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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.2024 - XII ZB 576/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,34425
BGH, 23.10.2024 - XII ZB 576/23 (https://dejure.org/2024,34425)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2024 - XII ZB 576/23 (https://dejure.org/2024,34425)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2024 - XII ZB 576/23 (https://dejure.org/2024,34425)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Anwalts zur Überprüfung der Rechtsmittelschrift; Eingang der Rechtsmittelschrift erst einen Tag vor Fristablauf beim unzuständigen Gericht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 Abs 1 FamFG, § 64 Abs 1 S 1 FamFG, § 113 Abs 1 FamFG, § 85 Abs 2 ZPO, § 233 S 1 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Anwalts zur Überprüfung der Rechtsmittelschrift; Eingang der Rechtsmittelschrift erst einen Tag vor Fristablauf beim unzuständigen Gericht

  • IWW

    §§ 112 Nr. 2, ... 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, §§ 522 Abs. 1 Satz 4, 574 Abs. 1 Nr. 1, 238 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1, 19 Abs. 4, 20 Abs. 3 GG, §§ 63 Abs. 1, 64 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 113 Abs. 1 FamFG, § 233 Satz 1 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 63 Abs. 1 FamFG, § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 64 Abs. 1 Satz 1 FamFG, Art. 2 Abs. 1 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung der Anfertigung einer Rechtsmittelschrift gegenüber dem angestellten Büropersonal durch den Verfahrensbevollmächtigten; Sorgfältig Prüfung des Arbeitsergebnisses auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit vor Versendung über das besondere elektronische ...

  • rechtsportal.de

    Übertragung der Anfertigung einer Rechtsmittelschrift gegenüber dem angestellten Büropersonal durch den Verfahrensbevollmächtigten; Sorgfältig Prüfung des Arbeitsergebnisses auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit vor Versendung über das besondere elektronische ...

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Anwalts zur Überprüfung der Rechtsmittelschrift; Eingang der Rechtsmittelschrift erst einen Tag vor Fristablauf beim unzuständigen Gericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwalt muss richtige Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts prüfen!

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Vertretung schickt Beschwerde an das falsche Gericht: Keine Wiedereinsetzung für den Vertretenen

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Beschwerde ans falsche Gericht: Anwalt haftet für abgelaufene Frist

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    BeA: Zur Übertragung der Anfertigung einer Rechtsmittelschrift durch das angestellte Büropersonal

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwaltshaftung für abgelaufene Beschwerdefrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2025, 119
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.04.2023 - I ZB 83/22

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand bei Einreichung der Berufungsschrift beim …

    Auszug aus BGH, 23.10.2024 - XII ZB 576/23
    Reicht ein Beteiligter eine Rechtsmittelschrift bei einem unzuständigen Gericht ein, so entspricht es regelmäßig dem ordentlichen Geschäftsgang, dass die Geschäftsstelle die richterliche Verfügung der Weiterleitung des Schriftsatzes an das zuständige Gericht am darauffolgenden Werktag umsetzt (im Anschluss an BGH Beschluss vom 20. April 2023 - I ZB 83/22, ZIP 2023, 1614).

    Insbesondere hat er die Rechtsmittelschrift vor der Unterzeichnung (vgl. etwa BGH Beschluss vom 20. April 2023 - I ZB 83/22 - ZIP 2023, 1614 Rn. 11 mwN) bzw. vor der Versendung über das beA (…vgl. BGH Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22 - NJW 2023, 1969 Rn. 16 f.) auch auf die richtige Bezeichnung des für die Entgegennahme zuständigen Gerichts zu kontrollieren und eine fehlerhafte Angabe zu berichtigen.

    Der Wiedereinsetzung begehrende Beteiligte hat darzulegen und glaubhaft zu machen, dass sein Schriftsatz im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsgang fristgerecht an das zuständige Gericht hätte weitergeleitet werden können (vgl. BGH Beschluss vom 20. April 2023 - I ZB 83/22 - ZIP 2023, 1614 Rn. 16 mwN).

