Rechtsprechung
| VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bedeutung der Aussetzung des Rests einer Freiheitsstrafe für die Gefahrenprognose bei der Ausweisung; Ableitung einer positiven Ausweisungsprognose aus rechtstreuem Verhalten unter dem Legalbewährungsdruck einer Strafrestaussetzung; Besondere Begründung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bedeutung der Aussetzung des Rests einer Freiheitsstrafe für die Gefahrenprognose bei der Ausweisung; Ableitung einer positiven Ausweisungsprognose aus rechtstreuem Verhalten unter dem Legalbewährungsdruck einer Strafrestaussetzung; Besondere Begründung der ...
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 25.05.2016 - AN 5 S 16.618
- VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466
Papierfundstellen
- NVwZ 2017, 1637
- ZAR 2017, 339
Wird zitiert von ... (42) Zitiert selbst (37)
- BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00
Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz; …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466
Rn. 6 Der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. B.v. 23.6.2016 - 1 B 77/16 - juris Rn. 4;… U.v. 15.1.2013 - 1 C 10/12 - InfAuslR 2013, 217, juris Rn. 17 ff.; U.v. 16.11.2000 - 9 C 6/00 - BVerwGE 112, 185;… B.v. 16.11.1992 - 1 B 197/92 - InfAuslR 1993, 121, juris Rn. 4; B.v. 23.9.1987 - 1 B 97/87 - InfAuslR 1988, 1; B.v. 19.10.1982 - 1 C 100.78 - InfAuslR 1983, 34/35 re.Sp.;… vgl. auch BVerfG, B.v. 1.3.2000 - 2 BvR 2120/99 - InfAuslR 2001, 113, Juris Rn. 18, 19) ist hinsichtlich von Strafrestaussetzungen ein anderer Standpunkt zu entnehmen.Dem insoweit grundsätzlichen Urteil vom 16. November 2000 (a.a.O.) zufolge ist eine Strafrestaussetzung nach § 57 StGB bei der ausländerrechtlichen Prognose von tatsächlichem Gewicht und stellt ein wesentliches Indiz dar, begründet aber keine Vermutung für das Fehlen einer Rückfallgefahr.
Dem Urteil vom 16. November 2000 zufolge (9 C 6/00 - BVerwGE 112, 185, juris Rn. 16) sind hier insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung und das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts ebenso wie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zu dem maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt zu berücksichtigen (vgl. nunmehr auch AVwV AufenthG Nr. 53.3.1.4, in der die Prognoseindizien wesentlich differenzierter dargestellt werden als in AuslG-VwV Nr. 51.3.3.0, die vom BVerwG am 16.11.2000 in Bezug genommen worden ist).
Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. November 2000 (a.a.O.) werden insoweit die Persönlichkeit des Täters, seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt genannt.
Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. November 2000 (a.a.O.) werden insoweit die Persönlichkeit des Täters, seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt genannt.
Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. November 2000 (a.a.O.) werden insoweit die Persönlichkeit des Täters, seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt genannt.
- BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466
Jedenfalls in Fällen nachhaltiger Delinquenz ist eine nachhaltige Resozialisierung oft nicht im Rahmen einer Strafvollstreckung zu erreichen (sinngemäß ebenso BVerfG, B.v. 16.3.1994 - 2 BvL 3/90, 2 BvL 4/91, 2 BvR 1537/88, 2 BvR 400/90, 2 BvR 349/91, 2 BvR 387/92 - BVerfGE 91, 1, juris Rn. 90).Es ist Aufgabe des Strafvollstreckungsrechts, aus den zu Gebote stehenden - derart begrenzten - Mitteln (z.B. probeweise Vollzugslockerung, Zurückstellung der Strafvollstreckung, Strafrestaussetzung, aber auch Verlängerung der Bewährungszeit, Widerruf begünstigender Maßnahmen usw.; der B.d. BVerfG v. 16.3.1994, a.a.O., juris Rn. 65 spricht insoweit von positiven und negativen Verhaltensverstärkern) diejenigen auszuwählen, die - unter Berücksichtigung des öffentlichen Sicherheitsinteresses - die Resozialisierungswahrscheinlichkeit so weit als möglich erhöhen.
Beispielsweise hat der Gesetzgeber festgelegt, dass der Strafrest, der nach § 36 BtMG ausgesetzt werden kann, wenn die Therapiedauer während der Vollstreckungszurückstellung angerechnet worden ist, noch mindestens ein Drittel der Strafe betragen muss (§ 36 Abs. 1 Satz 1 BtMG), und dadurch den Motivationsdruck aufrechterhalten (…Patzak, a.a.O., § 36 Rn. 24, 68 ff.; zu den entsprechenden Gründen für die begrenzte Anrechenbarkeit im Fall der Unterbringung vgl. BVerfG, B.v. 16.3.1994, a.a.O., juris Rn. 94).
Allerdings ist in einem ähnlichen Zusammenhang - die Bestimmungen in § 67 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 Satz 3 StGB sehen für Ausländer, bei denen die Aufenthaltsbeendigung vollziehbar ist, eine Nachrangigkeit der Therapie-Unterbringung vor, die mit einer Zwangsbehandlung verbunden ist (vgl. zu dieser speziellen Problematik BVerfG, B.v. 16.3.1994, a.a.O., juris Rn. 82) und bei der sich wegen der immanenten Freiheitsentziehung die Frage der Kosten und der Verfügbarkeit von Therapieplätzen in besonderer Weise stellt - argumentiert worden, ein Therapieausschluss aus derartigen Gründen verstoße gegen das Diskriminierungsverbot, weil er nur Ausländer betreffen könne (auf Art. 3 GG bzw. Art. 2 der Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/42/EG des Rates v. 29.6.2000, ABl L 180/22, nehmen Bezug: Heinhold, Maßregelreform und Ausländerrecht, R & P, 24. Jg. - 2006 - S. 187/191; Schlebusch, Drogenabhängige Ausländer im Jugendstrafvollzug, ZfStrVo 1 48 - 1999 -,15,19; Jung, die Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel bei Ausländern, StV 2009, 212/215).
Welche von beiden Varianten vorliegt, ist diagnostisch nicht erfassbar (vgl. BVerfG, B.v. 16.3.1994, a.a.O., juris Rn. 60) und für die Frage der Gefahrenprognose auch nicht erheblich.
- BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11
Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung; …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466
Während die Dauer der Sperrfrist daran zu orientieren ist, wie lange die Gefahr für die Allgemeinheit voraussichtlich bestehen wird, wobei die persönlichen Belange auf der Seite des Ausgewiesenen berücksichtigt werden müssen sowie der Umstand, dass die persönliche Entwicklung nur etwa zehn Jahre vorhergesehen werden kann (BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - NVwZ 2013, 733 Rn. 40), steht bei der Strafrestaussetzung die Frage im Vordergrund, wie lange die Erprobung unter dem "Damoklesschwert" (…Stree/Kinzig, a.a.O., § 57 Rn. 1) eines Widerrufs der Strafrestaussetzung andauern muss, um wenigstens eine reale Chance auf Straffreiheit zu bieten.Im Übrigen bedeutet die Festlegung der Ausreisesperrfrist auf fünf Jahre (wegen ihrer Begrenzung auf das Vorhersehbare) nicht, dass nach dem Ablauf dieser Frist eine (nach den Einzelfallumständen fortbestehende) Gefährdung der Allgemeinheit hinzunehmen ist (BVerwG, U.v. 13.12.2012, a.a.O., a.E.).
- BVerwG, 16.11.1992 - 1 B 197.92
Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernis in der Revision - Ausweisung …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466
Rn. 6 Der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. B.v. 23.6.2016 - 1 B 77/16 - juris Rn. 4;… U.v. 15.1.2013 - 1 C 10/12 - InfAuslR 2013, 217, juris Rn. 17 ff.; U.v. 16.11.2000 - 9 C 6/00 - BVerwGE 112, 185; B.v. 16.11.1992 - 1 B 197/92 - InfAuslR 1993, 121, juris Rn. 4; B.v. 23.9.1987 - 1 B 97/87 - InfAuslR 1988, 1; B.v. 19.10.1982 - 1 C 100.78 - InfAuslR 1983, 34/35 re.Sp.;… vgl. auch BVerfG, B.v. 1.3.2000 - 2 BvR 2120/99 - InfAuslR 2001, 113, Juris Rn. 18, 19) ist hinsichtlich von Strafrestaussetzungen ein anderer Standpunkt zu entnehmen.Die dezidierte Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts, die Annahme einer Wiederholungsgefahr stelle kein Abweichen von der strafgerichtlichen Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung dar (B.v. 16.11.1992 - Az. 1 B 197/92 - InfAuslR 1993, 121, juris Rn. 4, vgl. auch die eingehende Erläuterung im U.v. 15.1.2013, a.a.O., Rn. 19), gibt die Rechtslage zutreffend wieder.
