Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 27.06.2005

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2599/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1866
VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2599/04 (https://dejure.org/2005,1866)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.03.2005 - 11 S 2599/04 (https://dejure.org/2005,1866)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. März 2005 - 11 S 2599/04 (https://dejure.org/2005,1866)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,1866) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Tatbezogene Ausnahmen von der Regelausweisung nur beim Fehlen von spezial- und generalpräventiven Ausweisungszwecken; Berücksichtigung von generalpräventiven Ausweisungszwecken auch bei Nebentätern

  • Judicialis

    EMRK Art. 8 Abs. 1; ; EMRK Art. 8 Abs. 2; ; AuslG § 47 Abs. 2 Nr. 2; ; AufenthG § 54 Nr. 3

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    EMRK Art. 8; AuslG § 47 Abs. 2 Nr. 2; AufenthG § 54 Nr. 3
    D (A), Jugoslawen, Kosovo, Ägypter, Ausweisung, Straftäter, Drogendelikte, Regelausweisung, Atypischer Ausnahmefall, Generalprävention, Spezialprävention, Wiederholungsgefahr, Beurteilungszeitpunkt, Schutz von Ehe und Familie, EMRK, Europäische Menschenrechtskonvention, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht, Ausweisung - Maßgeblicher Zeitpunkt, Regelausweisung, Spezialprävention, Generalprävention, Drogenstraftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Feststellung zum Vorliegen von Abschiebungshindernissen; Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers aus generalpräventiven Gesichtspunkten; Asylfolgeantrag eines der Volksgruppe der "Ägypter" aus dem Kosovo zugehörenden Ausländers; Anspruch auf Achtung des ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 55, 253 (Ls.)
  • FamRZ 2005, 1907
  • ZAR 2005, 298 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (61)

  • BVerwG, 10.01.1995 - 1 B 153.94

    Ausländerrecht - Ausweisungsschutz - Straftäter - Generalprävention

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2599/04
    Wie schon dem Wortlaut der Vorschrift zu entnehmen ist, kommt es auf das Vorliegen einer strafrechtlichen Verurteilung oder gar auf eine Verurteilung in bestimmter Höhe für die Erfüllung des Tatbestandes nicht an (BVerwG, Beschl. v. 10.1.1995 - 1 B 153/94 -, InfAuslR 1995, 194f).

    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 10.1.1995 - 1 B 153/94 -, InfAuslR 1995, 194) unter Hinweis auf die gesetzliche Überschrift ("besondere Gefährlichkeit") festgestellt, dass sich § 47 Abs. 2 Nr. 2 AuslG aus der hohen Gefährlichkeit verstehe, die von dem illegalen Umgang mit Drogen ausgehe.

    Maßgebend ist - wovon auch das Verwaltungsgericht ausgegangen ist -, dass § 47 Abs. 2 Nr. 2 AuslG seinerseits auf einer generalpräventiven Überlegung beruht (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.2.2001 - 11 S 2836/00 -, InfAuslR 2001, 209; Beschluss vom 9.11.2001 - 10 S 1900/01 -, InfAuslR 2002, 75; BVerwG, Beschluss vom 10.1.1995 - 1 B 153/94 -, InfAuslR 1995, 194ff).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zum generalpräventiven Zweck dieser Vorschrift ausgeführt (Beschluss v. 10.1.1995, a.a.O.), dass dieser sich aus der hohen Gefährlichkeit, die von dem illegalen Umgang mit Drogen ausgehe und aus dem daraus sich ergebenden Interesse an einer "wirksamen und umfassenden Bekämpfung der Drogenkriminalität" ergebe.

