Rechtsprechung
| EuGH, 02.12.1999 - C-234/98 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer beim Übergang eines Unternehmens - Übergang innerhalb desselben Konzerns
- Judicialis
Richtlinie 77/187
- Europäischer Gerichtshof
Allen u.a.
Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer beim Übergang eines Unternehmens - Übergang innerhalb desselben Konzerns
- EU-Kommission
Allen u.a.
Richtlinie 77/187 des Rates
1 Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Anwendbarkeit auf den Übergang zwischen Gesellschaften desselben Konzerns - EU-Kommission
Allen u.a.
- Wolters Kluwer
Verschlechterung der Beschäftigungsbedingungen von Arbeitnehmern bei Wiedereinstellung nach einem Beschäftigungswechsel zu einem Subunternehmer; Streckenvortrieb in Bergwerken; Übergang eines Unternehmens innerhalb desselben Konzerns; Anwendung der Richtlinie 77/187/EWG ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Betriebsübergang innerhalb desselben Konzerns
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 77/187
1 Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Anwendbarkeit auf den Übergang zwischen Gesellschaften desselben Konzerns - [Richtlinie 77/187 des Rates] - datenbank.nwb.de
Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer beim Übergang eines Unternehmens innerhalb desselben Konzerns - Begriff der wirtschaftlichen Einheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Industrial Tribunal Leeds - Auslegung der Richtlinie 77/187/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1999 - C-234/98
- EuGH, 02.12.1999 - C-234/98
Papierfundstellen
- ZIP 1999, 2107
- EuZW 2000, 442
- NZA 2000, 587
- WM 2000, 569
- BB 2000, 223
Wird zitiert von ... (53) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 11.03.1997 - C-13/95
EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN …
Auszug aus EuGH, 02.12.1999 - C-234/98
11 und 12, und vom 11. März 1997 in der Rechtssache C-13/95, Süzen, Slg. 1997, I-1259, Randnr. 10).Der Begriff Einheit bezieht sich dabei auf eine organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigener Zielsetzung (Urteil Süzen, Randnr. 13).
Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (siehe u. a. Urteile Spijkers, Randnr. 13, und Süzen, Randnr. 14).
Ihre Identität ergibt sich auch aus anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (Urteile Süzen, Randnr. 15, und vom 10. Dezember 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-127/96, C-229/96 und C-74/97, Hernández Vidal u. a., Slg. 1998, I-8179, Randnr. 30, sowie in den verbundenen Rechtssachen C-173/96 und C-247/96, Hidalgo u. a., Slg. 1998, I-8237, Randnr. 30).
Da eine wirtschaftliche Einheit insoweit in bestimmten Branchen ohne relevante materielle oder immaterielle Betriebsmittel tätig sein kann, kann die Wahrung der Identität einer solchen Einheit über ihren Übergang hinaus nicht von der Übertragung von Betriebsmitteln abhängen (Urteile Süzen, Randnr. 18, Hernández Vidal u. a., Randnr. 31 und Hidalgo u. a., Randnr. 31).
Denn in diesem Fall erwirbt der neue Unternehmensinhaber eine organisierte Gesamtheit von Faktoren, die ihm die Fortsetzung der Tätigkeiten oder bestimmter Tätigkeiten des übertragenden Unternehmens auf Dauer erlaubt (Urteile Süzen, Randnr. 21, Hernández Vidal u. a., Randnr. 32, und Hidalgo u. a., Randnr. 32).
- EuGH, 19.09.1995 - C-48/94
Ledernes Hovedorganisation, acting on behalf of Rygaard / Dansk …
Auszug aus EuGH, 02.12.1999 - C-234/98
Die Anwendung der Richtlinie setzt erstens voraus, daß es um den Übergang einer auf Dauer angelegten wirtschaftlichen Einheit geht, deren Tätigkeit nicht auf die Ausführung eines bestimmten Vorhabens beschränkt ist (Urteil vom 19. September 1995 in der Rechtssache C-48/94, Rygaard, Slg. 1995, I-2745, Randnr. 20).Die ACC macht jedoch geltend, der dem Ausgangsverfahren zugrunde liegende Sachverhalt entspreche auf jeden Fall dem Sachverhalt, der Anlaß zu dem bereits genannten Urteil Rygaard gegeben habe, in dem der Gerichtshof entschieden habe, daß kein Unternehmensübergang im Sinne der Richtlinie vorliege, wenn ein erster Unternehmer einem zweiten Unternehmer Arbeitnehmer und Material zur Durchführung bestimmter Arbeiten zur Verfügung stelle.
