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Rechtsprechung
   BGH, 17.01.2024 - XII ZB 88/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,2985
BGH, 17.01.2024 - XII ZB 88/23 (https://dejure.org/2024,2985)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2024 - XII ZB 88/23 (https://dejure.org/2024,2985)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2024 - XII ZB 88/23 (https://dejure.org/2024,2985)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Elektronischer Rechtsverkehr: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 130d S 2 ZPO, § 130d S 3 ZPO, § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO
    Elektronischer Rechtsverkehr: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • IWW

    §§ 112 Nr. 2, ... 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, §§ 522 Abs. 1 Satz 4, 238 Abs. 2 Satz 1, 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, 113 Abs. 1 Satz 1, 2 FamFG, §§ 520 Abs. 5, 130 d Satz 1 ZPO, § 130 d Satz 2 ZPO, § 130 d Satz 3 Halbsatz 1 ZPO, § 14 b FamFG, § 55 d VwGO, § 130 d ZPO

  • JurPC

    Glaubhaftmachung vorübergehender technischer Unmöglichkeit i.S.d. § 130d Satz 2 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    BeA - Glaubhaftmachung einer vorübergehenden technischen Unmöglichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 130d S. 2, 3 Hs. 1
    Glaubhaftmachen der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Beschwerdebegründungsfrist

  • datenbank.nwb.de

    Elektronischer Rechtsverkehr: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    BeA-Karte neu bestellt statt entsperrt: Keine Ersatzeinreichung bei Bedienfehler

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    BeA: beA/elektronisches Dokument im Zivilrecht - Aktuelle Software

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ersatzeinreichung wegen beA-Störung - und die Glaubhaftmachung

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Gescheiterte Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Gescheiterte Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    BeA-Karte neu bestellt statt entsperrt: Keine Ersatzeinreichung bei Bedienfehler

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Neue beA-Karte statt Entsperrung: Keine Ersatzeinreichung bei Bedienfehler? (IBR 2024, 265)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Neue beA-Karte statt Entsperrung: Keine Ersatzeinreichung bei Bedienfehler? (IMR 2024, 307)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 901
  • MDR 2024, 389
  • MDR 2024, 622
  • MMR 2024, 448
  • DB 2024, 798 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.09.2022 - XII ZB 264/22

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der …

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - XII ZB 88/23
    Hieran fehlt es, wenn die glaubhaft gemachten Tatsachen jedenfalls auch den Schluss zulassen, dass die Unmöglichkeit nicht auf technischen, sondern auf in der Person des Beteiligten liegenden Gründen beruht (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 1. März 2023 - XII ZB 228/22, FamRZ 2023, 879 und vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, FamRZ 2022, 1957).

    Rn. 8 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Glaubhaftmachung einer vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände voraus, deren Richtigkeit der Rechtsanwalt unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichern muss (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22 - FamRZ 2022, 1957 Rn. 15 mwN zu § 14 b FamFG;… BGH Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22 - FamRZ 2023, 1045 Rn. 11 mwN).

    Rn. 17 2. Fehlt wie hier die Glaubhaftmachung nach § 130 d Satz 3 Halbsatz 1 ZPO, so ist auch die Ersatzeinreichung unwirksam (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22 - FamRZ 2022, 1957 Rn. 18 mwN).

  • BGH, 01.03.2023 - XII ZB 228/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Darlegung eines …

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - XII ZB 88/23
    Hieran fehlt es, wenn die glaubhaft gemachten Tatsachen jedenfalls auch den Schluss zulassen, dass die Unmöglichkeit nicht auf technischen, sondern auf in der Person des Beteiligten liegenden Gründen beruht (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 1. März 2023 - XII ZB 228/22, FamRZ 2023, 879 und vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, FamRZ 2022, 1957).

    Denn nach dem von der Antragstellerin gehaltenen Vortrag besteht nicht die zur Glaubhaftmachung erforderliche überwiegende Wahrscheinlichkeit (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. März 2023 - XII ZB 228/22 - FamRZ 2023, 879 Rn. 15 …und vom 26. Januar 2022 - XII ZB 227/21 - FamRZ 2022, 647 Rn. 11 mwN) dafür, dass die behauptete Unmöglichkeit auf technischen und nicht auf in der Person der Antragstellerin liegenden Gründen beruht.

