Rechtsprechung
| BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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AT-Angestellter - tarifliche Abstandsklausel - Gehalt auf außertariflicher Grundlage iSd. § 1 Ziff 3 (II) Buchst d MTV Angestellte bayerische Metall- und Elektroindustrie
- openjur.de
AT-Angestellter; tarifliche Abstandsklausel; Gehalt auf außertariflicher Grundlage iSd. § 1 Ziff 3 (II) Buchst d MTV Angestellte bayerische Metall- und Elektroindustrie
- Judicialis
Manteltarifvertrag für die Angestellten der bayerischen Metall- und Elektroindustrie (MTV vom 24. Mai 2002) § 1 Nr. 3 (II) Buchst. d; ; Manteltarifvertrag für die Angestellten der ... bayerischen Metall- und Elektroindustrie (MTV vom 24. Mai 2002) § 8
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Wahrung der tariflichen Abstandsklausel bei AT-Angestellten; Begriff des "Gehalt auf außertariflicher Grundlage" iSd. § 1 Ziff. 3 (II) Buchst. d Manteltarifvertrag für die Angestellten der bayerischen Metall- und Elektroindustrie (MTV vom 24. Mai ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Wahrung der tariflichen Abstandsklausel bei AT-Angestellten; Begriff des "Gehalt auf außertariflicher Grundlage" iSd. § 1 Ziff. 3 (II) Buchst. d MTV ; Aufstockungszahlungen im Altersteilzeitarbeitsverhältnis
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
AT-Angestellte - tarifliche Abstandsklausel
Verfahrensgang
- ArbG München, 14.09.2007 - 27 Ca 2885/07
- LAG München, 24.04.2008 - 3 Sa 964/07
- BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08
Papierfundstellen
- NZA 2010, 184 (Ls.)
- DB 2009, 2381
- ZTR 2010, 35
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (11)
- BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07
Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle
Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08
Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist jedoch nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (Senat 20. Mai 2008 - 9 AZR 382/07 - Rn. 12, AP BGB § 307 Nr. 35 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 37).Deshalb kann dahinstehen, ob für die Frage einer vertraglichen Einheitsregelung der für atypische Erklärungen geltende eingeschränkte Prüfungsmaßstab gilt oder sie einer uneingeschränkten revisionsrichterlichen Überprüfung unterliegt (Senat 20. Mai 2008 - 9 AZR 382/07 - Rn. 13, AP BGB § 307 Nr. 35 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 37;… 22. Januar 2008 - 9 AZR 999/06 - Rn. 22, AP BBiG § 17 Nr. 7 = EzA BBiG § 10 Nr. 13).
- BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 35/08
Weihnachtsgratifikation - Elternzeit
Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08
Ist die unterschiedliche Behandlung nach dem Zweck der Leistung nicht gerechtfertigt, kann der benachteiligte Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der begünstigten Arbeitnehmer behandelt zu werden (BAG 10. Dezember 2008 - 10 AZR 35/08 - Rn. 15, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 281 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 24). - BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 74/08
Überbetriebliche Gleichbehandlung - Lohnerhöhung
Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08
Zunächst ist der Zweck der in Betracht kommenden Maßnahme zu ermitteln und danach zu beurteilen, ob der von der begünstigenden Maßnahme ausgeschlossene Personenkreis berechtigterweise außerhalb der allgemeinen Zweckrichtung steht (BAG 3. Dezember 2008 - 5 AZR 74/08 - Rn. 15, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 206 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 19).
- BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03
Altersteilzeit - "Störfall" - Blockmodell
Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08
Sie sind keine Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitsleistung, sondern sollen die wirtschaftliche Existenz des Arbeitnehmers auch in der Altersteilzeit sichern (vgl. Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - zu I 3 b bb (3) der Gründe, BAGE 108, 94). - BAG, 22.01.2008 - 9 AZR 999/06
Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung
Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08
Deshalb kann dahinstehen, ob für die Frage einer vertraglichen Einheitsregelung der für atypische Erklärungen geltende eingeschränkte Prüfungsmaßstab gilt oder sie einer uneingeschränkten revisionsrichterlichen Überprüfung unterliegt (…Senat 20. Mai 2008 - 9 AZR 382/07 - Rn. 13, AP BGB § 307 Nr. 35 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 37; 22. Januar 2008 - 9 AZR 999/06 - Rn. 22, AP BBiG § 17 Nr. 7 = EzA BBiG § 10 Nr. 13). - BAG, 26.11.2003 - 4 ABR 54/02
Außertariflicher Angestellter in der Metallindustrie
Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08
Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 26. November 2003 - 4 ABR 54/02 - zu B II 2 b aa der Gründe, BAGE 109, 12). - BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 793/98
Tarifliche Bestimmung des außertariflichen Angestellten
Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08
Besonders die letzte Formulierung macht deutlich, dass die Arbeitszeit des AT-Angestellten aufgabenorientiert ist (BAG 21. Juni 2000 - 4 AZR 793/98 - zu II 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 95, 133). - BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08
Einseitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand
Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08
Der Senat kann sie dennoch selbst auslegen, weil es um die Auslegung von Vertragsurkunden geht und besondere Umstände des Einzelfalls, die der Auslegung eine bestimmte, der Beurteilung des Revisionsgerichts entzogene Richtung geben könnten, ausscheiden (vgl. BAG 5. Februar 2009 - 6 AZR 151/08 - Rn. 33, DB 2009, 1710). - BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 417/03
Betriebliche Übung bei - irrtümlich fehlerhafter - Zahlung einer tariflichen …
Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08
Dann vollzieht er mit seiner Leistung nur diese Norm (BAG 16. Juni 2004 - 4 AZR 417/03 - zu II 2 c aa (1) der Gründe). - LAG München, 24.04.2008 - 3 Sa 964/07
Außertarifliche Angestellte
Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 24. April 2008 - 3 Sa 964/07 - wird zurückgewiesen. - BAG, 11.02.1998 - 5 AZR 126/97
- BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 887/08
Urlaubsentgelt - Prämien - zusätzliches Urlaubsgeld
Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille des Arbeitgebers, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (vgl. zuletzt Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 37;… 20. Mai 2008 - 9 AZR 382/07 - Rn. 12, BAGE 126, 364).a) Es kann offenbleiben, ob das Zustandekommen einer betrieblichen Übung und die Feststellung deren Inhalts der vollen revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt (…so BAG 19. August 2008 - 3 AZR 194/07 - Rn. 19, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 82 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 32;… 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 39, BAGE 118, 360; offengelassen Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 39).
- BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 1020/12
Auslegung einer tariflichen Mindestabstandsregelung für außertarifliche …
Rn. 11 1. Eine konstitutive "Ernennung" zum außertariflichen Angestellten beinhaltet bei beiderseitiger Tarifgebundenheit eine arbeitsvertragliche Zusicherung, diesen Status durch Zahlung einer der Tarifentwicklung und ggf. einer tarifvertraglichen Abstandsklausel entsprechenden außertariflichen Vergütung zu erhalten (vgl. BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 21).Dieses umfasste nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht nur arbeitsvertragliche, sondern alle auf "nicht tariflicher" Grundlage beruhenden Entgeltbestandteile (vgl. BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 32).
Das ist nur der Fall, wenn die Einhaltung des tariflichen Mindestabstands vorab - wie vorliegend durch eine konstitutive Ernennung - auf außertariflicher Grundlage festgelegt wird (vgl. BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 21).
- BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 765/08
Ausgleichszahlung - betriebliche Übung
Maßgeblich ist, wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste (für die st. Rspr. Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 37).Daher kann offenbleiben, ob für die Frage einer betrieblichen Übung der eingeschränkte Prüfungsmaßstab für atypische Erklärungen anzuwenden ist oder sie einer uneingeschränkten revisionsrichterlichen Überprüfung unterliegt (offengelassen zB von Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 39).
- BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 240/13
Auslegung einer tariflichen Mindestabstandsregelung für außertarifliche …
Rn. 13 1. Eine konstitutive "Ernennung" zum außertariflichen Angestellten beinhaltet bei beiderseitiger Tarifgebundenheit eine arbeitsvertragliche Zusicherung, diesen Status durch Zahlung einer der Tarifentwicklung und ggf. einer tarifvertraglichen Abstandsklausel entsprechenden außertariflichen Vergütung zu erhalten (BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 21).Dieses umfasste nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht nur arbeitsvertragliche, sondern alle auf "nicht tariflicher" Grundlage beruhenden Entgeltbestandteile (vgl. BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 32).
Das ist nur der Fall, wenn die Einhaltung des tariflichen Mindestabstands vorab - wie vorliegend durch eine konstitutive Ernennung - auf außertariflicher Grundlage festgelegt wird (vgl. BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 21).
- BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09
Altersteilzeit - Blockmodell - Bewährungsaufstieg
Das Revisionsgericht kann auch atypische Erklärungen selbst auslegen, wenn der erforderliche Sachverhalt vollständig festgestellt ist und kein tatsächliches Vorbringen mehr zu erwarten ist (vgl. Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 20). Das ist hier der Fall. - LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2022 - 2 Sa 114/21
Außertariflicher Arbeitnehmer - (Differenz-)Vergütungsanspruch - Wahrung des …
Rn. 138 (1) Aus der Besonderheit der Rechtsverhältnisse von AT-Angestellten, die ihr Entgelt nicht für die Ableistung einer bestimmten Arbeitszeitdauer, sondern im Hinblick auf die Erreichung festgelegter bzw. vereinbarter Ziele durch einen ggf. auch überobligatorischen Einsatz erhalten, ergibt sich, dass regelmäßig variable Vergütungen Bestandteil ihres Entgelts sind, deren Höhe sich am Grad der Zielerreichung und am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens orientiert (vgl. BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 32). - BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 923/08
Zusatzurlaub gemäß § 46 Nr. 7 TVöD-BT-V
Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 28;… 20. Januar 2009 - 9 AZR 677/07 - Rn. 35, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 43 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 30; BAG 26. November 2003 - 4 ABR 54/02 - zu B II 2 b aa der Gründe, BAGE 109, 12). - LAG Düsseldorf, 12.12.2023 - 3 Sa 360/23
Mindestabstand der AT - zur Tarifvergütung in der Metall- und Elektroindustrie …
Im Zusammenhang mit dieser Regelung der Metalltarifverträge in NRW kann die vertragliche Vereinbarung eines außertariflichen Arbeitsverhältnisses mit einer außertariflichen Vergütung zwischen den Parteien nur so verstanden werden, dass die Vergütung des Klägers vertraglich immer zumindest in der Höhe geschuldet und vereinbart sein soll, die tariflich für die Herausnahme aus dem persönlichen Geltungsbereich als AT-Angestellter gefordert ist (…vgl. zu der entsprechenden Vertragsauslegung bei AT-Verträgen BAG vom 18.11.2020 - 5 AZR 21/20, juris, Rz. 24;… BAG vom 25.04.2018 - 5 AZR 84/17, juris, Rz. 25;… BAG vom 03.09.2014 - 5 AZR 1020/12, juris, Rz. 11/12; BAG vom 19.05.2009 - 9 AZR 505/08, juris, Rz. 21).Der rechtliche Erfolg der vertraglichen Vereinbarung des AT-Status hängt also davon ab, dass der Kläger nicht mehr unter den persönlichen Geltungsbereich der Metalltarifverträge fällt (…BAG vom 03.09.2014 - 5 AZR 1020/12, juris, Rz. 11/12; BAG vom 19.05.2009 - 9 AZR 505/08, juris, Rz. 21).
- LAG München, 16.11.2016 - 5 Sa 222/16
Vertragsauslegung - Anspruch auf Vergütung mit einem Mindestabstand zum höchsten …
Rn. 47 Im Hinblick auf die Ausführungen der Parteien der Berufungsinstanz wird zusammenfassend noch einmal festgehalten, dass der Kläger sich auch nicht auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts berufen kann, wonach eine konstitutive "Ernennung" zum außertariflichen Angestellten bei beiderseitiger Tarifgebundenheit eine arbeitsvertragliche Zusicherung enthält, diesen Status durch Zahlung einer der Tarifentwicklung und ggf. einer tarifvertraglichen Abstandsklausel entsprechenden außertariflichen Vergütung zu erhalten (BAG 03.09.2014, 5 AZR 1020/12; BAG 03.09.2014, 5 AZR 240/13 und BAG 19.05.2009, 9 AZR 505/08).Anders als in den vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fällen (BAG 03.09.2014, 5 AZR 1020/12; BAG 03.09.2014, 5 AZR 240/13 und BAG 19.05.2009, 9 AZR 505/08, jeweils zitiert nach juris) ist es vorliegend mangels Tarifbindung der Parteien für die Wirksamkeit der Vereinbarung insgesamt nicht erforderlich, dass der Tarifabstand auf Dauer eingehalten wird.