    Vielmehr entspricht es dem ordentlichen Geschäftsgang, dass die Geschäftsstelle die richterlich verfügte Weiterleitung am darauffolgenden Werktag umsetzt (vgl. BGH Beschluss vom 20. April 2023 - I ZB 83/22 - ZIP 2023, 1614 Rn. 18 und Rn. 22 mwN).

    Die Rechtsbeschwerde zeigt nicht auf, dass der Antragsgegner dargelegt und glaubhaft gemacht hätte, richterliche Verfügungen würden von der Geschäftsstelle des Beschwerdegerichts üblicherweise taggleich ausgeführt (vgl. BGH Beschluss vom 20. April 2023 - I ZB 83/22 - ZIP 2023, 1614 Rn. 23).

  • BGH, 26.01.2023 - I ZB 42/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Anwalts zur Überprüfung der …

    Auszug aus BGH, 23.10.2024 - XII ZB 576/23
    Hat der Verfahrensbevollmächtigte eines Beteiligten die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift seinem angestellten Büropersonal übertragen, ist er verpflichtet, das Arbeitsergebnis vor Versendung über das besondere elektronische Anwaltspostfach sorgfältig auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen (im Anschluss an BGH Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22, NJW 2023, 1969).

    Geht ein fristgebundener Schriftsatz erst einen (Werk-)Tag vor Fristablauf beim unzuständigen Gericht ein, ist es den Gerichten daher regelmäßig nicht anzulasten, dass die Weiterleitung des Schriftsatzes im ordentlichen Geschäftsgang nicht zum rechtzeitigen Eingang beim zuständigen Gericht geführt hat (im Anschluss an BGH Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22, NJW 2023, 1969).

    Insbesondere hat er die Rechtsmittelschrift vor der Unterzeichnung (…vgl. etwa BGH Beschluss vom 20. April 2023 - I ZB 83/22 - ZIP 2023, 1614 Rn. 11 mwN) bzw. vor der Versendung über das beA (vgl. BGH Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22 - NJW 2023, 1969 Rn. 16 f.) auch auf die richtige Bezeichnung des für die Entgegennahme zuständigen Gerichts zu kontrollieren und eine fehlerhafte Angabe zu berichtigen.

    Geht ein fristgebundener Schriftsatz erst einen (Werk-)Tag vor Fristablauf beim unzuständigen Gericht ein, ist es den Gerichten daher regelmäßig nicht anzulasten, dass die Weiterleitung des Schriftsatzes im ordentlichen Geschäftsgang nicht zum rechtzeitigen Eingang beim zuständigen Gericht geführt hat (vgl. BGH Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22 - NJW 2023, 1969 Rn. 21 mwN).

  • BGH, 19.07.2023 - AnwZ (Brfg) 31/22

    Erheben des Antrags auf Zulassung der Berufung innerhalb der Frist; …

    Auszug aus BGH, 23.10.2024 - XII ZB 576/23
    Denn selbst wenn dem Beschwerdegericht eine elektronische Weiterleitung an das Amtsgericht technisch möglich gewesen sein sollte und man insoweit eine aktive Nutzungspflicht des Elektronischen Gerichts- und Behördenpostfachs annehmen würde (dies verneinend BGH Beschluss vom 19. Juli 2023 - AnwZ (Brfg) 31/22 - NJOZ 2024, 54 Rn. 26), war nach den vorliegenden Umständen eine fristgerechte Weiterleitung im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht zu erwarten.

    Rn. 16 Das unzuständige Gericht ist nicht verpflichtet, dem zuständigen Gericht den fristgebundenen Schriftsatz unter höchster Beschleunigung zukommen zu lassen (vgl. BGH Beschluss vom 19. Juli 2023 - AnwZ (Brfg) 31/22 - NJOZ 2024, 54 Rn. 26).

