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Rechtsprechung
   BGH, 04.06.2025 - XII ZB 140/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,23796
BGH, 04.06.2025 - XII ZB 140/24 (https://dejure.org/2025,23796)
BGH, Entscheidung vom 04.06.2025 - XII ZB 140/24 (https://dejure.org/2025,23796)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 2025 - XII ZB 140/24 (https://dejure.org/2025,23796)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zugewinnausgleichsverfahren: Wert des Beschwerdegegenstandes für die Beschwerde gegen einen zur Auskunftserteilung und Vorlage von Belegen verpflichtenden Beschluss; Fall der Benennung des Trennungszeitpunkts in dem angefochtenen Beschluss

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 61 Abs 1 FamFG

  • IWW

    § 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, §§ ... 522 Abs. 1 Satz 4, 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1, 19 Abs. 4, 20 Abs. 3 GG, § 20 JVEG, § 113 Abs. 1 FamFG, § 3 ZPO, § 61 Abs. 1 FamFG, § 1375 Abs. 2 Satz 2 BGB, §§ 112 Nr. 2, 113 Abs. 1 FamFG, 256, 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 18 Nr. 13 RVG, VV RVG 3309, VV RVG 7000 ff, § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG, § 42 Abs. 1 FamGKG, § 42 Abs. 3 FamGKG, 577 Abs. 6 Satz 3 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 61 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de

    Zugewinnausgleichsverfahren: Wert des Beschwerdegegenstandes für die Beschwerde gegen einen zur Auskunftserteilung und Vorlage von Belegen verpflichtenden Beschluss; Fall der Benennung des Trennungszeitpunkts in dem angefochtenen Beschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der umstrittene Trennungszeitpunkt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine isolierte Feststellung des Trennungszeitpunkts im Zugewinnausgleichsverfahren

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Auskunftserteilung und Belegvorlage in Zugewinnausgleichsverfahren: Keine isolierte Feststellung des Trennungszeitpunkts durch Benennung in Beschlussformel

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Abwehrinteresse gegen Titulierung des Trennungszeitpunktes

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Güterrecht - Abwehrinteresse gegen Titulierung des Trennungszeitpunktes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2025, 1220
  • MDR 2025, 1339
  • FamRZ 2025, 1729
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.07.2020 - XII ZB 334/19

    Wert des Beschwerdegegenstandes für die Beschwerde gegen einen zur …

    Auszug aus BGH, 04.06.2025 - XII ZB 140/24
    Allein die Benennung des Trennungszeitpunkts in der Beschlussformel oder in den Entscheidungsgründen eines zur Auskunft und Vorlage von Belegen verpflichtenden Beschlusses in einem Zugewinnausgleichsverfahren begründet keine isolierte Feststellung des Trennungszeitpunkts, aufgrund derer dem Rechtsmittelführer ein der Höhe nach zu schätzendes Abwehrinteresse gegen die Titulierung des Trennungszeitpunktes nicht abgesprochen werden könnte (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 2020 - XII ZB 334/19, FamRZ 2020, 1572 und vom 13. Februar 2019 - XII ZB 499/18, FamRZ 2019, 818).

    Hat die vom Rechtsmittelführer angegriffene Auskunftsverpflichtung keinen vollstreckbaren Inhalt oder ist sie auf eine unmögliche Leistung gerichtet, erhöht sich die Beschwer insoweit durch die mit der Abwehr einer ungerechtfertigten Zwangsvollstreckung verbundenen Kosten (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. Oktober 2024 - XII ZB 173/24 - FamRZ 2025, 375 Rn. 7 mwN und vom 8. Juli 2020 - XII ZB 334/19 - FamRZ 2020, 1572 Rn. 11 mwN).

    Dies gilt unabhängig von der Wirksamkeit einer solchen isolierten Feststellung, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich die Gerichte - möglicherweise nicht nur für das weitere Verbundverfahren - an diese Feststellung gebunden sehen, und auch die wirtschaftliche Bedeutung des Feststellungsausspruchs, insbesondere die in § 1375 Abs. 2 Satz 2 BGB geregelte Umkehr der Beweislast, zu berücksichtigen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 2020 - XII ZB 334/19 - FamRZ 2020, 1572 Rn. 8 mwN …und vom 13. Februar 2019 - XII ZB 499/18 - FamRZ 2019, 818 Rn. 12 f.).

    Dass die allein für die Vollstreckungsfähigkeit der Entscheidung erforderliche Benennung der Auskunftszeitpunkte in der Beschlussformel oder in den Entscheidungsgründen im Gegensatz zu einer entsprechenden Feststellung nicht zu einer Erhöhung der Beschwer führt, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschluss vom 8. Juli 2020 - XII ZB 334/19 - FamRZ 2020, 1572 Rn. 8).

