Rechtsprechung
| BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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HGB § 84 Abs. 1; ; HGB § 86 Abs. 1; ; HGB § 86 Abs. 2; ; HGB § 92 Abs. 1; ; HGB § 92 Abs. 2; ; HGB § 92 a Abs. 1; ; SGB IV § 7 Abs. 4; ; ZPO § 256; ; VAG § 81; ; VAG § 83; ; UWG § 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arbeitnehmerstellung von Versicherungsvertretern
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitnehmerstellung von Versicherungsvertretern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Arbeitnehmerstatus von Versicherungsvertretern
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
- Hamburg-Mannheimer 4 -, Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Jour-fixe-Termin, Berichtspflicht, Wochenbericht, Staffelprovision, Pensumprovision, Kontingentprovision
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Arbeitsrecht; Arbeitnehmerstatus von Versicherungsvertretern
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BAGE 93, 132
- ZIP 1999, 769
- NZA 2000, 1162
- VersR 2000, 1501
- BB 2000, 1837
- DB 1999, 2648
- DB 2000, 1618
Wird zitiert von ... (48) Zitiert selbst (9)
- BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99
Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters
Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
Im übrigen wäre auch dies mit dem Status als selbständige Handelsvertreterin vereinbar (vgl. dazu BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Dies kann im Streitfall dahinstehen (zur Problematik vgl. BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
- LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98
Arbeitnehmer: Abgrenzung zum selbständigen Handelsvertreter
Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
5 AZR 169/99 7 Sa 658/98.Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 26. Januar 1999 - 7 Sa 658/98 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 21.01.1966 - 3 AZR 183/65
Abgrezung Angestellter/selbständiger Versicherungsvertreter
Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
Auch im Rahmen von § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB sind dabei zwar alle Umstände des Falles in Betracht zu ziehen und schließlich in ihrer Gesamtheit zu würdigen (BAG 21. Januar 1966 - 3 AZR 183/65 - BAGE 18, 87).Dieser Umstand ist daher zur Abgrenzung von Selbständigen und Arbeitnehmern im (Versicherungs-)Außendienst wenig aussagekräftig (BAG 21. Januar 1966 aaO).
- BGH, 08.12.1994 - I ZR 189/92
Telefonwerbung V - Telefon-Werbung
Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
Ein solches Verbot entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur wettbewerbswidrigen Telefonwerbung gegenüber privaten Versicherungsnehmern (BGH 8. Dezember 1994 - I ZR 189/92 - BB 1995, 1211 mwN). - BGH, 24.09.1987 - I ZR 243/85
Berichtspflicht des Handelsvertreters
Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
Was inhaltlich und zeitlich unter den Begriff "erforderliche Nachrichten" fällt, bestimmt sich unter sachgerechter Abwägung der Interessen der Beteiligten (BGH 24. September 1987 - I ZR 243/85 - WM 1988, 33;… Baumbach/Hopt HGB 29. Aufl. § 86 Rn. 42). - BAG, 03.03.1999 - 5 AZR 275/98
Rechtsschutzbedürfnis für ausschließlich vergangenheitsbezogene …
Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
Dies beruht darauf, daß dann auf das Rechtsverhältnis der Parteien ab sofort die zwingenden gesetzlichen Vorschriften anzuwenden sind, die ein Arbeitsverhältnis gestalten (BAG 3. März 1999 - 5 AZR 275/98 - AP ZPO 1979 § 256 Nr. 53). - BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 469/98
Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkgebührenbeauftragten
Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
Mit dem Selbständigenstatus lassen sich entsprechende Vorgaben nur vereinbaren, wenn dem Betroffenen mit Blick auf die notwendige Arbeitszeit ein erheblicher Spielraum verbleibt (BAG 26. Mai 1999 - 5 AZR 469/98 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 104). - BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73
Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Freier Mitarbeiter - Willender Parteien - …
Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
Die Zuordnung hat nach objektiv-rechtlichen Kriterien zu erfolgen (BAG 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - BAGE 25, 505; BAG 28. Mai 1998 - 7 AZR 25/85 - BAGE 52, 133; Boemke, ZfA 1998, 285, 295). - BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 25/85
Arbeitsverhältnis: Befristung Arbeitsvertrag - Lehrkraft im …
Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
Die Zuordnung hat nach objektiv-rechtlichen Kriterien zu erfolgen (BAG 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - BAGE 25, 505; BAG 28. Mai 1998 - 7 AZR 25/85 - BAGE 52, 133; Boemke, ZfA 1998, 285, 295).
- LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1694/98
Abgrenzung zwischen Handelsvertreter und Angestellten im Außendienst bei einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 332/09
Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters - Vertragstypenwahl - Ausgleich …
Die heranzuziehenden Anknüpfungspunkte müssen sich den gesetzlichen Unterscheidungsmerkmalen zuordnen lassen(Senat 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 93, 132; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zu II 2 der Gründe, BAGE 93, 112; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - zu II 1 der Gründe, BAGE 95, 324).Eine Anordnung, an einem bestimmten Wochentag an einer Besprechung teilzunehmen, stellt jedoch keinen so gravierenden Eingriff dar, dass er mit dem Status eines Selbständigen unvereinbar wäre(Senat 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - zu B II 2 a aa der Gründe, BAGE 93, 132)..
- LAG Hamm, 31.03.2009 - 14 Sa 728/08
AGB; Arbeitnehmer; Provision; Rückzahlung; Versicherungsvertreter; Vorschuss
Zwar besteht zu angestellten Außendienstmitarbeitern in diesem Punkt kein oder nur ein unwesentlicher Unterschied, trotzdem ist zu berücksichtigen, dass vertragsrechtlich kein Weisungsrecht hinsichtlich der Arbeitszeit besteht (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 169/99, AP HGB § 84 Nr. 12; 15. Dezember 1999, 5 AZR 3/99, AP HGB § 92 Nr. 5).(a) Bei Versicherungs- und Bausparkassenvertretern kann die Vorgabe eines innerhalb einer bestimmten Zeitspanne zu erledigenden Mindestsolls z. B. bezüglich der zur erreichenden Mindestproduktion an Versicherungsabschlüssen (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 169/99, aaO) oder täglicher Abschlüsse und Kundenkontakte (…vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 770/98, aaO) zu einer zeitlichen Weisungsgebundenheit führen.
Abgesehen davon, dass es an einem konkreten Vortrag des Beklagten zum zeitlichen Umfang für die 15 bis 20 Kundenbesuche wöchentlich fehlt, ist ein gewisses Mindestsoll mit dem Status als Selbständiger nicht von vornherein unvereinbar, da sich der Handelsvertreter nach § 86 Abs. 1 HGB um den Abschluss von Geschäften zu bemühen und hierbei die Interessen des Unternehmens wahrzunehmen hat (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 169/99, aaO).
Auch der Eingriff in freie Bestimmung der Lage der Arbeitszeit durch die Anordnung, an einem bestimmten Wochentag vormittags an einer Besprechung teilzunehmen, ist nicht so gravierend, dass er mit dem Status eines Selbständigen unvereinbar wäre (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 169/99, aaO).
Der Grad zulässiger Kontrolle wird nur überschritten, wenn der Vertreter verpflichtet wird, umfangreich und in engen zeitlichen Intervallen über seine Tätigkeit Bericht zu erstatten und das Unternehmen damit die Möglichkeit erhält, ihn zu überprüfen und die selbstbestimmte Gestaltung der Tätigkeit zu beeinträchtigen (BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 169/99, aaO).
Es hat insoweit offen gelassen ob die Pflicht zur Teilnahme an einem auf hundert Tage angelegten Ausbildungsprogramm ausreichend dafür ist, ein auf unbefristete Zeit eingegangenes Versicherungsvertreterverhältnis als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren (vgl. BAG 15. Dezember 1999, 5 AZR 169/99, aaO).
- BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 44/14
Betriebliche Altersversorgung - Geltung von Versorgungsbestimmungen - Berechnung …
Eine Abschlussvergütung ist typischerweise eine Vergütung, die an einen erfolgreichen "Abschluss", etwa eines Vertrags oder eines sich aus dem erzielten Umsatz, dem Jahresergebnis oder der Auszahlung einer Dividende ergebenden Jahresabschlusses anknüpft (vgl. zur Bandbreite dieses Begriffs BAG 3. September 2014 - 5 AZR 240/13 - 18. Januar 2012 - 10 AZR 670/10 - 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - BAGE 93, 132; 24. Februar 1999 - 10 AZR 245/98 - 22. Juni 1983 - 5 AZR 252/81 -). - BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 610/02
Arbeitnehmerbegriff; Handelsvertreter
Zum Umfang des Spielraums bei der Arbeitszeit ist nicht die Beklagte, sondern die Klägerin darlegungs- und beweisbelastet (Senat 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - BAGE 93, 132, 142). - LAG München, 22.07.2004 - 2 Sa 1323/03
Wirksame Kündigung eines Handelsvertretervertrages - unsubstantiierte …
Dieser ergibt sich aus den getroffenen Vereinbarungen und deren tatsächlicher Durchführung (BAG vom 15.12.1999 - 5 AZR 169/99 - NZA 2000, 1162).Mit dem Selbständigenstatus lassen sich entsprechende Vorgaben vereinbaren, wenn dem Vertreter im Hinblick auf die notwendige Arbeitszeit ein erheblicher Spielraum verbleibt (BAG v. 15.12.1999 aaO).