  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 571/12

    Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist einer Familienstreitsache: Beginn der …

    Auszug aus BGH, 23.10.2024 - XII ZB 576/23
    Geschieht dies tatsächlich nicht, wirkt sich das Verschulden des Beteiligten oder seines Verfahrensbevollmächtigten im Hinblick auf die unrichtige Bezeichnung des Gerichts bei der Versäumung der Rechtsmittelfrist nicht mehr aus, so dass dem Beteiligten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Januar 2014 - XII ZB 571/12 - FamRZ 2014, 550 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 18.10.2023 - XII ZB 31/23

    Wiedereinsetzungsantrag: Anforderung an Fristenkontrolle durch Prozessbeteiligten

    Auszug aus BGH, 23.10.2024 - XII ZB 576/23
    Verbleibt die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden des Beteiligten oder seines Verfahrensbevollmächtigten versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2023 - XII ZB 31/23 - NJW-RR 2024, 197 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 01.07.2026 - XII ZB 160/26

    Beschwerde beim "falschen" Gericht eingelegt: Anspruch auf Wiedereinsetzung?

    Wird in einer Familienstreitsache die Beschwerde anstatt bei dem für ihre Entgegennahme zuständigen Amtsgericht beim Beschwerdegericht eingelegt, hat das angerufene Gericht die Beschwerdeschrift im ordentlichen Geschäftsgang an das Amtsgericht weiterzuleiten, wenn die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts ohne Weiteres erkennbar und die Bestimmung des zuständigen Gerichts möglich ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2024 - XII ZB 576/23, FamRZ 2025, 194).

    Im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs ist üblicherweise damit zu rechnen, dass ein an eine zentrale gerichtliche Annahmestelle gesandter Schriftsatz am nächsten Werktag auf der zuständigen Geschäftsstelle eingeht, dem zuständigen Richter an dem darauffolgenden Werktag vorgelegt wird und die Geschäftsstelle die richterliche Verfügung der Weiterleitung des Schriftsatzes an das zuständige Gericht an dem darauffolgenden Werktag umsetzt (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 9. April 2025 - XII ZB 163/24, NJW-RR 2025, 884 und vom 23. Oktober 2024 - XII ZB 576/23, FamRZ 2025, 194).

    Der Wiedereinsetzung begehrende Beteiligte hat darzulegen und glaubhaft zu machen, dass sein Schriftsatz im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsgang fristgerecht an das zuständige Gericht hätte weitergeleitet werden können (Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2024 - XII ZB 576/23 - FamRZ 2025, 194 Rn. 14 mwN).

    Die Rechtsbeschwerde zeigt nicht auf, dass die Antragstellerin dargelegt und glaubhaft gemacht hätte, es sei abweichend hiervon nach dem ordentlichen Geschäftsgang des hier angerufenen Oberlandesgerichts eine richterliche Verfügung zu einem Rechtsmittel bereits einen Werktag nach dessen Einlegung üblich (vgl. zur Möglichkeit der Darlegung eines zügigeren Geschäftsgangs Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2024 - XII ZB 576/23 - FamRZ 2025, 194 Rn. 18;… BGH Beschluss vom 20. April 2023 - I ZB 83/22 - MDR 2023, 932 Rn. 23).

    Vielmehr entspricht es dem ordentlichen Geschäftsgang, dass die Geschäftsstelle die richterlich verfügte Weiterleitung am darauffolgenden Werktag umsetzt (…Senatsbeschlüsse vom 9. April 2025 - XII ZB 163/24 - NJW-RR 2025, 884 Rn. 19 und vom 23. Oktober 2024 - XII ZB 576/23 - FamRZ 2025, 194 Rn. 16;… BGH Beschluss vom 20. April 2023 - I ZB 83/22 - MDR 2023, 932 Rn. 22 mwN).

    Das unzuständige Gericht ist nicht verpflichtet, dem zuständigen Gericht den fristgebundenen Schriftsatz unter höchster Beschleunigung zukommen zu lassen (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2024 - XII ZB 576/23 - FamRZ 2025, 194 Rn. 16 mwN).

    Rn. 14 Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde hat die Antragstellerin auch nicht dargelegt und glaubhaft gemacht, richterliche Verfügungen würden von der Geschäftsstelle des Beschwerdegerichts üblicherweise taggleich ausgeführt (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2024 - XII ZB 576/23 - FamRZ 2025, 194 Rn. 18 mwN).

