Rechtsprechung
| BGH, 09.10.2006 - II ZR 46/05 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
AktG § 327a; ZPO § 265 Abs. 2
Aktivlegitimation für aktienrechtliche Anfechtungsklage besteht auch nach Squeeze out fort - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Möglichkeit einer Fortsetzung eines Rechtsstreits über einen Beschluss durch einen Gesellschafter nach Veräußerung des Geschäftsanteils ; Fähigkeit zur Fortsetzung eines Rechtsstreits durch einen Aktionär nach Verkauf der eigenen Aktien während des Prozessverfahrens ; ...
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
Aktienrecht, Aktionär, Anfechtungsklage, Barabfindung, Gesellschaftsrecht, Squeeze-out
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG §§ 327a ff.; ZPO § 265 Abs. 2
Fortführung einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage nach Verlust der Aktionärsstellung durch sog. Squeeze-out - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fortführung aktienrechtlicher Anfechtungsklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Zur Befugnis des Klägers zur Fortsetzung einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage nach Wegfall der Aktionärsstellung durch Squeeze out
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anfechtungsklage und Sqeeze-Out
- zbb-online.com (Leitsatz)
AktG §§ 327a ff; ZPO § 265 Abs. 2
Fortsetzung einer Anfechtungsklage trotz Wegfalls der Aktionärsstellung durch Squeeze out ("Massa") - juraforum.de (Kurzinformation)
Befugnis zur Fortsetzung einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Befugnis zur Fortsetzung einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage nach Wegfall der Aktionärsstellung durch Squeeze out
Besprechungen u.ä.
- reinelt-bghanwalt.de (Entscheidungsbesprechung)
Die Fortführung des aktienrechtlichen Anfechtungsprozesses durch den ausgeschlossenen Aktionär (RA Dr. Erich Waclawik; ZIP 2007, 1)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BGHZ 169, 221
- NJW 2007, 300
- ZIP 2006, 2167
- MDR 2007, 345
- WM 2006, 2216
- BB 2006, 2601
- DB 2006, 2566
- AnwBl 2007, 27
- JR 2008, 20
- NZG 2007, 26
Wird zitiert von ... (55) Zitiert selbst (15)
- BGH, 25.02.1965 - II ZR 287/63
Einsetzung eines Schiedsgerichts mit Befugnissen der Gesellschafterversammlung
Auszug aus BGH, 09.10.2006 - II ZR 46/05
a) Wie der Senat - in Anlehnung an die Rechtsprechung des Reichsgerichts zum Genossenschaftsrecht (RGZ 66, 134, 137 f.; 119, 97, 99) - bereits für das GmbH-Recht entschieden hat, kann ein Gesellschafter, der einen Beschluss mit der Nichtigkeits- und/oder Anfechtungsklage angegriffen hat, den Rechtsstreit nach § 265 ZPO auch nach der Veräußerung seines Geschäftsanteils fortsetzen, sofern er daran noch ein rechtliches Interesse hat (BGHZ 43, 261, 266 ff.;… vgl. auch BGH, Sen.Urt. v. 12. Juli 1993 - II ZR 65/92, ZIP 1993, 1228, 1229;… vgl. aus dem Schrifttum nur: Lutter/Hommelhoff, GmbHG 16. Aufl. Anh. § 47 Rdn. 64).Eine gegenüber dem GmbH-Recht abweichende Behandlung derselben Fallkonstellation im Aktienrecht, wie sie von der früher herrschenden Meinung im Schrifttum vertreten wurde (vgl. die entsprechenden Nachweise in BGHZ 43, 261, 266), lässt sich - zumal vor dem Hintergrund, dass die Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage im GmbH-Recht grundsätzlich aus einer Analogie zu den im Aktienrecht kodifizierten entsprechenden Klagearten (§§ 243, 249 AktG) abgeleitet wird - sachlich nicht rechtfertigen.
Da die Anfechtungsbefugnis jedoch ein aus der Mitgliedschaft unmittelbar folgendes Verwaltungsrecht ist (vgl. BGHZ 43, 261, 267;… Sen.Urt. v. 24. April 2006 - II ZR 30/05, ZIP 2006, 1134, 1135 Tz 14 m.w.Nachw. - z.V.b. in BGHZ) und nach dem Normzweck des § 265 Abs. 2 ZPO außer der verklagten Partei zumindest auch das Interesse des ursprünglichen Rechtsinhabers und Klägers an der Weiterführung des Prozesses geschützt werden soll (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Januar 2000 - I ZB 39/97, NJW-RR 2001, 181, 182), ist der Rechtsgedanke dieser Vorschrift gleichermaßen im GmbH-Recht wie im Aktienrecht auf den Fall der Veräußerung der Mitgliedschaft während des laufenden Prozesses anzuwenden.
Die Anfechtungsbefugnis des Aktionärs als Anfechtungskläger endet (nur) dann mit seinem Ausscheiden, wenn die Anfechtung gegen Beschlüsse gerichtet ist, an deren Vernichtung der ausgeschiedene Aktionär kein berechtigtes Interesse mehr hat (so bereits RGZ 66, 134, 138 - zur Genossenschaft; BGHZ 43, 261, 267 - zur GmbH).