  • BGH, 30.10.2024 - XII ZB 173/24

    Bemessung der Beschwer eines zur Herausgabe von Urkunden und Auskunftserteilung …

    Auszug aus BGH, 04.06.2025 - XII ZB 140/24
    Dabei kommt es grundsätzlich auf den Aufwand an Zeit und Kosten an, den die Erteilung der Auskunft bzw. die Belegvorlage erfordern (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. Oktober 2024 - XII ZB 173/24 - FamRZ 2025, 375 Rn. 7 mwN …und vom 25. Oktober 2023 - XII ZB 250/22 - juris Rn. 7 mwN).

    Hat die vom Rechtsmittelführer angegriffene Auskunftsverpflichtung keinen vollstreckbaren Inhalt oder ist sie auf eine unmögliche Leistung gerichtet, erhöht sich die Beschwer insoweit durch die mit der Abwehr einer ungerechtfertigten Zwangsvollstreckung verbundenen Kosten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. Oktober 2024 - XII ZB 173/24 - FamRZ 2025, 375 Rn. 7 mwN …und vom 8. Juli 2020 - XII ZB 334/19 - FamRZ 2020, 1572 Rn. 11 mwN).

    Dabei kann das Rechtsbeschwerdegericht die Bemessung der Beschwer durch das Beschwerdegericht nur darauf überprüfen, ob dieses den ihm eingeräumten Ermessensspielraum gewahrt oder aber die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. Oktober 2024 - XII ZB 173/24 - FamRZ 2025, 375 Rn. 9 mwN …und vom 1. Februar 2023 - XII ZB 472/22 - FamRZ 2023, 721 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 13.02.2019 - XII ZB 499/18

    Güterrechtsverfahren: Wert der Beschwer bei einer selbstständigen Feststellung …

    Auszug aus BGH, 04.06.2025 - XII ZB 140/24
    Allein die Benennung des Trennungszeitpunkts in der Beschlussformel oder in den Entscheidungsgründen eines zur Auskunft und Vorlage von Belegen verpflichtenden Beschlusses in einem Zugewinnausgleichsverfahren begründet keine isolierte Feststellung des Trennungszeitpunkts, aufgrund derer dem Rechtsmittelführer ein der Höhe nach zu schätzendes Abwehrinteresse gegen die Titulierung des Trennungszeitpunktes nicht abgesprochen werden könnte (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 2020 - XII ZB 334/19, FamRZ 2020, 1572 und vom 13. Februar 2019 - XII ZB 499/18, FamRZ 2019, 818).

    Dies gilt unabhängig von der Wirksamkeit einer solchen isolierten Feststellung, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich die Gerichte - möglicherweise nicht nur für das weitere Verbundverfahren - an diese Feststellung gebunden sehen, und auch die wirtschaftliche Bedeutung des Feststellungsausspruchs, insbesondere die in § 1375 Abs. 2 Satz 2 BGB geregelte Umkehr der Beweislast, zu berücksichtigen ist (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 2020 - XII ZB 334/19 - FamRZ 2020, 1572 Rn. 8 mwN und vom 13. Februar 2019 - XII ZB 499/18 - FamRZ 2019, 818 Rn. 12 f.).

  • BGH, 18.12.2024 - XII ZB 452/23

    Beschwerdebefugnis in Familiensachen bei Anwendung ausländischen Rechts

    Auszug aus BGH, 04.06.2025 - XII ZB 140/24
    Zur Bewertung des erforderlichen Aufwands an Zeit und Kosten für die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft ist grundsätzlich auf die Stundensätze zurückzugreifen, die der Auskunftspflichtige als Zeuge in einem Zivilprozess erhalten würde, wenn er mit der Erteilung der Auskunft weder eine berufstypische Leistung erbringt noch einen Verdienstausfall erleidet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2024 - XII ZB 452/23 - FamRZ 2025, 536 Rn. 8 mwN …und vom 10. Februar 2021 - XII ZB 376/20 - FamRZ 2021, 770 Rn. 11 mwN).

    Dies hat der Auskunftspflichtige substantiiert darzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2024 - XII ZB 452/23 - FamRZ 2025, 536 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 26.06.2019 - XII ZB 11/19

    Bestimmung des Werts der Beschwer bei Verpflichtung zur Auskunftserteilung in …

    Auszug aus BGH, 04.06.2025 - XII ZB 140/24
    Zwar hat der Senat bereits entschieden, dass die für die Erfüllung der Auskunfts- und insbesondere Belegvorlageverpflichtung erforderlichen Kopierkosten fraglos zu dem Aufwand gehören, nach dem sich das maßgebliche Interesse des das Rechtsmittel führenden Auskunftsverpflichteten bemisst (Senatsbeschluss vom 26. Juni 2019 - XII ZB 11/19 - FamRZ 2019, 1440 Rn. 11 mwN).