    Aus diesem Grund werden Drogenstraftaten nach ständiger Rechtsprechung als so schwerwiegend angesehen, dass sie grundsätzlich auch den besonderen Ausweisungsschutz des § 48 Abs. 1 AuslG überspielen (BVerwG, Beschl v. 10.1.1995 a.a.O., Beschluss des Senats v. 29.4.2004 - 11 S 1254/03 - S. 12 und Senatsurteil vom 9.7.2003 - 11 S 420/03 - ).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2001 - 11 S 2836/00

    Ausnahme von der Ausweisung wegen Betäubungsmitteldelikts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2599/04
    Ein Ausnahmefall liegt ferner vor, wenn der Ausweisung höherrangiges Recht entgegen steht, diese insbesondere nicht mit verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen vereinbar ist (BVerwG, Urteil vom 29.9.1998 - 1 C 8/96 -, NVwZ 1999, 303 und VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 11.10.2000 - 11 S 369/00 -, a.a.O.; Beschluss vom 11.10.2000 - 11 S 1206/00 -, VBlBW 2001, 196 = InfAuslR 2001, 119; Urteil vom 20.2.2001 - 11 S 2836/00 -, VBlBW 2001, 412 = InfAuslR 2001, 209).

    Erst dann, wenn den gegen die Annahme eines Regelfalls sprechenden Umständen größeres Gewicht zukommt als den für die Annahme eines Regelfalls sprechenden Gesichtspunkten, liegt ein atypischer Sachverhalt vor (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5.10.1994 - 11 S 1202/94 - Beschluss vom 20.2.2001 - 11 S 2836/00 -, a.a.O.; ebenso 13. Senat, Beschluss vom 31.7.1996 - 13 S 466/96- und 10. Senat, Beschluss vom 9.11.2001 - 10 S 1900/01 -, InfAuslR 2002, 175ff).

    Auch der Senat hat in seinem - vom Kläger für seine abweichende Rechtsauffassung in Anspruch genommenen - Beschluss vom 20.1.2001 (- 11 S 2836/00 -, InfAuslR 2001, 209) eine Ausnahme von der Regelausweisung nach § 47 Abs. 2 Nr. 2 AuslG nicht mit Blick auf die Verurteilung des dortigen Klägers "nur" wegen Beihilfe angenommen, sondern aufgrund weiterer, hinzugetretener Einzelfallumstände (Verurteilung "nur" wegen Haschischhandels und "nur" zu einem Jugendarrest von 4 Wochen bei sonstiger Unbescholtenheit des Ausländers).

    Maßgebend ist - wovon auch das Verwaltungsgericht ausgegangen ist -, dass § 47 Abs. 2 Nr. 2 AuslG seinerseits auf einer generalpräventiven Überlegung beruht (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.2.2001 - 11 S 2836/00 -, InfAuslR 2001, 209; Beschluss vom 9.11.2001 - 10 S 1900/01 -, InfAuslR 2002, 75; BVerwG, Beschluss vom 10.1.1995 - 1 B 153/94 -, InfAuslR 1995, 194ff).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2001 - 10 S 1900/01

    Ausschluss vom Abschiebungsverbot für politisch Verfolgte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2599/04
    Erst dann, wenn den gegen die Annahme eines Regelfalls sprechenden Umständen größeres Gewicht zukommt als den für die Annahme eines Regelfalls sprechenden Gesichtspunkten, liegt ein atypischer Sachverhalt vor (VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 5.10.1994 - 11 S 1202/94 - Beschluss vom 20.2.2001 - 11 S 2836/00 -, a.a.O.; ebenso 13. Senat, Beschluss vom 31.7.1996 - 13 S 466/96- und 10. Senat, Beschluss vom 9.11.2001 - 10 S 1900/01 -, InfAuslR 2002, 175ff).

    Denn dieser Gesichtspunkt wurde bereits vom Landgericht bei der Strafhöhe berücksichtigt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9.11.2001 - 10 S 1900/01 -, InfAuslR 2002, 175 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 28.1.1997 - 1 C 17/94 -, NVwZ 1997, 1119).

    Maßgebend ist - wovon auch das Verwaltungsgericht ausgegangen ist -, dass § 47 Abs. 2 Nr. 2 AuslG seinerseits auf einer generalpräventiven Überlegung beruht (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.2.2001 - 11 S 2836/00 -, InfAuslR 2001, 209; Beschluss vom 9.11.2001 - 10 S 1900/01 -, InfAuslR 2002, 75; BVerwG, Beschluss vom 10.1.1995 - 1 B 153/94 -, InfAuslR 1995, 194ff).