- LSG Sachsen, 19.05.2016 - L 3 AL 172/14
Arbeitslosengeld
Zudem fehlt es an dem für ein Arbeitsverhältnis typischen Austauschverhältnis zwischen der vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitsleistung und den vom Arbeitgeber geschuldeten Arbeitsentgelt (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - juris Rdnr. 25). - BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 515/09
Berechnung des Altersteilzeitentgelts in einer Spielbank - Auszahlung des in der …
- ArbG Aachen, 23.07.2015 - 8 Ca 479/15
- BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 851/08
Ausgleichszahlung - betriebliche Übung
- LAG München, 16.11.2016 - 5 Sa 153/16
Vertragsauslegung - Anspruch auf eine Tarifabstandszahlung
- BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 271/09
Tarifliches Fortzahlungsentgelt - arbeitnehmerähnliche Personen
- LAG Düsseldorf, 03.12.2010 - 9 Sa 334/10
Energiekostenrabatt für Betriebsrentner aufgrund betrieblicher Übung der …
- LAG Düsseldorf, 22.04.2026 - 12 SLa 28/26
Außertarifliche Vergütung; Abstandsgebot zur Tarifvergütung
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2021 - 8 TaBV 13/21
Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Abstandsklausel
- ArbG Mönchengladbach, 13.04.2023 - 3 Ca 2218/22
- LAG Hamm, 03.12.2010 - 10 TaBV 77/10
Zustimmung des Betriebsrats zur Ein-, Umgruppierung; Zustimmungsersetzung; …
- LAG Düsseldorf, 13.08.2025 - 13 SLa 517/25
Außertariflicher Angestellter; Vergütung
- LAG Düsseldorf, 12.03.2026 - 13 SLa 517/25
Außertariflicher Angestellter; Vergütung
- ArbG Hamburg, 14.08.2019 - 16 Ca 36/19
Vergütungsanspruch - außertariflich Angestellter - Tarifabstand - …
- ArbG Cottbus, 08.03.2018 - 11 Ca 10421/17
Zusatzurlaub bei Wechselschicht und Schichtarbeit setzt einen tatsächlichen …
- LAG Köln, 31.03.2021 - 3 Sa 854/20
Abstandsgebot Vergütung AT-Angestellter
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Rechtsprechung
| BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 867/08 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst
- openjur.de
Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst
- Judicialis
ArbZG § 2; ; ArbZG § ... 6 Abs. 5; ; BGB § 242; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 888; ; BAT-KF für den Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche sowie ihrer diakonischen Werke vom 1. Januar 1987 § 48a; ; BAT-KF für den Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche sowie ihrer diakonischen Werke vom 1. Januar 1987 § 70
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst; Inhaltskontrolle eines Formulararbeitsvertrags nach §§ 307 ff. BGB; Ausgleich durch Zusatzurlaub nach § 48a Bundes-Angestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF)
- bag-urteil.com
Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst Verfallklausel
- hensche.de
Bereitschaftsdienst, Arbeitszeit, Tarifvertrag, Lohn und Gehalt
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de
Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst; Inhaltskontrolle eines Formulararbeitsvertrags nach §§ 307 ff. BGB; Ausgleich durch Zusatzurlaub nach § 48a BAT -KF
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst
Verfahrensgang
- ArbG Siegen, 23.11.2007 - 3 Ca 1129/07
- LAG Hamm, 10.07.2008 - 16 Sa 45/08
- BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 867/08
Papierfundstellen
- BAGE 131, 215
- NJW 2010, 1020 (Ls.)
- MDR 2010, 157
- NZA 2009, 1366
- DB 2009, 2788
- ZTR 2010, 35
Wird zitiert von ... (65) Zitiert selbst (22)
- BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 249/02
Tarifliche Ausschlußfrist - Verstoß gegen Treu und Glauben
Auszug aus BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 867/08
aa) Eine gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßende und damit gem. § 242 BGB unzulässige Rechtsausübung stellt die Berufung auf die Ausschlussfrist dann dar, wenn die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Gegenpartei veranlasst worden ist (BAG 18. November 2004 - 6 AZR 651/03 - zu 6 a der Gründe, BAGE 112, 351; 5. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 - zu II 2 c aa der Gründe mwN, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 167).In einem solchen Fall setzt er sich in Widerspruch zu seinem eigenen früheren Verhalten, wenn er zunächst die Untätigkeit des Arbeitnehmers veranlasst und dann aus dieser Untätigkeit einen Vorteil für sich ziehen will, indem er sich auf den Verfall von Ansprüchen beruft (BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 - aaO.).
- BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02
Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst
Auszug aus BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 867/08
Denn er ist in seinem Aufenthalt beschränkt und muss mit jederzeitiger Arbeitsaufnahme rechnen (Senat 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - zu III 4 der Gründe, BAGE 109, 254).Allerdings kann ein nur geringerer Ausgleich erforderlich sein, wenn in die Nachtarbeit Arbeitsbereitschaft fällt (…Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - Rn. 16, BAGE 115, 372; 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - zu III 4 der Gründe, BAGE 109, 254).
- BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02
Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit
Auszug aus BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 867/08
Auch Bereitschaftsdienst ist aufgrund der in Art. 4b des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3002) enthaltenen Regelung, die am 1. Januar 2004 in Kraft trat, Arbeitszeit iSd. § 2 ArbZG (vgl. BAG 16. März 2004 - 9 AZR 93/03 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 110, 60; 18. Februar 2003 - 1 ABR 2/02 - BAGE 105, 32).Jedenfalls seit der Neufassung des § 2 ArbZG zum 1. Januar 2004 (Art. 4b des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 - BGBl. I S. 3002), die Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit iSd. § 2 ArbZG anerkannt hat (vgl. BAG 16. März 2004 - 9 AZR 93/03 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 110, 60; 18. Februar 2003 - 1 ABR 2/02 - BAGE 105, 32), weicht die Ausnahmeregelung des § 48a Abs. 6 BAT-KF so vom gesetzlichen Leitbild ab, dass hierin eine unangemessene Benachteiligung des nächtliche Bereitschaftsdienste leistenden Arbeitnehmers liegt.
- BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 93/03
Bereitschaftsdienst - Arbeitszeit - Kirchliche Regelung
Auszug aus BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 867/08
Auch Bereitschaftsdienst ist aufgrund der in Art. 4b des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3002) enthaltenen Regelung, die am 1. Januar 2004 in Kraft trat, Arbeitszeit iSd. § 2 ArbZG (vgl. BAG 16. März 2004 - 9 AZR 93/03 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 110, 60; 18. Februar 2003 - 1 ABR 2/02 - BAGE 105, 32).Jedenfalls seit der Neufassung des § 2 ArbZG zum 1. Januar 2004 (Art. 4b des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 - BGBl. I S. 3002), die Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit iSd. § 2 ArbZG anerkannt hat (vgl. BAG 16. März 2004 - 9 AZR 93/03 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 110, 60; 18. Februar 2003 - 1 ABR 2/02 - BAGE 105, 32), weicht die Ausnahmeregelung des § 48a Abs. 6 BAT-KF so vom gesetzlichen Leitbild ab, dass hierin eine unangemessene Benachteiligung des nächtliche Bereitschaftsdienste leistenden Arbeitnehmers liegt.
- BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04
Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von …
Auszug aus BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 867/08
Allerdings kann ein nur geringerer Ausgleich erforderlich sein, wenn in die Nachtarbeit Arbeitsbereitschaft fällt (Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - Rn. 16, BAGE 115, 372; 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - zu III 4 der Gründe, BAGE 109, 254). - BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 651/03
Ausbildungskosten - zweistufige Ausschlussfrist
Auszug aus BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 867/08
aa) Eine gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßende und damit gem. § 242 BGB unzulässige Rechtsausübung stellt die Berufung auf die Ausschlussfrist dann dar, wenn die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Gegenpartei veranlasst worden ist (BAG 18. November 2004 - 6 AZR 651/03 - zu 6 a der Gründe, BAGE 112, 351; 5. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 - zu II 2 c aa der Gründe mwN, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 167). - BAG, 22.06.2005 - 10 AZR 459/04
Karenzentschädigung - Ausschlussfrist
Auszug aus BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 867/08
Erklärungen der Beklagten nach Eintritt des Verfalls waren für die Nichtgeltendmachung der Forderung binnen der Ausschlussfrist nicht kausal (vgl. BAG 22. Juni 2005 - 10 AZR 459/04 - zu II 3 der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 183 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 179). - BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 366/00
Ausschlußfrist - Geltendmachung des Anspruchs
Auszug aus BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 867/08
Dies wäre nur der Fall gewesen, wenn bei unveränderter rechtlicher oder tatsächlicher Lage Ansprüche aus einem bestimmten Tatbestand herzuleiten sind (vgl. BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - zu 4 der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 168; 17. Mai 2001 - 8 AZR 366/00 - zu II 3 c der Gründe, AP BAT-O § 70 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 136). - BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 459/96
Ausschlußfrist - Treu und Glauben
Auszug aus BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 867/08
Das wird ua. angenommen, wenn der Arbeitgeber den Eindruck erweckt hat, der Arbeitnehmer könne darauf vertrauen, dass der Anspruch auch ohne rechtzeitige Geltendmachung erfüllt werde (vgl. BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 459/96 - zu II 1 der Gründe mwN, AP BAT § 70 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 125). - BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 283/02
Ausschlußfrist - Geltendmachung eines Anspruchs
Auszug aus BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 867/08
Dies wäre nur der Fall gewesen, wenn bei unveränderter rechtlicher oder tatsächlicher Lage Ansprüche aus einem bestimmten Tatbestand herzuleiten sind (vgl. BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - zu 4 der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 168; 17. Mai 2001 - 8 AZR 366/00 - zu II 3 c der Gründe, AP BAT-O § 70 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 136). - BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 463/78
Anspruch auf Rückzahlung eines Gehaltsvorschusses als sonstiger Anspruch aus dem …
- BAG, 26.01.1983 - 4 AZR 179/80
Lebensalter - Betriebszugehörigkeit - Tarifliche Alterssicherung - Unzulässige …
- BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 304/81
- BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 294/06
AGB-Kontrolle - Privatnutzung eines Firmenwagens - Widerruf
- BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 443/08
Bonuszahlung - Arbeitsverhältnis als Voraussetzung
- BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 390/08
Ausschlussfrist - Versicherungsgewerbe
- BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 101/01
Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - normative Wirkung
- BAG, 06.11.1996 - 10 AZR 287/96
Rückzahlung einer Zuwendung bei Arbeitgeberwechsel
- BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 993/08
Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst
- BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 994/08
Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst
- BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 992/08
Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst
- LAG Hamm, 10.07.2008 - 16 Sa 45/08
- BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14
Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit
Soweit der Ausgleich wahlweise durch Freizeitgewährung erfolgen soll, ist darunter die Gewährung von bezahlten freien Tagen zu verstehen (vgl. dazu BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - Rn. 10, BAGE 131, 215).Diese müssen aber den Vorgaben des § 6 Abs. 5 ArbZG genügen, die Norm ist zwingend (vgl. zB BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - Rn. 17, BAGE 131, 215).
Rn. 29 b) Hingegen kann nach § 6 Abs. 5 ArbZG ein geringerer Ausgleich erforderlich sein, wenn die Belastung durch die Nachtarbeit im Vergleich zum Üblichen geringer ist, weil zB in diese Zeit in nicht unerheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt (…vgl. dazu zB BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 25;… 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 - Rn. 12) oder es sich um nächtlichen Bereitschaftsdienst handelt, bei dem von vornherein von einer geringeren Arbeitsbelastung auszugehen ist (vgl. BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - BAGE 131, 215; 24. Februar 1999 - 4 AZR 62/98 - BAGE 91, 63).
Es fehlt ein hinreichender Bezug zur Nachtarbeit iSd. Arbeitszeitgesetzes, weil diese Zuschläge nicht auf das für die Nachtarbeit iSv. § 2 Abs. 3 ArbZG geschuldete Bruttoarbeitsentgelt gezahlt werden (vgl. BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - Rn. 17, BAGE 131, 215; 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 102, 309), sondern auf Bruttoarbeitsentgelt für Stunden außerhalb dieser Zeit.
