (vgl. Senatsbeschluss vom 24. August 2016 - XII ZB 84/13 - FamRZ 2016, 2000 Rn. 36).
- OLG Hamm, 17.10.2018 - 10 UF 178/17
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten in der …
Nach der Rechtsprechung des BGH ist für die Bewertung von betrieblichen Anrechten trotz der Gesetzesänderung im Jahr 2016 weiterhin der Durchschnittszinssatz der letzten 7 Geschäftsjahre maßgeblich (BGH FamRZ 2016, 2000, Rn. 31). - BGH, 11.07.2018 - XII ZB 336/16
Rechtsstreit über die externe Teilung von an ein Investmentvermögen oder an ein …
Es reicht indessen nicht, wenn auf Urkunden Bezug genommen wird, die nicht Bestandteil des Titels sind, oder wenn sonst die Leistung nur aus dem Inhalt anderer Schriftstücke ermittelt werden kann (Senatsbeschlüsse vom 24. August 2016 - XII ZB 84/13 - FamRZ 2016, 2000 Rn. 39 …und vom 11. September 2007 - XII ZB 177/04 - FamRZ 2007, 2055 Rn. 22 mwN).Weil die nach §§ 14 Abs. 4 VersAusglG, 222 Abs. 3 FamFG zu treffende Entscheidung des Gerichts über die Festsetzung des zu transferierenden Geldbetrags zugleich Vollstreckungsgrundlage für den Träger der Zielversorgung ist (vgl. Senatsbeschluss vom 24. August 2016 - XII ZB 84/13 - FamRZ 2016, 2000 Rn. 38), kann auch die Bestrebung, dem Halbteilungsgrundsatz möglichst genau entsprechen zu wollen, keine Abweichung von den allgemeinen vollstreckungsrechtlichen Grundsätzen bezüglich der Bestimmtheit eines Vollstreckungstitels rechtfertigen.
- BGH, 21.06.2017 - XII ZB 465/14
Versorgungsausgleich: Verteilung der Barwertminderung bei Bezug einer …
- OLG Nürnberg, 02.10.2017 - 11 UF 1080/15
Versorgungsausgleich
- BGH, 01.08.2018 - XII ZB 159/18
Beschwerde des Handlungsbevollmächtigten eines Versorgungsträgers in einem …
- BGH, 10.08.2022 - XII ZB 83/20
Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigung eines gerichtlichen Vergleichs …
- BGH, 21.11.2018 - XII ZB 315/18
Versorgungsausgleichssache: Tenorierung bezogen auf den Bewertungszeitpunkt bei …
- OLG Frankfurt, 11.09.2017 - 4 UF 132/17
Versorgungsausgleich: Externe Teilung von Fondsanteilen - Austausch der …
- OLG Frankfurt, 25.08.2017 - 4 UF 146/15
Versorgungsausgleich: Bindungswirkung der Teilungsordnung des Versorgungsträgers
- OLG Frankfurt, 24.03.2017 - 4 UF 249/15
Zur externen Teilung einer fondsgebundenen betrieblichen Direktzusage mit …
- OLG Nürnberg, 15.12.2016 - 11 UF 1479/14
Zur Neuberechnung eines extern zu teilenden Anrechtes bei Vorliegen einer …
- OLG Frankfurt, 07.07.2017 - 4 UF 53/16
Wertausgleich nach § 31 VersAusglG
- OLG Hamburg, 28.03.2017 - 12 UF 76/15
Versorgungsausgleich: Bezug von Altersrente aus ungeteilten - kapitalgedeckten - …
- OLG München, 15.11.2022 - 16 UF 568/22
Versorgung, Versorgungsausgleich, Rente, Beschwerde, Arbeitnehmer, Anrecht, …
- OLG Bamberg, 28.03.2018 - 2 UF 184/17
Versorgungsausgleichsverfahren - Bezugszeitpunkt bei interner Teilung einer …
- OLG Brandenburg, 20.11.2017 - 10 UF 101/16
Versorgungsausgleich: Verzinsung des zu zahlenden Kapitalbetrags bei externer …
- OLG Nürnberg, 05.01.2021 - 11 UF 1171/20
Versorgungsausgleich - vollstreckungsrechtliche Anforderungen an den externen …
- OLG Hamm, 12.02.2020 - 13 UF 194/19
Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich Ansprüche auf private …
- OLG Oldenburg, 11.01.2021 - 11 UF 142/20
- KG, 01.07.2020 - 3 UF 27/20
- KG, 26.06.2020 - 3 UF 27/20
Rechtsprechung
BGH, 21.09.2016 - XII ZB 84/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- Wolters Kluwer
Berichtigungsbeschlusss
- ibr-online
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Berichtigungsbeschlusss
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Berichtigungsbeschlusss
Verfahrensgang
- AG Brühl, 14.05.2012 - 31 F 308/06
- OLG Köln, 15.01.2013 - 4 UF 126/12
- BGH, 24.08.2016 - XII ZB 84/13
- BGH, 21.09.2016 - XII ZB 84/13