  • VG Berlin, 26.04.2007 - 35 A 426.04

    Regelausweisungsgrund des öffentlichen Gewaltaufrufs in § 54 Nr. 5a AufenthG 2004

    Der bloße Verdacht oder bloße Vermutungen genügen deshalb nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2005 - 2 BvR 485/05 -, NVwZ 2005, 1053 [1054] - "Hassprediger" BayVGH, Urteil vom 9. Mai 2005 - 24 B 03.3295 -, ZAR 2005, 298; VG Stuttgart, Beschluss vom 8. September 2004 - 4 K 2859.04 -, zitiert nach juris; VG München…, Urteil vom 25. Januar 2006 - M 9 K 04.4901 -, Rn. 67 f., 85 m.w.N., zitiert nach juris; VG Ansbach, Urteil vom 14. Februar 2006 - AN 19 K 05.01045 -, S. 6 des Umdrucks; sowie Regierungsentwurf, BT-Drs.

    Denn die von der Vereinigung ausgehende Gefahr muss sich in der Person des Ausländers konkretisiert haben, da der Gefahr ansonsten durch die Ausweisung nicht wirksam begegnet werden kann (vgl. BayVGH, Urteil vom 9. Mai 2005 - 24 B 03.3295 -, ZAR 2005, 298; BayVGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 - NVwZ 2006, 227 [228]; HessVGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 12 TG 1911.05 -, NVwZ-RR 2007, 131 [132]; VG Ansbach…, Urteil vom 2. August 2005 - AN 19 K 04.00767 -, Rn. 27, zitiert nach juris; VG Ansbach, Urteil vom 14. Februar 2006 - AN 19 K 05.01045 -, S. 6 des Umdrucks; VG München…, Urteil vom 25. Januar 2006 - M 9 K 04.4901 -, Rn. 65, zitiert nach juris;… sowie Discher, in: GK-AufenthG, Loseblattsammlung, Stand: Januar 2007, § 54 Rn. 603 m.w.N.).

    Zwar ist es - worauf der Beklagte zutreffend hinweist - nicht notwendig, dass der Ausländer entsprechend strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, da ein derartiges Erfordernis der klaren gesetzgeberischen Zielsetzung zuwiderliefe und zudem der herangezogene Ausweisungstatbestand neben den sonstigen Tatbeständen für eine Ausweisung keine eigenständige Bedeutung hätte (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 9. Mai 2005 - 24 B 03.3295 -, ZAR 2005, 298; VG Ansbach…, Urteil vom 2. August 2005 - AN 19 K 04.00767 -, Rn. 29, zitiert nach juris).

    Dabei ist es eine Obliegenheit der zuständigen staatlichen Stelle, entsprechendes Material beizubringen, welches eine gerichtliche Überzeugung zu begründen vermag (vgl. VG Ansbach…, Urteil vom 2. August 2005, a.a.O, Rn. 30; siehe auch BayVGH, Urteil vom 9. Mai 2005 - 24 B 03.3295 -, ZAR 2005, 298).

    Die Kontakte gehen in Anzahl und Intensität nicht über ein privaten Zwecken dienendes Beziehungsgeflecht hinaus (vgl. dazu VG Ansbach…, Urteil vom 2. August 2005 - AN 19 K 04.00767 -, Rn. 30, zitiert nach juris; sowie BayVGH, Urteil vom 9. Mai 2005 - 24 B 03.3295 -, ZAR 2005, 298).

  • VG Stuttgart, 10.08.2005 - 16 K 2485/05

    Ausweisung eines Kroatien nach Drogendelikten.

    Rn. 6 Bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt des Ergehens der letzten Behördenentscheidung steht die verfügte Ausweisung des kroatischen Antragstellers, der (noch) nicht freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.03.2005 - 11 S 2599/04 -), mit nationalem Recht im Einklang.