Wie bereits dargelegt (vgl. II 5 b), fehlt hinsichtlich dieser Zuschläge ein hinreichender Bezug zur Nachtarbeit, sie werden nicht auf das für die Nachtarbeit geschuldete Bruttoarbeitsentgelt gezahlt (vgl. BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - Rn. 17, BAGE 131, 215; 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 102, 309), sondern auf Bruttoarbeitsentgelt für Stunden außerhalb dieser Zeit.
Rn. 55 cc) Dieses Wahlrecht kann vertraglich abbedungen werden und die Vertragsparteien können sich bereits dauerhaft auf eine Variante des Ausgleichs festlegen (vgl. zB BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - Rn. 21, BAGE 131, 215).
- BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14
Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung
Rn. 46 aa) Die Würdigung der Tatsachengerichte, ob bei einer bestimmten Sachlage ein Verstoß gegen § 242 BGB und damit eine unzulässige Rechtsausübung vorliegt, ist in der Revisionsinstanz als Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs nur eingeschränkt überprüfbar (…vgl. etwa BAG 16. Oktober 2012 - 9 AZR 183/11 - Rn. 25, BAGE 143, 194;… 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 66;… 9. Dezember 2009 - 10 AZR 850/08 - Rn. 34 mwN; 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - Rn. 31, BAGE 131, 215;… BGH 7. Oktober 2015 - VIII ZR 247/14 - Rn. 25 mwN). - LAG Hamm, 24.07.2019 - 5 Sa 676/19
Eine Belehrungspflicht des Arbeitgebers dahingehend, dass Urlaubsansprüche bei …
Die Vertragsparteien können sich zudem dauerhaft auf eine Variante des Ausgleichs festlegen (BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17; BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14; BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08).aa) Der in § 6 Abs. 5 ArbZG nur allgemein geregelte Anspruch auf "angemessenen Ausgleich" kann durch einzelvertragliche Regelung näher ausgestaltet werden (BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08).
Hingegen kann nach § 6 Abs. 5 ArbZG ein geringerer Ausgleich erforderlich sein, wenn die Belastung durch die Nachtarbeit im Vergleich zum Üblichen geringer ist, weil z.B. in diese Zeit in nicht unerheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt (statt aller BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10) oder es sich um nächtlichen Bereitschaftsdienst handelt, bei dem von vornherein von einer geringeren Arbeitsbelastung auszugehen ist (BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08).
- BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 157/09
Bereitschaftsdienst und Ruhepausen
Auch Bereitschaftsdienst ist aufgrund der in Art. 4b des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3002) geschaffenen Regelung, die am 1. Januar 2004 in Kraft trat, Arbeitszeit iSv. § 2 ArbZG (vgl. Senat 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - Rn. 12; BAG 16. März 2004 - 9 AZR 93/03 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 110, 60, 65; 18. Februar 2003 - 1 ABR 2/02 - BAGE 105, 32). - BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 25/17
Übergangsregelung zum Mindestlohn für Zeitungszusteller verfassungsgemäß - …
Dabei kann das Wahlrecht des Arbeitgebers (§ 262 BGB) abbedungen werden, die Vertragsparteien können sich dauerhaft auf eine Variante des Ausgleichs festlegen (…BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 55, BAGE 153, 378; 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - Rn. 21, BAGE 131, 215).Rn. 35 3. Der in § 6 Abs. 5 ArbZG nur allgemein geregelte Anspruch auf angemessenen Ausgleich kann durch einzelvertragliche Regelung näher ausgestaltet werden (BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - Rn. 17, BAGE 131, 215).
- BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09
Vertragsstrafe - Nichtantritt der Arbeit
Rn. 66 Die Feststellung des Vorliegens eines Verstoßes gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) durch das Berufungsgericht unterliegt nur einer eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht (st. Rspr., vgl. BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - AP ArbZG § 6 Nr. 10 = EzA ArbZG § 6 Nr. 7). - BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 123/19
Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG
- BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 156/15
Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit
Diese müssen aber den Vorgaben des § 6 Abs. 5 ArbZG genügen, die Norm ist zwingend (vgl. zB BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - Rn. 17, BAGE 131, 215).Rn. 33 b) Hingegen kann nach § 6 Abs. 5 ArbZG ein geringerer Ausgleich erforderlich sein, wenn die Belastung durch die Nachtarbeit im Vergleich zum Üblichen geringer ist, weil zB in diese Zeit in nicht unerheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt (…vgl. dazu zB BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 25;… 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 - Rn. 12) oder es sich um nächtlichen Bereitschaftsdienst handelt, bei dem von vornherein von einer geringeren Arbeitsbelastung auszugehen ist (vgl. BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - BAGE 131, 215; 24. Februar 1999 - 4 AZR 62/98 - BAGE 91, 63).
Hinsichtlich dieser Zuschläge fehlt ein hinreichender Bezug zur Nachtarbeit, sie werden nicht auf das für die Nachtarbeit geschuldete Bruttoarbeitsentgelt gezahlt (vgl. BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - Rn. 17, BAGE 131, 215; 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 102, 309), sondern auf Bruttoarbeitsentgelt für Stunden außerhalb dieser Zeit.
Rn. 66 a) Das gesetzliche Wahlrecht kann vertraglich abbedungen werden und die Vertragsparteien können sich bereits dauerhaft auf eine Variante des Ausgleichs festlegen (vgl. zB BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - Rn. 21, BAGE 131, 215).
- BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20
Beschäftigungsanspruch - unternehmerische Entscheidung - Wegfall der …
Dem Berufungsgericht kommt dabei ein gewisser Beurteilungsspielraum zu, der die revisionsrechtliche Überprüfung einschränkt (…vgl. BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 40, BAGE 166, 285; 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - Rn. 31 mwN, BAGE 131, 215;… 30. August 2017 - 7 AZR 864/15 - Rn. 41, BAGE 160, 133;… 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - Rn. 47, BAGE 153, 111).Rn. 58 (a) Die Bewertung des Berufungsgerichts, ob ein Rechtsmissbrauch oder Willkür vorliegt, unterliegt nur einer eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht, weil es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe handelt (…st. Rspr., zum Prüfungsmaßstab vgl. zB BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 40, BAGE 166, 285; 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - Rn. 31 mwN, BAGE 131, 215).
- BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11
Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche …
Dies käme nur in Betracht, wenn die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein positives Tun oder pflichtwidriges Unterlassen der Gegenpartei veranlasst worden ist (…BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 19 f., AP BGB § 814 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 199; 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - Rn. 30, BAGE 131, 215; 18. November 2004 - 6 AZR 651/03 - zu 6 a der Gründe, BAGE 112, 351; 5. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 - zu II 2 c aa der Gründe mwN, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 167). - BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 809/14
Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive …
- BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 583/14
Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive …
- BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 477/14
Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive …
- BAG, 02.07.2025 - 10 AZR 162/24
Bezugnahme auf einen Tarifvertrag - Inhaltskontrolle
- BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 579/09
Tariflicher Zusatzurlaub - Nachtarbeit - Bereitschaftsdienst
- BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18
Ausschlussfrist - unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch
- LAG München, 29.01.2015 - 4 Sa 557/14
Nachtarbeitszuschlag
- BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 661/09
Tariflicher Zusatzurlaub - Bereitschaftsdienst - Ausschlussfrist
- BAG, 29.01.2025 - 4 AZR 83/24
Bezugnahme auf einen Tarifvertrag - Inhaltskontrolle
- BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 192/11
Zusatzurlaub für Nachtarbeit - nächtlicher Bereitschaftsdienst
- LAG Hamm, 27.11.2019 - 6 Sa 911/19
Nachtzuschlag für Zeitungszusteller
- BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 296/09
Arbeitszeitkonto - Freizeitausgleich - Bereitschaftsdienst
- BAG, 04.08.2016 - 6 AZR 129/15
Zuschlag für nächtliche Bereitschaft im Rettungsdienst - Auslegung der AVR …
- BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 208/10
Zusatzurlaub - Nachtarbeit - Bereitschaftsdienst - TV-Ärzte HELIOS
- LAG Baden-Württemberg, 18.07.2011 - 15 Sa 110/10
Wirksamkeitskontrolle eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells)
- BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 988/11
Stufenzuordnung einer Ärztin ohne Facharztausbildung nach Überleitung in die …
- BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 193/11
Zusatzurlaub für Nachtarbeit - Nächtlicher Bereitschaftsdienst - TVöD-K
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.06.2011 - 23 Sa 198/11
Zusatzurlaub für nächtliche Bereitschaftsdienste - AVR DWBO
- BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 502/21
Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung
- LAG München, 26.06.2015 - 7 Sa 839/14
Nachtzuschlag: § 6 Abs. 5 ArbZG
- BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 110/21
Berücksichtigung von Umkleide- und innerbetrieblichen Wegezeiten als …
- BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 194/11
Zusatzurlaub für Nachtarbeit - Nächtlicher Bereitschaftsdienst - TVöD-K
- LAG Düsseldorf, 07.12.2010 - 17 Sa 883/09
Nachtarbeit im Bereitschaftsdienst außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit; …
- ArbG Paderborn, 11.07.2019 - 2 Ca 437/19
Zeitungszusteller - Nachtarbeitszuschlag - Höhe
- LAG Hamm, 01.10.2020 - 18 Sa 1486/19
Nachtzuschlag für Zeitungszusteller
- ArbG Mönchengladbach, 16.11.2016 - 6 Ca 2087/16
Einzelfallentscheidung zum Nachtarbeitszuschlag einer Zeitungszustellerin.
- ArbG Paderborn, 13.06.2019 - 1 Ca 305/19
Zur Höhe des Nachtarbeitszuschlags für Zeitungszusteller
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2021 - 5 Sa 1320/20
Mehrarbeit - Nachtarbeitszuschläge und Nachtbereitschaftsdienst in einer …
- BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 110/18
Tarifliche Ausschlussfrist - Geltendmachung iSd. § 37 TVöD-V - unionsrechtlicher …
- ArbG Paderborn, 29.03.2019 - 3 Ca 1293/18
Nachtarbeitszuschlag - angemessene Höhe - Zeitungszusteller
- BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 993/08
Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst
- BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 994/08
Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst
- ArbG Paderborn, 14.03.2019 - 2 Ca 1332/18
Zeitungszusteller - Nachtarbeitszuschlag - Höhe
- LAG Schleswig-Holstein, 01.09.2010 - 3 Sa 226/10
Überstunden, Überstundenabgeltung, Fälligkeit, Ausschlussfrist, Anerkenntnis, …
- ArbG Siegburg, 14.05.2014 - 4 Ca 902/13
Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Zahlung von Nachtarbeits- bzw. …
- LAG Sachsen-Anhalt, 05.01.2010 - 6 Sa 201/09
Zusatzurlaub - Bereitschaftsdienst - Nachtarbeitszeit - TV-Ärzte/VKA
- LAG Hamm, 01.10.2020 - 18 Sa 1862/19
Angemessenheit eines Nachtarbeitszuschlags für Arbeitnehmer in Presseunternehmen …
- BAG, 04.08.2016 - 6 AZR 130/15
Zuschlag für nächtliche Bereitschaft im Rettungsdienst - Auslegung der AVR …
- LAG Düsseldorf, 20.05.2011 - 6 Sa 393/11
Jubiläumsgeld - Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist
- LAG Niedersachsen, 02.12.2020 - 13 Sa 855/19
Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags
- LAG Niedersachsen, 02.12.2020 - 13 Sa 858/19
Umkleide- und Wegezeiten
- LAG Hamm, 17.02.2012 - 10 Sa 1479/11
Arbeitsentgelt; Jahresabschlussprämie für einen freigestellten …
- BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 992/08
Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst
- LAG Köln, 19.11.2014 - 3 Sa 570/14
Rettungssanitäter; Nachtchichtzuschlag
- LAG Hamm, 27.01.2012 - 10 Sa 1543/11
Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Elternzeit; Vergütungsanspruch einschließlich …
- LAG Niedersachsen, 02.12.2020 - 13 Sa 857/19
Umkleide- und Wegezeiten
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2010 - 3 Sa 227/09
Zusatzurlaub - Bereitschaftsdienst - Nachtarbeitszeit - TV-Ärzte Helios
- LAG Niedersachsen, 02.12.2020 - 13 Sa 856/19
Umkleide- und Wegezeiten