    Rn. 19 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit offenbleibt, dass die Fristversäumung von dem Beteiligten beziehungsweise seinem Verfahrensbevollmächtigten verschuldet war (Senatsbeschluss vom 1. März 2023 - XII ZB 228/22 - FamRZ 2023, 879 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 25.05.2023 - V ZR 134/22

    Elektronischer Rechtsverkehr und Gewährleistung beim Kauf: Ersatzeinreichung bei …

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - XII ZB 88/23
    Glaubhaft zu machen ist die technische Unmöglichkeit einschließlich ihrer vorübergehenden Natur, wobei eine (laienverständliche) Schilderung und Glaubhaftmachung der tatsächlichen Umstände genügt (vgl. BGH Beschluss vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22 - FamRZ 2023, 1564 Rn. 21 mwN).

    Rn. 13 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt etwa eine Störung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs oder des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) sowie der temporäre Ausfall der Netzwerkkarte grundsätzlich zu einer vorübergehenden technischen Unmöglichkeit (vgl. BGH Urteil vom 25. Mai 2023 - V ZR 134/22 - NJW 2023, 2484 Rn. 9 mwN; BGH Beschlüsse vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22 - FamRZ 2023, 1564 Rn. 18 …und vom 19. Mai 2023 - V ZR 14/23 - juris Rn. 1).

  • BGH, 25.01.2023 - IV ZB 7/22

    Wiedereinsetzung: Auslegung des Begriffs der "technischen Gründe" bei der …

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - XII ZB 88/23
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Ursache für die vorübergehende technische Unmöglichkeit in der Sphäre des Gerichts oder in der Sphäre des Einreichenden zu suchen ist (vgl. BT-Drucks. 17/12634 S. 27; vgl. auch BGH Beschluss vom 25. Januar 2023 - IV ZB 7/22 - FamRZ 2023, 625 Rn. 14).

    Technische Gründe liegen aber nur bei einer Störung der für die Übermittlung erforderlichen technischen Einrichtungen vor, nicht dagegen bei in der Person des Einreichers liegenden Gründen (vgl. BGH Beschluss vom 25. Januar 2023 - IV ZB 7/22 - FamRZ 2023, 625 Rn. 13 mwN; Bacher MDR 2022, 1441, 1444; Biallaß NJW 2023, 25, 26).

  • BGH, 21.06.2023 - V ZB 15/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen auf eine Fristverlängerung nur …

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - XII ZB 88/23
    Glaubhaft zu machen ist die technische Unmöglichkeit einschließlich ihrer vorübergehenden Natur, wobei eine (laienverständliche) Schilderung und Glaubhaftmachung der tatsächlichen Umstände genügt (vgl. BGH Beschluss vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22 - FamRZ 2023, 1564 Rn. 21 mwN).

    Rn. 13 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt etwa eine Störung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs oder des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) sowie der temporäre Ausfall der Netzwerkkarte grundsätzlich zu einer vorübergehenden technischen Unmöglichkeit (…vgl. BGH Urteil vom 25. Mai 2023 - V ZR 134/22 - NJW 2023, 2484 Rn. 9 mwN; BGH Beschlüsse vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22 - FamRZ 2023, 1564 Rn. 18 …und vom 19. Mai 2023 - V ZR 14/23 - juris Rn. 1).

  • BGH, 15.12.2022 - I ZB 35/22

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig; Ausräumung eines der …

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - XII ZB 88/23
    Rn. 14 Eine technische Unmöglichkeit ist dann nicht glaubhaft gemacht, wenn die Angaben auch den Schluss zulassen, dass der zugelassene Übermittlungsweg noch nicht in Betrieb genommen oder eingerichtet und dessen Funktionsfähigkeit vor der erstmaligen Nutzung nicht überprüft worden ist (vgl. BGH Beschluss vom 15. Dezember 2022 - I ZB 35/22 - NJOZ 2023, 437 Rn. 14; Biallaß NJW 2023, 25, 26).