    Ist die Ausweisungsverfügung aber - wie hier - auf spezial- und generalpräventive Erwägungen gestützt, so reicht es aus, wenn eine der beiden Begründungen den Anforderungen an den Ausweisungszweck genügt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.03.2005 - 11 S 2599/04 -).

    Mit Blick darauf muss dem generalpräventiven Abschreckungszweck des § 56 Nr. 3 AufenthG eine hohe Bedeutung beigemessen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom Urteil vom 16.03.2005 - 11 S 2599/04 -).

    Dieser Sprache dürfte er sich auch nach seiner Einreise ins Bundesgebiet zumindest gegenüber den Familienmitgliedern, insbesondere seiner Mutter, bedient haben (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom Urteil vom 16.03.2005 - 11 S 2599/04 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 11 S 409/06

    Rückwirkender Wegfall des Ausweisungsschutzes der Mutter nach erfolgreichem …

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ausweisung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ist der Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens, d.h. der Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids vom 21.02.2002 (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 15.03.2004 - 1 C 2/04 -, NVwZ 2005, 1074; Urteil des Senats vom 16.03.2005 - 11 S 2599/04 -).

    Lediglich für den Teilausschnitt der Rechtsprüfung, der sich auf die Vereinbarkeit der Ausweisung mit Art. 8 Abs. 1 EMRK (Privat- und Familienleben) bezieht, ist auf den Zeitpunkt der letzten Entscheidung eines nationalen Gerichts, d.h. auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung des Senats abzustellen (vgl. etwa EGMR, Urteil vom 15.07.2003 - 52206/99 - , InfAuslR 2004, 183; Urteil des Senats vom 16.03.2005, a.a.O.).

  • VG Hamburg, 23.02.2006 - 4 K 2746/04

    Ausländerrecht: Ausweisung, Prüfungszeitpunkt, Nichtbefristung

    Insbesondere ist ein aus Art. 8 EMRK zu entnehmender (weitergehender) Ausweisungsschutz bei der Anwendung des Ausländer- bzw. Aufenthaltsgesetzes zu beachten und gesondert zu prüfen (so auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.03.2005, - 11 S 2599/04 - in Juris;… vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 22.02.1993, - 1 B 7/93 - in Juris Rdnr. 5).

    Hinzutreten müssen besondere Umstände, wie dass die Ehefrau - etwa wegen Krankheit - in gesteigerter Weise auf die Unterstützung des Klägers angewiesen war und diese Unterstützung nur im Bundesgebiet erbracht werden kann (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 31.07.1996, InfAuslR 1996, S. 333 ; sowie Urt. v. 16.03.2005 - 11 S 2599/04 - in Juris).

  • VG Freiburg, 28.09.2006 - 3 K 2689/04

    Kein Ausweisungsschutz für Kroaten, der sich seit seiner Kindheit in Deutschland …

    Lediglich für die Frage der Vereinbarkeit der Ausweisung mit Art. 8 Abs. 1 EMRK ist auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts abzustellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.03.2005 - 11 S 2599/04 -, FamRZ 2005, 1907 m.w.N.).

    Erst dann, wenn den gegen die Annahme eines Regelfall sprechenden Umständen größeres Gewicht zukommt als den für die Annahme eines Regelfalls sprechenden Gesichtspunkten, liegt ein atypischer Sachverhalt vor (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.03.2005 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 26.07.2019 - 10 ZB 19.1207

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Aus dem Zulassungsvorbringen ergibt sich nicht, dass die Rechtskraft des Urteils des Amtsgerichts München vom 27. März 2017 nunmehr beseitigt worden wäre, so dass demzufolge keine Veranlassung besteht, hiervon auszugehen (vgl. VGH BW, B.v. 16.3.2005 - 11 S 2599/04 - juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 17.03.2008 - 10 ZB 07.1565