Weisungen im Einzelfall sind wegen der Interessenwahrungspflicht des Versicherungsvertreters aus §§ 92, 86 Abs. 1 HGB und wegen des "im wesentlichen" bleibenden Selbstbestimmungsrechts nach § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Status eines Selbständigen zu vereinbaren (BAG v. 15.12.1999 aaO).
Der Grad zulässiger Kontrolle ist überschritten, wenn der Vertreter verpflichtet wird, umfangreich und in engen zeitlichen Interwallen über seine Tätigkeit Bericht zu erstatten, und das Unternehmen damit die Möglichkeit erhält, ihn zu überprüfen und die selbstbestimmte Gestaltung seiner Tätigkeit zu beeinträchtigen (BAG v. 15.12.1999 aaO).
Außerdem kann sich ein Selbständiger gegen ihm vom Unternehmen auferlegte Verpflichtungen zur Wehr setzen, wenn diese Verpflichtungen ihm für seinen Status zu weit gehen und sie sich nicht klar aus der vertraglichen Vereinbarung ergeben (BAG v. 15.12.1999 aaO).
- BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Aus diesen Vorschriften folgt, daß weder der Umstand der wirtschaftlichen Abhängigkeit noch die Tätigkeit für nur einen Auftraggeber den Arbeitnehmerstatus begründen kann (vgl. BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - zur Veröffentlichung bestimmt; BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung bestimmt). - LAG Nürnberg, 28.10.2002 - 2 SHa 5/02
Berufungsfrist nach ZPO-Reform 2002 - Rechtsmittelbelehrung
Darlegungs- und beweisbelastet für die tatsächlichen Behauptungen, auf die die Arbeitnehmereigenschaft gestützt wird, ist der Dienstnehmer (BAG vom 05.12.1999, 5 AZR 169/99 = AP Nr. 12 zu § 84 HGB zu B II 2 a, bb der Gründe).Hinsichtlich vorgetragener Weisungen des Dienstberechtigten ist zu differenzieren, ob die Weisung die "Gestaltung" der Tätigkeit oder den Inhalt der geschuldeten Tätigkeit betrifft, da der Inhalt der geschuldeten Tätigkeit auch gegenüber Selbständigen vorgegeben werden kann (vgl. BAG vom 05.12.1999, a.a.O., unter B II 2 b, cc der Gründe).
Hinsichtlich des Umfangs der Tätigkeiten, die der zur Dienstleistung Verpflichtete zur Begründung des Arbeitnehmerstatus anführt, kommt es darauf an, ob eine rechtliche Verpflichtung zur Erbringung der angesprochenen Tätigkeiten besteht (vgl. BAG vom 05.12.1999, a.a.O., zu B II 2 a, aa der Gründe).
Der für die Beurteilung des Status maßgebliche wirkliche Geschäftsinhalt ergibt sich regelmäßig aus den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen und deren tatsächliche Durchführung (BAG vom 05.12.1999, a.a.O., zu B II 1 der Gründe).
- SG Duisburg, 27.09.2018 - S 10 R 1172/14
Beurteilung der Ausübung der Tätigkeit als Versicherungsvertreter i.R. eines …
Rn. 38 Soweit sich der Kläger auf eine von der Beigeladene bestrittene Verpflichtung berufen hat, in der Bezirksdirektion der Beigeladenen etwa viermal im Monat zu Besprechungen mit dem Bereichsleiter und den anderen freiberuflichen Handelsvertretern erscheinen zu müssen, liegt darin kein wesentlicher Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Klägers bezüglich der Arbeitszeit und der Gestaltung seiner Tätigkeit (vgl. zur Verpflichtung eines Versicherungsvertreters, jeden Freitagvormittag in der Geschäftsstelle zu erscheinen: BAG Urteil vom 15.12.1999 5 AZR 169/99).Der Kläger hat insbesondere keine vertragliche Festlegung eines Mindestsolls an Vertragsabschlüssen und keine Sanktionierung durch Streichung in Aussicht gestellter finanzieller Vergünstigungen behauptet (vgl. zur Vereinbarkeit solcher vertraglicher Regelungen mit dem Status des selbständigen Versicherungsvertreters: BAG Urteil vom 15.12.1999 5 AZR 169/99; BAG Urteil vom 15.12.1999 5 AZR 3/99).
Rn. 53 4. In der Gesamtabwägung überwiegen aufgrund der im Wesentlichen freien Bestimmung der Arbeitszeit, des Arbeitsortes und der im Wesentlichen freien Bestimmung der Gestaltung der Tätigkeit, der fehlenden Einbindung des Klägers in die betriebliche Organisation der Beigeladenen und des eigenen Unternehmerrisikos des Klägers deutlich die Merkmale, die für eine selbständige Tätigkeit des Kläger sprechen (im Ergebnis ebenso für Versicherungsvertreter: BAG Urteil vom 15.12.1999 5 AZR 169/99; BAG Urteil vom 15.12.1999 5 AZR 3/99; BAG Urteil vom 20.09.2000 5 AZR 271/99; BAG vom 09.06.2010 5 AZR 332/09).