Zwar hat der Gerichtshof im Urteil Rygaard entschieden, daß ein Sachverhalt, in dem ein Unternehmen eine seiner Baustellen einem anderen Unternehmen zwecks Fertigstellung überträgt und sich dabei darauf beschränkt, dem letztgenannten Unternehmen Arbeitnehmer und Material zur Durchführung der laufenden Arbeiten zur Verfügung zu stellen, nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt.
Außerdem hat der Gerichtshof im Urteil Rygaard in Randnummer 21 hinzugefügt, daß eine Übertragung einer Baustelle zwecks Fertigstellung unter die Richtlinie fallen könnte, wenn sie mit der Übertragung einer organisierten Gesamtheit von Faktoren einherginge, die eine dauerhafte Fortsetzung der Tätigkeiten oder bestimmter Tätigkeiten des übertragenden Unternehmens erlauben würde.
- EuGH, 17.12.1987 - 287/86
Landsorganisationen i Danmark for Tjenerforbundet i Danmark / Ny Mølle Kro
Auszug aus EuGH, 02.12.1999 - C-234/98
Wenn durch vertragliche Übertragung oder durch Verschmelzung des Unternehmens die natürliche oder juristische Person, die für den Betrieb des Unternehmens verantwortlich ist und insoweit gegenüber den in dem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmern die Arbeitgeberverpflichtungen eingeht, wechselt, ist die Richtlinie daher anwendbar, ohne daß es darauf ankommt, ob das Eigentum an dem Unternehmen übertragen worden ist (Urteile vom 17. Dezember 1987 in der Rechtssache 287/86, Ny Mølle Kro, Slg. 1987, 5465, Randnr. 12, und vom 10. Februar 1988 in der Rechtssache 324/86, Tellerup, genannt "Daddy's Dance Hall", Slg. 1988, 739, Randnr. 9).Eine solche Lösung, die dazu führen würde, Übergänge zwischen Gesellschaften desselben Konzerns vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszuschließen, würde deren Ziel nämlich gerade entgegenlaufen; diese soll die Aufrechterhaltung der Rechte der Arbeitnehmer bei einem Wechsel des Unternehmensinhabers soweit wie möglich gewährleisten, indem sie den Arbeitnehmern die Möglichkeit einräumt, ihr Beschäftigungsverhältnis mit dem neuen Inhaber zu denselben Bedingungen fortzusetzen, wie sie mit dem Veräußerer vereinbart waren (siehe u. a. Urteile Ny Mølle Kro, Randnr. 12, und Daddy's Dance Hall, Randnr. 9).
Der Umstand, daß das Eigentum an den für den Betrieb des Unternehmens erforderlichen Aktiva nicht auf den neuen Betriebsinhaber übertragen worden ist, stellt aber kein Hindernis für das Vorliegen einer Übertragung dar (siehe Urteile Ny Mølle Kro und Daddy's Dance Hall, und Urteil vom 12. November 1992 in der Rechtssache C-209/91, Watson Rask und Christensen, Slg. 1992, I-5755).
Auch wenn eine vorübergehende Unterbrechung der Tätigkeit des Unternehmens für sich allein im übrigen nicht geeignet ist, das Vorliegen eines Übergangs auszuschließen (siehe Urteil Ny Mølle Kro, Randnr. 19), stellt der Umstand, daß die Arbeiten ohne Unterbrechung oder Änderung in der Art und Weise ihrer Durchführung ständig fortgesetzt worden sind, dennoch eine der gängigsten Merkmale von Unternehmensübergängen dar.
- EuGH, 18.03.1986 - 24/85
Spijkers / Benedik
Auszug aus EuGH, 02.12.1999 - C-234/98
Entscheidend für einen Übergang im Sinne der Richtlinie ist, ob die fragliche Einheit ihre Identität bewahrt, was namentlich dann zu bejahen ist, wenn der Betrieb tatsächlich weitergeführt oder wiederaufgenommen wird (Urteile vom 18. März 1986 in der Rechtssache 24/85, Spijkers, Slg. 1986, 1119, Randnrn.Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (siehe u. a. Urteile Spijkers, Randnr. 13, und Süzen, Randnr. 14).
Zum einen stellt der Übergang oder der Nichtübergang der Kundschaft vom Veräußerer auf den Erwerber nämlich nur einen der Gesichtspunkte dar, die bei der Beurteilung zu berücksichtigen sind, ob ein Übergang vorliegt (Urteil Spijkers, Randnr. 13).