- BVerwG, 15.04.2013 - 1 B 22.12
Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung; …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466
Nichts anderes ergibt sich aus der Erwägung, dass der Ausgewiesene einen etwaigen Anspruch auf Teilnahme an einer Therapie nicht mit Erfolg gegen die Ausweisung einwenden kann (BVerwG, B.v. 15.04.2013 - 1 B 22/12 - InfAuslR 2013, 317, juris Rn. 16 ff.; die Möglichkeit, dass eine Therapieteilnahme das Ausweisungsverfahren beeinflusst, weil die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung maßgeblich ist, ist rein tatsächlicher Art) und Therapieplätze rar sowie kostenintensiv sind. - BGH, 17.05.1988 - 1 StR 138/88
Bildung des richtigen Strafrahmens/ der richtigen Gesamtstrafe (Diebstahls in …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466
Wiederholte Bewährungsbrüche wirken sich besonders negativ auf die Prognose aus (BGH, U.v. 17.5.1988 - 1 StR 138/88 - juris Rn. 8). - BGH, 18.06.1991 - 5 StR 217/91
Strafaussetzung - Prognose - Betäubungsmittel - Fürsorgepflicht - Therapieplatz - …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466
Dabei stellt die Freiwilligkeit der Teilnahme an der Therapie einen entscheidenden Erfolgsfaktor dar (zur Bedeutung der Therapiebereitschaft vgl. BGH, B.v. 18.06.1991 - 5 StR 217/91 - NJW 91, 3289 sowie Juris Rn. 4 ff.;… Patzak, a.a.O., § 35 Rn. 2 bis 5, 303 ff.). - BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466
Der Grundsatz, dass sich das Gericht bei der Prognoseentscheidung regelmäßig in Lebens- und Erkenntnisbereichen bewegt, die dem Richter allgemein zugänglich sind, und es nur ausnahmsweise der Hinzuziehung eines Sachverständigen bedarf, wenn die Prognose aufgrund besonderer Umstände - etwa bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen - nicht ohne spezielle, dem Gericht nicht zur Verfügung stehende fachliche Kenntnisse erstellt werden kann (…BVerwG in st.Rspr., u.a. U.v. 04.10.2012 - 1 C 13/11 - BVerwGE 144, 230, juris Rn. 12; vgl. auch Beschlüsse vom 6.5.1983 - 1 B 68.83 - ZfSH/SGB 1983, 499/500; vom 14.2.1984 - 1 B 10.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 102; vom 21.5.1986 - 1 B 74.86 - ZfSH/SGB 1986, 458;… vom 30.12.1988 - 1 B 123.88 - a.a.O.; vom 4.5.1990 - 1 B 82.89 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 124 und vom 14.3.1997 - 1 B 63.97 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 10 m.w.N.; im gleichen Sinn betreffend strafrechtliche Prognoseentscheidungen vgl. BVerfG, U.v. 8.10.1985 - 2 BvR 1150/80, 2 BvR 1504/82 - BVerfGE 70, 297, juris Rn. 34 und B.v. 2.05.2002 - 2 BvR 613/02 - NJW 2002, 2773, juris Rn. 6), wird im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht in Frage gestellt; das Prognosegutachten wird im höchstgerichtlichen Beschluss lediglich als eine von mehreren Möglichkeiten erwähnt, eine unzureichende Tatsachengrundlage zu verbreitern (im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg, B.v. 23.03.2017 - 11 ME 72/17 - juris). - BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16
Stattgebender Kammerbeschluss: Ausweisung eines straffälligen "faktischen …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 2016 (2 BvR 1943/16) hat bindende Wirkung für das vorliegende Verfahren. - BGH, 25.04.2003 - 1 AR 266/03
Vollstreckung der beiden Strafreste zur Bewährung (Sicherheitsinteressen der …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466
Er hätte sonst die Möglichkeit der Aussetzung eines Strafrestes zu sehr eingeschränkt und dem mit der Aussetzung verbundenen Resozialisierungsinteresse nicht gedient (…Stree/Kinzig, a.a.O., § 57 Rn. 10;… Kühl in Dreher/Maassen/Lackner, StGB, 28.. Aufl. 2014, § 57 Rn. 7; vgl. auch BGH, B.v. 25.04.2003 - StB 4/03, 1 AR 266/03 - NStZ-RR 2003, 200 ff., juris Rn. 5 ff. und LS 1, wo hervorgehoben wird, dass bei der Strafrestaussetzung ein größeres Risiko als bei der Strafaussetzung nach § 56 eingegangen werden kann). - BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11
Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; …
- BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12
Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; …
- BVerwG, 11.02.2014 - 2 B 37.12
Außerdienstliches Fehlverhalten; Maßnahmebemessung; Orientierung am Strafrahmen; …
- BVerfG, 02.05.2002 - 2 BvR 613/02
Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung bei einem Strafgefangenen
- BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2120/99
Rechtmäßigkeit einer Ausweisung
- BVerwG, 26.08.2010 - 2 B 43.10
Gerichtliches Disziplinarverfahren: offenkundig unrichtige Feststellungen aus …
- BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94
Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel
- BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 455/97
Restitutionsklage nach Verdachtskündigung bei neuen Entlastungsgesichtspunkten
- BVerwG, 04.05.1990 - 1 B 82.89
Umfang der Aufklärungspflicht bei Ausweisung eines unter besonderem …
- BVerwG, 15.03.2013 - 2 B 22.12
Disziplinargerichtsverfahren; Verfahrensmangel; Beweisantrag; Ablehnung; neues …
- BGH, 27.09.1988 - XI ZR 8/88
- BVerwG, 29.11.2000 - 1 D 13.99
Postobersekretär bei der Deutschen Post AG; Vorwurf des Zugriffs auf …
- BGH, 22.09.1982 - IVb ZR 576/80
Keine Bindung an Strafurteil bei Prüfung des Restitutionsgrundes
- BVerwG, 24.02.1998 - 1 B 21.98
Ausländerrecht - Ausweisungsentscheidung und strafgerichtliche Verurteilung
- BVerwG, 16.03.2004 - 1 D 15.03
In-sich-beurlaubter" Beamter des höheren Dienstes bei der Deutschen Post AG …
- BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84
Ermessenseinschränkung bei der Ausweisung junger Ausländer - Berücksichtigung der …
- BGH, 28.06.2000 - 3 StR 156/00
Annahme von Vorsatz beim Vollrausch; Entsprechende Anwendung der Rücktrittsregeln …
- BVerwG, 24.07.2007 - 2 B 65.07
Verbindlichkeit der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils im Falle …
- BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78
Ausländer - Ausweisung - Verurteilung - Strafrecht
- BVerwG, 08.05.1989 - 1 B 77.89
Zugrundelegung der tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts bei einer …
- BVerwG, 14.03.1997 - 1 B 63.97
Pflicht des Gerichts zur Sachverhaltserforschung - Anlass zur Einholung eines …
- BVerwG, 21.05.1986 - 1 B 74.86
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - …
- BVerwG, 30.12.1988 - 1 B 123.88
Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Negativschranke - Strafgerichtliche …
- BayObLG, 05.09.2002 - 5St RR 224/02
Anforderungen an die Entscheidung über die Sozialprognose bei Strafaussetzung zur …
- BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 68.83
Ausländerbehörde - Verurteilungen wegen Gewalttaten - Ausweisungsermessen
- OVG Niedersachsen, 23.03.2017 - 11 ME 72/17
Abänderungsantrag; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; Gefahrenprognose; breitere …
- BVerwG, 23.09.1987 - 1 B 97.87
- VGH Bayern, 18.05.2021 - 19 ZB 20.65
Ausweisung wegen Straffälligkeit
Es treffe nicht zu, wenn teilweise generalisierend behauptet werde (so BayVGH, B.v. 2.5.2017 - 19 CS 16.2466 Rn. 10), die Prognose weiche von § 56 StGB insoweit ab, als eine Erwartung künftiger Straffreiheit nicht verlangt werde.Rn. 24 In seinem Beschluss vom 2. Mai 2017 (19 CS 16.2466 - juris, insbesondere Rn. 8 ff.; KommunalPraxis BY 2017, 275 - Leitsatz, NVwZ 2017, 1637/1638 - Leitsatz - und ZAR 2017, 339 - Leitsatz) hat sich der Senat detailliert mit der Unterschiedlichkeit der Prognosen bei Strafrestaussetzungen und Ausweisungsentscheidungen befasst.
Rn. 32 Unabhängig von dem Rückfallgeschehen ist zunächst festzuhalten, dass bei der Einschätzung des Gewichts des eine bedingte Entlassung aus dem Maßregelvollzug befürwortenden Berichts des Bezirksklinikums A. vom 26. Juni 2018 zu berücksichtigen ist, dass - wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 2. Mai 2017 (19 CS 16.2466 - juris Rn. 48) im Einzelnen dargelegt und belegt hat - zu einer effektiven Drogenbehandlung ein enges Vertrauensverhältnis erforderlich ist, der Therapeut kein verlängerter Arm des Staates ist und Therapieberichte keine objektive Bewertung oder gar Begutachtung darstellen, weswegen Therapiestellungnahmen als einseitige Stellungnahmen zu bewerten sind, und die Therapieeinrichtung regelmäßig dann eine günstige Prognose abgibt, wenn sie - wie vorliegend - nicht vom Klienten durch einen erheblichen Verstoß gegen ihre Regeln zu einem disziplinarischen Therapieabbruch genötigt worden ist.
- BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19
Nichtannahmebeschluss: Vorverlagerung der Prognose- und Abwägungsentscheidung …
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach einer Strafaussetzungsentscheidung gemäß § 36 Abs. 1 Satz 3 BtMG eine erhebliche indizielle Bedeutung zukomme (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 -), sei auf den Fall des Beschwerdeführers bereits deshalb nicht übertragbar, weil er weder die Drogentherapie beendet habe noch eine Aussetzung der Vollstreckung der Reststrafe zur Bewährung erfolgt sei; im Übrigen überzeuge die Entscheidung aufgrund der zutreffenden Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschlüsse vom 2. Mai 2017 - 19 CS 16.2466 - und vom 10. Oktober 2017 - 19 ZB 16.2636 -) aber auch nicht. - VGH Bayern, 10.10.2017 - 19 ZB 16.2636
Ausweisung trotz positiver strafvollstreckungsrechtlicher Entscheidung
Rn. 15 a) In seiner Entscheidung vom 2. Mai 2017 (19 CS 16.2466), die durch die vom Kläger zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 2016 (2 BvR 1943/16) veranlasst worden ist, hat der Senat dargelegt, dass dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Annahme zugrunde liegt, über die Aussetzung eines Strafrests nach Teilverbüßung werde anhand derselben Sozialprognose entschieden, wie sie bei Ausweisungsentscheidungen zu erstellen ist (mit der Folge eines besonderen Begründungsbedarfs im Fall einer Abweichung von der strafvollstreckungsrechtlichen Prognose).Dieser besondere Legalbewährungsdruck ist auch den Äußerungen der Beteiligten und Gutachter in anderen Verfahren zu entnehmen (vgl. beispielsweise S. 26 des Senatsbeschlusses vom 2.5.2017 - 19 CS 16.2466 - juris sowie S. 10 des Senatsbeschlusses vom 14.8.2017 - 19 ZB 16.541) und entspricht allgemein den Erfahrungen des Senats.
- VGH Bayern, 09.05.2023 - 19 ZB 22.852
Rechtmäßige Ausweisung nach Verurteilung wegen schwerwiegender …
Rn. 15 Eine strafvollstreckungsrechtliche Aussetzung von Straf- und Maßregelvollzug und eine gefahrenabwehrrechtliche Ausweisung verfolgen unterschiedliche Zwecke und unterliegen deshalb unterschiedlichen Regeln (…vgl. BayVGH, B.v. 31.3.2021 - 10 ZB 20.2091 - juris Rn. 14;… B.v. 18.5.2021 - 19 ZB 20.65 - juris Rn. 25; B.v. 2.5.2017 - 19 CS 16.2466 - juris Rn. 8 ff.): Bei Aussetzungsentscheidungen nach § 57 StGB geht es um die Frage, ob die Wiedereingliederung eines in Haft befindlichen Straftäters weiter im Vollzug stattfinden muss oder durch vorzeitige Entlassung für die Dauer der Bewährungszeit gegebenenfalls unter Auflagen "offen" inmitten der Gesellschaft verantwortet werden kann.Nichts Anderes gilt für die Beendigung der Unterbringung nach § 67d Abs. 2 Satz 1 StGB, "wenn zu erwarten ist, dass der Untergebrachte außerhalb des Maßregelvollzugs keine rechtswidrigen Taten mehr begehen wird", denn auch bei dieser strafvollstreckungsrechtlichen Entscheidung sowie bei der Erstellung eines Prognosegutachtens hierfür, sind die begrenzte Zielsetzung der Unterbringung und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten (…vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2021 - 19 ZB 20.65 - juris Rn. 25; B.v. 2.5.2017 - 19 CS 16.2466 - juris Rn. 8 ff.).
- OVG Niedersachsen, 23.02.2021 - 8 ME 126/20
Abschiebung; Abschiebungsandrohung; Abwägung; Ägypten; Ausweisungsinteresse; …
Solchen Entscheidungen kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedoch eine erhebliche indizielle Bedeutung zu; jedenfalls soweit die Prognose der Wiederholungsgefahr Bedeutung im Rahmen einer grundrechtlich erforderlichen Abwägung hat, bedarf es einer substantiierten Begründung, wenn von der strafgerichtlichen Einschätzung abgewichen werden soll (…BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris Rn. 21; ablehnend Bayerischer VGH, Beschl. v. 2.5.2017 - 19 CS 16.2466 -, juris). - VGH Bayern, 07.03.2024 - 19 ZB 22.2263
Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen wegen …
Rn. 28 Eine strafvollstreckungsrechtliche Aussetzung von Straf- und Maßregelvollzug und eine gefahrenabwehrrechtliche Ausweisung verfolgen unterschiedliche Zwecke und unterliegen deshalb unterschiedlichen Regeln (…vgl. BayVGH, B.v. 31.3.2021 - 10 ZB 20.2091 - juris Rn. 14;… B.v. 18.5.2021 - 19 ZB 20.65 - juris Rn. 25; B.v. 2.5.2017 - 19 CS 16.2466 - juris Rn. 8 ff.): Bei Aussetzungsentscheidungen nach § 57 StGB geht es um die Frage, ob die Wiedereingliederung eines in Haft befindlichen Straftäters weiter im Vollzug stattfinden muss oder durch vorzeitige Entlassung für die Dauer der Bewährungszeit gegebenenfalls unter Auflagen "offen" inmitten der Gesellschaft verantwortet werden kann.Nichts Anderes gilt für die Beendigung der Unterbringung nach § 67d Abs. 2 Satz 1 StGB, "wenn zu erwarten ist, dass der Untergebrachte außerhalb des Maßregelvollzugs keine rechtswidrigen Taten mehr begehen wird", denn auch bei dieser strafvollstreckungsrechtlichen Entscheidung, sowie bei der Erstellung eines Prognosegutachtens hierfür, sind die begrenzte Zielsetzung der Unterbringung und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten (…vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2021 - 19 ZB 20.65 - juris Rn. 25; B.v. 2.5.2017 - 19 CS 16.2466 - juris Rn. 8 ff.).
- VGH Bayern, 01.12.2022 - 19 ZB 22.1538
Bestätigung der Ausweisungsanordnung und Wiedereinreisesperre beim Handeltreiben …
Rn. 31 Eine strafvollstreckungsrechtliche Aussetzung von Straf- und Maßregelvollzug und eine gefahrenabwehrrechtliche Ausweisung verfolgen unterschiedliche Zwecke und unterliegen deshalb unterschiedlichen Regeln (…vgl. BayVGH, B.v. 31.3.2021 - 10 ZB 20.2091 - juris Rn. 14;… B.v. 18.5.2021 - 19 ZB 20.65 - juris Rn. 25; B.v. 2.5.2017 - 19 CS 16.2466 - juris Rn. 8 ff.): Bei Aussetzungsentscheidungen nach § 57 StGB geht es um die Frage, ob die Wiedereingliederung eines in Haft befindlichen Straftäters weiter im Vollzug stattfinden muss oder durch vorzeitige Entlassung für die Dauer der Bewährungszeit gegebenenfalls unter Auflagen "offen" inmitten der Gesellschaft verantwortet werden kann.Nichts Anderes gilt für die Beendigung der Unterbringung nach § 67d Abs. 2 Satz 1 StGB, "wenn zu erwarten ist, dass der Untergebrachte außerhalb des Maßregelvollzugs keine rechtswidrigen Taten mehr begehen wird", denn auch bei dieser strafvollstreckungsrechtlichen Entscheidung sowie bei der Erstellung eines Prognosegutachtens hierfür sind die begrenzte Zielsetzung der Unterbringung und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten (…vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2021 - 19 ZB 20.65 - juris Rn. 25; B.v. 2.5.2017 - 19 CS 16.2466 - juris Rn. 8 ff.).
- VGH Bayern, 11.10.2022 - 19 ZB 20.2139
Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt für die Bundesrepublik Deutschland …
Soweit die Beklagte auf eine Entscheidung des Senats vom 24.11.2020 Bezug nehme, die wiederum auf die Senatsentscheidung vom 02.05.2017 (19 CS 16.2466) verweise, sei festzuhalten, dass es dort unter Randnummer 48 heiße: "Bei der Würdigung des Therapieberichts ist zu berücksichtigen, dass ein Therapiebericht - entgegen der Darstellung in der Verfassungsbeschwerde des Antragstellers (S. 50) - keine objektive Bewertung oder gar Begutachtung darstellt.Rn. 58 In seinem Beschluss vom 2. Mai 2017 (19 CS 16.2466 - juris, insbesondere Rn. 8 ff.; KommunalPraxis BY 2017, 275 - Leitsatz, NVwZ 2017, 1637/1638 - Leitsatz - und ZAR 2017, 339 - Leitsatz) hat sich der Senat detailliert mit der Unterschiedlichkeit der Prognosen bei Strafrestaussetzungen und Ausweisungsentscheidungen befasst.