- RG, 13.05.1907 - I 35/06
Genossenschaftliche Anfechtungsklage
Auszug aus BGH, 09.10.2006 - II ZR 46/05
a) Wie der Senat - in Anlehnung an die Rechtsprechung des Reichsgerichts zum Genossenschaftsrecht (RGZ 66, 134, 137 f.; 119, 97, 99) - bereits für das GmbH-Recht entschieden hat, kann ein Gesellschafter, der einen Beschluss mit der Nichtigkeits- und/oder Anfechtungsklage angegriffen hat, den Rechtsstreit nach § 265 ZPO auch nach der Veräußerung seines Geschäftsanteils fortsetzen, sofern er daran noch ein rechtliches Interesse hat (BGHZ 43, 261, 266 ff.;… vgl. auch BGH, Sen.Urt. v. 12. Juli 1993 - II ZR 65/92, ZIP 1993, 1228, 1229;… vgl. aus dem Schrifttum nur: Lutter/Hommelhoff, GmbHG 16. Aufl. Anh. § 47 Rdn. 64).Die Anfechtungsbefugnis des Aktionärs als Anfechtungskläger endet (nur) dann mit seinem Ausscheiden, wenn die Anfechtung gegen Beschlüsse gerichtet ist, an deren Vernichtung der ausgeschiedene Aktionär kein berechtigtes Interesse mehr hat (so bereits RGZ 66, 134, 138 - zur Genossenschaft; BGHZ 43, 261, 267 - zur GmbH).
- BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94
Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien …
Auszug aus BGH, 09.10.2006 - II ZR 46/05
Dadurch wäre der - durch Art. 14 GG geschützte - Anspruch der Kläger auf "wirtschaftlich volle Entschädigung" (BVerfGE 100, 289, 303) für den durch den Squeeze out erlittenen Verlust ihrer Mitgliedschaft gefährdet.
- BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00
Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende …
Auszug aus BGH, 09.10.2006 - II ZR 46/05
Für den Bereich des Spruchverfahrens hat der Senat ebenfalls bereits entschieden, dass die Antragsbefugnis (vgl. § 3 SpruchG) auch dann bestehen bleibt, wenn der Aktionär während des laufenden Spruchverfahrens unfreiwillig seine Aktionärsstellung durch Beendigung des Unternehmensvertrags (BGHZ 135, 374 - Guano;… Sen.Urt. v. 8. Mai 2006 - II ZR 27/05, ZIP 2006, 1392 ff. Tz 13, 19 - z.V.b. in BGHZ - Jenoptik; jew. zu § 305 AktG) oder durch Mehrheitseingliederung (BGHZ 147, 108 - DAT/Altana) verliert. - BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 258/81
Rechtswirkungen der Pfändung einer rechtshängigen Forderung
Auszug aus BGH, 09.10.2006 - II ZR 46/05
b) Die Vorschrift des § 265 Abs. 2 ZPO greift außer bei der freiwilligen Übertragung der im Streit befangenen Rechtsposition auch in den Fällen des - unfreiwilligen - Rechtsverlustes infolge gesetzlichen Forderungsübergangs oder kraft Hoheitsakts - so insbesondere beim Rechtsverlust durch Enteignung, Versteigerung oder Überweisung im Rahmen der Zwangsvollstreckung - ein (…vgl. nur Zöller/Greger, ZPO 25. Aufl. § 265 Rdn. 5 m.umfangr.Nachw.; vgl. auch BGHZ 86, 337, 339). - BGH, 24.04.2006 - II ZR 30/05
Mitteilungspflichten der Gründungsaktionäre; Rechtsfolgen der Nichterfüllung der …
Auszug aus BGH, 09.10.2006 - II ZR 46/05
Da die Anfechtungsbefugnis jedoch ein aus der Mitgliedschaft unmittelbar folgendes Verwaltungsrecht ist (vgl. BGHZ 43, 261, 267; Sen.Urt. v. 24. April 2006 - II ZR 30/05, ZIP 2006, 1134, 1135 Tz 14 m.w.Nachw. - z.V.b. in BGHZ) und nach dem Normzweck des § 265 Abs. 2 ZPO außer der verklagten Partei zumindest auch das Interesse des ursprünglichen Rechtsinhabers und Klägers an der Weiterführung des Prozesses geschützt werden soll (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Januar 2000 - I ZB 39/97, NJW-RR 2001, 181, 182), ist der Rechtsgedanke dieser Vorschrift gleichermaßen im GmbH-Recht wie im Aktienrecht auf den Fall der Veräußerung der Mitgliedschaft während des laufenden Prozesses anzuwenden. - BGH, 08.05.2006 - II ZR 27/05
Aktionärsklage auf Abfindung gegen die Jenoptik AG abgewiesen
Auszug aus BGH, 09.10.2006 - II ZR 46/05
Für den Bereich des Spruchverfahrens hat der Senat ebenfalls bereits entschieden, dass die Antragsbefugnis (vgl. § 3 SpruchG) auch dann bestehen bleibt, wenn der Aktionär während des laufenden Spruchverfahrens unfreiwillig seine Aktionärsstellung durch Beendigung des Unternehmensvertrags (BGHZ 135, 374 - Guano; Sen.Urt. v. 8. Mai 2006 - II ZR 27/05, ZIP 2006, 1392 ff. Tz 13, 19 - z.V.b. in BGHZ - Jenoptik; jew. zu § 305 AktG) oder durch Mehrheitseingliederung (BGHZ 147, 108 - DAT/Altana) verliert. - BGH, 12.12.2005 - II ZR 253/03
Bestätigung eines fehlerhaft in der Hauptversammlung gefaßten Beschlusses
Auszug aus BGH, 09.10.2006 - II ZR 46/05
Zwar findet hier § 244 Satz 1 AktG insoweit, als die Kläger die Anfechtung auf den Inhaltsmangel einer unzulässigen Verfolgung von Sondervorteilen nach § 243 Abs. 2 AktG stützen, keine Anwendung; denn einer Bestätigung gemäß § 244 Satz 1 AktG ist nur ein Erstbeschluss zugänglich, der an einem die Art und Weise seines Zustandekommens betreffenden, heilbaren Verfahrensfehler leidet; Inhaltsmängel - wie hier der des § 243 Abs. 2 AktG - sind nicht durch Bestätigung heilbar (vgl. Sen.Urt. v. 12. Dezember 2005 - II ZR 253/03, ZIP 2006, 227, 228 f. Tz 12, 18). - BGH, 12.07.1993 - II ZR 65/92