- EuGH, 10.12.1998 - C-173/96
Hidalgo u.a. - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer beim Übergang von …
Auszug aus EuGH, 02.12.1999 - C-234/98
Ihre Identität ergibt sich auch aus anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (Urteile Süzen, Randnr. 15, und vom 10. Dezember 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-127/96, C-229/96 und C-74/97, Hernández Vidal u. a., Slg. 1998, I-8179, Randnr. 30, sowie in den verbundenen Rechtssachen C-173/96 und C-247/96, Hidalgo u. a., Slg. 1998, I-8237, Randnr. 30).Da eine wirtschaftliche Einheit insoweit in bestimmten Branchen ohne relevante materielle oder immaterielle Betriebsmittel tätig sein kann, kann die Wahrung der Identität einer solchen Einheit über ihren Übergang hinaus nicht von der Übertragung von Betriebsmitteln abhängen (Urteile Süzen, Randnr. 18, Hernández Vidal u. a., Randnr. 31 und Hidalgo u. a., Randnr. 31).
Denn in diesem Fall erwirbt der neue Unternehmensinhaber eine organisierte Gesamtheit von Faktoren, die ihm die Fortsetzung der Tätigkeiten oder bestimmter Tätigkeiten des übertragenden Unternehmens auf Dauer erlaubt (Urteile Süzen, Randnr. 21, Hernández Vidal u. a., Randnr. 32, und Hidalgo u. a., Randnr. 32).
- EuGH, 10.12.1998 - C-127/96
Hernández Vidal - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer beim Übergang von …
Auszug aus EuGH, 02.12.1999 - C-234/98
Ihre Identität ergibt sich auch aus anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (Urteile Süzen, Randnr. 15, und vom 10. Dezember 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-127/96, C-229/96 und C-74/97, Hernández Vidal u. a., Slg. 1998, I-8179, Randnr. 30, sowie in den verbundenen Rechtssachen C-173/96 und C-247/96, Hidalgo u. a., Slg. 1998, I-8237, Randnr. 30).Da eine wirtschaftliche Einheit insoweit in bestimmten Branchen ohne relevante materielle oder immaterielle Betriebsmittel tätig sein kann, kann die Wahrung der Identität einer solchen Einheit über ihren Übergang hinaus nicht von der Übertragung von Betriebsmitteln abhängen (Urteile Süzen, Randnr. 18, Hernández Vidal u. a., Randnr. 31 und Hidalgo u. a., Randnr. 31).
Denn in diesem Fall erwirbt der neue Unternehmensinhaber eine organisierte Gesamtheit von Faktoren, die ihm die Fortsetzung der Tätigkeiten oder bestimmter Tätigkeiten des übertragenden Unternehmens auf Dauer erlaubt (Urteile Süzen, Randnr. 21, Hernández Vidal u. a., Randnr. 32, und Hidalgo u. a., Randnr. 32).
- EuGH, 07.03.1996 - C-171/94
Merckx und Neuhuys / Ford Motors Company Belgium
Auszug aus EuGH, 02.12.1999 - C-234/98
Zum anderen ist die Richtlinie in allen Fällen anwendbar, in denen die für den Betrieb des Unternehmens verantwortliche natürliche oder juristische Person, die die Arbeitgeberverpflichtungen gegenüber den Beschäftigten des Unternehmens eingeht, im Rahmen vertraglicher Beziehungen wechselt (siehe u. a. Urteil vom 7. März 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-171/94 und C-172/94, Merckx und Neuhuys, Slg. 1996, I-1253, Randnr. 28). - EuGH, 12.11.1992 - C-209/91
Rask und Christensen / ISS Kantineservice
Auszug aus EuGH, 02.12.1999 - C-234/98
Der Umstand, daß das Eigentum an den für den Betrieb des Unternehmens erforderlichen Aktiva nicht auf den neuen Betriebsinhaber übertragen worden ist, stellt aber kein Hindernis für das Vorliegen einer Übertragung dar (siehe Urteile Ny Mølle Kro und Daddy's Dance Hall, und Urteil vom 12. November 1992 in der Rechtssache C-209/91, Watson Rask und Christensen, Slg. 1992, I-5755). - EuGH, 24.10.1996 - C-73/95
Viho / Kommission
Auszug aus EuGH, 02.12.1999 - C-234/98
Derartige Gesellschaften seien nämlich im Rahmen des Wettbewerbsrechts als ein einheitliches Unternehmen anzusehen (Urteil vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-73/95 P, Viho/Kommission, Slg. 1996, I-5457). - EuGH, 10.02.1988 - 324/86
Tellerup / Daddy's Dance Hall
Auszug aus EuGH, 02.12.1999 - C-234/98
Wenn durch vertragliche Übertragung oder durch Verschmelzung des Unternehmens die natürliche oder juristische Person, die für den Betrieb des Unternehmens verantwortlich ist und insoweit gegenüber den in dem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmern die Arbeitgeberverpflichtungen eingeht, wechselt, ist die Richtlinie daher anwendbar, ohne daß es darauf ankommt, ob das Eigentum an dem Unternehmen übertragen worden ist (Urteile vom 17. Dezember 1987 in der Rechtssache 287/86, Ny Mølle Kro, Slg. 1987, 5465, Randnr. 12, und vom 10. Februar 1988 in der Rechtssache 324/86, Tellerup, genannt "Daddy's Dance Hall", Slg. 1988, 739, Randnr. 9).