    Regelausweisung; Ausnahme

    Eine Ausnahme von der Regelausweisung kommt jedoch grundsätzlich nur in Betracht, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls sowohl die spezial- als auch die generalpräventiven Zwecke der Ausweisung nicht in dem erforderlichen Maße zum Tragen kommen (VGH BW vom 16.3.2005, 11 S 2599/04 juris RdNr. 35).
  • VG Sigmaringen, 13.12.2006 - 1 K 756/06

    Ausweisung eines Ausländers - fehlender Hinweis auf die Rechtsfolgen eines …

    Rn. 18 Für die rechtliche Beurteilung der Ausweisungsverfügung des gemeinschaftsrechtlich nicht privilegierten Klägers ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgebend (…std. Rspr., vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 15.03.2004 - 1 C 2.04 -, NVwZ 2005, 1074; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.03.2005 - 11 S 2599/04 -, FamRZ 2005, 1907 m. w. N.).
  • VG Stuttgart, 22.09.2005 - 4 K 1417/05

    Ausweisung wegen des Verdachts der Terrorismusunterstützung

    Rn. 19 Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung ist hier die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, also des Erlasses des Widerspruchsbescheids maßgeblich (vgl. u.a. BVerwG, Beschl. v. 17.11.1994 - 1 B 224.94 -, InfAuslR 1995, 150 und BVerwG, U. v. 24.09.1996 - 1 C 9.94 - BVerwGE 102, 63; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 16.03.2005 - 11 S 2599/04- und 15.05.2003 - 13 S 1113/02 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2006 - 11 S 646/06

    D (A), Ausweisung, Drogendelikte, besonderer Ausweisungsschutz, schwerwiegende …

    Für die rechtliche Beurteilung der Ausweisungsverfügung des gemeinschaftsrechtlich nicht privilegierten Klägers ist nach bisheriger ständiger Rechtsprechung grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, d.h. hier der Zustellung der Ausweisungsverfügung vom 12.10.2005, maßgebend (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.03.2004 - 1 C 2.04 -, NVwZ 2005, 1074; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.03.2005 - 11 S 2599/04 -, FamRZ 2005, 1907 m.w.N.).
  • VG München, 23.05.2008 - M 24 S 08.884

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 27.06.2005 - 11 ME 96/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3353
OVG Niedersachsen, 27.06.2005 - 11 ME 96/05 (https://dejure.org/2005,3353)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.06.2005 - 11 ME 96/05 (https://dejure.org/2005,3353)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Juni 2005 - 11 ME 96/05 (https://dejure.org/2005,3353)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3353) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer Fachoberschule

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung; Anforderungen zur Beseitigung dieses Ausreisehindernisses; Mitwirkung bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten; Humanitäre Bleiberechte außerhalb des Flüchtlingsschutzes im Rahmen des Aufenthaltsgesetzes

  • Judicialis

    AufenthG § 25 Abs. 4 S. 1; ; AufenthG § 25 Abs. 4 S. 2; ; AufenthG § 25 Abs. 5; ; AufenthG § 26 Abs. 1; ; AufenthG § 5 Abs. 3; ; AufenthG § 60a Abs. 2; ; AuslG § 55 Abs. 3

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 25 Abs. 4 S. 1; AufenthG § 25 Abs. 5; AufenthG § 5 Abs. 3 Hs. 2
    Ausreisehindernis, Verschulden, Zumutbarkeit, Mitwirkungspflichten, Passbeschaffung, dringende humanitäre Gründe, Ausreisepflicht, Vollziehbarkeit, Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, Lebensunterhalt, Schulbesuch, Daueraufenthalt, Vorläufiger Rechtsschutz ...