- VGH Bayern, 16.07.2021 - 19 ZB 18.1022
Ausweisung eines Ausländers wegen Wiederholungsgefahr und aus generalpräventiven …
Rn. 39 In seinem Beschluss vom 2. Mai 2017 (19 CS 16.2466 - juris, insbesondere Rn. 8 ff.; KommunalPraxis BY 2017, 275 - Leitsatz, NVwZ 2017, 1637/1638 - Leitsatz - und ZAR 2017, 339 - Leitsatz) hat sich der Senat detailliert mit der Unterschiedlichkeit der Prognosen bei Strafrestaussetzungen und Ausweisungsentscheidungen befasst.Rn. 53 Zunächst ist festzuhalten, dass bei der Einschätzung des Gewichts des eine bedingte Entlassung aus dem Maßregelvollzug empfehlenden Berichts des Bezirkskrankenhauses vom 17. August 2018 zu berücksichtigen ist, dass - wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 2. Mai 2017 (19 CS 16.2466 - juris Rn. 48) im Einzelnen dargelegt und belegt hat - zu einer effektiven Drogenbehandlung ein enges Vertrauensverhältnis erforderlich ist, der Therapeut kein verlängerter Arm des Staates ist und Therapieberichte keine objektive Bewertung oder gar Begutachtung darstellen, weswegen Therapiestellungnahmen als einseitige Stellungnahmen zu bewerten sind, und die Therapieeinrichtung regelmäßig dann eine günstige Prognose abgibt, wenn sie nicht vom Klienten durch einen erheblichen Verstoß gegen ihre Regeln zu einem disziplinarischen Therapieabbruch genötigt worden ist.
- VGH Bayern, 03.04.2020 - 19 CS 18.1704
Abschiebung, Aufenthaltserlaubnis, Beschwerde, Bescheid, Abschiebungsverbot, …
Rn. 28 Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass einer strafvollstreckungsrechtlichen Aussetzungsentscheidung und dem zugrunde liegenden Gutachten zwar eine indizielle Bedeutung für die Beurteilung der Wiederholungsgefahr durch die Ausländerbehörde und die Verwaltungsgerichte zukommt, diese wegen des unterschiedlichen Prognosezeitraums und -maßstabs aber gerade keine Bindungswirkung entfalten (…vgl. BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21 ff.;… BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 20/11 - juris Rn. 21;… U.v. 15.1.2013 - 1 C 10/12 - juris Rn. 18; B.v. 23.6.2016 - 1 B 77/16 - juris; BayVGH, B.v. 2.5.2017 - 19 CS 16.2466 - juris Rn. 6 ff.;… B.v. 6.6.2017 - 10 ZB 17.588 - juris Rn. 5).Bei der der Ausweisung zugrunde liegenden Prognoseentscheidung geht es vor allem um die Beurteilung, ob es dem Ausländer gelingen wird, über die Bewährungszeit hinaus ein straffreies Leben zu führen (…vgl. z.B. BayVGH, B.v. 27.9.2019 - 10 ZB 19.1781 - juris Rn. 11; B.v. 2.5.2017, a.a.O., Rn. 6;… B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - juris Rn. 20 ff.).
Demgegenüber kann nach der strafgerichtlichen Rechtsprechung die Aussetzung des Strafrestes bereits dann im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB "verantwortet werden", wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit (eine reale Chance) für das straffreie Durchstehen der Bewährungszeit spricht; eine Wahrscheinlichkeit der Resozialisierung, also eine Unwahrscheinlichkeit neuer Straftaten (…sie müssen nicht unbedingt einschlägig sein, vgl. BGH, U.v. 28.6.2000 - 3 StR 156/00 - NStZ-RR 2001, 15, juris Rn. 18 sowie BayObLG, U.v. 5.9.2002 - 5 St RR 224/2002 - NStZ-RR 2003, 105, juris Rn. 9 f.) oder eine "überwiegende Wahrscheinlichkeit" der Bewährung in Freiheit wird nicht gefordert (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2017, a.a.O., Rn. 10 m.w.N.).
- VGH Bayern, 07.03.2023 - 19 ZB 22.624
Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen wegen …
- VGH Bayern, 23.09.2021 - 19 ZB 20.323
Ausweisung wegen mehrfacher schwerer Drogendelikte
- VGH Bayern, 09.01.2023 - 19 ZB 21.429
Rechtmäßige Ausweisung trotz Strafaussetzung zur Bewährung
- VGH Bayern, 23.02.2021 - 19 ZB 20.696
Ausweisung eines "faktischen Inländers"
- VGH Bayern, 14.05.2021 - 19 ZB 20.2345
Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts aufgrund …
- VGH Bayern, 10.04.2019 - 19 ZB 17.1535
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag bzgl. Ausweisung
- VGH Bayern, 23.02.2023 - 19 ZB 21.1371
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem ausländerrechtlichen …
- VGH Bayern, 21.04.2021 - 19 ZB 20.3171
Beurteilungskompetenz des Gerichts über Prozess- bzw. Geschäftsfähigkeit eines …
- VGH Bayern, 21.05.2021 - 19 CS 20.2977
Ausweisung wegen wiederholter Straffälligkeit
- VG Freiburg, 19.12.2022 - 7 K 3853/20
Ausweisung eines syrischen Straftäters
- VG München, 09.08.2023 - M 9 K 20.6275
Erfolglose Klage eines albanischen Staatsangehörigen gegen Ausweisung und …
- OVG Bremen, 04.01.2021 - 2 B 300/20
Unverhältnismäßigkeit der Ausweisung eines in Deutschland aufgewachsenen …
- VGH Bayern, 24.08.2023 - 19 ZB 22.2204
Ausweisungsverfügung gegen russischen Staatsbürger nach strafrechtlicher …
- VGH Bayern, 07.10.2021 - 19 CE 21.2020
Kein Anspruch auf "Bewährungsduldung" aus einer Vereinbarung der Beteiligten
- VGH Bayern, 22.06.2021 - 19 ZB 18.104
Verlustfeststellung des Freizügigkeitsrechts bei einem im Bundesgebiet geborenen …
- VGH Bayern, 24.07.2017 - 19 CS 16.2376
Kein Anspruch auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen …
- VGH Bayern, 04.05.2023 - 19 ZB 22.1890
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem ausländerrechtlichen …
- VGH Bayern, 25.03.2021 - 19 ZB 19.950
Feststellung des Verlustes der Freizügigkeit bei einem drogenabhängigen …
- VGH Bayern, 06.11.2019 - 19 CS 19.1183
Bestätigung der sofortigen Vollziehbarkeit der Ausweisung eines wegen …
- VGH Bayern, 03.09.2021 - 19 ZB 21.1771
Ausweisung eines mehrfach Straffälligen
- VGH Bayern, 11.05.2021 - 19 ZB 21.159
Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts aufgrund …
- VGH Bayern, 03.11.2022 - 19 ZB 22.1681
Rechtmäßige Ausweisung eines iranischen Staatsangehörigen nach Verurteilung wegen …
- VG Ansbach, 14.03.2017 - AN 5 E 17.00212
Fortgeltensfiktion eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Erwerbstätigkeit während …
- VGH Bayern, 17.04.2025 - 19 ZB 24.2052
Ausweisung eines strafrechtlich verurteilten psychisch kranken Straftäters
- VGH Bayern, 05.03.2021 - 19 CE 21.243
Erfolgloses, auf die Untersagung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gerichtetes …
- VGH Bayern, 22.02.2024 - 19 ZB 23.2309
Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung bei einer Ausweisungsverfügung …
- VGH Bayern, 29.04.2021 - 19 ZB 21.488
Ohne Therapie kein Wegfall der Wiederholungsgefahr bei auf Suchterkrankung …
- VG Bayreuth, 30.09.2020 - B 6 K 19.717
Fehlendes Rechtsschutzinteresse bei Unerreichbarkeit des Klägers
- VGH Bayern, 24.11.2020 - 19 ZB 20.1460
Verlustfeststellung gegenüber einem im Bundesgebiet aufgewachsenen Unionsbürger …
- VG Hannover, 21.06.2023 - 5 A 1626/21
Ausweisungsinteresse; Bleibeinteresse; generalpräventives Ausweisungsinteresse; …
- VGH Bayern, 06.10.2022 - 19 ZB 22.1357
Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt wegen der Begehung von …
- VG Berlin, 03.11.2020 - 19 K 23.18
Klage gegen Ausweisung sowie ein befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot
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Rechtsprechung
| BGH, 19.01.2017 - V ZB 110/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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AufenthG § 62 Abs. 4 Satz 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Abschiebungshaftsache: Voraussetzungen für eine Verlängerung der Sicherungshaft über die Dauer von sechs Monaten hinaus
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 62 Abs 4 S 2 AufenthG
Abschiebungshaftsache: Voraussetzungen für eine Verlängerung der Sicherungshaft über die Dauer von sechs Monaten hinaus - IWW
§ 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5, § 2 Abs. 14 Nr. 2, 3 und 5 AufenthG, § 62 Abs. 4 Satz 2 AufenthG, § 62 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 Satz 1 AufenthG, § 74 Abs. 7 FamFG
- Wolters Kluwer
Verlängerung der Sicherungshaft gegenüber einem Ausländer über die Dauer von sechs Monaten hinaus; Wechselnde und widersprüchliche Angaben über seine Herkunft und Identität als Urache für die Nichtdurchführung der Abschiebung
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 62
Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Täuschung über Identität, Kausalität, Abschiebung, Haftbeschwerde - ra.de
- rechtsportal.de
Verlängerung der Sicherungshaft gegenüber einem Ausländer über die Dauer von sechs Monaten hinaus; Wechselnde und widersprüchliche Angaben über seine Herkunft und Identität als Urache für die Nichtdurchführung der Abschiebung
- datenbank.nwb.de
Abschiebungshaftsache: Voraussetzungen für eine Verlängerung der Sicherungshaft über die Dauer von sechs Monaten hinaus
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Abschiebehaft über sechs Monaten hinaus bei wechselnden Angaben über Identität
Verfahrensgang
- AG Mühldorf am Inn, 23.06.2016 - 3 XIV 69/16
- LG Traunstein, 06.07.2016 - 4 T 2269/16
- BGH, 19.01.2017 - V ZB 110/16
Papierfundstellen
- NVwZ 2017, 984
- FGPrax 2017, 89
- ZAR 2017, 339
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BGH, 13.10.2011 - V ZB 126/11
Rechtmäßigkeit der Verlängerung der Abschiebungshaft von sechs auf neun Monate …
Auszug aus BGH, 19.01.2017 - V ZB 110/16
Rn. 11 Damit ist zwar schlichte Einreise ohne die erforderlichen Einreisedokumente nicht als Verhinderung anzusehen (Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - V ZB 126/11, juris Rn. 8).Eine solche kann aber darin liegen, dass der Ausländer falsche Angaben über seine Identität macht (Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - V ZB 126/11, juris Rn. 8;… Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 20).