- EuGH, 12.02.2009 - C-466/07
Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen - …
Rn. 44 Zum Kriterium der Organisation hat der Gerichtshof zwar entschieden, dass es zu den Kriterien für die Bestimmung der Identität einer wirtschaftlichen Einheit gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. März 1997, Süzen, C-13/95, Slg. 1997, I-1259, Randnr. 15, vom 2. Dezember 1999, Allen u. a., C-234/98, Slg. 1999, I-8643, Randnr. 27, vom 26. September 2000, Mayeur, C-175/99, Slg. 2000, I-7755, Randnr. 53, und vom 25. Januar 2001, Liikenne, C-172/99, Slg. 2001, I-745, Randnr. 34), er hat aber auch entschieden, dass eine Änderung der Organisationsstruktur der übertragenen Einheit der Anwendung der Richtlinie 2001/23 nicht entgegenstehen kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. März 1996, Merckx und Neuhuys, C-171/94 und C-172/94, Slg. 1996, I-1253, Randnrn.Rn. 49 Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, unter Berücksichtigung der vorstehend genannten Gesichtspunkte im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Vorgang kennzeichnenden tatsächlichen Umstände (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. März 1986, Spijkers, 24/85, Slg. 1986, 1119, Randnr. 13
, vom 19. Mai 1992, Redmond Stichting, C-29/91, Slg. 1992, I-3189, Randnr. 24, Süzen, Randnr. 14, sowie Allen u. a., Randnr. 26) festzustellen, ob die Identität der übertragenen wirtschaftlichen Einheit bewahrt worden ist. - BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 61/14
EuGH-Vorlage - dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang
2008, I-8883; 2. Dezember 1999 - C-234/98 - [Allen ua.] Rn. 20, Slg. 1999, I-8643).Eine Lösung, die dazu führen würde, Übergänge zwischen Gesellschaften desselben Konzerns vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszuschließen, würde deren Ziel, die Aufrechterhaltung der Rechte der Arbeitnehmer bei einem Wechsel des Unternehmensinhabers soweit wie möglich zu gewährleisten, zuwiderlaufen (…EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 49; 2. Dezember 1999 - C-234/98 - [Allen ua.] Rn. 20, Slg. 1999, I-8643).
- BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 338/16
Kein Betriebsübergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB bei fehlendem Wechsel in der für den …
Für die Anwendung der Richtlinie 2001/23/EG und damit auch für die Anwendung von § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB kommt es nicht darauf an, dass der Erwerber das Eigentum an den erforderlichen Aktiva, insbesondere Vermögensgegenständen, erwirbt bzw. dass dieses überhaupt übertragen wird (…EuGH 15. Dezember 2005 - C-232/04 und C-233/04 - [Güney-Görres] Rn. 37;… 20. November 2003 - C-340/01 - [Abler] Rn. 41; 2. Dezember 1999 - C-234/98 - [Allen ua.] Rn. 16 und 30).