    Denn jedenfalls in den Fällen, in denen - wie hier - auf der Grundlage des Vorbringens des Rechtsanwalts davon auszugehen ist, dass Anlass zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs bestand, diese jedoch unterblieben ist (vgl. BGH Beschluss vom 15. Dezember 2022 - I ZB 35/22 - NJOZ 2023, 437 Rn. 14), muss der Rechtsanwalt darlegen, dass die notwendigen technischen Einrichtungen für die Einreichung elektronischer Dokumente ursprünglich vorhanden und einsatzfähig waren.

  • BGH, 26.01.2022 - XII ZB 227/21

    Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Aufgabe des Schriftstücks zur Post durch den …

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - XII ZB 88/23
    Denn nach dem von der Antragstellerin gehaltenen Vortrag besteht nicht die zur Glaubhaftmachung erforderliche überwiegende Wahrscheinlichkeit (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. März 2023 - XII ZB 228/22 - FamRZ 2023, 879 Rn. 15 und vom 26. Januar 2022 - XII ZB 227/21 - FamRZ 2022, 647 Rn. 11 mwN) dafür, dass die behauptete Unmöglichkeit auf technischen und nicht auf in der Person der Antragstellerin liegenden Gründen beruht.
  • BGH, 26.01.2023 - V ZB 11/22

    Anwaltliche Verpflichtung zur Einreichung von Schriftsätzen als elektronisches …

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - XII ZB 88/23
    Rn. 8 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Glaubhaftmachung einer vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände voraus, deren Richtigkeit der Rechtsanwalt unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichern muss (…vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22 - FamRZ 2022, 1957 Rn. 15 mwN zu § 14 b FamFG; BGH Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22 - FamRZ 2023, 1045 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 19.05.2023 - V ZR 14/23

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - XII ZB 88/23
    Rn. 13 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt etwa eine Störung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs oder des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) sowie der temporäre Ausfall der Netzwerkkarte grundsätzlich zu einer vorübergehenden technischen Unmöglichkeit (…vgl. BGH Urteil vom 25. Mai 2023 - V ZR 134/22 - NJW 2023, 2484 Rn. 9 mwN;… BGH Beschlüsse vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22 - FamRZ 2023, 1564 Rn. 18 und vom 19. Mai 2023 - V ZR 14/23 - juris Rn. 1).
  • BGH, 08.12.2022 - AnwZ (Brfg) 21/22

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; Fehlender form- und fristgerechter …

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - XII ZB 88/23
    Entsprechend stellen Verzögerungen bei der Einrichtung der technischen Infrastruktur keinen vorübergehenden technischen Grund dar (…vgl. BT-Drucks. 17/12634 Rn. 27 f.; vgl. auch BGH Beschluss vom 8. Dezember 2022 - AnwZ (Brfg) 21/22 - juris Rn. 13 zu § 55 d VwGO).
  • BGH, 14.03.2024 - V ZB 2/23

    Glaubhaftmachung vorübergehender Unmöglichkeit der Einreichung eines …

    Hieran fehlt es, wenn die glaubhaft gemachten Tatsachen jedenfalls auch den Schluss zulassen, dass die Unmöglichkeit nicht auf technischen, sondern auf in der Person des Einreichers liegenden Gründen beruht (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 17. Januar 2024 - XII ZB 88/23, BeckRS 2024, 2621).

    Der Gesetzgeber wollte nur Fälle erfassen, in denen einer Übermittlung des Schriftsatzes in elektronischer Form rein technische Gesichtspunkte entgegenstehen, nicht dagegen in der Person des Einreichers liegende Gründe (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2024 - XII ZB 88/23, BeckRS 2024, 2621 Rn. 8;… Beschluss vom 25. Januar 2023 - IV ZB 7/22, NJW 2023, 1062 Rn. 13).

    Entsprechend stellen Verzögerungen bei der Einrichtung der technischen Infrastruktur keinen vorübergehenden technischen Grund dar (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2024 - XII ZB 88/23, aaO).

    Hieran fehlt es, wenn die glaubhaft gemachten Tatsachen jedenfalls auch den Schluss zulassen, dass die Unmöglichkeit nicht auf technischen, sondern auf in der Person des Einreichers liegenden Gründen beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2024 - XII ZB 88/23, BeckRS 2024, 2621 Rn. 8 mwN).