Rn. 12 Schließlich muss das Verhinderungsverhalten ursächlich dafür sein, dass der Ausländer bisher nicht abgeschoben werden konnte (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - V ZB 126/11, juris Rn. 9).
- BGH, 25.03.2010 - V ZA 9/10
Abschiebehaftverfahren: Haftanordnung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen …
Auszug aus BGH, 19.01.2017 - V ZB 110/16
Zu vertreten hat der Ausländer nicht nur solche Umstände, die für die Behebung des Abschiebungshindernisses von Bedeutung sein können, sondern auch Gründe, die - von ihm zurechenbar veranlasst - dazu geführt haben, dass ein Hindernis für seine Abschiebung überhaupt erst entstanden ist, etwa indem er seinen Pass weggegeben hat (vgl. Senat, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 20; Beschluss vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/96, BGHZ 133, 235, 238).Eine solche kann aber darin liegen, dass der Ausländer falsche Angaben über seine Identität macht (Senat…, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - V ZB 126/11, juris Rn. 8; Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 20).
- BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96
Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von …
Auszug aus BGH, 19.01.2017 - V ZB 110/16
Zu vertreten hat der Ausländer nicht nur solche Umstände, die für die Behebung des Abschiebungshindernisses von Bedeutung sein können, sondern auch Gründe, die - von ihm zurechenbar veranlasst - dazu geführt haben, dass ein Hindernis für seine Abschiebung überhaupt erst entstanden ist, etwa indem er seinen Pass weggegeben hat (vgl. Senat…, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 20; Beschluss vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/96, BGHZ 133, 235, 238).Es bedarf vielmehr eines Verhaltens, mit dem der Ausländer eine - etwa aufgrund der Anordnung, Deutschland zu verlassen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/96, BGHZ 133, 235, 239) - sich bereits konkretisierende Abschiebung zu vereiteln oder zu erschweren versucht.
- BayObLG, 16.09.2004 - 4Z BR 70/04
Sicherungshaft von über 6 Monaten in Abschiebungssachen
Auszug aus BGH, 19.01.2017 - V ZB 110/16
Ein vor seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland liegendes Verhalten des Ausländers genügt aber nicht (vgl. KG, FGPrax 2000, 83, 84; BayObLG, Beschluss vom 16. September 2004, 4Z BR 70/04, juris Rn. 11; OLG Frankfurt, InfAuslR 1998, 112, 113 f.).Ergibt sich, dass die Abschiebung (z.B. wegen zögerlicher Bearbeitung der Heimatbehörden) auch ohne das Verhinderungsverhalten des Ausländers nicht innerhalb der ersten sechs Monate möglich gewesen wäre, ist dieses nicht ursächlich für die Verzögerung (BayObLG, Beschluss vom 16. September 2004, 4Z BR 70/04, juris Rn. 13; vgl. zum Ganzen auch Senat, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZB 99/16, juris).
- BGH, 19.01.2017 - V ZB 99/16
Abschiebungshaftsache: Verlängerung der Abschiebungshaft über sechs Monate hinaus …
Auszug aus BGH, 19.01.2017 - V ZB 110/16
Ergibt sich, dass die Abschiebung (z.B. wegen zögerlicher Bearbeitung der Heimatbehörden) auch ohne das Verhinderungsverhalten des Ausländers nicht innerhalb der ersten sechs Monate möglich gewesen wäre, ist dieses nicht ursächlich für die Verzögerung (BayObLG…, Beschluss vom 16. September 2004, 4Z BR 70/04, juris Rn. 13; vgl. zum Ganzen auch Senat, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZB 99/16, juris). - BGH, 25.02.2010 - V ZA 2/10
Verfahrenskostenhilfe hinsichtlich einer Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung der …
Auszug aus BGH, 19.01.2017 - V ZB 110/16
Erforderlich ist, dass das für die Abschiebung bestehende Hindernis auf ein Tun des Ausländers zurückgeht, zu dessen Unterlassen er verpflichtet ist, oder auf ein Unterlassen trotz bestehender Verpflichtung zu einem Tun (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZA 2/10, juris Rn. 13). - BGH, 09.02.2012 - V ZB 305/10
Begründetheit einer Abschiebungshaft bei fehlendem oder formunwirksamen …
Auszug aus BGH, 19.01.2017 - V ZB 110/16
§ 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG lässt erkennen, dass Abschiebungshaft in der Regel nicht länger als drei Monate dauern soll (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 305/10, juris Rn. 27). - BGH, 12.05.2016 - V ZB 25/16
Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung über die Dreimonatsfrist
Auszug aus BGH, 19.01.2017 - V ZB 110/16
Seine gegen diesen Beschluss eingelegte Rechtsbeschwerde ist ohne Erfolg geblieben (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 25/16, juris). - KG, 25.10.1999 - 25 W 8380/99
Begriff des Verhinderns der Abschiebung
Auszug aus BGH, 19.01.2017 - V ZB 110/16
Ein vor seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland liegendes Verhalten des Ausländers genügt aber nicht (vgl. KG, FGPrax 2000, 83, 84; BayObLG…, Beschluss vom 16. September 2004, 4Z BR 70/04, juris Rn. 11; OLG Frankfurt, InfAuslR 1998, 112, 113 f.).
- BGH, 24.02.2026 - XIII ZB 97/22 Davon ist auszugehen, wenn von ihm zurechenbar veranlasste Umstände dazu geführt haben, dass ein Hindernis für die Abschiebung überhaupt erst entstanden ist, etwa indem er seinen Pass weggegeben hat (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZB 110/16, InfAuslR 2017, 252 Rn. 8).
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Rechtsprechung
| BVerfG, 20.07.2017 - 2 BvR 1621/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Abschiebung einer psychisch erkrankten, in stationärer Behandlung befindlichen, nicht reisefähigen Person
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Abschiebung einer psychisch erkrankten, in stationärer Behandlung befindlichen, nicht reisefähigen Person - Wolters Kluwer
Einstweilige Untersagung der Abschiebung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde; Abschiebung eines in stationärer Behandlung befindlichen und unter einer ernsten psychischen Erkrankung leidenden und nicht reisefähigen Ausländers
- Informationsverbund Asyl und Migration
- ra.de
- rechtsportal.de
Einstweilige Untersagung der Abschiebung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde; Abschiebung eines in stationärer Behandlung befindlichen und unter einer ernsten psychischen Erkrankung leidenden und nicht reisefähigen Ausländers
- datenbank.nwb.de
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Abschiebung einer psychisch erkrankten, in stationärer Behandlung befindlichen, nicht reisefähigen Person
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 28.07.2017)
Atteste sind für Behörden verbindlich
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 129 (Kurzinformation)
Bedeutung und Umfang eines ärztlichen Attests vor Abschiebung (Reisefähigkeit)
Papierfundstellen
- ZAR 2017, 339
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87
Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses …
Auszug aus BVerfG, 20.07.2017 - 2 BvR 1621/17
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ).