- BAG, 27.02.2020 - 8 AZR 215/19
Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter …
Insoweit ist zu berücksichtigen, dass es bei § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB ebenso wie für die Richtlinie 2001/23/EG nicht auf eine Übertragung von Eigentum ankommt, und zwar weder bezogen auf den Betrieb als solchen (…st. Rspr., ua. EuGH 15. Dezember 2005 - C-232/04 und C-233/04 - [Güney-Görres und Demir] Rn. 37;… 17. Dezember 1987 - 287/86 - [Ny Mølle Kro] Rn. 12), noch bezogen auf Aktiva wie ua. Betriebsmittel und Vermögensgegenstände (…st. Rspr., EuGH 7. August 2018 - C-472/16 - [Colino Sigüenza] Rn. 28;… 26. November 2015 - C-509/14 - [Aira Pascual und Algeposa Terminales Ferroviarios] Rn. 28 mwN, 36 ff.;… 15. Dezember 2005 - C-232/04 und C-233/04 - [Güney-Görres und Demir] Rn. 37 mwN; 2. Dezember 1999 - C-234/98 - [Allen ua.] Rn. 16 mwN, 30 mwN). - BAG, 20.07.2023 - 6 AZR 228/22
Organstellung und Betriebsübergang - § 14 KSchG
- BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 309/16
Betriebsübergang - wirtschaftliche Einheit - Verantwortlichkeit
Für die Anwendung der Richtlinie 2001/23/EG und damit auch für die Anwendung von § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB kommt es nicht darauf an, dass der Erwerber das Eigentum an den erforderlichen Aktiva, insbesondere Vermögensgegenständen, erwirbt bzw. dass dieses überhaupt übertragen wird (…EuGH 15. Dezember 2005 - C-232/04 und C-233/04 - [Güney-Görres] Rn. 37;… 20. November 2003 - C-340/01 - [Abler] Rn. 41; 2. Dezember 1999 - C-234/98 - [Allen ua.] Rn. 16 und 30). - EuGH, 08.09.2026 - C-293/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinien 77/187/EWG und 2001/23/EG - …
Den für das Vorliegen eines "Übergangs von Unternehmen oder Betrieben" im Sinne der Richtlinien 77/187 und 2001/23 maßgeblichen Kriterien kommt nämlich notwendigerweise je nach der ausgeübten Tätigkeit und auch nach den Produktions- oder Betriebsmethoden, die in dem betreffenden Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil angewendet werden, unterschiedliches Gewicht zu (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. März 1997, Süzen, C-13/95, EU:C:1997:141, Rn. 18…, vom 10. Dezember 1998, Hidalgo u. a., C-173/96 und C-247/96, EU:C:1998:595, Rn. 31, vom 2. Dezember 1999, Allen u. a., C-234/98, EU:C:1999:594, Rn. 28, …sowie vom 15. Dezember 2005, Güney-Görres und Demir, C-232/04 und C-233/04, EU:C:2005:778, Rn. 35).Dann erwirbt der neue Unternehmensinhaber eine organisierte Gesamtheit von Faktoren, die ihm die Fortsetzung der Tätigkeiten oder bestimmter Tätigkeiten des übertragenden Unternehmens auf Dauer erlaubt (…Urteile vom 11. März 1997, Süzen, C-13/95, EU:C:1997:141, Rn. 21…, vom 10. Dezember 1998, Hidalgo u. a., C-173/96 und C-247/96, EU:C:1998:595, Rn. 32, sowie vom 2. Dezember 1999, Allen u. a., C-234/98, EU:C:1999:594, Rn. 29).
Rn. 76 Mehrere Jahre vor der Verkündung des Urteils vom 25. Februar 2009 hatte der Gerichtshof in diesem Sinne klargestellt, dass die Übernahme der materiellen Betriebsmittel, die für die Ausübung der Tätigkeit unerlässlich sind, für die Einstufung als Übergang einer wirtschaftlichen Einheit entscheidend sein kann, wenn es bei der Tätigkeit nicht im Wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt, da sie Inventar in beträchtlichem Umfang erfordert (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. November 2003, Abler u. a., C-340/01, EU:C:2003:629, Rn. 36), und zwar auch dann, wenn diese Übernahme nicht mit der Übertragung des Eigentums an diesen materiellen Betriebsmitteln einhergeht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Dezember 1999, Allen u. a., C-234/98, EU:C:1999:594, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 121/22
Luftfahrt - Wet Lease - Betriebsübergang
- BAG, 22.01.2015 - 8 AZR 139/14
Betriebs (teil) übergang - Objektschutz an einer Hochschule
Der Umstand, dass eine Tätigkeit ohne Unterbrechung oder Änderung in der Art und Weise ihrer Durchführung ständig fortgesetzt worden ist, stellt eines der gängigsten Merkmale eines Betriebsübergangs dar (EuGH 2. Dezember 1999 - C-234/98 - [Allen ua.] Rn. 33, Slg. 1999, I-8643). - BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 95/14
Vorabentscheidungsersuchen - dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang
2008, I-8883; 2. Dezember 1999 - C-234/98 - [Allen ua.] Rn. 20, Slg. 1999, I-8643).Eine Lösung, die dazu führen würde, Übergänge zwischen Gesellschaften desselben Konzerns vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszuschließen, würde deren Ziel, die Aufrechterhaltung der Rechte der Arbeitnehmer bei einem Wechsel des Unternehmensinhabers soweit wie möglich zu gewährleisten, zuwiderlaufen (…EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 49; 2. Dezember 1999 - C-234/98 - [Allen ua.] Rn. 20, Slg. 1999, I-8643).