    Dieser Vortrag kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht nachgeholt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Juni 2019 - XII ZB 11/19 - FamRZ 2019, 1440 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 01.02.2023 - XII ZB 472/22

    Wert des Beschwerdegegenstandes bei Verpflichtung zur Auskunfterteilung

    Auszug aus BGH, 04.06.2025 - XII ZB 140/24
    Dabei kann das Rechtsbeschwerdegericht die Bemessung der Beschwer durch das Beschwerdegericht nur darauf überprüfen, ob dieses den ihm eingeräumten Ermessensspielraum gewahrt oder aber die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. Oktober 2024 - XII ZB 173/24 - FamRZ 2025, 375 Rn. 9 mwN und vom 1. Februar 2023 - XII ZB 472/22 - FamRZ 2023, 721 Rn. 8 mwN).

    Sind jedoch keine Anhaltspunkte ersichtlich, anhand derer sich der von ihr erhoffte Zahlbetrag bestimmen lässt, ist zudem denkbar, für die Bewertung der Pflicht zur Belegvorlage auf den Auffangwert des § 42 Abs. 3 FamGKG von 5.000 EUR zurückzugreifen (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Februar 2023 - XII ZB 472/22 - FamRZ 2023, 721 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 25.10.2023 - XII ZB 250/22

    Auskunftsstufe nachehelicher Unterhalt und Zugewinnausgleich im …

    Auszug aus BGH, 04.06.2025 - XII ZB 140/24
    Dieses Verfahrensgrundrecht verbietet es den Gerichten nach ständiger Rechtsprechung, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2023 - XII ZB 250/22 - juris Rn. 4 mwN).

    Dabei kommt es grundsätzlich auf den Aufwand an Zeit und Kosten an, den die Erteilung der Auskunft bzw. die Belegvorlage erfordern (st. Rspr.;… vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. Oktober 2024 - XII ZB 173/24 - FamRZ 2025, 375 Rn. 7 mwN und vom 25. Oktober 2023 - XII ZB 250/22 - juris Rn. 7 mwN).

  • BGH, 25.09.2024 - XII ZB 508/23

    Reichweite der Auskunftspflicht und Umfang der Belegvorlage eines selbständigen …

    Auszug aus BGH, 04.06.2025 - XII ZB 140/24
    Rn. 12 bb) Ebenso wenig ist die Auffassung des Beschwerdegerichts zu beanstanden, dass weder die Hinzuziehung einer sachkundigen Hilfsperson noch das Erstellen etwaig (noch) nicht vorhandener Belege werterhöhend zu berücksichtigen sei, weil eine Auslegung des amtsgerichtlichen Titels ergibt, dass der Antragsteller über das Vorlegen bereits vorhandener Belege nicht auch zur Erstellung von Belegen verpflichtet werden sollte (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2018 - XII ZB 637/17 - FamRZ 2018, 1762 Rn. 11 mwN …und vom 2. September 2015 - XII ZB 132/15 - FamRZ 2015, 2142 Rn. 13 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss vom 25. September 2024 - XII ZB 508/23 - FamRZ 2025, 100 Rn. 36 mwN).
  • BGH, 10.02.2021 - XII ZB 376/20

    Geltendmachung güterrechtlicher Ausgleichsansprüche nach türkischem Recht aus …

    Auszug aus BGH, 04.06.2025 - XII ZB 140/24
    Zur Bewertung des erforderlichen Aufwands an Zeit und Kosten für die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft ist grundsätzlich auf die Stundensätze zurückzugreifen, die der Auskunftspflichtige als Zeuge in einem Zivilprozess erhalten würde, wenn er mit der Erteilung der Auskunft weder eine berufstypische Leistung erbringt noch einen Verdienstausfall erleidet (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2024 - XII ZB 452/23 - FamRZ 2025, 536 Rn. 8 mwN und vom 10. Februar 2021 - XII ZB 376/20 - FamRZ 2021, 770 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 132/15