- VG Oldenburg, 04.10.2018 - 7 A 2946/18
Allgemeine Lage; Armenien; Gesundheit; Gesundheitliche Versorgung; …
Ein ärztliches Attest kann allerdings im Falle des Fehlens der Reisefähigkeit bei einer akuten paranoiden Schizophrenie mit stationärer Unterbringung im Falle unmittelbar bevorstehender Abschiebung nicht als unzureichend substantiiert abgelehnt werden, wenn die Kürze der Zeit keine ausführliche Stellungnahme erlaubt (so: BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 2017, 2 BvR 1621/17, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2018 - 18 B 1285/17
Reiseunfähigkeit als inlandsbezogenes Abschiebungshindernis bei einer psychischen …
Rn. 12 Was sich aus dem mit Schriftsatz der Prozessbevollmächtigten der Antragsteller vom 29. November 2017 in Bezug genommenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2017 - 2 BvR 1621/17 - mit dem jenem Verfahren zugrunde liegenden Sachverhalt für das vorliegende Verfahren ergeben soll, wird mit der Beschwerde nicht dargelegt und ist auch sonst nicht ersichtlich. - VGH Bayern, 02.10.2017 - 10 CE 17.1491
Erledigungserklärung in Asylsachen
Rn. 5 Ebenso kann die vom Antragsgegner aufgeworfene Frage offen bleiben, ob durch die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2017 (2 BvR 1621/17), mit der die Abschiebung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde untersagt worden ist, der Beschwerde das Rechtsschutzbedürfnis fehlte bzw. der Anordnungsgrund entfallen war. - VG Oldenburg, 19.09.2017 - 7 A 6230/17
Benzodiazephanabhängigkeit; Gesundheit; Gesundheitliche Versorgung; Krankheit; …
Ein ärztliches Attest kann allerdings im Falle des Fehlens der Reisefähigkeit bei einer akuten paranoiden Schizophrenie mit stationärer Unterbringung im Falle unmittelbar bevorstehender Abschiebung nicht als unzureichend substantiiert abgelehnt werden, wenn die Kürze der Zeit keine ausführliche Stellungnahme erlaubt (so: BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 2017, 2 BvR 1621/17, juris). - VG München, 16.10.2017 - M 3 K 17.52638
Dublin-Verfahren (Slowenien)
Der vorliegende Fall ist insofern auch in keiner Weise vergleichbar mit dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2017 - 2 BvR 1621/17 - zugrunde lag (dort: Abschiebung aus einer seit mehreren Wochen bestehenden stationär-psychiatrischen Behandlung heraus, in diesem Zusammenhang kurzfristig abgegebene ärztliche Stellungnahme zur fehlenden Reisefähigkeit).
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Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 15.02.2017 - 11 S 983/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 7 Abs 2 FreizügG/EU, § 11 Abs 2 S 5 AufenthG 2004
Befristung der Altausweisung eines Unionsbürgers - ra.de
- rechtsportal.de
Befristungsbegehren einer Altausweisung; Fortgeltung der Rechtswirkungen einer Altausweisung eines Unionsbürgers; Verbot der Wiedereinreise und des erneuten Aufenthalts im Bundesgebiet; Bestimmung der Dauer der Frist für das Einreise- und Aufenthaltsverbot
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Befristungsbegehren einer Altausweisung; Fortgeltung der Rechtswirkungen einer Altausweisung eines Unionsbürgers; Verbot der Wiedereinreise und des erneuten Aufenthalts im Bundesgebiet; Bestimmung der Dauer der Frist für das Einreise- und Aufenthaltsverbot
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 26.02.2016 - 11 S 2806/15
- VGH Baden-Württemberg, 15.02.2017 - 11 S 983/16
Papierfundstellen
- ZAR 2017, 339 (Ls.)
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 18.14
Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Feststellung des Verlusts des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.2017 - 11 S 983/16
Die mit Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 4. Mai 2015 verfügte Befristung der Wirkungen der Ausweisung vom 4. September 1998 zum 23. März 2025 verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten; der Kläger hat in dem für die Sach- und Rechtslage maßgebenden Zeitpunkt der Entscheidung des Senats (…BVerwG, Urteile 28.04.2015 - 1 C 20.14 -, juris, Rn. 8 und vom 25.03.2015 - 1 C 18.14 -, ZAR 2015, 190, Rn. 10) keinen Anspruch auf sofortige Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots oder auf eine Befristung zu einem früheren Zeitpunkt (§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO).Rn. 30 Die Klage ist bei der gebotenen sachdienlichen Auslegung (vgl. §§ 86 Abs. 3, 88 VwGO) eine Verpflichtungsklage (…vgl. BVerwG, Urteile vom 28.04.2015 - 1 C 20.14 -, juris, Rn. 9 und vom 25.03.2015 - 1 C 18.14 -, ZAR 2015, 190, Rn. 11).
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass das gegenüber dem Kläger bestehende Einreise- und Aufenthaltsverbot weder durch das Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes/EU am 1. Januar 2005 noch aufgrund der Vorgaben der Unionsbürgerrichtlinie 2004/38/EG, an der auf unionsrechtlicher Ebene die fortgeltenden gesetzlichen Rechtswirkungen der Altausweisung von Unionsbürgern zu messen sind, erloschen ist (BVerwG, Urteile vom 14.12.2016 - 1 C 13.16 -, juris, Rn. 16 ff., vom 28.04.2015 - 1 C 20.14 -, juris, Rn. 11 f., vom 25.03.2015 - 1 C 18.14 -, ZAR 2015, 190, Rn. 12 ff. …und vom 04.09.2007 - 1 C 21.07 -, BVerwGE 129, 243, Rn. 14 f.).
An der Fortgeltung des an die Ausweisung geknüpften gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots hat auch die Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 (Rückführungsrichtlinie - RFRL -) nichts geändert, denn diese Richtlinie und ihre nationale Umsetzung in § 11 AufenthG finden auf den Kläger als Unionsbürger keine Anwendung (…vgl. etwa BVerwG, Urteile 28.04.2015 - 1 C 20.14 -, juris, Rn. 13 ff. und vom 25.03.2015 - 1 C 18.14 -, ZAR 2015, 190, Rn. 15 ff.).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Entscheidung über die Befristung einschließlich der Dauer des Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 7 Abs. 2 FreizügG/EU eine gerichtlich voll kontrollierbare, gebundene Entscheidung; dies gilt für sog. Altausweisungen von Unionsbürgern gleichermaßen (…BVerwG, Urteile vom 28.04.2015 - 1 C 20.14 - , juris, Rn. 22 ff. und vom 25.03.2015 - 1 C 18.14 -, ZAR 2015, 190, Rn. 22 ff.).
Wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 25. März 2015 aufgeführt hat (zum Folgenden 1 C 18.14 -, ZAR 2015, 190, Rn. 23), handelt es sich bei dem Gebot einer Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach der Intention des Gesetzgebers lediglich um eine Klarstellung (vgl. BT-Drs. 18/2581 S. 17 zu Nr. 5 Buchstabe c).
Weitergehende Vorgaben für die Bestimmung der Dauer der Frist ergeben sich auch nicht aus dem Unionsrecht (näher BVerwG, Urteil vom 25.03.2015 - 1 C 18.14 -, ZAR 2015, 190, Rn. 24 ff.).
Bei Vorliegen der für die Verlustfeststellung erforderlichen Gefahrenlage kann auch eine Frist von mehr als zehn Jahren ab Ausreise in Betracht kommen, während derer der Ausländer nicht in das Bundesgebiet einreisen und sich dort aufhalten darf (BVerwG, Urteile vom 25.03.2015 - 1 C 18.14 -, ZAR 2015, 190, Rn. 31 ff. …und vom 28.04.2015 - 1 C 20.14 -, juris, Rn. 23, 29, 32).
Die Abwägung nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, die auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls nach Gewichtung der jeweiligen Belange vorzunehmen ist, kann im Extremfall auch zu einer Befristung auf den Jetzt-Zeitpunkt, d.h. zu einer Aufhebung führen (BVerwG, Urteil vom 25.03.2015 - 1 C 18.14 -, ZAR 2015, 190, Rn. 28 und unter Hinweis auf BVerwG…, Urteil vom 04.09.2007 - 1 C 21.07 -, BVerwGE 129, 243, Rn. 20).
Der Senat geht dabei zu Gunsten des Klägers davon aus, dass sein Antrag auch eine Verkürzung der Dauer des Einreise- und Aufenthaltsverbots mitumfasst (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.03.2016 - 11 S 992/15 -, juris, Rn. 26 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil 25.03.2015 - 1 C 18.14 -, ZAR 2015, 190, Rn. 36).
Dem Bundesverwaltungsgericht zufolge ist § 7 Abs. 2 FreizügG/EU eine spezielle Regelung und die Anwendung der für Drittstaatsangehörige geltenden Bestimmungen des § 11 AufenthG ist nicht zur Vermeidung einer unzulässigen Diskriminierung geboten (BVerwG…, Urteil vom 28.04.2015 - 1 C 20.14 -, juris, Rn. 16), denn das unionsrechtliche Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsangehörigkeit (Art. 18 Abs. 1 AEUV) bezieht sich lediglich auf eine Ungleichbehandlung zwischen Unionsbürgern, nicht aber auf eine Ungleichbehandlung zwischen Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen (BVerwG, Urteil vom 25.03.2015 - 1 C 18.14 -, ZAR 2015, 190, Rn. 17 unter Hinweis auf EuGH…, Urteil vom 04.06.2009 - C-22/08 -, Vatsouras und Koupatantze - Rn. 51 f. zu Art. 12 Abs. 1 EG).
Aus Art. 18 AEUV und Art. 24 der Richtlinie 2004/38/EG sowie aus Art. 3 Abs. 1 GG oder Art. 14 EMRK folgt kein anderes Ergebnis (…BVerwG, Urteile vom 28.04.2015 - 1 C 20.14 -, juris, Rn. 16 und vom 25.03.2015 - 1 C 18.14 -, ZAR 2015, 190, Rn. 17).