  • fluechtlingsrat-nrw.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rechtsauslegung des § 25 AufenthG

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Abschiebung, Aussetzung; Aufenthaltserlaubnis; Ausreisepflicht, vollziehbar; Duldung; Fachhochschulreife; Heimreisedokumente; Persönliche Gründe; Schulabschluss; vorübergehender Aufenthalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung; Anforderungen zur Beseitigung dieses Ausreisehindernisses; Mitwirkung bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten; Humanitäre Bleiberechte außerhalb des Flüchtlingsschutzes im Rahmen des Aufenthaltsgesetzes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 572
  • NVwZ-RR 2006, 573
  • ZAR 2005, 298
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2005 - 11 S 2779/04

    Bindungswirkung einer negativen Statusfeststellung des Bundesamtes zu § 53 Abs 6 …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2005 - 11 ME 96/05
    Dieser Auffassung wird aber nicht nur im Schrifttum (…vgl. Funke-Kaiser, a.a.O., Rdnr. 1;… Heinhold, Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25 AufenthG, Asylmagazin 11/2004, S. 7, 12;… Fleuß, Neuerungen im Ausländerrecht nach dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes, 1. Teil, BDVR-RdSchr. 01 und 02/2005, S. 16, 28 f.; tendenziell auch das Urteil des VGH Bad.-Württ. vom 6.4.2005 - 11 S 2779/04 -, juris), sondern auch vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport widersprochen.

    Wird dagegen ein Daueraufenthalt bzw. ein zeitlich nicht absehbarer Aufenthalt im Bundesgebiet angestrebt, kann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG nicht beansprucht werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 6.4.2005, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2005 - 18 B 2801/04

    Abschiebungsandrohung Aussetzung der Abschiebung Duldung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2005 - 11 ME 96/05
    Im Laufe der parlamentarischen Beratungen ist aufgrund einer Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses § 60 a AufenthG in den Gesetzentwurf eingefügt worden, ohne der Duldung eine damit über das bisherige Ausländerrecht hinausgehende Bedeutung beizumessen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 6.1.2005 - 18 B 2801/04 -, juris).
  • VG Koblenz, 24.01.2005 - 3 K 3819/03

    Kein Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2005 - 11 ME 96/05
    Hiervon ist aber eine Ausnahme möglich, wenn der Ausländer daneben weitere Gründe geltend macht, die einen vorübergehenden Aufenthaltszweck erkennen lassen (vgl. VG Koblenz, Urt. v. 24.1.2005 - 3 K 3819/03.KO -, juris).
  • VG Braunschweig, 01.09.2005 - 5 A 15/05

    Aufenthaltserlaubnis bei vorübergehendem Aufenthaltszweck; hier: Abschluss einer …

    Auf den zugleich gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat das Nds. Oberverwaltungsgericht den Beklagten letztlich verpflichtet, die Abschiebung bis zur Entscheidung im Widerspruchsverfahren, mindestens aber bis zum 1. August 2005 auszusetzen, damit der Kläger zumindest das 11. Schuljahr beenden könne (Beschluss der Kammer vom 14. März 2005 - 5 B 16/05 - Beschluss des Nds. OVG vom 27. Juni 2005 - 11 ME 96/05 -).

    Die Regelung des § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG, die sich ausschließlich auf die Verlängerung einer bereits erteilten Aufenthaltserlaubnis bezieht, ist für den Kläger mangels rechtmäßigen Voraufenthaltes nicht einschlägig (vgl. bereits Nds. OVG, Beschl. v. 27.6.2005 - 11 ME 96/05 -).

    Die Berufung gegen dieses Urteil wird gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zugelassen, weil die Kammer hinsichtlich der Auslegung des § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG von der Entscheidung des Nds. Oberwaltungsgerichts im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (Beschluss vom 27.6.2005 - 11 ME 96/05 -) abweicht.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2006 - 2 M 217/05

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wegen Suizidalität

    Gegen ein solches Verständnis könnte immerhin sprechen, dass § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG keine dahingehende Einschränkung enthält, obwohl dies noch im Vermittlungsausschuss beantragt worden ist (so Nds. OVG, Beschl. v. 27.06.2005 - 11 ME 96/05 - m. w. N. zum Meinungsstand).
  • LSG Hessen, 11.07.2006 - L 7 SO 19/06