    Glaubhaft zu machen ist daher die technische Unmöglichkeit einschließlich ihrer vorübergehenden Natur, wobei eine laienverständliche Darstellung des Defektes und der zu seiner Behebung getroffenen Maßnahmen genügt, aufgrund derer es möglich ist festzustellen, dass Bedienungsfehler unwahrscheinlich sind (vgl. Senat…, Beschluss vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22, NJW 2023, 2883 Rn. 21; BGH, Beschluss vom 17. Januar 2024 - XII ZB 88/23, BeckRS 2024, 2621 Rn. 8;… jurisPK-ERV/Biallaß, Bd. 2, 2. Aufl., ZPO § 130d Rn. 66).

    Rn. 19 dd) Fehlt - wie hier - die Glaubhaftmachung nach § 130d Satz 3 ZPO, so ist die Ersatzeinreichung unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2024 - XII ZB 88/23, BeckRS 2024, 2621 Rn. 17;… Beschluss vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Rn. 18), so dass der Wiedereinsetzungsantrag des Klägers unzulässig ist.

  • BGH, 02.12.2025 - VIII ZB 17/25

    Nochmal: "Technische Störung" ist keine hinreichende Glaubhaftmachung!

    Nicht erfasst sind jedoch die Fälle, in denen einer Übermittlung des Schriftsatzes in der Person des Einreichers liegende Gründe entgegenstehen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2023 - IV ZB 7/22, NJW 2023, 1062 Rn. 13 mwN; vom 17. Januar 2024 - XII ZB 88/23, NJW 2024, 901 Rn. 8;… vom 14. März 2024 - V ZB 2/23, aaO;… vom 7. Oktober 2025 - VIII ZB 21/25, aaO).

    Hieran fehlt es nach dem Vorgenannten, wenn die glaubhaft gemachten Tatsachen jedenfalls auch den Schluss zulassen, dass die Unmöglichkeit nicht auf technischen, sondern auf in der Person des Einreichers liegenden Gründen beruht (BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2024 - XII ZB 88/23, aaO Rn. 13;… vom 14. März 2024 - V ZB 2/23, aaO Rn. 16;… vom 19. Dezember 2024 - IX ZB 41/23, NJW 2025, 508 Rn. 10;… vom 25. Februar 2025 - VI ZB 19/24, aaO Rn. 9;… vom 7. Oktober 2025 - VIII ZB 21/25, aaO Rn. 28).

    Rn. 41 Denn die Schilderung von selbst wahrgenommenen Vorgängen durch einen Rechtsanwalt kann entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde die mitgeteilten Tatsachen nicht ohne Weiteres, sondern nur dann glaubhaft machen, wenn der Anwalt die Richtigkeit seiner Angaben anwaltlich versichert (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 2011 - IV ZB 6/10, NJOZ 2011, 1809 Rn. 11;… vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 257/14, NJW 2015, 171 Rn. 16;… vom 5. Juli 2017 - XII ZB 463/16, NJW-RR 2017, 1266 Rn. 14;… vom 20. September 2022 - VI ZB 27/22, NJW-RR 2022, 1577 Rn. 9;… vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Rn. 15 [zu § 14b Abs. 1 FamFG]; vom 17. Januar 2024 - XII ZB 88/23, NJW 2024, 901 Rn. 8;… vom 11. April 2024 - IX ZB 22/23, juris Rn. 9).

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2024 - 2 U 59/23

    Glaubhaftmachung der vorübergehenden technischen Unmöglichkeit der elektronischen …

    Unterbleibt dies, ist auch die Ersatzeinreichung unwirksam (…vgl. BGH, NJW 2022, 3647 Rn. 18;… NJW 2023, 456 Rn. 9; NJW 2024, 901 Rn. 17;… OLG Hamm, Beschl. v. 03.07.2023 - 31 U 71/23, NJOZ 2023, 1582 Rn. 14).