    Unterhaltsstufenklage: Bemessung des Beschwerdewerts nach Verurteilung des …

    Auszug aus BGH, 04.06.2025 - XII ZB 140/24
    Rn. 12 bb) Ebenso wenig ist die Auffassung des Beschwerdegerichts zu beanstanden, dass weder die Hinzuziehung einer sachkundigen Hilfsperson noch das Erstellen etwaig (noch) nicht vorhandener Belege werterhöhend zu berücksichtigen sei, weil eine Auslegung des amtsgerichtlichen Titels ergibt, dass der Antragsteller über das Vorlegen bereits vorhandener Belege nicht auch zur Erstellung von Belegen verpflichtet werden sollte (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2018 - XII ZB 637/17 - FamRZ 2018, 1762 Rn. 11 mwN und vom 2. September 2015 - XII ZB 132/15 - FamRZ 2015, 2142 Rn. 13 mwN;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 25. September 2024 - XII ZB 508/23 - FamRZ 2025, 100 Rn. 36 mwN).
  • BGH, 18.07.2018 - XII ZB 637/17

    Familiensache: Wert der Beschwer für die Beschwerde gegen einen zur Auskunft und …

  • BGH, 10.06.2026 - XII ZB 506/25

    Zugewinnausgleich: Anforderungen an Geheimhaltungsinteresse bei einer …

    Dieses Verfahrensgrundrecht verbietet es den Gerichten nach ständiger Rechtsprechung, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (Senatsbeschluss vom 4. Juni 2025 - XII ZB 140/24 - FamRZ 2025, 1729 Rn. 4 mwN).

    Zur Bewertung des erforderlichen Aufwands an Zeit und Kosten für die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft ist grundsätzlich auf die Stundensätze zurückzugreifen, die der Auskunftspflichtige als Zeuge in einem Zivilprozess erhalten würde, wenn er mit der Erteilung der Auskunft weder eine berufstypische Leistung erbringt noch einen Verdienstausfall erleidet (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Juni 2025 - XII ZB 140/24 - FamRZ 2025, 1729 Rn. 8 mwN).

    Dabei kann das Rechtsbeschwerdegericht die Bemessung der Beschwer durch das Beschwerdegericht nur darauf überprüfen, ob dieses den ihm eingeräumten Ermessensspielraum gewahrt oder aber die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Juni 2025 - XII ZB 140/24 - FamRZ 2025, 1729 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 01.07.2026 - XII ZB 160/26

    Beschwerde beim "falschen" Gericht eingelegt: Anspruch auf Wiedereinsetzung?

    Dieses Verfahrensgrundrecht verbietet es den Gerichten nach ständiger Rechtsprechung, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (Senatsbeschluss vom 4. Juni 2025 - XII ZB 140/24 - FamRZ 2025, 1729 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 10.06.2026 - XII ZB 50/25

    Beistandschaft des Jugendamts: Ohne Zuständigkeit keine Vertretungsmacht

    Dieses Verfahrensgrundrecht verbietet es den Gerichten nach ständiger Rechtsprechung, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (Senatsbeschluss vom 4. Juni 2025 - XII ZB 140/24 - FamRZ 2025, 1729 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 22.04.2026 - XII ZB 460/25

    Bemessung der Beschwer i.R.d. Verpflichtung zur Auskunftserteilung und …

    Dieses Verfahrensgrundrecht verbietet es den Gerichten nach ständiger Rechtsprechung, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (Senatsbeschluss vom 4. Juni 2025 - XII ZB 140/24 - FamRZ 2025, 1729 Rn. 4 mwN).

    Dabei kann das Rechtsbeschwerdegericht die Bemessung der Beschwer durch das Beschwerdegericht nur darauf überprüfen, ob dieses den ihm eingeräumten Ermessensspielraum gewahrt oder aber die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Juni 2025 - XII ZB 140/24 - FamRZ 2025, 1729 Rn. 8 f. mwN).

    Insbesondere hat das Beschwerdegericht dabei für die Bewertung der Pflicht zur Belegvorlage zutreffend auf den Auffangwert des § 42 Abs. 3 FamGKG von 5.000 EUR zurückgegriffen (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Juni 2025 - XII ZB 140/24 - FamRZ 2025, 1729 Rn. 17 mwN).

  • BGH, 12.11.2025 - XII ZB 203/25

    Trennungszeitpunkt - und der Zwischenfeststellungsantrag im Scheidungsverbund

    Rn. 8 c) Allerdings ist umstritten, ob die (Zwischen-)Feststellung des Trennungszeitpunkts zulässig ist (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Februar 2019 - XII ZB 499/18 - FamRZ 2019, 818 Rn. 12 mwN;… vom 8. Juli 2020 - XII ZB 334/19 - FamRZ 2020, 1572 Rn. 8;… vom 13. November 2024 - XII ZB 558/23 - FamRZ 2025, 421 Rn. 12 und vom 4. Juni 2025 - XII ZB 140/24 - FamRZ 2025, 1729 Rn. 14).
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