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2020 - 3 Sa 237/19
Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Dauernachtarbeit - Darlegungslast - …
- LAG Köln, 19.11.2014 - 3 Sa 571/14
Anspruch von Rettungssanitätern im Rettungsdienst und Krankentransport beim …
- LAG Düsseldorf, 20.05.2011 - 6 Sa 222/11
Jubiläumsgeld - Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist
- LAG Hamm, 16.06.2011 - 16 Sa 1089/10
Urlaubsabgeltung bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente; unbegründete Klage bei …
- ArbG Köln, 22.05.2019 - 2 Ca 897/19
- LAG Düsseldorf, 20.05.2011 - 6 Sa 67/11
Jubiläumsgeld - Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben
- LAG Schleswig-Holstein, 20.04.2016 - 6 Sa 3/16
Überstunden, Vergütung, Verfall, Ausschlussfrist, Rechtsmissbrauch, …
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Rechtsprechung
| BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 427/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Berufsausbildungsverhältnis - Prüfungstermin nach vereinbarter Ausbildungszeit - Verlängerung
- openjur.de
Berufsausbildungsverhältnis; Prüfungstermin nach vereinbarter Ausbildungszeit; Verlängerung
- Judicialis
BBiG § 21; ; BBiG § 24; ; TVAöD § 16 Abs. 1; ; TVAöD § 16 Abs. 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fehlende Voraussetzungen für das Entstehen eines Arbeitsverhältnisses "im Anschluss" an das Berufsausbildungsverhältnis bei dessen Verlängerung
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de
Fehlende Voraussetzungen für das Entstehen eines Arbeitsverhältnisses "im Anschluss" an das Berufsausbildungsverhältnis bei dessen Verlängerung
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Eberswalde, 21.12.2006 - 1 Ca 912/06
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2007 - 13 Sa 330/07
- BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 427/07
Papierfundstellen
- NZA 2009, 738
- DB 2009, 2722
- ZTR 2010, 35
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 494/06
Abschlussprüfung nach Ablauf der Berufsausbildungszeit
Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 427/07
Der Ausschuss ist nicht zuständig, wenn das Berufsausbildungsverhältnis - wie hier - bereits beendet ist (BAG 13. März 2007 - 9 AZR 494/06 - zu A I der Gründe, AP BBiG § 14 Nr. 13 = EzA BBiG § 14 Nr. 14).Nach dem Urteil vom 13. März 2007 (- 9 AZR 494/06 - zu B I 2, B III der Gründe, AP BBiG § 14 Nr. 13 = EzA BBiG § 14 Nr. 14) kommt eine Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses durch dessen Fortsetzung nur dann in Betracht, wenn der Ausbildende den Auszubildenden nach Ablauf der Ausbildungszeit weiter "beschäftigt" oder das Berufsausbildungsverhältnis "fortsetzt".
Dies entspräche, wie im Urteil vom 13. März 2007 (- 9 AZR 494/06 - zu B III 3 der Gründe, aaO.) ausgeführt, auch nicht den Belangen des Auszubildenden.
- BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 58/98
Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses, wenn der Auszubildende wegen Krankheit …
Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 427/07
In seinem Urteil vom 30. September 1998 (- 5 AZR 58/98 - zu II der Gründe, BAGE 90, 24) hat das Bundesarbeitsgericht die § 21 Abs. 3 BBiG nF entsprechende Bestimmung des § 14 Abs. 3 BBiG aF analog auf den Fall angewandt, in dem der Auszubildende wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit an der Prüfung nicht teilnehmen konnte und nach dem vereinbarten Ende des Ausbildungsverhältnisses dessen Verlängerung verlangte. - BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 519/03
Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses
Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 427/07
Nach dem Urteil vom 23. September 2004 (- 6 AZR 519/03 - BAGE 112, 72) kommt eine ergänzende Auslegung der Vorschrift in Betracht, wenn der Auszubildende die Abschlussprüfung erst nach Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit nicht besteht. - BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 411/04
Berufsausbildungsverhältnis - Beendigung
Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 427/07
Ein vorzeitiges Ende nach diesen Regelungen trat nicht ein, da der Kläger zwar die Prüfungsleistungen vor Abschluss der Ausbildungszeit erbracht hat, ihm das Ergebnis jedoch erst später verbindlich mitgeteilt worden ist (BAG 16. Juni 2005 - 6 AZR 411/04 - zu II 1 der Gründe, AP BBiG § 14 Nr. 12 = EzA BBiG § 14 Nr. 13). - LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2007 - 13 Sa 330/07
Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 24 BBiG 2005
Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 427/07
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. April 2007 - 13 Sa 330/07 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 20.03.2018 - 9 AZR 479/17
Arbeitsverhältnis durch Beschäftigung nach Berufsausbildung
Es genügt nicht, wenn der Auszubildende zwar die Prüfungsleistungen vor Ablauf der Ausbildungszeit erbracht hat, ihm das Ergebnis jedoch noch nicht verbindlich mitgeteilt worden ist (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 427/07 - Rn. 16; 16. Juni 2005 - 6 AZR 411/04 - zu II 1 a der Gründe). - LAG Hamm, 16.02.2018 - 1 Sa 1476/17
Beginn eines befristeten Anschlussarbeitsverhältnisses "nach erfolgreichem …
In der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung wird eine "Weiterarbeit" im Sinne dieser Bestimmung angenommen, wenn der Auszubildende an dem auf die rechtliche Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses folgenden Arbeitstag oder ansonsten im Anschluss erscheint und auf Weisung oder mit Wissen und Wollen des Arbeitgebers eine Tätigkeit aufnimmt (vgl. BAG 14.01.2009 - 3 AZR 427/07; 13.03.2007 - 9 AZR 494/06;… ErfKom-Schlachter, 18. Aufl. 2018, § 24 BBiG Rn. 3f).Das wiederum erfordert, dass der Auszubildende nach Ablauf der Ausbildungszeit weiter "beschäftigt" oder aber das Berufsausbildungsverhältnis "fortgesetzt" wird, was verlangt, dass der Auszubildende weiterhin an seiner betrieblichen Ausbildungsstätte erscheint und dort tätig wird (BAG 14.01.2009 - 3 AZR 427/07; 13.03.2007 - 9 AZR 494/06;… ErfKom-Schlachter, 18. Aufl. 2018, § 24 BBiG Rn. 3f).