    Rn. 56 Was die nach § 130d S. 3 ZPO erforderliche Glaubhaftmachung einer vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument anbelangt, setzt diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände voraus, deren Richtigkeit der Rechtsanwalt unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichern muss (…vgl. BGH, NJW 2022, 3647 Rn. 15;… Beschl. v. 26.01.2023 - V ZB 11/22, BeckRS 2023, 10045 Rn. 11;… NJW 2023, 2883 Rn. 19;… GRUR 2023, 1481 Rn. 11 - EGVP-Störung; NJW 2024, 901 Rn. 8).

    Glaubhaft zu machen ist die technische Unmöglichkeit einschließlich ihrer vorübergehenden Natur, wobei eine (laienverständliche) Schilderung und Glaubhaftmachung der tatsächlichen Umstände genügt (…vgl. BGH, NJW 2023, 2883 Rn. 21 m.w.N.; NJW 2024, 901 Rn. 8).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Ursache für die vorübergehende technische Unmöglichkeit in der Sphäre des Gerichts oder in der Sphäre des Einreichenden zu suchen ist (vgl. BT-Drs. 17/12634, 27;… vgl. auch BGH, NJW 2023, 1062 Rn. 14; NJW 2024, 901 Rn. 8).

  • BGH, 07.10.2025 - VIII ZB 21/25

    "beA-Karte funktioniert nicht" ist keine hinreichende Glaubhaftmachung!

    Nicht erfasst sind jedoch die Fälle, in denen einer Übermittlung des Schriftsatzes in der Person des Einreichers liegende Gründe entgegenstehen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2023 - IV ZB 7/22, NJW 2023, 1062 Rn. 13 mwN; vom 17. Januar 2024 - XII ZB 88/23, NJW 2024, 901 Rn. 8;… vom 14. März 2024 - V ZB 2/23, aaO).

    Dementsprechend stellen Verzögerungen bei der Einrichtung der technischen Infrastruktur keinen vorübergehenden technischen Grund dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2024 - XII ZB 88/23, aaO;… vom 14. März 2024 - V ZB 2/23, aaO).

    Dies bedarf zunächst einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2024 - XII ZB 88/23, NJW 2024, 901 Rn. 8 mwN;… vom 14. März 2024 - V ZB 2/23, NJW-RR 2024, 794 Rn. 16;… vom 25. Februar 2025 - VI ZB 19/24, NJW-RR 2025, 629 Rn. 9), deren Richtigkeit der Rechtsanwalt dann an Eides statt oder unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichern (vgl. BGH…, Urteil vom 25. Juli 2023 - X ZR 51/23, NJW 2023, 3367 Rn. 16; BGH…, Beschluss vom 30. November 2023 - III ZB 4/23, NJW-RR 2024, 331 Rn. 9; jeweils mwN) oder durch andere Beweismittel, wie etwa durch die Vorlage einer Störungsmeldung der Bundesrechtsanwaltskammer, glaubhaft machen muss (§ 294 ZPO;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2024 - I ZB 51/23, NJW 2024, 903 Rn. 22;… vom 19. Dezember 2024 - IX ZB 41/23, NJW 2025, 508 Rn. 16).

    Glaubhaft zu machen ist daher die technische Unmöglichkeit einschließlich ihrer vorübergehenden Natur, wobei eine laienverständliche Darstellung des Defekts und der zu seiner Behebung getroffenen Maßnahmen genügt, aufgrund derer es möglich ist festzustellen, dass Bedienungsfehler unwahrscheinlich sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2024 - XII ZB 88/23, aaO;… vom 14. März 2024 - V ZB 2/23, aaO;… vom 25. Februar 2025 - VI ZB 19/24, aaO).

  • BGH, 25.02.2025 - VI ZB 19/24

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der …

    Fehlt die Glaubhaftmachung nach § 130d Satz 3 Halbs. 1 ZPO, so ist die Ersatzeinreichung unwirksam (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. März 2024 - V ZB 2/23, NJW-RR 2024, 794 Rn. 19; vom 17. Januar 2024 - XII ZB 88/23, NJW 2024, 901 Rn. 17;… vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Rn. 18; jew. mwN).
  • BVerwG, 15.11.2024 - 11 VR 9.24

    Unzulässiger Eilantrag wegen Verstoßes gegen § 55d Satz 1 VwGO

    Hieran fehlt es, wenn die glaubhaft gemachten Tatsachen auch den Schluss zulassen, dass die Unmöglichkeit der Übermittlung eines elektronischen Dokuments nicht auf technischen, sondern auf in der Person des Einreichers liegenden Gründen beruht (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2024 - XII ZB 88/23 - NJW 2024, 901 Rn. 8 …und vom 14. März 2024 - V ZB 2/23 - NJW-RR 2024, 794 Rn. 18 zu § 130d Satz 3 ZPO).