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 11 Sa 534/11
Arbeitnehmerstatus eines Immobilienberaters einer Bausparkasse - Zeugnisanspruch …
Rn. 71 (1) In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass die Anordnung, an einem bestimmten Wochentag an einer Besprechung teilzunehmen, keinen so gravierenden Eingriff darstellt, dass er mit dem Status eines Selbständigen unvereinbar wäre (BAG 15.12.1999 - 5 AZR 169/99 - BAGE 93, 132).Aber selbst eine Anordnung, jede Woche an einem bestimmten Wochentag an einer Besprechung teilzunehmen, stellt keinen so gravierenden Eingriff dar, dass er mit dem Status eines Selbständigen unvereinbar wäre (BAG 09.06.2010 a.a.O Rn. 25 unter Hinweis auf BAG 15.12.1999 - 5 AZR 169/99 - zu B II 2 a aa der Gründe, BAGE 93, 132).
Rn. 82 Das Verlangen des Unternehmers nach der Vorlage von Wochenberichten geht über die gesetzliche Berichtspflicht nach § 86 Abs. 2 HGB nicht hinaus (BAG 15.12.1999 - 5 AZR 169/99 - zitiert nach juris, Rn. 88).
- LAG Köln, 13.02.2019 - 9 Ta 229/18
Rechtsweg für Ansprüche eines "freiberuflich" im Vertrieb tätigen Ingenieurs
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 8 TaBV 37/06
Betriebsratswahl: Anfechtung bei Vorliegen eines wesentlichen Mangels; Anzahl der …
- LSG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - L 5 KR 5602/11
Sozialversicherungspflicht - Consultant bei einem Finanzdienstleister - …
- OLG Brandenburg, 07.06.2001 - 11 W 31/01
Handelsvertreter bzw. Versicherungsvertreter: Abgrenzung zwischen selbständiger …
- LAG Hamm, 10.05.2017 - 2 Ta 497/16
Keine Änderung der Rechtsnatur des Anstellungsverhältnisses durch Abberufung als …
- LAG Thüringen, 26.09.2000 - 7 Sa 599/99
Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters
- FG Düsseldorf, 12.10.2001 - 18 K 2524/97
Gewerbesteuerpflicht; Selbständigkeit; Arbeitszeitgestaltung; Bezirksdirektor; …
- LAG Hamm, 30.08.2017 - 15 Sa 800/16
Selbständiger Handelsvertreter in Abgrenzung zum Arbeitnehmer. …
- ArbG Rheine, 10.12.2007 - 2 Ca 1671/06
Arbeitnehmereigenschaft eines Versicherungsvertreters, Rückzahlungspflicht, …
- LAG Hamm, 15.11.2000 - 18 Sa 432/00
Rechtstellung als Arbeitnehmer ; Selbständiger Frachtführer ; Grad der …
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2009 - 15 Sa 310/09
Überprüfung eines Consultant-Vertrages
- OLG Naumburg, 08.03.2004 - 7 W (Hs) 3/04
Abgrenzung des selbstständigen Handelsvertreters vom Arbeitnehmer
- BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 289/99
Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten
- LAG Hamm, 23.05.2018 - 2 Ta 657/17
Arbeitsverhältnis liegt nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen der Bestellung …
- LAG Hamm, 30.05.2001 - 4 (19) Sa 1773/00
Abgrenzung eines freien Mitarbeiters von einem Angestellten im Rahmen der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2014 - 6 Sa 236/13
Kündigungsschutz eines Betriebsarztes - Bestand eines Arbeitsverhältnisses
- LAG Hamburg, 21.11.2001 - 8 Sa 15/01
Arbeitnehmerstatus eines Außendienstmitarbeiters
- ArbG Düsseldorf, 03.05.2018 - 10 Ca 6426/17
- Hamburg-Mannheimer 14 -, Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Möglichkeit …
- OLG Frankfurt, 08.01.2010 - 22 W 55/09
Wettbewerbsverbot des Handelsvertreters
- ArbG Karlsruhe, 01.02.2005 - 4 Ca 191/04
Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters - Änderungskündigung - …
- LAG Niedersachsen, 05.05.2003 - 13 Ta 79/03
Abgrenzung zwischen Arbeitsvertrag und Selbstständigkeit anhand des …
- LAG Baden-Württemberg, 27.09.2001 - 10 Sa 57/01
GmbH-Geschäftsführer als Arbeitnehmer einer KG
- LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 826/99
Ausbildungskosten: Rückzahlungspflicht des Versicherungsvertreters
- LAG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ta 644/03
Rechtsweg: Zur Frage der Arbeitnehmereigenschaft eines Versicherungsvertreters
- BFH, 03.02.2000 - V B 129/99
Kraftfahrer als Arbeitnehmer oder Unternehmer?