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 62 PV 2.10
Übernahme eines Ersatzmitglieds einer Jugend- und Auszubildendenvertretung in ein …
Das Verlangen des Beteiligten zu 1 ist hier in einer stillschweigenden Übereinkunft einer entsprechenden Verlängerung (vgl. dazu Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Januar 2009 - 3 AZR 427/07 -, juris Rn. 22 ff., und Beschluss des Senats vom 11. November 2010 - OVG 62 PV 1.10 -), wie sie die Verfahrensbeteiligten im Termin zur mündlichen Anhörung übereinstimmend bestätigt haben, zu erblicken. - OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - 62 PV 1.10
Voraussetzungen eines fristgerechten Auflösungsantrags nach § 9 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 …
Nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 Satz 2 TVAöD verlängerte sich das Ausbildungsverhältnis daher auf Verlangen des Auszubildenden bis zum Abschluss des Prüfungsverfahrens, wobei das Verlangen auch in einer stillschweigenden Übereinkunft zu sehen sein kann (vgl. dazu Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Januar 2009 - 3 AZR 427/07 -, [...] Rn. 22 ff.). - ArbG Freiburg, 18.11.2025 - 10 Ca 89/25
Weiterbeschäftigungsverlangen eines Auszubildendenvertreters nach § 78a Abs. 2 …
Die Anrufung eines Schlichtungsausschusses ist dann nicht erforderlich, wenn das Ausbildungsverhältnis vor Klageerhebung sein Ende gefunden hat (vgl. BAG…, Urteil vom 29. April 2025 - 9 AZR 122/24 -, juris, Rn. 14; Urteil vom 14. Januar 2009 - 3 AZR 427/07-, juris, Rn. 11 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 523/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Funktionszulage - andere Gesamttätigkeit
- openjur.de
Anspruch auf Zahlung einer Funktionszulage; andere Gesamttätigkeit im Sinne des Tarifvertrags über Sonderregelungen Telekom
- Judicialis
ZPO § 138 Abs. 2; ; ERTV § 10 Abs. 1; ; ERTV § 10 Abs. 3; ; ERTV § 44 Abs. 4; ; TV SR § 22 Abs. 1; ; TV SR § 22 Abs. 2 S. 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Tarifliche Funktionszulage bei der Deutschen Telekom; Tarifbegriff der anderen Gesamttätigkeit
- rechtsportal.de
Tarifliche Funktionszulage bei der Deutschen Telekom; Tarifbegriff der anderen Gesamttätigkeit
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Tariflicher Anspruch auf Funktionszulage - Tarifbegriff der Ausübung einer anderen Gesamttätigkeit
Verfahrensgang
- ArbG Fulda, 15.06.2007 - 1 Ca 523/06
- LAG Hessen, 14.04.2008 - 7 Sa 1200/07
- BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 523/08
Papierfundstellen
- NZA 2010, 360 (Ls.)
- ZTR 2010, 35
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 129/05
Eingruppierung "Agent Front Office" bei der Telekom
Auszug aus BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 523/08
Eine solche gemeinsame Erklärung der Tarifvertragsparteien kann jedoch zur Auslegung eines Tarifvertrags herangezogen werden, sofern das Ergebnis nicht im Widerspruch zum Tarifvertrag steht (BAG 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - Rn. 18 mwN, BAGE 117, 202). - BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05
Tarifauslegung - Ehegattenanteil im Ortszuschlag - Konkurrenzregelung
Auszug aus BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 523/08
oder die Eingruppierung ändert, hat im Wortlaut der Tarifvorschrift, auf den es bei der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zunächst ankommt (…22. Oktober 2008 - 10 AZR 842/07 - Rn. 15; 27. April 2006 - 6 AZR 437/05 - Rn. 11 mwN, BAGE 118, 123), keinen Niederschlag gefunden. - BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 291/06
Heimzulage
Auszug aus BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 523/08
Das Revisionsgericht kann seine Anwendung nur daraufhin überprüfen, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Subsumtion des Sachverhalts Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (…BAG 20. Februar 2008 - 10 AZR 119/07 - Rn. 17; 20. Juni 2007 - 10 AZR 291/06 - Rn. 20 mwN, EzTöD 400 Eingruppierung BAT Sozial- und Erziehungsdienst Heimzulage Nr. 1).
- BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 119/07
Sonderzahlung - Kürzung aus wirtschaftlichen Gründen
Auszug aus BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 523/08
Das Revisionsgericht kann seine Anwendung nur daraufhin überprüfen, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Subsumtion des Sachverhalts Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAG 20. Februar 2008 - 10 AZR 119/07 - Rn. 17;… 20. Juni 2007 - 10 AZR 291/06 - Rn. 20 mwN, EzTöD 400 Eingruppierung BAT Sozial- und Erziehungsdienst Heimzulage Nr. 1). - BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 842/07
Höhe einer jährlichen Zuwendung für einen Teilzeitbeschäftigten nach § 2 des TV …
Auszug aus BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 523/08
oder die Eingruppierung ändert, hat im Wortlaut der Tarifvorschrift, auf den es bei der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zunächst ankommt (22. Oktober 2008 - 10 AZR 842/07 - Rn. 15;… 27. April 2006 - 6 AZR 437/05 - Rn. 11 mwN, BAGE 118, 123), keinen Niederschlag gefunden. - BAG, 13.05.1997 - 1 ABR 82/96
Mitbestimmung bei Versetzung durch Veränderung von Teiltätigkeiten - Beteiligung …
Auszug aus BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 523/08
Bei dem Tarifbegriff der "anderen Gesamttätigkeit" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung mit der vorrangig den Instanzgerichten obliegenden Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse eng verknüpft ist (vgl. BAG 13. Mai 1997 - 1 ABR 82/96 - zu B I 3 a der Gründe). - LAG Hessen, 14.04.2008 - 7 Sa 1200/07
Funktionszulage - Auslegung einer Übergangsvorschrift in den …
Auszug aus BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 523/08
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. April 2008 - 7 Sa 1200/07 - wird zurückgewiesen.
- LAG Hamm, 26.08.2025 - 17 SLa 963/24 Diese Ergebnisniederschrift kann zur Auslegung herangezogen werden (vgl. BAG 08.07.2009 - 10 AZR 523/08 - Rn. 18 mwN).
- LAG Niedersachsen, 18.06.2015 - 4 Sa 74/15
Berechnung des Referenzentgelts eines Oberarztes unter Berücksichtigung des für …
Sie können als Auslegungshilfen herangezogen werden, soweit sie nicht im offensichtlichen Widerspruch zum Wortlaut stehen (BAG 8. Juli 2009 - 10 AZR 523/08). Die Berücksichtigung der Niederschriftserklärung führt vorliegend nicht zu einem der Tarifnorm des § 22 TV-Ärzte/VKA widerstreitenden Ergebnis.
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