  • BGH, 24.09.2025 - VIII ZB 34/24

    Gerichtliche Weiterleitung muss nicht aufs Äußerste beschleunigt werden!

    Rn. 26 (a) Auch im Falle einer Weiterleitungspflicht ist das (unzuständige) Gericht, bei dem der fristgebundene Schriftsatz eingereicht wurde, grundsätzlich nicht verpflichtet, diesen dem zuständigen Gericht unter höchster Beschleunigung zukommen zu lassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 1986 - VIII ZB 40/86, NJW 1987, 440 unter II 3 d;… vom 21. Februar 2018 - IV ZB 18/17, juris Rn. 13;… vom 19. Juli 2023 - AnwZ (Brfg) 31/22, juris Rn. 26; vom 23. Oktober 2024 - XII ZB 576/23, NJW-RR 2025, 119 Rn. 16).

    Vielmehr entspricht es dem ordentlichen Geschäftsgang, dass die Geschäftsstelle die richterlich verfügte Weiterleitung am darauffolgenden Werktag, hier also am Dienstag, dem 30. April 2024, umsetzt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2023 - I ZB 83/22, aaO Rn. 22; vom 23. Oktober 2024 - XII ZB 576/23, aaO;… vom 9. April 2025 - XII ZB 163/24, aaO).

  • BGH, 09.04.2025 - XII ZB 163/24

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist nach …

    Insbesondere hat er die Rechtsmittelschrift vor Anbringung der qualifizierten elektronischen Signatur oder der Übermittlung per beA auch auf die richtige Bezeichnung des für die Entgegennahme zuständigen Gerichts zu kontrollieren und eine fehlerhafte Angabe zu berichtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2024 - XII ZB 576/23 - FamRZ 2025, 194 Rn. 11).
  • BGH, 04.03.2026 - XII ZB 524/25

    Wiedereinsetzung ist kein Allheilmittel!

    Eine solche Verpflichtung, die aus dem verfassungsrechtlich geschützten Anspruch des Rechtsuchenden auf ein faires Verfahren hergeleitet wird, setzt aber stets voraus, dass das angerufene Beschwerdegericht seine Unzuständigkeit für die Entgegennahme der Erklärung "ohne Weiteres" erkennen konnte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Oktober 2024 - XII ZB 576/23 - FamRZ 2025, 194 Rn. 14 …und vom 16. Januar 2014 - XII ZB 571/12 - FamRZ 2014, 550 Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 16.12.2024 - 3 U 90/24

    Anwaltspflichten bei Übermittlung per beA

    Diese Sorgfaltsanforderungen sind nur erfüllt, wenn der Rechtsanwalt die beA-Nachricht nebst fristwahrendem Schriftsatz vor der Versendung über das beA auf die richtige Bezeichnung des für die Entgegennahme zuständigen Gerichts kontrolliert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23.10.2024, Az. XII ZB 576/23).

    Denn das unzuständige Gericht ist nicht verpflichtet, dem zuständigen Gericht den fristgebundenen Schriftsatz unter höchster Beschleunigung zukommen zu lassen (so selbst bei Eingang beim unzuständigen Gericht am Tag vor Ablauf der Rechtsmittelfrist: BGH…, Beschluss vom 30.11.2022, Az. IV ZB 17/22, Rn. 15 f., zitiert nach juris; Beschluss vom 23.10.2024, Az. XII ZB 576/23, Rn. 16).

  • OLG Rostock, 20.06.2025 - 10 UF 47/25

    Umfang des Vertrauensschutzes hinsichtlich Weiterleitung eines Schriftstücks im …

    Das Beschwerdegericht muss eine bei ihm eingegangene Beschwerde jedoch nicht unter höchster Beschleunigung an das Amtsgericht weiterleiten (vgl. BGH…, Beschluss vom 09.04.2025, XII ZB 163/24, juris Rn. 19; BGH, Beschluss vom 23.10.2024, XII ZB 576/23, juris Rn. 16).

    Rn. 11 Im Rahmen des ordentlichen Geschäftsganges ist üblicherweise damit zu rechnen, dass ein an eine zentrale gerichtliche Annahmestelle gesandter Schriftsatz am nächsten Werktag auf der zuständigen Geschäftsstelle eingeht und dem zuständigen Richter am darauffolgenden Werktag vorgelegt wird; es entspricht dann weiter dem ordentlichen Geschäftsgang, dass die Geschäftsstelle die richterlich verfügte Weiterleitung am darauffolgenden Werktag umsetzt (vgl. BGH…, Beschluss vom 09.04.2025, XII ZB 163/24, juris Rn. 19; BGH Beschluss vom 23.10.2024, XII ZB 576/23, juris Rn. 16; BGH…, Beschluss vom 21.02.2018, IV ZB 18/17, juris Rn. 17; BGH…, Beschluss vom 12.06.2013, XII ZB 394/12, juris Rn. 23).

  • BGH, 04.11.2025 - RiZ(R) 3/25

    Zulassungsfreie Statthaftigkeit der Berufung gegen Urteile des Dienstgerichts …

    Geschieht dies tatsächlich nicht, wirkt sich das Verschulden des Beteiligten nicht mehr aus, so dass dem Beteiligten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 2024 - XII ZB 576/23, NJW-RR 2025, 119 Rn. 14, …und vom 16. Januar 2014 - XII ZB 571/12, NJW-RR 2014, 699 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 04.11.2025 - RiZ(R) 8/25

    Zulassungsfreie Statthaftigkeit der Berufung gegen Urteile des Dienstgerichts …

    Geschieht dies tatsächlich nicht, wirkt sich das Verschulden des Beteiligten nicht mehr aus, so dass dem Beteiligten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 2024 - XII ZB 576/23, NJW-RR 2025, 119 Rn. 14, …und vom 16. Januar 2014 - XII ZB 571/12, NJW-RR 2014, 699 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 04.11.2025 - RiZ(R) 1/25
    Geschieht dies tatsächlich nicht, wirkt sich das Verschulden des Beteiligten nicht mehr aus, so dass dem Beteiligten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 2024 - XII ZB 576/23, NJW-RR 2025, 119 Rn. 14, …und vom 16. Januar 2014 - XII ZB 571/12, NJW-RR 2014, 699 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 04.11.2025 - RiZ(R) 11/25

    Zulassungsfreie Statthaftigkeit der Berufung gegen Urteile des Dienstgerichts …

    Geschieht dies tatsächlich nicht, wirkt sich das Verschulden des Beteiligten nicht mehr aus, so dass dem Beteiligten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 2024 - XII ZB 576/23, NJW-RR 2025, 119 Rn. 14, …und vom 16. Januar 2014 - XII ZB 571/12, NJW-RR 2014, 699 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 04.11.2025 - RiZ(R) 4/25

    Zulassungsfreie Statthaftigkeit der Berufung gegen Urteile des Dienstgerichts …

  • BGH, 04.11.2025 - RiZ(R) 10/25

    Zulassungsfreie Statthaftigkeit der Berufung gegen Urteile des Dienstgerichts …

  • OLG Frankfurt, 27.03.2026 - 5 WF 5/26

    Beschwerde gegen Festsetzungsbeschluss im vereinfachten Unterhaltsverfahren

  • OLG Frankfurt, 15.01.2026 - 5 UF 146/25

    Zeitraum für Weiterleitung der Rechtsmittelschrift durch unzuständiges Gericht …

  • BGH, 04.11.2025 - RiZ(R) 6/25

    Zulassungsfreie Statthaftigkeit der Berufung gegen Urteile des Dienstgerichts …

  • BGH, 04.11.2025 - RiZ(R) 7/25

    Zulassungsfreie Statthaftigkeit der Berufung gegen Urteile des Dienstgerichts …

  • LG Hamburg, 05.05.2025 - 334 S 51/24
  • OLG Saarbrücken, 27.10.2025 - 6 UF 106/25

    Anforderungen an die Signatur der Beschwerdeschrift; Weiterleitung eines …

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