- OLG Hamm, 07.02.2003 - 35 W 11/02
Zuständigkeit der Zivilgerichte oder der Arbeitsgerichte; Streitigkeiten aus …
- LAG Hamm, 13.09.2004 - 2 Ta 471/03
Rechtsweg: Zur Frage der Arbeitnehmereigenschaft einer Studienleiterin, die nach …
- ArbG Düsseldorf, 23.07.2012 - 14 Ca 7125/10
Befristung eines freien bzw. arbeitnehmerähnlichen Dienstverhältnisses ohne …
- BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 609/02
Begriff des Arbeitnehmers - Verteilung der Darlegungslast und Beweislast - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2016 - L 16 KR 537/14
Keine Sozialversicherungspflicht einer Beschäftigung als Handelsvertreter und …
- OLG Hamm, 04.08.2004 - 35 W 8/04
Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bei Abschluss eines …
- LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 827/99
Ausbildungskosten: Rückzahlungspflicht des Versicherungsvertreters
- LAG Hamm, 31.05.2013 - 2 Ta 560/12
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für Geschäftsführerin einer Ltd. eröffnet - …
- LAG Hamm, 15.08.2003 - 2 Ta 815/02
Rechtsweg: Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Medienberater, die …
- LSG Sachsen, 23.01.2001 - L 4 RA 101/00
Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit; Hauptberuflicher Handelsvertreter für …
- LAG Hessen, 11.09.2002 - 6 Sa 554/02
Arbeitnehmerstatus einer Lehrkraft in einer Volkshochschule außerhalb schulischer …
- SG Regensburg, 16.07.2003 - S 10 KR 109/01
- LAG Hamm, 12.12.2002 - 2 Sa 1006/01
Zur Arbeitnehmerstellung des Gebietsleiters einer Immobiliengesellschaft
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Rechtsprechung
| LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- archive.org
HGB § 84, 92; ArbGG § 5 Abs. 3; BGB § 611; SGB IV § 7
Kein Arbeitsverhältnis mit Einfirmen-Vertreter bei freier Bestimmung von Tätigkeit und Arbeitszeit - rechtsportal.de
Arbeitnehmer: Abgrenzung zum selbständigen Handelsvertreter
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- EVERS.OK (Leitsatz)
- Hamburg-Mannheimer 4 -, Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Arbeitszeithoheit, Arbeitsgestaltungsfreiheit, unerhebliche Beschränkung, Immanenztheorie, immanente Einschränkung, nicht verhandelbare Limitierung der Grundfreiheiten, unverhandelbare Beschränkungen, ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Merkmale für die Abgrenzung des Versicherungsvertreters vom Angestellten
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 84 HGB
Arbeitsrecht; selbständiger Versicherungsvermittler kein Arbeitnehmer
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZIP 1999, 769
- BB 1999, 793
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (28)
- BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 563/97
Abgrenzung Arbeitnehmer - Frachtführer
Auszug aus LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98
Im Urteil vom 30.09.1998 (5 AZR 563/97 - Frachtführer) hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, dass es unbeachtlich ist, wenn der Frachtführer niemals eigene Kunden bedient hat, obwohl ihm dies rechtlich gestattet war; entscheidend war seine Befugnis.Bloßen ad-hoc-Einigungen (z.B. Vereinbarung eines einzelnen Arbeitseinsatzes oder eines einzelnen Besprechungstermins), der unterlassenen Kontrolle einer Verpflichtung (BAG, Urt. vom 30.09.1998 - 5 AZR 563/97), der Befolgung einer einzelnen vom Vertrag nicht gedeckten Weisung oder der Erfüllung eines vom Unternehmer geäußerten Wunsches kommt diese Bedeutung nicht zu.
Auch in seinem Urteil vom 30.09.1998 (5 AZR 563/97) meint das BAG, dass ein Arbeitsverhältnis dann bejaht werden könne, wenn Vereinbarungen (!) getroffen seien, die zur Folge hätten, dass der Fahrer in der Ausübung seiner Tätigkeit weit weniger frei sei als ein Frachtführer im Sinne des HGB .
Zutreffend führt das BAG deshalb in seiner Entscheidung vom 30.09.1998 (5 AZR 563/97) nach der Prüfung der vertraglichen Regelungen aus, "entscheidend (sei) also, welche Gestaltungsspielräume dem Beschäftigten in dem System noch verbleiben".
Ähnliche Formulierungen hat das BAG auch in seinem Urteil vom 30.09.1998 (5 AZR 563/97) gebraucht.
- BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96
Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr
Auszug aus LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98
a)Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG lassen sich aus der praktischen Handhabung oft Rückschlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien bei Vertragsabschluss ausgegangen sind (z.B. BAG, Urt. vom 19.11.1997 - 5 AZR 653/96 - DB 98, 624 - Frachtführer).In seiner Entscheidung vom 19.11.1997 (5 AZR 653/96 - Frachtführer) führt das BAG mit der wünschenswerten Klarheit aus:.
In seinem Urteil vom 19.11.1997 (5 AZR 653/96) hat es darauf abgestellt, ob der dortige Kläger "stärker als bei einem Frachtführer im Sinn des § …
Wenn das BAG z.B. in der Frachtführerentscheidung vom 19.11.1997 (5 AZR 653/96) unverzichtbare Kontrollen, die mit Rücksicht auf versicherungsrechtliche Obliegenheiten durchgeführt werden, nicht als Indiz für ein Arbeitsverhältnis ansieht, dann steht dahinter offensichtlich die Überlegung, dass Kontrollen, die der Einhaltung vorgegebener Regelungen dienen, bei der Prüfung der Entscheidungsfreiheit des Tätigen keine Berücksichtigung finden dürfen.
- BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91
Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften
Auszug aus LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98
- aus im Vertragsweg vorgenommenen Bestimmungen, zu denen auch die Eingliederung in die Arbeitsorganisation gehört (z.B. Festlegung der Anzahl der Kundenbesuche pro Zeiteinheit oder Festlegung von festen Besprechungsterminen bereits im Vertrag; Vereinbarung von Teamarbeit); dies gilt jedenfalls dann, wenn die Bestimmungen vom Unternehmer vorgegeben wurden und der Tätige sie nicht nach seinen Bedürfnissen und Vorstellungen mitgestalten konnte ("vorweggenommene einseitige Bestimmungen", BAG, vom 30.10.1991, 7 ABR 19/91 = NZA 92, 407);.b)Dem tatsächlichen Verhalten der Parteien kann aber auch - im Einklang mit der Rechtsprechung des BAG - die Bedeutung des Abschlusses eines Änderungsvertrags zukommen, denn "Verträge (können) in der Regel auch stillschweigend geändert werden" (BAG, Beschl. vom 30.10.1991 - 7 ABR 19/91 - NZA 92, 407, 408).
Gleiches will das BAG offensichtlich mit der häufig verwandten Formulierung ausdrücken, der jeweilige Vertragsinhalt ergebe sich sowohl aus den getroffenen Vereinbarungen wie auch aus der praktischen Durchführung (z.B. Beschl. vom 30.10.1991 - 7 ABR 19/91, a.a.O.;… Urt. vom 22.04.1998 - 5 AZR 191/97), denn das in diesem Zusammenhang erkennbar angesprochene, der ausdrücklichen Abrede entgegen gesetzte Institut ist das der konkludenten Einigung - und nicht etwa das eines bloß faktischen Verhaltens.
In seinem Beschluss vom 30.10.1991 (7 ABR 19/91 - NZA 1992, 407 [408]) hatte das BAG danach unterschieden, ob bei der konkreten Arbeitszeitfestlegung im Vertrag "den Wünschen der Honorarkräfte Rechnung getragen wurde" oder nicht, und hat im konkreten Fall die vertragliche Vereinbarung der Arbeitszeit jedenfalls mit dem Argument nicht als "vorweggenommene einseitige Bestimmung der Arbeitsbedingungen" angesehen, weil den Wünschen der Honorarkräfte Rechnung getragen worden ist.
- BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94
Status einer Lehrkraft
Auszug aus LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98
Das Bundesarbeitsgericht hat judiziert, dass es ohne Bedeutung ist, wenn der Unternehmer sein Weisungsrecht nur zurückhaltend ausübt (BAG, Urt. vom 12.09.1996, 5 AZR 1066/94 - Lehrkraft - BB 96, 2690, 2691;… Urt. vom 06.05.1998, 5 AZR 347/97 - Familienhelferin - BB 98, 1849, 1850).Denn aus der Nicht-Inanspruchnahme folgt nicht, dass sich ein Arbeitsverhältnis in die Beschäftigung von Selbständigen verwandelt (BAG, Urt. vom 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94 - a.a.O.; LAG Köln…, Urt. vom 28.04.1995, AuR 96, 412, 413; Kreuder, AuR 96, 386, 388).
Im Urteil vom 12.09.1996 (5 AZR 1066/94 - BB 96, 2690, 2691) prüft das BAG, ob "eine ... Vereinbarung ... aus der Vertragspraxis (folgt)".
- BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87
Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände
Auszug aus LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98
Denn es geht dabei nicht um Berücksichtigung von Umständen, die erst nach Zugang der Erklärung zutage treten (was unbeachtlich wäre, BGH, Urt. vom 24.06.1988 - V ZR 49/87 - DB 89, 777; BGH…, Urt. vom 10.07.1998, V ZR 360/96 - JurBüro 99, 51).Vielmehr werden aus späteren Vorgängen Rückschlüsse auf den tatsächlichen Willen und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten gezogen (BGH, Urt. vom 24.06.1988, a.a.O.).
- ArbG Lübeck, 26.10.1995 - 2 Ca 2046/95
Einfirmenvertreter; Selbständiger Handelsvertreter; Eigenesunternehmerisches …
Auszug aus LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98
Der Handelsvertreter unterliegt kraft Gesetzes einem Weisungsrecht (arg. §§ 665, 675 BGB ), das sich von dem einem Arbeitsverhältnis immanenten Weisungsrecht nur dem Grad nach unterscheidet (Hromadka, NZA 97, 569, 577;… Hanau-Strick, a.a.O., S. 6; Arbeitsgericht Lübeck, Beschl. vom 26.10.1995, BB 96, 177, 178).Beschränkungen erhalten erst dann Bedeutung, wenn sie über das für einen Handelsvertreter Übliche hinausgehen (Arbeitsgericht Lübeck, Beschl. vom 26.10.1995, BB 96, 177;… Hanau-Strick, a.a.O., S. 7, 9).
- BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 256/98
Berufungsurteil: Urteilsgründe - Fehlen
Auszug aus LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98
Auf die Revision der Beklagten hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 16.06.1998 (5 AZR 256/98) das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 25.02.1998 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Kammer des Landesarbeitsgerichts Nürnberg zurückverwiesen.Zu den Kosten des Rechtsstreits gehören nach Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Landesarbeitsgericht Nürnberg auch die im Revisionsverfahren 5 AZR 256/98 angefallenen Kosten.
- BGH, 14.07.1956 - V ZR 223/54
Rechtspflichten der Benutzer einer abgetrennten, einem Unternehmen zugeteilten …
Auszug aus LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98
Dies wird jedoch nur im modernen Massenverkehr bejaht und mit einer sozialen Leistungsverpflichtung begründet (vgl. hierzu BGH, Urt. vom 14.07.1956, BGHZ 21, 319, 333 - Parkplatzfall). - BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98
Eine Leistungsbestimmung durch Weisung ist auch dann anzunehmen, wenn der Tätige vom Unternehmer generell zu Einsätzen eingeteilt wird, der Tätige aber einzelne Einsätze ablehnen darf (BAG, Urt. vom 30.11.1994 - 5 AZR 704/93 - Rundfunkmitarbeiter; Beschl. vom 16.06.1998 - 5 AZN 154/98). - BGH, 10.07.1998 - V ZR 360/96
Maßgeblicher Zeitpunkt für Auslegung einer Willenserklärung; Prüfungsmaßstab im …
Auszug aus LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98
Denn es geht dabei nicht um Berücksichtigung von Umständen, die erst nach Zugang der Erklärung zutage treten (was unbeachtlich wäre, BGH…, Urt. vom 24.06.1988 - V ZR 49/87 - DB 89, 777; BGH, Urt. vom 10.07.1998, V ZR 360/96 - JurBüro 99, 51). - BGH, 02.07.1975 - VIII ZR 223/73
Schriftform bei Mieterbeitritt - Treuwidrige Berufung auf fehlende Schriftform
- BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
- BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 347/97
Arbeitnehmereigenschaft einer Familienhelferin
- BGH, 08.12.1994 - I ZR 189/92
Telefonwerbung V - Telefon-Werbung
- BAG, 10.01.1989 - 3 AZR 460/87
Wettbewerbsverbot: Möglichkeit einvernehmlicher mündlicher Aufhebung trotz …
- BAG, 09.06.1993 - 5 AZR 123/92
Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen bei einem programmgestaltenden Mitarbeiter …
- BGH, 25.09.1990 - KVR 2/89
Pauschalreisenvermittlung; Wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs; …
- BAG, 16.06.1998 - 5 AZN 154/98
Arbeitnehmereigenschaft eines Fotoreporters
- BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 191/97
Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkreporters
- BGH, 08.11.1990 - I ZR 48/89
Verletzung von Wettbewerbsrichtlinien
- LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 657/98
Arbeitnehmer: Abgrenzung zum selbständigen Handelsvertreter
- LAG Schleswig-Holstein, 10.02.1995 - 6 Sa 236/94
Betriebsübergang; Kaufhausunternehmen; Technischer Kundendienst; …
- OLG Düsseldorf, 30.01.1998 - 16 U 182/96
- Eismann 3 -, Abgrenzung FN / AN, Begriff FV, Definition, wirtschaftliche …
- BGH, 13.01.1966 - VII ZR 9/64
Pflichtenstellung und Rechtsnatur der Tätigkeit des Handelsvertreters; Pflicht …
- BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84
Wettbewerbsverbot für Handelsvertreter, Grundrechte im Privatrechtsverkehr
- BAG, 16.07.1997 - 5 AZB 29/96
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Franchisenehmer
- LAG Nürnberg, 25.02.1998 - 4 Sa 860/96
Arbeitnehmerstatus: Abgrenzungskriterien - Versicherungsvertreter
- ArbG Nürnberg, 09.09.1996 - 12 Ca 4696/96
Streitigkeit über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bei Tätigkeiten eines …
- LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1694/98
Abgrenzung zwischen Handelsvertreter und Angestellten im Außendienst bei einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
Arbeitnehmerstatus von Versicherungsvertretern
5 AZR 169/99 7 Sa 658/98.Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 26. Januar 1999 - 7 Sa 658/98 - wird zurückgewiesen.