Keine Abberufung des GmbH-Geschäftführers aufgrund bekannter Umstände
Auszug aus BGH, 09.10.2006 - II ZR 46/05
a) Wie der Senat - in Anlehnung an die Rechtsprechung des Reichsgerichts zum Genossenschaftsrecht (RGZ 66, 134, 137 f.; 119, 97, 99) - bereits für das GmbH-Recht entschieden hat, kann ein Gesellschafter, der einen Beschluss mit der Nichtigkeits- und/oder Anfechtungsklage angegriffen hat, den Rechtsstreit nach § 265 ZPO auch nach der Veräußerung seines Geschäftsanteils fortsetzen, sofern er daran noch ein rechtliches Interesse hat (BGHZ 43, 261, 266 ff.; vgl. auch BGH, Sen.Urt. v. 12. Juli 1993 - II ZR 65/92, ZIP 1993, 1228, 1229;… vgl. aus dem Schrifttum nur: Lutter/Hommelhoff, GmbHG 16. Aufl. Anh. § 47 Rdn. 64). - OLG Koblenz, 27.01.2005 - 6 U 342/04
Aktienrecht: Befugnis des ausgeschlossenen Minderheitsaktionärs zur Erhebung der …
Auszug aus BGH, 09.10.2006 - II ZR 46/05
Das Oberlandesgericht (ZIP 2005, 714) hat die Berufungen der Kläger allein deshalb zurückgewiesen, weil ihnen infolge des Wegfalls ihrer Aktionärsstellung die für die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erforderliche Klagebefugnis und für etwaige Feststellungsklagen das Feststellungsinteresse fehle; mit den gegen die materiellrechtlichen Hilfserwägungen des Landgerichts gerichteten Rügen hat sich das Berufungsgericht nicht befasst. - OLG Stuttgart, 16.11.2005 - 20 U 2/05
Aktienrecht: Anfechtung eines Gewinnverwendungsbeschlusses
- BGH, 20.05.1997 - II ZB 9/96
Abfindungsanspruch der außenstehenden Aktionäre nach Beendigung des …
- BGH, 27.01.2000 - I ZB 39/97
MTS; Eintragung des Rechtsübergangs einer angemeldeten Marke
- LG Mainz, 17.02.2004 - 10 HKO 79/97
Nachträglicher Wegfall einer Prozessführungsbefugnis; Übertragung von Aktien der …
- RG, 18.11.1927 - II 486/26
Genossenschaftsrecht.
- BGH, 08.01.2019 - II ZR 364/18
GmbH: Analoge Anwendung des Rechts der Aktiengesellschaft bei Übertragung des …
Es ist nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber mit der sprachlichen Veränderung eine Änderung auf der Rechtsfolgenseite der Norm beabsichtigt hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2006 - II ZR 46/05, BGHZ 169, 221 Rn. 19).Der Erwerber würde daher zwar das Eigentum an der Immobilie erwerben, aufgrund der Unwirksamkeit des Grundstückskaufvertrags könnte er indes einem Rückabwicklungsanspruch nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB ausgesetzt sein (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2006 - II ZR 46/05, BGHZ 169, 221 Rn. 19; Bayer/Lieder/Hoffmann, AG 2017, 717, 722; Eschwey, MittBayNot 2018, 299, 303;… Servatius, Festschrift Stilz, 2014, 601, 605; Weber, DNotZ 2018, 96, 98;… KK-AktG/Zetzsche, 3. Aufl., § 179a Rn. 47, 86).
- BGH, 26.01.2021 - II ZR 391/18
GmbH: Anfechtbarkeit eines Gesellschafterbeschlusses durch einen zum Zeitpunkt …
Die Anfechtungsbefugnis ist ein aus der Mitgliedschaft unmittelbar folgendes Verwaltungsrecht (BGH, Urteil vom 25. Februar 1965 - II ZR 287/63, BGHZ 43, 261, 267;… Urteil vom 24. April 2006 - II ZR 30/05, BGHZ 167, 204 Rn. 14; Urteil vom 9. Oktober 2006 - II ZR 46/05, BGHZ 169, 221 Rn. 15).Denn Voraussetzung für die Bestätigungswirkung nach § 244 Satz 1 AktG (entsprechend) ist, dass der Bestätigungsbeschluss die behaupteten oder tatsächlich bestehenden Mängel des Ursprungsbeschlusses beseitigt und seinerseits nicht an Mängeln leidet (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2003 - II ZR 194/01, BGHZ 157, 206, 210;… Urteil vom 12. Dezember 2005 - II ZR 253/03, ZIP 2006, 227 Rn. 12 f.; Urteil vom 9. Oktober 2006 - II ZR 46/05, BGHZ 169, 221 Rn. 25;… Beschluss vom 21. Juli 2008 - II ZR 1/07, ZIP 2009, 913 Rn. 10;… Urteil vom 22. März 2011 - II ZR 229/09, BGHZ 189, 32 Rn. 23, 27).
- BGH, 19.02.2013 - II ZR 56/12
Fortsetzung der Anfechtungsklage gegen Aufsichtsratswahlen nach Rücktritt des …
Rn. 11 a) Bisher ist in der Rechtsprechung ein Entfallen eines Rechtsschutzbedürfnisses bei der Klage gegen einen aufgehobenen Beschluss (BGH, Beschluss vom 27. September 2011 - II ZR 225/08, ZIP 2011, 2195), gegen den Ausgangsbeschluss nach einer Neuvornahme (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2003 - II ZR 194/01, BGHZ 157, 206, 210) sowie beim Ausscheiden des Anfechtungsklägers aus dem Kreis der Aktionäre (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2006 - II ZR 46/05, BGHZ 169, 221 Rn. 14) angenommen worden.