    Hieran fehlt es, wenn die glaubhaft gemachten Tatsachen auch den Schluss zulassen, dass die Unmöglichkeit der Übermittlung eines elektronischen Dokuments nicht auf technischen, sondern auf in der Person des Einreichers liegenden Gründen beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2024 - XII ZB 88/23 - NJW 2024, 901 Rn. 8 …und vom 14. März 2024 - V ZB 2/23 - NJW-RR 2024, 794 Rn. 18 zu § 130d Satz 3 ZPO).

  • VG Köln, 14.03.2025 - 8 K 2858/22
    Rn. 41 Vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2024 - XII ZB 88/23 -, juris, Rn. 8; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5. Dezember 2023 - A 12 S 1719/23 -, juris, Rn. 4.

    Rn. 43 vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2024 - XII ZB 88/23 -, juris, Rn. 12 f., m. w. N.,.

  • OLG Bamberg, 23.01.2026 - 4 U 83/25

    Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Übermittlung eines …

    Rn. 64 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum notwendigen Inhalt der Glaubhaftmachung gemäß § 130d Satz 3, 1. Halbsatz ZPO waren beispielsweise in der Neuen Juristischen Wochenschrift wie folgt veröffentlicht: BGH, XII ZB 264/22, Beschluss vom 21.09.2022, Rn. 15 - juris in NJW 2022, 3647; BGH, X ZR 51/23, Zwischenurteil vom 25.07.2023 Rn. 16 - juris in NJW 2023, 3367; BGH, XII ZB 88/23, Beschluss vom 17.01.2024, Rn. 8 - juris in NJW 2024, 901.
  • BGH, 28.03.2024 - AnwZ (Brfg) 2/24

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Darlegen …

    Rn. 6 Ohnehin ist im Zusammenhang mit der Ersatzeinreichung bereits höchstrichterlich entschieden, dass es unerheblich ist, ob die Ursache für die vorübergehende technische Unmöglichkeit in der Sphäre des Gerichts oder in der Sphäre des Einreichenden zu suchen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2024 - XII ZB 88/23, juris Rn. 8 mwN) und dass eine Glaubhaftmachung der vorübergehenden technischen Unmöglichkeit einer elektronischen Einreichung auch dann nicht entbehrlich ist, wenn die technische Störung gerichtsbekannt beziehungsweise offenkundig im Sinne von § 291 ZPO gewesen ist (…vgl. BAG, NZA 2023, 58 Rn. 39 [zu § 46g ArbGG]).
  • FG Niedersachsen, 02.07.2024 - 7 K 186/23

    Glaubhaftmachen einer technischen Störung unmittelbar bei der Ersatzeinreichung

    Die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument bedarf einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände, deren Richtigkeit der Prozessbevollmächtigte unter Bezugnahme auf seine Standespflichten versichern muss (…BFH-Beschluss vom 31. Januar 2024, IV B 46/23, BFH/NV 2023, 392 [BFH 17.11.2022 - V R 12/20]; BGH-Beschlüsse vom 21. Juni 2023, V ZB 15/22, NJW 2023, 2883 und vom 17. Januar 2024, XII ZB 88/23, NJW 2024, 901 jeweils zu § 130d Satz 3 ZPO).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 22.05.2026 - 1 AGH 10/26

    Unzulässige Anfechtungsklage des Rechtsanwalts gegen Widerruf der Zulassung zur …

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 19.09.2025 - 1 AGH 23/25

    Elektronische Klageeinreichung in verwaltungsrechtlicher Anwaltssache

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 25.04.2025 - 1 AGH 1/25

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen …

  • FG Niedersachsen, 02.07.2024 - 7 K 187/23

    Glaubhaftmachen der technischen Störung unmittelbar bei der Ersatzeinreichung

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