- BVerwG, 28.04.2015 - 1 C 20.14
Anspruch eines Ausländers auf Befristung der Wirkungen einer vor Inkrafttreten …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.2017 - 11 S 983/16
Die mit Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 4. Mai 2015 verfügte Befristung der Wirkungen der Ausweisung vom 4. September 1998 zum 23. März 2025 verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten; der Kläger hat in dem für die Sach- und Rechtslage maßgebenden Zeitpunkt der Entscheidung des Senats (BVerwG, Urteile 28.04.2015 - 1 C 20.14 -, juris, Rn. 8 …und vom 25.03.2015 - 1 C 18.14 -, ZAR 2015, 190, Rn. 10) keinen Anspruch auf sofortige Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots oder auf eine Befristung zu einem früheren Zeitpunkt (§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO).Rn. 30 Die Klage ist bei der gebotenen sachdienlichen Auslegung (vgl. §§ 86 Abs. 3, 88 VwGO) eine Verpflichtungsklage (vgl. BVerwG, Urteile vom 28.04.2015 - 1 C 20.14 -, juris, Rn. 9 …und vom 25.03.2015 - 1 C 18.14 -, ZAR 2015, 190, Rn. 11).
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass das gegenüber dem Kläger bestehende Einreise- und Aufenthaltsverbot weder durch das Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes/EU am 1. Januar 2005 noch aufgrund der Vorgaben der Unionsbürgerrichtlinie 2004/38/EG, an der auf unionsrechtlicher Ebene die fortgeltenden gesetzlichen Rechtswirkungen der Altausweisung von Unionsbürgern zu messen sind, erloschen ist (BVerwG, Urteile vom 14.12.2016 - 1 C 13.16 -, juris, Rn. 16 ff., vom 28.04.2015 - 1 C 20.14 -, juris, Rn. 11 f., vom 25.03.2015 - 1 C 18.14 -, ZAR 2015, 190, Rn. 12 ff. …und vom 04.09.2007 - 1 C 21.07 -, BVerwGE 129, 243, Rn. 14 f.).
An der Fortgeltung des an die Ausweisung geknüpften gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots hat auch die Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 (Rückführungsrichtlinie - RFRL -) nichts geändert, denn diese Richtlinie und ihre nationale Umsetzung in § 11 AufenthG finden auf den Kläger als Unionsbürger keine Anwendung (vgl. etwa BVerwG, Urteile 28.04.2015 - 1 C 20.14 -, juris, Rn. 13 ff. …und vom 25.03.2015 - 1 C 18.14 -, ZAR 2015, 190, Rn. 15 ff.).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Entscheidung über die Befristung einschließlich der Dauer des Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 7 Abs. 2 FreizügG/EU eine gerichtlich voll kontrollierbare, gebundene Entscheidung; dies gilt für sog. Altausweisungen von Unionsbürgern gleichermaßen (BVerwG, Urteile vom 28.04.2015 - 1 C 20.14 - , juris, Rn. 22 ff. …und vom 25.03.2015 - 1 C 18.14 -, ZAR 2015, 190, Rn. 22 ff.).
Bei Vorliegen der für die Verlustfeststellung erforderlichen Gefahrenlage kann auch eine Frist von mehr als zehn Jahren ab Ausreise in Betracht kommen, während derer der Ausländer nicht in das Bundesgebiet einreisen und sich dort aufhalten darf (…BVerwG, Urteile vom 25.03.2015 - 1 C 18.14 -, ZAR 2015, 190, Rn. 31 ff. und vom 28.04.2015 - 1 C 20.14 -, juris, Rn. 23, 29, 32).
Dem Bundesverwaltungsgericht zufolge ist § 7 Abs. 2 FreizügG/EU eine spezielle Regelung und die Anwendung der für Drittstaatsangehörige geltenden Bestimmungen des § 11 AufenthG ist nicht zur Vermeidung einer unzulässigen Diskriminierung geboten (BVerwG, Urteil vom 28.04.2015 - 1 C 20.14 -, juris, Rn. 16), denn das unionsrechtliche Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsangehörigkeit (Art. 18 Abs. 1 AEUV) bezieht sich lediglich auf eine Ungleichbehandlung zwischen Unionsbürgern, nicht aber auf eine Ungleichbehandlung zwischen Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen (BVerwG…, Urteil vom 25.03.2015 - 1 C 18.14 -, ZAR 2015, 190, Rn. 17 unter Hinweis auf EuGH…, Urteil vom 04.06.2009 - C-22/08 -, Vatsouras und Koupatantze - Rn. 51 f. zu Art. 12 Abs. 1 EG).
Aus Art. 18 AEUV und Art. 24 der Richtlinie 2004/38/EG sowie aus Art. 3 Abs. 1 GG oder Art. 14 EMRK folgt kein anderes Ergebnis (BVerwG, Urteile vom 28.04.2015 - 1 C 20.14 -, juris, Rn. 16 …und vom 25.03.2015 - 1 C 18.14 -, ZAR 2015, 190, Rn. 17).
- VGH Baden-Württemberg, 24.03.2016 - 11 S 992/15
Befristung der Ausweisung gegenüber Unionsbürger
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.2017 - 11 S 983/16
Die Neufassung des § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015 dahingehend, dass über die Länge der Frist nach Ermessen entschieden wird, gibt angesichts dessen, dass der Wortlaut des § 7 Abs. 2 FreizügG/EU unverändert gelassen wurde, keinen Anlass für die Annahme, dies wirke sich auf ein nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU zu beurteilendes Einreise- und Aufenthaltsverbot aus (vgl. im Einzelnen VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.03.2016 - 11 S 992/15 -, juris, Rn. 23 ).Der Senat geht dabei zu Gunsten des Klägers davon aus, dass sein Antrag auch eine Verkürzung der Dauer des Einreise- und Aufenthaltsverbots mitumfasst (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.03.2016 - 11 S 992/15 -, juris, Rn. 26 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil 25.03.2015 - 1 C 18.14 -, ZAR 2015, 190, Rn. 36).
- BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 21.07
Aufenthaltsverbot; Ausweisung; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.2017 - 11 S 983/16
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass das gegenüber dem Kläger bestehende Einreise- und Aufenthaltsverbot weder durch das Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes/EU am 1. Januar 2005 noch aufgrund der Vorgaben der Unionsbürgerrichtlinie 2004/38/EG, an der auf unionsrechtlicher Ebene die fortgeltenden gesetzlichen Rechtswirkungen der Altausweisung von Unionsbürgern zu messen sind, erloschen ist (…BVerwG, Urteile vom 14.12.2016 - 1 C 13.16 -, juris, Rn. 16 ff., vom 28.04.2015 - 1 C 20.14 -, juris, Rn. 11 f., vom 25.03.2015 - 1 C 18.14 -, ZAR 2015, 190, Rn. 12 ff. und vom 04.09.2007 - 1 C 21.07 -, BVerwGE 129, 243, Rn. 14 f.).Die Abwägung nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, die auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls nach Gewichtung der jeweiligen Belange vorzunehmen ist, kann im Extremfall auch zu einer Befristung auf den Jetzt-Zeitpunkt, d.h. zu einer Aufhebung führen (BVerwG…, Urteil vom 25.03.2015 - 1 C 18.14 -, ZAR 2015, 190, Rn. 28 und unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 04.09.2007 - 1 C 21.07 -, BVerwGE 129, 243, Rn. 20).
- EuGH, 04.06.2009 - C-22/08
EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.2017 - 11 S 983/16
Dem Bundesverwaltungsgericht zufolge ist § 7 Abs. 2 FreizügG/EU eine spezielle Regelung und die Anwendung der für Drittstaatsangehörige geltenden Bestimmungen des § 11 AufenthG ist nicht zur Vermeidung einer unzulässigen Diskriminierung geboten (BVerwG…, Urteil vom 28.04.2015 - 1 C 20.14 -, juris, Rn. 16), denn das unionsrechtliche Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsangehörigkeit (Art. 18 Abs. 1 AEUV) bezieht sich lediglich auf eine Ungleichbehandlung zwischen Unionsbürgern, nicht aber auf eine Ungleichbehandlung zwischen Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen (BVerwG…, Urteil vom 25.03.2015 - 1 C 18.14 -, ZAR 2015, 190, Rn. 17 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 04.06.2009 - C-22/08 -, Vatsouras und Koupatantze - Rn. 51 f. zu Art. 12 Abs. 1 EG). - BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11
Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.2017 - 11 S 983/16
Dies gilt nicht zuletzt deshalb, weil eine Befristungsentscheidung auch die Funktion hat, eine weitere Lebensplanung ggfs. daran ausrichten zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.07.2012 - 1 C 19.11 -, BVerwGE 143, 277, Rn. 33). - FG Düsseldorf, 27.03.2015 - 1 K 4001/13
Unterbrechung des Rechtsbehelfsverfahren gegen einen Umsatzsteuerbescheid mit der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.2017 - 11 S 983/16
Nur ergänzend sei noch erwähnt, dass der vom Verwaltungsgericht formulierte bedingte Urteilstenor zudem mit dem deutschen Prozessrecht nicht in Einklang steht (vgl. etwa FG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2015 - 1 K 4001/13 U -, juris). - BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16
Abschiebung eines vor dem EU-Beitritt Bulgariens ausgewiesenen Bulgaren nur nach …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.2017 - 11 S 983/16
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass das gegenüber dem Kläger bestehende Einreise- und Aufenthaltsverbot weder durch das Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes/EU am 1. Januar 2005 noch aufgrund der Vorgaben der Unionsbürgerrichtlinie 2004/38/EG, an der auf unionsrechtlicher Ebene die fortgeltenden gesetzlichen Rechtswirkungen der Altausweisung von Unionsbürgern zu messen sind, erloschen ist (BVerwG, Urteile vom 14.12.2016 - 1 C 13.16 -, juris, Rn. 16 ff., vom 28.04.2015 - 1 C 20.14 -, juris, Rn. 11 f., vom 25.03.2015 - 1 C 18.14 -, ZAR 2015, 190, Rn. 12 ff. …und vom 04.09.2007 - 1 C 21.07 -, BVerwGE 129, 243, Rn. 14 f.).