    Sozialhilfe für Ausländer - ausländerrechtliches Genehmigungsverfahren - …

    Die Regelung schafft eine Ausnahmemöglichkeit für Fälle, in denen bereits ein rechtmäßiger Aufenthalt besteht und das Verlassen des Bundesgebietes für den Ausländer eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. Oktober 2005 - 24 C 05.2756; Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 11 ME 96/05; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Mai 2005 - 18 B 1207/04; vgl. auch die Gesetzesbegründung, Bundestags-Drucksache 15/420, S. 79 f.) Die Vorschrift regelt nicht nur die speziellen Verlängerungsvoraussetzungen einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG, sondern hat dieser gegenüber eigenständige Bedeutung.
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2012 - 8 ME 94/12

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen ausreisepflichtigen …

    Der Ausländer hat deshalb auch gegenüber der Ausländerbehörde nachzuweisen, dass er nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis freiwillig ausreisen wird (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 27.6.2005 - 11 ME 96/05 -, NVwZ-RR 2006, 572, 574; Benassi, Zur praktischen Bedeutung von § 25 Abs. 4 und 5 AufenthG, in: InfAuslR 2005, 357, 359;… Hailbronner, a.a.O., § 25 Rn. 76).
  • VG Braunschweig, 10.01.2006 - 6 B 432/05

    Abschiebeschutz; Abschiebeverbot; Abschiebung; Abschiebungsandrohung; …

    Die Regelung ist auf die Antragsteller zwar anwendbar, obwohl die mit den Verlängerungsanträgen verbundene Erlaubnisfiktion mit der Entscheidung des Antragsgegners vom 4. Oktober 2004 entfallen ist (vgl. § 69 Abs. 3 Satz 1 AuslG) und die Antragsteller damit vollziehbar ausreisepflichtig geworden sind (vgl. § 50 Abs. 1, § 58 Abs. 2 Satz 2 und § 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG sowie die entsprechenden Regelungen in § 42 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 und § 72 Abs. 1 AuslG; für die Anwendung des § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG auf vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer auch Nds. OVG, Beschl. vom 27.06.2005 - 11 ME 96/05 -, AuAS 2005, 242, 243; Benassi, ZAR 2005, 357, 358;… Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl., § 25 Rn. 29; Fleuß, BDVR-Rundschreiben 01 und 02/2005, 16, 29 f.; Heinhold, Asylmagazin 11/2004, 7, 12; Vorläufige Nds. Verwaltungsvorschrift zum AufenthG - Stand 30.11.2005 -, Nr. 25.4.1.0;… a. A. Storr in: Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Zimmermann-Kreher, Kommentar zum Zuwanderungsgesetz, § 25 Rn. 16; Vorläufige Anwendungshinweise des BMI zum AufenthG und zum FreizügigkeitsG/EU, Nr. 25.4.1.1).

    (2) Die Regelung in § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG bietet keine Grundlage für die Erteilung, sondern ermöglicht nach seinem insoweit eindeutigen Wortlaut nur die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (vgl. Nds. OVG, a. a. O., insoweit nicht abgedr. in AuAS 2005, 242 ff.;… Benassi, a. a. O., S. 359; zum Verlängerungsanspruch s. unten, b ).

  • OVG Bremen, 14.07.2005 - 1 B 176/05

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären Gründen (§ 25 …

    Käme § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG nur den Ausländern zu gute, die nicht vollziehbar ausreisepflichtig sind, würde der Anwendungsbereich des § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG zudem gegen Null tendieren (so zutreffend das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport in seiner ablehnenden Stellungnahme vom 08.01.2005 - Az. 45.2-12230/1-8 - unter Nr. 25.4.1; zit. nach dem Beschluss des Niedersächsischen OVG vom 27.06.2005 - 11 ME 96/05 -), die Vorschrift also faktisch leerlaufen.

    All dies spricht dafür, § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG auch auf vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer anzuwenden (ebenso: Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 27.06.2005 - 11 ME 96/05 - Nr. 25.4.1.0 Vorl.Nds.VV-AufenthG ; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Rn 1 zu § 60a;… Heinhold, Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25 AufenthG, Asylmagazin 11/2004, S. 7 ;… Fleuß, Neuerungen im Ausländerrecht nach dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes, BDVR-Rundschreiben Nr. 01-02/2005, S. 16 ).