- LG München I, 22.06.2022 - 5 HKO 16226/08
Grundsätze der angemessenen Barabfindung
Diese Ansprüche müssen nämlich im Falle ihres Bestehens im Rahmen des Spruchverfahrens Berücksichtigung finden (vgl. OLG München, ZIP 2008, 2117, 2122; AG 2007, 452, 453 = ZIP 2007, 699, 700; NZG 2021, 1160, 1164 f. = AG 2022, 47, 52 f.; auch BGHZ 169, 221, 228 f. = NJW 2007, 300, 302 = NZG 2007, 26, 28 = AG 2006, 931, 933 = ZIP 2006, 2167, 2170 = WM 2006, 2216, 2218 f. = DB 2006, 2566, 2567 f = BB 2006, 2601, 2603;… Hüttemann/Meinert in: Fleischer/Hüttemann, Rechtshandbuch Unternehmensbewertung, a.a.O., Rdn. 8.49). - BGH, 26.06.2012 - II ZR 30/11
Leitungsmacht im faktischen Konzern: Notwendiger Inhalt eines …
Die damit ausgeschiedenen Aktionäre haben ein Interesse an der Fortsetzung der Klage trotz der Übertragung der Aktien und des Verlustes der Mitgliedschaft, weil die Frage der Gleichwertigkeit der Kaufpreiszahlung für ihre Abfindung von Bedeutung sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2006 - II ZR 46/05, BGHZ 169, 221 Rn. 19).Über diesen wird zwar nicht entschieden, insoweit kommt dem Urteil im Ausgangsprozess aber eine gewisse indizielle Wirkung zu (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2006 - II ZR 46/05, BGHZ 169, 221 Rn. 24).
- OLG Köln, 23.06.2022 - 18 U 213/20
Zur Frage des Rechtsmissbrauchs bei einem Squeeze-out nach § 62 Abs. 5 UmwG
Rn. 64 Vor diesem Hintergrund kann ein Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses allenfalls dann angenommen werden, wenn die Anfechtung gegen Beschlüsse gerichtet ist, an deren Vernichtung der ausgeschiedene Aktionär kein berechtigtes Interesse mehr hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2006 - II ZR 46/05, WM 2006, 2216 Rn. 17).Denn in dem nach § 327f Satz 2 AktG zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung eröffneten Spruchverfahren können auch Schadensersatzansprüche, deren Geltendmachung dem besonderen Vertreter überantwortet war, im Rahmen einer (Inzident-)Prüfung Berücksichtigung finden (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2006 - II ZR 46/05, WM 2006, 2216 Rn. 23 aE).
Rn. 93 Etwas anderes folgt auch nicht aus dem von einzelnen Klägern angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Oktober 2006 (Az.: II ZR 46/05, WM 2006, 2216).
- LG München I, 10.12.2009 - 5 HKO 13261/08
Aktiengesellschaft: Anforderungen an einen hinreichend bestimmten …
Infolge des Squeeze out verliert der Aktionär diese Stellung und erhält dafür im Gegenzug die Barabfindung, die mit dem Kaufpreis im Fall des Verkaufs vergleichbar ist (vgl. BGH NZG 2007, 26, 27 - Massa).Die vermögenswerten Interessen der Aktionäre, die beim Squeeze out an die Stelle der Mitgliedschaft treten, sind zudem dadurch in vollem Umfang geschützt, dass derartige Ansprüche in die Unternehmensbewertung im Rahmen eines eventuell folgenden Spruchverfahrens einfließen, das dann sogar analog § 148 ZPO ausgesetzt werden kann (vgl. BGH NZG 2007, 27, 28 = ZIP 2006, 2167, 2170 - Massa; OLG München Der Konzern 2007, 356, 361; AG 2007, 452).
Wenn einem solchen angegriffenen Bestätigungsbeschluss inhaltliche Mängel anhaften, so ist dieser Beschluss nach der heute überwiegend vertretenen Ansicht in Rechtsprechung und Literatur wegen einer Gesetzesverletzung anfechtbar (vgl. nur BGH AG 2006, 931, 933 = NZG 2007, 26, 28 f. = BB 2006, 2601, 2604 - Massa; AG 2006, 158;… Schwab in: Schmidt/Lutter, AktG, 2008, Rdn. 3 zu § 244;… Göz in: Bürgers/Körber,AktG, a.a.O., Rdn. 2 zu § 244), weil sich dieser Inhaltsmangel unabhängig von der Art seines Zustandekommens zwangsläufig auf den Bestätigungsbeschluss übertragen würde.
Dieser Ansicht vermag die Kammer allerdings nicht zu folgen - die besseren Gründen sprechen für die von der wohl überwiegend vertretenen Gegenmeinung, § 243 Abs. 2 AktG bleibe anwendbar (vgl. OLG Frankfurt WM 1973, 348, 350 f. = BB 1973, 863; LG München I NZG 2002, 826, 827;… Zöllner in: Kölner Kommentar zum AktG, 1. Aufl., Rdn. 258 zu § 243;… Hüffer in: Münchener Kommentar zum AktG, 2. Aufl., Rdn. 105 zu § 243;… Kropff in: Münchener Kommentar zum AktG, 2. Aufl., Rdn. 120 ff. zu § 311;… Vetter in: Schmidt/Lutter, AktG, Rdn. 109 zu § 311;… K. Schmidt in: Großkommentar zum AktG, a.a.O., Rdn. 58 zu § 243;… Müller in: Spindler/Stilz, AktG, Rdn. 65 zu § 311;… Habersack in: Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, a.a.O., Rdn. 95 zu § 311; in diese Richtung auch BGH NZG 2007, 26, 28 = ZIP 2006, 2167, 2170 = AG 2006, 931, 933 - Massa).
- OLG München, 14.10.2020 - 7 U 448/19
Feststellungsinteresse an einer Klage auf Feststellung eines …
Rn. 33 aa) Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt allerdings nicht bereits deshalb, weil die Kläger zwischenzeitlich aus der (ursprünglich beklagten) Gesellschaft ausgeschlossen wurden (BGH, Urteil vom 09.10.2006 - II ZR 46/05, juris-Rn. 14 ff.).Rn. 41 Auch im Gesellschaftsrecht geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass eine Klagebefugnis nur besteht, wenn an der Klage etwa wegen im Raum stehender Sekundäransprüche ein berechtigtes Interesse besteht (vgl. BGH, Urteile vom 09.10.2005 - II ZR 46/05, juris-Rn. 17…, vom 10.07.2018 - II ZR 120/16, juris-Rn. 19).
Rn. 68 (aa) Der BGH hat anerkannt, dass ein berechtigtes Interesse für die Fortsetzung eines Anfechtungsprozesses gegen einen Hauptversammlungsbeschluss auch dann besteht, soweit der Ausgang des Anfechtungsprozesses rechtliche erhebliche Auswirkungen auf die als Vermögensausgleich für den Verlust der Mitgliedsrechte zu gewährende angemessene Barabfindung haben kann (BGH, Urteil vom 09.10.2006 - II ZR 46/05, juris-Rn. 19).
Rn. 77 Insoweit zeigen sich weitere maßgebliche Unterschiede zur BGH-Entscheidung vom 09.10.2006 - II ZR 46/05:.
- LG München I, 24.04.2008 - 5 HKO 23244/07
Prüfung der offensichtlichen Unbegründetheit der Anfechtungsklage gegen einen …
Infolge des Squeeze out verliert der Aktionär diese Stellung und erhält dafür im Gegenzug die Barabfindung, die mit dem Kaufpreis im Fall des Verkaufs vergleichbar ist (vgl. BGH NZG 2007, 26, 27 - Massa).Die vermögenswerten Interessen der Aktionäre, die beim Squeeze out an die Stelle der Mitgliedschaft treten, sind zudem dadurch in vollem Umfang geschützt, dass derartige Ansprüche in die Unternehmensbewertung im Rahmen eines eventuell folgenden Spruchverfahrens einfließen, das dann sogar analog § 148 ZPO ausgesetzt werden kann (vgl. BGH NZG 2007, 27, 28 = ZIP 2006, 2167, 2170 - Massa; OLG München Der Konzern 2007, 356, 361; AG 2007, 452).
Dabei können die Aktionäre nicht auf die parallele Möglichkeit der Geltendmachung von Ansprüchen aus §§ 311 ff. AktG verwiesen werden, weil ein solches Vorgehen wegen der Unsicherheit unzumutbar wäre, dass das dann im Anfechtungsverfahren hinzunehmende klageabweisende Urteil zumindest indizielle negative Wirkungen auf die Prüfung von Ansprüchen aus §§ 311 ff. AktG im Spruchverfahren hätte (vgl. BGH NZG 2007, 26, 28 = ZIP 2006, 2167, 2170 - Massa; Goette DStR 2006, 2132, 2136 f.).
- OLG München, 03.09.2008 - 7 W 1432/08
Aktiengesellschaft: Anfechtung eines Squeeze-Out Beschlusses wegen fehlerhafter …
Durch den Squeeze-Out verliert der Aktionär seine Rechtsstellung und erhält dafür im Gegenzug die Barabfindung, die mit dem Kaufpreis im Fall des Verkaufs vergleichbar ist (vgl. BGH NZG 2007, 26, 27, "Massa"). - OLG Jena, 13.11.2024 - 2 U 129/24
- OLG Hamm, 19.07.2018 - 27 U 14/17
Anforderungen an die Einladung zu einer Gesellschafterversammlung in einer …
- OLG Jena, 22.03.2023 - 2 U 492/17
- OLG Stuttgart, 16.11.2005 - 20 U 2/05
Aktienrecht: Anfechtung eines Gewinnverwendungsbeschlusses
- BGH, 08.01.2019 - II ZR 94/17
Verschmelzung von Aktiengesellschafen: Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung …
- OLG Jena, 22.03.2023 - 2 U 948/21
Anfechtung der Einziehung eigener Aktien
- OLG Düsseldorf, 10.03.2016 - 6 U 89/15
Klage des Gesellschafters einer GmbH gegen einen anderen Gesellschafter auf …
- OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 6 U 33/15
Voraussetzungen der Ausschließung eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft …
- OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 5 W 52/09
Aktienrecht: Auswirkung des Squeeze-out auf das Spruchverfahren
- KG, 16.10.2023 - 2 AktG 1/23
Gerichtliche Freigabe der Handelsregistereintragung eines angefochtenen …
- OLG München, 22.12.2010 - 7 U 1584/10
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- OLG München, 03.03.2010 - 7 U 4744/09
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- OLG München, 20.10.2010 - 7 U 1584/10
Zulässigkeit eines Nachteilsausgleichs
- OLG Koblenz, 05.04.2007 - 6 U 342/04
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- OLG Karlsruhe, 30.09.2015 - 7 AktG 1/15
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Nymphenburg Immobilien: Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gegen Squeeze-out
- OLG Stuttgart, 12.06.2019 - 20 U 1/16
Aktienrechtliche Beschlussanfechtung: Meldepflichtverletzung bei Aktienerwerb und …
- OLG München, 08.07.2009 - 7 U 1777/08
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- OLG Rostock, 22.03.2021 - 1 U 115/14
Abberufung eines GmbH-Geschäftführers wegen eigenmächtiger Einberufung und …
- LG München I, 27.08.2009 - 5 HKO 21656/08
Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Aktiengesellschaft: Anfechtungsbefugnis und …
- OLG München, 12.05.2016 - 23 U 3572/15
Verlust der Aktionärsstellung durch Zwangseinziehung
- OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 U 89/09
Zur Frage der Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen einer AG
- LG München I, 26.08.2010 - 5 HKO 19003/09
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- OLG Brandenburg, 19.06.2019 - 7 U 16/18
Anfechtungsklage gegen einen Gesellschafterbeschluss
- OLG München, 11.05.2010 - 31 Wx 14/10
Aktiengesellschaft: Rechtsfolge für einen Antrag auf gerichtliche Bestellung von …
- LG München I, 28.08.2008 - 5 HKO 2522/08
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- OLG München, 01.04.2015 - 7 U 2216/08
Gültigkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung einer Großbank
- LG München I, 16.08.2007 - 5 HKO 17682/06
Anfechtbarkeit eines auf Entlastung des Aufsichtsrats gerichteten …
- LG Köln, 04.03.2022 - 82 O 111/20
- LG Frankfurt/Main, 18.03.2008 - 5 O 211/07
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- OLG Brandenburg, 08.05.2019 - 7 U 16/18
- LG Köln, 17.10.2008 - 82 O 5/08
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- VG Stuttgart, 25.01.2022 - 2 K 2277/19
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- OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 5 U 50/08
Aktiengesellschaft: Rechtmäßigkeit der Beschlussfassung der Hauptversammlung, …
- OLG Karlsruhe, 26.03.2025 - 14 W 103/24
Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses durch das Grundbuchamt bei einer …
- OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 5 U 116/08
Aktiengesellschaft: Rechtsschutzbedürfnis des außenstehenden Aktionärs bei …
- LG München I, 27.08.2015 - 5 HKO 223/15
Der Verlust der Aktionärsstellung zieht nicht den Verlust des …
- LG Berlin, 11.03.2009 - 100 O 17/07
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- OLG Frankfurt, 20.04.2010 - 5 U 65/07
Aktienrechtliche Anfechtungs-/Nichtigkeitsklage: Rechtsschutzbedürfnis nach dem …
- LG München I, 24.09.2009 - 5 HKO 5697/09
Aktiengesellschaft: Wirksamkeit des Beschlusses einer Hauptsversammlung über …
- KG, 20.10.2022 - 23 U 55/22
Anfechtbarkeit von Gesellschafterbeschlüssen und deren Auswirkungen auf die …
- KG, 12.03.2010 - 14 AktG 1/09
Freigabeverfahren: Frist für einen Freigabeantrag; Vorrangigkeit des Interesses …
- VG Stuttgart, 25.01.2021 - 2 K 2277/19
Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Präklusion; Verspätete …
- LG Bonn, 08.01.2008 - 11 O 132/06
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Schadenersatzklage nach Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds: Darlegungs- und Beweislast des Anlegers hinsichtlich fehlerhafter Anlageberatung; hinreichende Risikoaufklärung des Anlegers durch eine übergebenes Anlageprospekt und Beurteilung der ...
- Judicialis
BGB § 280 Abs. 1
- IWW
- Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack
Fehler in der Anlageberatung
- kanzlei-storch.de
- undrecht.info
- rechtsportal.de
BGB § 280 Abs. 1
Darlegungs- und Beweislast für Fehler in der Anlageberatung - ibr-online
Klagepartei muss Beratungsfehler konkret benennen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)
Fehlerhafte mündliche Anlageberatung wird nicht durch zutreffende Risikohinweise im Verkaufsprospekt ausgeglichen
- advogarant.de (Kurzinformation)
Darlegung einer unzureichenden Anlageberatung
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 675
Ausreichende Darlegung einer fehlerhaften Anlageberatung nur bei konkretem Vortrag zu Wissensstand, Risikobereitschaft und Anlageziel
- kanzlei-klumpe.de
, S. 11 (Kurzinformation)
Zur Frage der Substantiierungspflicht bei behauptetem Beratungsfehler
- kanzlei-klumpe.de
, S. 7 (Kurzinformation)
Haftung bei Widerspruch zwischen Beratungsgespräch und Prospektinhalt
- bank-kritik.de (Kurzinformation)
Es gilt das gesprochene Wort
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Übergabe eines Anlageprospekts "heilt" nicht vorangegangene Falschberatung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Anlagevermittler können mit der Herausgabe eines Verkaufsprospekts grundsätzlich keine fehlerhafte mündliche Anlageberatung ausgleichen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Fehlerhafte mündliche Anlageberatung trotz Risikohinweis im Verkaufsprospekt
- 123recht.net (Pressemeldung, 12.7.2006)
Mündliche Anlageberatung wiegt schwerer als Prospekt // Entscheidung zu Vermittlung geschlossener Immobilienfonds
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf Schadensersatz wegen behaupteter fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Anteils an einem geschlossenen Immobilienfond; Beweislast bei Fehlern der Anlageberatung; Umfang der Aufklärungspflicht bei Vermittlung und Beratung eines ...
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 23.09.2005 - 9 O 580/04
- OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05
Papierfundstellen
- ZIP 2006, 2167 (Ls.)
- VersR 2007, 994
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (8)
- BGH, 21.03.2005 - II ZR 310/03
Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05
Geht es - wie im Streitfall - um die Vermittlung und Beratung eines Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds, muss nach ständiger Rechtsprechung einem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, d. h. er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (vgl. BGH NJW 2005, 1784, 1787; BGH NJW-RR 2003, 1351).b) Zu Recht weist die Beklagte zwar darauf hin, dass ein dem Anlageinteressenten statt einer mündlichen Aufklärung im Rahmen des Vertragsanbahnungsgespräches übergebener Prospekt über die Kapitalanlage allein als Mittel der Aufklärung genügen kann (vgl. BGH NJW 2005, 1784, 1787; BGH NJW 2004, 1732, 1734).
Der Prospekt muss, soll sein Inhalt als Erfüllung geschuldeter Aufklärung berücksichtigt werden, dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss überlassen worden sein, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden konnte (vgl. BGH WM 2005, 833, 837; BGH NJW 2005, 1784, 1787 f.).
- BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03
Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05
Der Prospekt muss, soll sein Inhalt als Erfüllung geschuldeter Aufklärung berücksichtigt werden, dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss überlassen worden sein, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden konnte (vgl. BGH WM 2005, 833, 837; BGH NJW 2005, 1784, 1787 f.).Deshalb hat die Aufklärung vor dem Vertragsschluss zu erfolgen (BGH WM 2005, 833, 837).
- BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05
Über diese Umstände hat der Berater richtig, sorgfältig, zeitnah, vollständig und für den Kunden verständlich zu unterrichten, soweit diese für das konkrete Anlagegeschäft von Bedeutung sind (BGHZ 123, 126 [128f.] = NJW 1993, 2433; BGH NJW-RR 2000, 1497, 1498).Das danach empfohlene Anlageobjekt hat diesen Kriterien Rechnung zu tragen (objektgerechte Beratung); es muss sich auf diejenigen Eigenschaften und Risiken beziehen, die für die Anlageentscheidung des Kunden wesentliche Bedeutung haben oder haben können (BGHZ 123, 126, 129; Senat OLGR Karlsruhe 2002, 177, 178).
- BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02
Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05
b) Zu Recht weist die Beklagte zwar darauf hin, dass ein dem Anlageinteressenten statt einer mündlichen Aufklärung im Rahmen des Vertragsanbahnungsgespräches übergebener Prospekt über die Kapitalanlage allein als Mittel der Aufklärung genügen kann (vgl. BGH NJW 2005, 1784, 1787; BGH NJW 2004, 1732, 1734). - BGH, 09.05.2000 - XI ZR 159/99
Fokker-Anleihe; Aufklärung über Risiko einer Kapitalanlage
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05
Über diese Umstände hat der Berater richtig, sorgfältig, zeitnah, vollständig und für den Kunden verständlich zu unterrichten, soweit diese für das konkrete Anlagegeschäft von Bedeutung sind (BGHZ 123, 126 [128f.] = NJW 1993, 2433; BGH NJW-RR 2000, 1497, 1498). - BGH, 07.07.2003 - II ZR 18/01
Umfang der Aufklärungspflicht des Treuhandgesellschafters gegenüber künftigen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05
Geht es - wie im Streitfall - um die Vermittlung und Beratung eines Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds, muss nach ständiger Rechtsprechung einem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, d. h. er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (vgl. BGH NJW 2005, 1784, 1787; BGH NJW-RR 2003, 1351). - BGH, 02.02.1983 - IVa ZR 118/81
Anlagevermittler - Sorgfaltspflicht - Verschulden
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05
Insbesondere dann, wenn kein Hinweis darauf erfolgt, dass die Einzelheiten der Anlage auch hinsichtlich ihrer Risiken im Prospekt nachzulesen seien, ersetzt bei stattgefundener mündlicher Anlageberatung der Prospekt nicht pflichtgemäßes persönliches Handeln des um Vertrauen werbenden Beraters (vgl. BGH NJW 1983, 1730, 1731;… OLG Karlsruhe - 8. Zivilsenat - Urt. v. 14.06.2005, 8 U 136/04, Umdruck S. 18, von der Beklagten zu Unrecht für sich in Anspruch genommen). - OLG Karlsruhe, 04.07.2001 - 7 U 68/98
Vermögensgestaltungsberatung - Pflichten des Beraters
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05
Das danach empfohlene Anlageobjekt hat diesen Kriterien Rechnung zu tragen (objektgerechte Beratung); es muss sich auf diejenigen Eigenschaften und Risiken beziehen, die für die Anlageentscheidung des Kunden wesentliche Bedeutung haben oder haben können (BGHZ 123, 126, 129; Senat OLGR Karlsruhe 2002, 177, 178).
- OLG Düsseldorf, 28.11.2008 - 15 U 85/07
Pflichten eines Anlageberaters
Dies beinhaltet insbesondere auch eine Aufklärung über die speziellen Nachteile und Risiken, die mit der angebotenen Beteiligung verbunden sind (…BGH, Versäumnisurteil vom 18. Januar 2007, III ZR 44/06, juris Rn. 10; OLG Köln, Urteil vom 28. Juni 2006, 7 U 225/05, juris Rn. 7).Hierzu gehören sowohl allgemeine Risiken - wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Marktes - als auch die speziellen Risiken, die sich aus den Besonderheiten des jeweiligen Anlageobjektes ergeben (BGH…, Urteil vom 6. Juli 1993, XI ZR 12/93, juris Rn. 14-19; OLG Köln, Urteil vom 28. Juni 2006, 7 U 225/05, juris Rn. 8 und 9, 0LG Karlsruhe, Urteil vom 28. Juni 2006, 7 U 225/05, juris Rn. 7-9).