- VGH Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 11 S 800/19
Klage gegen Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und derjenigen des erkennenden Senats ist die Entscheidung über die Dauer der Befristung eine gerichtlich voll kontrollierbare, gebundene Entscheidung (…BVerwG, Urteile vom 28.04.2015 - 1 C 20.14 -, juris Rn. 29, …und vom 25.03.2015 - 1 C 18.14 -, juris Rn. 29; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 15.02.2017 - 11 S 983/16 -, juris Rn. 34 , …und vom 24.03.2016 - 11 S 992/15 -, juris Rn. 22 ;… Dienelt: in Bergmann/ders. AuslR, 13. Auflage 2020, § 7 FreizügG/EU Rn. 66.).Ferner gibt es bei einer Verlustfeststellung, die auf schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung beruht, keine abstrakte Höchstdauer eines Einreise- und Aufenthaltsverbots; vielmehr kann nach den Umständen des Einzelfalls bei fortbestehender Gefährdung, jedenfalls bei Vorliegen der für die Verlustfeststellung erforderlichen Gefahrenlage, auch eine Frist von mehr als zehn Jahren ab Ausreise in Betracht kommen, während derer der Ausländer nicht in das Bundesgebiet einreisen und sich dort aufhalten darf (BVerwG…, Urteil vom 25.03.2015 - 1 C 18.14 -, juris Rn. 31 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 15.02.2017 - 11 S 983/16 -, juris Rn. 35 , …und vom 24.03.2016 - 11 S 992/15 -, juris Rn. 24 ).
- VG Freiburg, 12.12.2017 - A 6 K 5424/17
Asyl Türkei; Schutz für Lehrer an einer Gülen-Schule
Anders als ein auflösend bedingter Urteilstenor (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.02.2017 - 11 S 983/16 -, Rn. 53 , juris;… FG Düsseldorf, Urt. v. 27.03.2015 - 1 K 4001/13 U -, Rn. 52, juris), steht dies mit Prozessrecht in Einklang. - VGH Bayern, 29.01.2019 - 10 B 18.1094
Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts nach Erwerb des …
Die Neufassung des § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015 dahingehend, dass über die Länge der Frist nach Ermessen entschieden wird, gibt angesichts dessen, dass der Wortlaut des § 7 Abs. 2 FreizügG/EU unverändert gelassen wurde, keinen Anlass für die Annahme, dies wirke sich auf ein nach dem FreizügG/EU zu beurteilendes Einreise- und Aufenthaltsverbot aus (…vgl. VGH BW, U.v. 24.3.2016 - 11 S 992/15 - juris Rn. 23; U.v. 15.2.2017 - 11 S 983/16 - juris Rn. 34).Hierzu bedarf es der prognostischen Einschätzung im jeweiligen Einzelfall, wie lange das Verhalten des Betroffenen, das der zu spezialpräventiven Zwecken verfügten Verlustfeststellung zugrunde liegt, das öffentliche Interesse an der Gefahrenabwehr mit Blick auf die im vorliegenden Fall bedeutsame Gefahrenschwelle des § 6 Abs. 4 FreizügG/EU zu tragen vermag (…vgl. BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 18.14 - juris Rn. 35; VGH BW, U.v. 15.2.2017 - 11 S 983/16 - juris Rn. 36).
- VG München, 11.06.2026 - M 27 K 25.3840
Freizügigkeitsrecht, Bulgarischer Staatsangehöriger, Verlustfeststellung, …
Die Entscheidung über die Befristung einschließlich der Dauer des Einreise- und Aufenthaltsverbots stellt eine gerichtlich voll überprüfbare, gebundene Entscheidung dar (vgl. VGH BW, U.v. 15.2.2017 - 11 S 983/16 - juris Rn. 34 m.w.N.). - VG Düsseldorf, 09.10.2023 - 22 K 3801/23
Zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit, sexueller Missbrauch von …
Rn. 121 Vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 18.14 -, juris, Rn. 35 f.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15. Februar 2017 - 11 S 983/16 -, juris, Rn. 36. - VGH Bayern, 23.07.2020 - 10 ZB 20.1171
Feststellung des Verlust des Rechts auf Einreise und Freizügigkeit
Hierzu bedarf es der prognostischen Einschätzung im jeweiligen Einzelfall, wie lange das Verhalten des Betroffenen, das der zu spezialpräventiven Zwecken verfügten Verlustfeststellung zugrunde liegt, das öffentliche Interesse an der Gefahrenabwehr mit Blick auf die im vorliegenden Fall bedeutsame Gefahrenschwelle des § 6 Abs. 4 FreizügG/EU zu tragen vermag (…vgl. BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 18.14 - juris Rn. 35; VGH BW, U.v. 15.2.2017 - 11 S 983/16 - juris Rn. 36). - OVG Bremen, 02.07.2025 - 2 LB 85/25
Altausweisung; Ausreichende Existenzmittel; Ausweisung; Einreise- und …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Entscheidung über die Befristung einschließlich der Dauer des Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 7 Abs. 2 FreizügG/EU eine gerichtlich voll kontrollierbare, gebundene Entscheidung; dies gilt auch für auf sog. Altausweisungen bezogene Wiedereinreisesperren (…BVerwG, Urt. v. 28.04.2015 - 1 C 20.14, juris Rn. 22 ff. …und Urt. v. 25.03.2015 - 1 C 18.14, BVerwGE 151, 361 -377 Rn. 22 ff.; VGH BW, Urt. v. 15.02.2017 - 11 S 983/16, juris Rn. 34). - VG Düsseldorf, 22.04.2026 - 7 K 6848/25 Rn. 108 Vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 18.14 -, juris, Rn. 35 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 2017 - 11 S 983/16 -, juris, Rn. 36.
- VGH Hessen, 26.01.2023 - 7 B 1806/22
Sperrwirkung einer (Alt-)Ausweisung gegenüber der Aushändigung einer …
c) Auch im Freizügigkeitsrecht findet sich keine Regelung, wonach die Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen mit der späteren Erlangung des Status eines Unionsbürgers oder eines Familienangehörigen eines Unionsbürgers wirkungslos wird (…BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 16 ff. …und vom 28. April 2015 - 1 C 20.14 -, juris Rn. 12 ff.; OVG Hamburg…, Beschluss vom 19. März 2012 - 3 Bs 234/11 -, juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 2017 - 11 S 983/16 -, juris Rn. 31). - VG Sigmaringen, 12.02.2024 - 8 K 590/23
Löschung Einreise- und Aufenthaltsverbot im SIS und AZR; Drogendealer; …
Es ist bei dieser Richtlinie (ebenso im Übrigen auch beim Freizügigkeitsgesetz/EU) nicht ersichtlich, dass sie die Fallgruppe der Ausweisungen von Drittstaatsangehörigen, die erst - wie hier - nach Bestandskraft der zum Zweck der individuellen Gefahrenabwehr erfolgten Ausweisung Familienangehörige von Unionsbürgern geworden und dadurch zu dem Kreis der dem Grunde nach freizügigkeitsberechtigten Personen gestoßen sind, erfasst (vgl. hierzu nur BVerwG, Urteile vom 14.12.2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 16 ff. und vom 28.04.2015 - 1 C 20.14 -, juris Rn. 12 ff; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.02.2017 - 11 S 983/16 -, juris Rn. 31 ; Hessischer VGH, Beschluss vom 26.01.2023 - 7 B 1806/22 -, juris Rn. 10; Hmbg. - VGH Bayern, 19.12.2023 - 10 ZB 23.2152
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Verlusts des Rechts auf Einreise und …
- VG München, 05.07.2022 - M 2 K 19.1392
Polnischer Staatsangehöriger, Verlustfeststellung wegen Straffälligkeit, …
- VGH Bayern, 17.01.2023 - 10 ZB 21.3201
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen Verlustfeststellung
- VG München, 18.05.2022 - M 12 K 21.6094
Rumänischer Staatsangehöriger, Verlustfeststellung, Wiederholungsgefahr, …
- VG München, 11.06.2026 - M 27 K 24.6627
Freizügigkeitsrecht, Griechischer Staatsangehöriger, Verlustfeststellung, …
- VG München, 12.10.2021 - M 4 K 19.2323
Feststellung des Verlustes der Freizügigkeit bei einem drogenabhängigen …
- VG Berlin, 03.03.2021 - 19 K 102.20
- VGH Bayern, 10.04.2026 - 10 ZB 26.379
Verlust der Rechts auf Einreise und Aufenthalt, Gewerbsmäßiges Einschleusen von …
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