  • VG Lüneburg, 28.03.2006 - 4 A 130/04

    Aufenthaltserlaubnis; Ausländer; Ausreise; Berufsausbildung; Duldung; freiwillig; …

    Wird dagegen ein Daueraufenthalt bzw. ein zeitlich nicht absehbarer Aufenthalt im Bundesgebiet angestrebt, kann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG nicht beansprucht werden (zum Vorst: NdsOVG, Beschl. v. 27.6.2005 - 11 ME 96/05 - NdsRpfl. 2005, 349).

    Der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis steht im Übrigen auch mit Rücksicht auf § 5 AufenthG nicht entgegen, dass der Lebensunterhalt des Klägers gegenwärtig nicht durch eigene Mittel gesichert ist, weil angesichts des Schulbesuches des Klägers ihm der Regelversagungsgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG nicht entgegengehalten werden kann (NdsOVG, Beschl. v. 27.6.2005 - 11 ME 96/05 - Nds.Rpfl, 2005, 349).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2008 - 2 M 218/08

    Zum Abschiebungsschutz für "faktische Inländer"

    Die Vorschrift regelt nämlich die von § 8 Abs. 1 und 2 AufenthG abweichende Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; sie setzt daher zwingend voraus, dass der Ausländer bereits über eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis verfügt (…VGH BW, Urt. v. 18.01.2006 - 13 S 2220/05 -, VBlBW 2006, 200; NdsOVG, Beschl. v. 27.06.2005 - 11 ME 96/05 -, InfAuslR 2005, 381).
  • OVG Niedersachsen, 17.11.2006 - 10 ME 222/06

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Ausreisehindernisses; Anforderungen an …

    Zutreffend stellt das Verwaltungsgericht darauf ab, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG daher nicht in Betracht kommt, wenn ein dauerhafter Aufenthalt im Bundesgebiet angestrebt wird (vgl. Nds. OVG, Beschluss des Senats vom 13. Oktober 2006 - 10 LA 85/06 -, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 11 ME 96/05 -, NVwZ-RR 2006, 572, Beschluss vom 22. Mai 2006 - 8 LA 60/06 -, V.n.b., Beschluss vom 27. Juni 2006 - 8 LA 77/06 -, V.n.b.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. April 2005 - 11 S 2779/04 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 7. Juli 2006 - 7 UE 509/06 -, juris;… Renner, Ausländerrecht - 8. Auflage 2005 - § 25 Rdnr. 29;… Hailbronner, Ausländerrecht, Losebl., § 25 Rdnr. 65).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2007 - 13 S 876/07

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Erwerbstätigkeit, Zustimmung, Bundesagentur für …

    § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil der Antragsteller keinen vorübergehenden Aufenthalt anstrebt sondern einen Daueraufenthalt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.4.2005-11 S 2779/04 -, juris und Nieders. OVG, Beschluss vom 27.6.2005-11 ME 96/05-, InfAusIR 2005, 381).
  • VG Aachen, 18.10.2006 - 8 K 577/03

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Altfallregelung 1999, Straftat, Strafe, …

  • VGH Hessen, 29.07.2010 - 7 B 1291/10

    Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis begründet kein schutzwürdiges …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2007 - 17 B 2087/05

    Verlängerung des Aufenthaltstitels; Vorliegen einer besonderen Härte

  • VGH Bayern, 22.01.2008 - 19 ZB 07.327

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

  • VG Hamburg, 17.11.2009 - 10 K 3326/08

    Abschiebungsverbot bei schweren Depressionen; Iran

  • VG Potsdam, 24.11.2005 - 9 L 628/05

    Familie Kutlu: Abschiebeschutz abgelehnt

  • VG Lüneburg, 25.01.2006 - 5 A 234/05

    Abschiebungshindernis; Abschiebungsverbot; alte Rechtslage; anspruchsschädlich; …

  • OVG Thüringen, 25.01.2006 - 3 EO 61/06

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, abgelehnte Asylbewerber, …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Niedersachsen
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht