Rechtsprechung
| EuGH, 03.10.2019 - C-272/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Verein für Konsumenteninformation
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendendes Recht - Ausschluss des Gesellschaftsrechts vom Anwendungsbereich des Übereinkommens von Rom ...
- Europäischer Gerichtshof
Verein für Konsumenteninformation
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendendes Recht - Ausschluss des Gesellschaftsrechts vom Anwendungsbereich des Übereinkommens von Rom ...
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Anwendbares Recht auf einen Treuhandvertrag über die Verwaltung einer Kommanditbeteiligung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendendes Recht - Ausschluss des Gesellschaftsrechts vom Anwendungsbereich des Übereinkommens von Rom ...
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Ausschluss des Gesellschaftsrechts vom Anwendungsbereich des EVÜ und der Rom I-VO ("Verein für Konsumenteninformation")
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-272/18
- EuGH, 03.10.2019 - C-272/18
Papierfundstellen
- ZIP 2019, 2104
- EuZW 2020, 167
- WM 2019, 2258
- BB 2019, 2447
- NZG 2020, 140
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 08.05.2019 - C-25/18
Kerr - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen …
Auszug aus EuGH, 03.10.2019 - C-272/18
Rn. 35 Hierzu hat der Gerichtshof entscheiden, dass der in Art. 1 Abs. 2 Buchst. f der Rom-I-Verordnung vorgesehene Ausschluss von Fragen betreffend das Gesellschaftsrecht, das Vereinsrecht und das Recht der juristischen Personen - wie die Errichtung von Gesellschaften, Vereinen und juristischen Personen durch Eintragung oder auf andere Weise, ihre Rechts- und Handlungsfähigkeit, ihre innere Verfassung und ihre Auflösung - vom Anwendungsbereich der Verordnung ausschließlich die organisatorischen Aspekte dieser Gesellschaften, Vereine und juristischen Personen betrifft (Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr, C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 33).Rn. 36 Diese Auslegung wird durch den Bericht über das Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht von Mario Giuliano, Professor an der Universität Mailand, und Paul Lagarde, Professor an der Universität Paris I (…ABl. 1980, C 282, S. 1), bestätigt; demnach gilt der Ausschluss dieser Fragen vom Anwendungsbereich des Übereinkommens von Rom, das zwischen den Mitgliedstaaten durch die Rom-I-Verordnung ersetzt wurde, für all jene sehr komplexen Rechtsakte, die für die Errichtung einer Gesellschaft erforderlich sind oder ihre innere Verfassung oder ihre Auflösung regeln, d. h. für die unter das Gesellschaftsrecht fallenden Rechtshandlungen (Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr, C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 34).
Rn. 46 Zum einen ist der Begriff "Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen" ebenso wie der Begriff "Dienstleistungsverträge" in Art. 4 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung und der Begriff "Erbringung von Dienstleistungen" in Art. 5 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 44/2001 so zu verstehen, dass er eine Verpflichtung zur Durchführung einer bestimmten Tätigkeit gegen Entgelt bezeichnet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr, C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 36 bis 41).
- EuGH, 28.07.2016 - C-191/15
Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
Auszug aus EuGH, 03.10.2019 - C-272/18
Rn. 58 Zwar ist nach Art. 5 Abs. 2 des Übereinkommens von Rom und Art. 6 Abs. 2 der Rom-I-Verordnung eine Rechtswahlklausel grundsätzlich zulässig, doch ist eine solche, in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Gewerbetreibenden enthaltene Klausel, die nicht im Einzelnen ausgehandelt wurde und den Verbraucher in die Irre führt, indem sie ihm den Eindruck vermittelt, auf den auf elektronischem Weg geschlossenen Vertrag sei nur das Recht des Mitgliedstaats anzuwenden, in dem der Gewerbetreibende seinen Sitz hat, ohne ihn darüber zu unterrichten, dass er nach Art. 6 Abs. 2 der Verordnung auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts genießt, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre - was das nationale Gericht im Licht aller relevanten Umstände zu prüfen hat -, missbräuchlich im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 (Urteil vom 28. Juli 2016, Verein für Konsumenteninformation, C-191/15, EU:C:2016:612, Rn. 71). - EuGH, 07.04.2016 - C-483/14
KA Finanz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Übereinkommen von Rom - Anwendbares …
Auszug aus EuGH, 03.10.2019 - C-272/18
Rn. 38 Der Gerichtshof hat im Zusammenhang mit Verpflichtungen aufgrund eines von einer Gesellschaft vor ihrer Aufnahme im Zuge einer grenzüberschreitenden Verschmelzung abgeschlossenen Anleihevertrags, der vor der Verschmelzung durch Aufnahme in den Anwendungsbereich des Übereinkommens von Rom fiel, ferner entschieden, dass das Recht, das vor der Verschmelzung auf die Auslegung und Erfüllung dieser Verpflichtungen anzuwenden war, auch nach der Verschmelzung auf sie anwendbar blieb (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. April 2016, KA Finanz, C-483/14, EU:C:2016:205, Rn. 52 bis 58).
- BGH, 15.05.2024 - VIII ZR 226/22
Widerrufsrecht eines in Deutschland wohnhaften Verbrauchers bei Abschluss von …
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (im Folgenden: Gerichtshof) ist in den Fällen, in denen der Ort der körperlichen Erbringung der Dienstleistung in einem anderen Staat als in demjenigen liegt, in welchem der Verbraucher in ihren Genuss kommt, davon auszugehen, dass Dienstleistungen nur dann ausschließlich außerhalb des Mitgliedstaats erbracht werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wenn er keine Möglichkeit hat, sie in seinem Aufenthaltsstaat in Anspruch zu nehmen, und sich zu diesem Zweck ins Ausland begeben muss (EuGH, C-272/18, WM 2019, 2258 Rn. 52 - Verein für Konsumenteninformation / TVP).Das Berufungsgericht hat in Anwendung der vom Gerichtshof aufgestellten Kriterien, die gegen eine Ausschließlichkeit im vorgenannten Sinne sprechen (EuGH, C-272/18, aaO Rn. 53 - Verein für Konsumenteninformation / TVP), und von der Revision nicht angegriffen darauf abgestellt, dass die Beklagte nach Ziffer 12.3 der AGB jährliche Berichte über die Aktivitäten auf den Plantagen sowie gemäß Ziffer 12.1 der AGB nach jeder kommerziellen Ausforstung eine detaillierte Auflistung über die Anzahl der ausgeforsteten Bäume, das daraus resultierende Holzvolumen, die Höhe des erzielten Bruttoverkaufspreises und die Ausbezahlung an den Kunden schuldet und dass diese Leistungen am Wohnort des Klägers in Deutschland erbracht werden.
Rn. 44 Der Gerichtshof hat Rechtswahlklauseln ohne die entsprechende Information des Verbrauchers mehrfach wegen Irreführung desselben als missbräuchlich im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. L 95 S. 29; Klauselrichtlinie) angesehen (…EuGH, C-821/21, NJW 2024, 569 Rn. 70 ff. - Club La Costa u.a.; C-272/18, WM 2019, 2258 Rn. 58 f. - Verein für Konsumenteninformation / TVP, C-191/15, NJW 2016, 2727 Rn. 71 - Verein für Konsumenteninformation / Amazon EU).
- EuGH, 15.01.2026 - C-77/24
Online-Glücksspiele: Ein Spieler kann sich in der Regel auf das Recht seines …
Rn. 23 Die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) (…ABl. 2008, L 177, S. 6) enthält in ihrem Art. 1 Abs. 2 Buchst. f eine entsprechende Ausnahme, zu der der Gerichtshof entschieden hat, dass sie ausschließlich die organisatorischen Aspekte von Gesellschaften, Vereinen und juristischen Personen betrifft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2019, Verein für Konsumenteninformation, C-272/18, EU:C:2019:827, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-440/23
European Lotto and Betting und Deutsche Lotto- und Sportwetten - Vorlage zur …
Schließlich findet die Ausnahme nach Art. 6 Abs. 4 für "Verträge …, wenn die dem Verbraucher geschuldeten Dienstleistungen ausschließlich in einem anderen als dem Staat erbracht werden müssen, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat", hier keine Anwendung, da die beklagten Unternehmen die in Deutschland vereinbarten Dienstleistungen über ihre Website erbracht haben (siehe unten, Nr. 31, und vgl. entsprechend Urteil vom 3. Oktober 2019, Verein für Konsumenteninformation, C-272/18, EU:C:2019:827, Rn. 52 und 53).{FN:21} Vgl. entsprechend meine Schlussanträge in der Rechtssache NM und OU (C-77/24, EU:C:2025:432, Nrn. 65 und 66), sowie Urteile vom 3. Oktober 2019, Verein für Konsumenteninformation (C-272/18, EU:C:2019:827, Rn. 53), und vom 28. November 2024, VariusSystems digital solutions (…C-526/23, EU:C:2024:985, Rn. 22).
- BAG, 19.03.2026 - 2 AZR 53/25
Kündigung - Rechtswahl - Klauselkontrolle
Rn. 31 (2) Insoweit bedarf es keiner Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV, da in dessen Rechtsprechung geklärt ist (…acte éclairé, vgl. BVerfG 9. Mai 2018 - 2 BvR 37/18 - Rn. 29;… grundlegend EuGH 6. Oktober 1982 - C-283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Rn. 21), dass die Rom I-VO die Klauselkontrolle einer Rechtswahlklausel - jedenfalls hinsichtlich deren Transparenz - nicht ausschließt (…vgl. EuGH 14. September 2023 - C-821/21 - [Club La Costa ua.] Rn. 72; 3. Oktober 2019 - C-272/18 - [Verein für Konsumenteninformation] Rn. 60;… 28. Juli 2016 - C-191/15 - [Amazon EU Sàrl] Rn. 71).Diese Rechtsprechung hat der Gerichtshof der Europäischen Union in der Folgezeit mehrfach bestätigt (…vgl. EuGH 14. September 2023 - C-821/21 - [Club La Costa ua.] Rn. 72; 3. Oktober 2019 - C-272/18 - [Verein für Konsumenteninformation] Rn. 60).
Rn. 37 cc) Im Sinn einer - wegen der bewusst überschießenden Umsetzung der Klausel-RL für Arbeitsverträge - nach dem nationalen Recht gebotenen Klausel-RL-konformen Auslegung des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB nach Maßgabe der zitierten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Rechtswahlklauseln (EuGH 14. September 2023 - C-821/21 - [Club La Costa ua.]; 3. Oktober 2019 - C-272/18 - [Verein für Konsumenteninformation]; 28. Juli 2016 - C-191/15 - [Amazon EU Sàrl]), ist die gemäß den Art. 3 Abs. 5, Art. 10 Abs. 1 Rom I-VO nach deutschem Recht zu beurteilende Wahl deutschen Rechts unwirksam.
- BAG, 23.01.2024 - 9 AZR 115/23
AGB-Recht als international zwingendes Recht - Rückzahlungsklausel bei …
Es könnte allerdings einiges dafür sprechen, dass eine Rechtswahlklausel wie die vorliegende, die geeignet ist, den Arbeitnehmer in die Irre zu führen, indem sie ihm den unzutreffenden Eindruck vermittelt, auf den Vertrag sei nur das Recht des gewählten Mitgliedstaats anwendbar, ohne ihn darüber zu unterrichten, dass er nach Art. 8 Abs. 1 Satz 2 Rom I-VO - auch - den Schutz der zwingenden Bestimmungen des objektiven Rechts genießt, ihn entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt und deshalb gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam ist (vgl. zu Verbraucherverträgen iSd. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Rom I-VO EuGH 3. Oktober 2019 - C-272/18 - Rn. 58, unter Bezugnahme auf EuGH 28. Juli 2016 - C-191/15 -). - BGH, 02.03.2023 - III ZR 108/22
Anlagebedingungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen, Einbeziehung in …
Rn. 8 Die Vorinstanzen sind übereinstimmend von der Zulässigkeit der Klage und insbesondere der Zuständigkeit des angerufenen Amtsgerichts am Wohnsitz der Klägerin nach Art. 17 Abs. 1c, Art. 18 Abs. 1 EuGVVO - der die im Verwaltungsreglement enthaltene abweichende Gerichtsstandsbestimmung nach Art. 19 EuGVVO nicht entgegenstehe - sowie unter Verweis auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 3. Oktober 2019 (C-272/18, WM 2019, 2258) zur Unwirksamkeit von Rechtswahlklauseln in Treuhandverträgen mit Verbrauchern über die Verwaltung von Kommanditbeteiligungen von der Anwendbarkeit deutschen Rechts ausgegangen. - BGH, 25.01.2022 - II ZR 215/20
Tatrichterliche Ermittlung des in einem anderen Staat geltenden Rechts; …
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die die gleichlautende Vorschrift in Art. 1 Abs. 2 Buchst. f) Rom-I-VO für den Bereich der vertraglichen Schuldverhältnisse im Sinne des Art. 1 Abs. 1 Rom-I-VO betraf und die zur Auslegung des Art. 1 Abs. 2 Buchst. d) Rom-II-VO nach allgemeiner Ansicht heranzuziehen ist (…vgl.MünchKommBGB/Junker, 8. Aufl., Art. 1 Rom-II-VO Rn. 37;… BeckOGK BGB/J. Schmidt, Stand: 1. Dezember 2021, Art. 1 Rom-II-VO Rn. 45), betrifft der dort vorgesehene Ausschluss ausschließlich die organisatorischen Aspekte der dort genannten Gesellschaften, Vereine und juristischen Personen (EuGH…, Urteil vom 8. Mai 2019 - C-25/18, ECLI:EU:C:2019:376 = RIW 2019, 364 Rn. 33 - Kerr; Urteil vom 3. Oktober 2019 - C-272/18, ECLI:EU:C:2019:827 = ZIP 2019, 2104 Rn. 35 - Verein für Konsumenteninformation).Der Ausschluss dieser Fragen vom Anwendungsbereich der Rom-I-VO und der Rom-II-VO gilt für all jene sehr komplexen Rechtsakte, die für die Errichtung der Gesellschaft erforderlich sind oder ihre innere Verfassung oder ihre Auflösung regeln, d.h. für die unter das Gesellschaftsrecht fallenden Rechtshandlungen (EuGH, Urteil vom 8. Mai 2019- C-25/18, ECLI:EU:C:2019:376 = RIW 2019, 364 Rn. 33 f. - Kerr; Urteil vom 3. Oktober 2019 - C-272/18, ECLI:EU:C:2019:827 = ZIP 2019, 2104 Rn. 35 f. - Verein für Konsumenteninformation; jeweils unter Bezugnahme auf den Bericht von Giuliano/Lagarde, ABl.
- BAG, 18.06.2025 - 2 AZR 91/24
Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
Insoweit weist der Senat ergänzend jedoch zum einen darauf hin, dass die dort zitierten Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union (3. Oktober 2019 - C-272/18 - Rn. 58 iVm. 28. Juli 2016 - C-191/15 - Rn. 71) allein Verbraucherverträge betreffen. - EuGH, 10.03.2022 - C-498/20
BMA Nederland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Rn. 52 Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Bezug auf den entsprechenden in Art. 1 Abs. 2 Buchst. f der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) (…ABl. 2008, L 177, S. 6) vorgesehenen Ausschluss von Fragen betreffend das Gesellschaftsrecht, das Vereinsrecht und das Recht der juristischen Personen vom Anwendungsbereich dieser Verordnung entschieden hat, dass er ausschließlich deren organisatorische Aspekte betrifft (Urteil vom 3. Oktober 2019, Verein für Konsumenteninformation, C-272/18, EU:C:2019:827, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung). - OLG Stuttgart, 27.02.2026 - 5 U 410/24
Anspruch des Spielers auf Rückzahlung von Spielverlusten gegen Online …
Rn. 53 Zum einen ist der Begriff "Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen" ebenso wie der Begriff "Dienstleistungsverträge" in Art. 4 Abs. 1 lit. b der Verordnung und der Begriff "Erbringung von Dienstleistungen" in Art. 5 Abs. 1 lit. b der Verordnung Nr. 44/2001 so zu verstehen, dass er eine Verpflichtung zur Durchführung einer bestimmten Tätigkeit gegen Entgelt bezeichnet (vgl. EuGH, Urteil vom 03.10.2019 - C-272/18, BeckRS 2019, 23104 Rn. 46).Dies gilt jedenfalls bei körperlich zu erbringenden Dienstleistungen (EuGH, Urteil vom 03.10.2019 - C-272/18, BeckRS 2019, 23104 Rn. 52).
- BAG, 18.06.2025 - 2 AZR 102/24
Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2025 - C-279/24
Liechtensteinische Landesbank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
- LAG Hamm, 13.02.2025 - 15 SLa 176/24
- OLG Hamm, 29.06.2021 - 34 U 128/20
Widerruf und Anfechtung eines Baumkaufvertrages Schadensersatz aus einem …
- OLG Stuttgart, 27.02.2026 - 5 U 23/25
Rückzahlungsanspruch des Spielers gegen Veranstalterin von rechtswidrigen …
- OLG Stuttgart, 27.02.2026 - 5 U 142/25
Anspruch des Spielers auf Rückzahlung von Spielverlusten gegen Online …
- OLG Stuttgart, 20.02.2026 - 5 U 199/25
Anspruch des Klägers auf Rückzahlung verlustiger Spieleinsätze gegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2025 - C-77/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …
- OLG Stuttgart, 27.02.2026 - 5 U 299/25
Anspruch des Spielers auf Rückzahlung von Spielverlusten gegen Online …
- OLG Köln, 22.09.2022 - 24 U 2/22
Widerrufsrecht des Verbrauchers im Hinblick auf geschlossene Kauf- und …
- LAG Hamm, 31.10.2024 - 15 SLa 176/24
Ordentliche Kündigung; Wirksamkeit einer Rechtswahlklausel; anwendbare …
- AG Wiesbaden, 16.12.2019 - 93 C 1385/19
Rückzahlung von Verwaltungskosten für die Verwaltung internationaler Fonds
- LG Köln, 30.11.2021 - 21 O 345/20
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2021 - C-498/20
BMA Nederland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- OLG Dresden, 26.05.2021 - 5 U 2119/20
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2026 - C-176/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …
- LG Köln, 13.10.2021 - 26 O 77/20
- OLG Frankfurt, 14.09.2021 - 9 U 89/20
Anwendung deutschen Rechts auf Vertrag zum Erwerb von Bäumen in Brasilien
- Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2026 - C-63/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen …
- OLG Frankfurt, 14.09.2021 - 9 U 77/19
Erwerb von Bäumen in Brasilien
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