Ferner ist er dem Anlageinteressenten so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass sein Inhalt zur Kenntnis genommen werden kann (BGH…, Urteil vom 12. Juli 2007, III ZR 145/06, juris Rn. 9; OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. Juni 2006, 7 U 225/05, juris Rn. 12 und 13).
- OLG Düsseldorf, 01.04.2009 - 18 U 208/08
Auskunftspflichten von Vertretern einer Anlagevermittlungsgesellschaft
Deswegen muss die Aufklärung vor dem Vertragsschluss erfolgen (so OLG Karlsruhe VersR 2007, 994).Deswegen hat bereits das OLG Karlsruhe (VersR 2007, 994) zu Recht entschieden, dass ein die Risiken aufzeigender Prospekt zuvor mündlich im Beratungsgespräch vorgekommene Verharmlosungen nicht mehr ausgleichen vermag.
- LG Bayreuth, 25.05.2011 - 22 O 579/10
Anlageberatungsvertrag: Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung
Dies beinhaltet insbesondere auch eine Aufklärung über die speziellen Nachteile und Risiken, die mit der angebotenen Beteiligung verbunden sind (…BGH, Versäumnisurteil vom 18. Januar 2007, III ZR 44/06, juris Rn. 10; OLG Köln, Urteil vom 28. Juni 2006, 7 U 225/05, juris Rn. 7).Hierzu gehören sowohl allgemeine Risiken - wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Marktes - als auch die speziellen Risiken, die sich aus den Besonderheiten des jeweiligen Anlageobjektes ergeben (BGH…, Urteil vom 6. Juli 1993, XI ZR 12/93, juris Rn. 14-19; OLG Köln, Urteil vom 28. Juni 2006, 7 U 225/05, juris Rn. 8 und 9, 0LG Karlsruhe, Urteil vom 28. Juni 2006, 7 U 225/05, juris Rn. 7-9).
Der Prospekt kann somit Mängel oder Verharmlosungen des Beratungsgesprächs nicht ausgleichen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.06.2006, Az. 7 U 225/05).
- OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 7 U 43/06
Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb von …
Insbesondere darf er darauf vertrauen, dass sich in dem schriftlichen Vertragswerk keine Klauseln befinden, die in diametralem Gegensatz zu den Auskünften der Anlagevermittler stehen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2006 - 6 U 84/05; OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.06.2006 - 7 U 225/05 ). - OLG Hamm, 14.02.2012 - 24 U 2/11
Anforderungen an die anleger- und objektgerechte Anlageberatung
Erforderlich ist jedoch, dass dem Anleger der Prospekt so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss überlassen wurde, dass sein Inhalt vor Vertragsunterzeichnung noch zur Kenntnis genommen werden konnte (BGH…, Urteil vom 21.03.2005, II ZR 140/03, zit. nach juris Rz. 40; OLG Karlsruhe Urteil vom 28.06.2006, 7 U 225/05, zit. nach juris Rz. 13).Rn. 65 Insbesondere wenn kein Hinweis darauf erfolgt, dass die Einzelheiten der Anlage auch hinsichtlich ihrer Risiken im Prospekt nachzulesen seien, ersetzt bei stattgefundener mündlicher Anlageberatung der Prospekt nicht pflichtgemäßes persönliches Handeln des um Vertrauen werbenden Beraters (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.06.2006, 7 U 225/05, zit. nach juris Rz. 13; BGH NJW 1983, 1730, 1731).
- OLG Bremen, 15.02.2007 - 2 U 97/06
Zum Umfang der Beratungspflicht eines Anlagevermittlers
Es bedarf auch keiner gesonderten Auseinandersetzung, ob der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 28. Juni 2006 - 7 U 225/05 - OLGRep 2006, 672 (Leitsätze und Gründe) = ZIP 2006, 267 = ZfIR 2006, 815 = ZBB 2006, 479 (jeweils nur Leitsätze) - zu folgen ist, wonach die Übersendung eines Prospekts jedenfalls nicht geeignet ist, Mängel oder Verharmlosungen eines Anlagegesprächs auszugleichen, denn ein derartiges Gespräch hat hier nicht stattgefunden. - OLG Köln, 08.12.2011 - 24 U 94/11
Umfang der Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank bei Vermittlung einer …
Die Kläger hatten ihre Willenserklärung abgegeben, denn es ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass der Zeuge L. insoweit die Willenserklärung gerade auf Weisung der Kläger zurückgehalten hätte; nur darauf kann es aber für die Rechtzeitigkeit der Aufklärung ankommen (vgl. OLG Karlsruhe, OLGR 2006, 672 ff.), selbst wenn der Berater dazu auffordert, den Prospekt noch zu studieren und sich bei Unklarheiten an ihn zu wenden. - LG Ulm, 01.08.2008 - 3 O 41/08
Wann berechtigt ein fehlender Ausfallrisikohinweis beim Zertifikatskauf zum …
Selbst wenn daher die dem Kläger überlassenen Unterlagen die Chancen und Risiken der Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht hätten, würden diese Hinweise hinter der davon abweichenden Darstellung des Beklagten im Beratungsgespräch zurücktreten ( BGH NJW-RR 2007, 1690 und OLG Karlsruhe VersR 2007, 994). - LG Hagen, 05.12.2012 - 8 O 60/12
Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der …
Nicht hingegen bezweckt die Widerrufsfrist, den Berater von seiner Beratungspflicht zu entbinden und dem Anlageinteressenten erstmals die Möglichkeit einzuräumen, sich die für die Anlageentscheidung erforderlichen Informationen zu verschaffen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.06.2006, 7 U 225/05, zitiert nach juris; OLG München, Urteil vom 02.06.2008, 17 U 5698/07, zitiert nach juris).
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