- EuGH, 06.03.2014 - C-458/12
Amatori u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Übergang von …
- EuGH, 25.01.2001 - C-172/99
Liikenne - "Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.02.2019 - C-664/17
Ellinika Nafpigeia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Übergang …
- OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - 2 Kart 1/06
Langfristige Gasverträge nichtig - Verstoß gegen Art. 81 EGV und § 1 GWB
- EuGH, 13.06.2019 - C-664/17
Ellinika Nafpigeia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-160/14
Ferreira da Silva e Brito u.a. - Rechtsangleichung - Unternehmensübergang - …
- LAG Düsseldorf, 18.02.2009 - 12 Sa 1544/08
Wahrung der organisatorischen Selbstständigkeit für Betriebsübergang nicht …
- BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 524/16
Betriebsübergang - "Betriebsübergangs-Feststellungsklage" - Prozessverwirkung - …
- BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 308/16
Werzalit verliert auch vor dem Bundesarbeitsgericht
- LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1320/10
Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist; …
- LAG Berlin, 23.10.2006 - 15 Sa 1314/06
Betriebsübergang; Facility-Management; Auftragsnachfolge; Organisationsänderung
- LAG Düsseldorf, 27.11.2015 - 9 Sa 333/15
Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem …
- LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1835/10
Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist; …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2003 - C-340/01
Abler u.a.
- EuGH, 26.09.2000 - C-175/99
Mayeur - "Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen - …
- LAG Düsseldorf, 10.08.2015 - 9 Sa 421/15
Gesellschafterwechsel als Betriebsübergang im Sinne von § 613a BGB
- BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 614/16
Betriebsübergang - negative Feststellungsklage - materielle Rechtskraftwirkung - …
- BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 615/16
Betriebsübergang - negative Feststellungsklage - materielle Rechtskraftwirkung - …
- LAG Hessen, 13.07.2005 - 17 Sa 2299/04
- BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 337/99
Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Kantinen-Vertrages
- LAG Düsseldorf, 20.11.2015 - 6 Sa 574/15
Begriff des Betriebsübergangs
- LAG Hamburg, 12.06.2008 - 8 Sa 17/08
Unwirksamkeit einer Befristung wegen Betriebsteilübergangs
- LAG Düsseldorf, 16.06.2016 - 11 Sa 352/15
Ein bloßer Gesellschafterwechsel stellt keinen Unternehmensübergang im Sinne der …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2005 - C-232/04
Güney-Görres - Unternehmensübergang - Richtlinie 2001/23/EG - Begriff des …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2019 - C-298/18
Grafe und Pohle - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie …
- BAG, 29.06.2000 - 8 AZR 520/99
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- Generalanwalt beim EuGH, 12.10.2000 - C-172/99
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- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-241/98
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- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-242/98
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- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-243/98
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- LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2006 - 8 Sa 605/06
Rückforderung von Jahressondervergütung
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Rechtsprechung
| AG Göttingen, 16.11.1999 - 71 K 2/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 240 S. 1 ZPO; § 766 ZPO; § 30 ZVG
Voraussetzungen für eine Anordnung der Zwangsversteigerung; Anforderungen an die Einstellung der Zwangsversteigerung - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1999, 2107
- ZIP 1999, 2107 (Volltext mit red. LS)
- NZI 2000, 95
- NZI 2001, 20
- Rpfleger 2000, 121
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- LG Köln, 14.05.1999 - 10 T 54/99
Auszug aus AG Göttingen, 16.11.1999 - 71 K 2/98
Rn. 5 Nachdem der Rechtspfleger mit Verfügung v. 1.9.1999 die Akte der Beschwerdekammer des LG Göttingen vorgelegt hat, hat diese mit Beschl. v. 2.9.1999 (10 T 54/99) die Vorlageverfügung des AG Göttingen aufgehoben und die Sache zur eigenen Entscheidung an das AG Göttingen zurückgegeben.
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