- LAG Hamm, 19.01.2006 - 4 Sa 1959/04
Abgrenzung Arbeitsvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, hier - Beratervertrag mit …
Bei dieser Bestimmung der Angestellteneigenschaft aus der Perspektive von Selbständigen treten die Spezifika unternehmerischer Tätigkeit auch schärfer hervor (…LAG Nürnberg, Urt. v. 26.01.1999 - 7 Sa 657/98, AuA 1999, 380 [Hunold], m.w.N.; LAG Nürnberg v. 26.01.1999 - 7 Sa 658/98, LAGE § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 35, m.w.N.).Die mit der Legaldefinition vorgegebenen Abgrenzungskriterien stehen nicht zur Disposition der Rechtsprechung (…LAG Nürnberg v. 26.01.1999 - 7 Sa 657/98, a.a.O.; LAG Nürnberg v. 26.01.1999 - 7 Sa 658/98, a.a.O.).
- LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 657/98
Arbeitnehmer: Abgrenzung zum selbständigen Handelsvertreter
Die Beklagte habe, wie sich aus den im Parallelverfahren 7 Sa 658/98 vorgelegten Schreiben vom 12.01.1996, 20.08.1996 und 09.09.1997 (dort Bl. 360 - 362 d.A.) ergebe, entsprechende Weisungen zur Mindestproduktion erteilt.Die Vermittler seien zwar in den drei von der Klägerin des Parallelverfahrens 7 Sa 658/98 vorgelegten Schreiben darauf hingewiesen worden, dass erwartet werde, dass sie monatlich zwei Gruppenrechtsschutzversicherungsverträge vermittelten.
- LAG Hamm, 06.09.2001 - 4 Sa 24/01
Beschränkte gerichtliche Nachprüfung einer Unternehmerentscheidung
Hier ist wie bei der Abgrenzung des Status zwischen dem (Einfirmen)Vertreter einerseits und dem Angestellten im Außendienst andererseits allein auf rechtliches Dürfen und Müssen abzustellen (LAG Nürnberg v. 26.01.1999 - 7 Sa 658/98, LAGE § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 35). - LAG Hamm, 30.05.2001 - 4 (19) Sa 1773/00
Abgrenzung eines freien Mitarbeiters von einem Angestellten im Rahmen der …
Dieser Prüfungsaufbau ist nicht nur von formaler, sondern auch von inhaltlicher Bedeutung, weil nur die Selbständigkeit im wesentlichen Umfang vorliegen muß, um eine Handelsvertretereigenschaft und damit die Selbständigkeit zu bejahen, nicht jedoch die Beschränkung der Freiheiten, um eine Angestellteneigenschaft und damit die Abhängigkeit zu bejahen (LAG Nürnberg v. 26.01.1999 - 7 Sa 658/98, LAGE § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 35). - OLG Nürnberg, 26.02.2009 - 12 W 307/09
Beurteilung der Zulässigkeit des eingeschlagenen Rechtswegs: Abgrenzung zwischen …
aa) Für die Frage, ob der Handelsvertreter in seiner Arbeitszeithoheit eingeschränkt ist, ist allein auf das rechtliche Dürfen gegenüber dem Unternehmer abzustellen; faktische Zwänge bleiben unberücksichtigt (BAG…, Urteil vom 15.12.1999 a.a.O.; LAG Nürnberg ZIP 1999, 769; OLG Naumburg OLGR 2004, 303; OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.07.2007 - 12 W 25/07). - LAG Thüringen, 26.09.2000 - 7 Sa 599/99
Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters
Die erneute Entscheidung des LAG N. in der zurückverwiesenen Sache (Urteil vom 26.01.1999, BB 1999, 793) führte zur Abweisung der (Status-) Klage. - SG Regensburg, 16.07.2003 - S 10 KR 109/01 Zur Begründung wurde insbesondere auf Urteile des LAG Nürnberg vom 26.01.1999 - 7 Sa 658/98 und des BAG vom 15.12.1999 - 5 AZR 566/98 verwiesen.
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