Rechtsprechung
| BGH, 08.02.2023 - 2 StR 204/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 261 StPO; § 249 StPO; § 119 Abs. 3 Nr. 1 WpHG; Art. 14 lit. a) MAR; § 46 StGB; § 73 StGB; § 73d StGB; § 73a StGB
Beweiswürdigung (Urkundenbeweis: keine förmliche Verlesung, kein Selbstleseverfahren, Vorhalt an einen Zeugen, längere und komplexe Urkunden); Insiderhandel (Feststellungen, aufgrund welcher Insiderinformationen die Angeklagten welche Derivate erwarben notwendig; ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verurteilung wegen vorsätzlichen Insiderhandels und Einziehung des Tatertrages
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 49 EUGrdRCh, Art 14 Buchst a EUV 596/2014, § 119 Abs 3 Nr 1 WpHG, § 73a StGB, § 73b StGB
Verurteilung wegen vorsätzlichen Insiderhandels und Einziehung des Tatertrages - IWW
§ 119 Abs. 3 Nr. 1 WpHG, Artikel 14 lit. a) der VO (EU) Nr. 596/2014, § ... 261 StPO, § 349 Abs. 4 StPO, § 73d Abs. 1 Satz 2 StGB, § 73b Abs. 1 Nr. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 249 Abs. 1 StPO, § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 119 Abs. 3 Satz 1 WpHG, § 337 StPO, § 73d Abs. 1 Satz 1 StGB, § 73a Abs. 2 StGB, § 73 Abs. 1, Abs. 3 StGB, § 73a Abs. 1 StGB, § 53 StGB, § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Stützen der Beweiswürdigung auf Urkunden i.R.d. vorsätzlichen Insiderhandels; Tabellen als maßgebliche Grundlage für die Tatzeit und den Erwerb der Derivate als Tathandlung des Insidergeschäfts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WpHG § 119 Abs. 3 Nr. 1 ; StPO § 261
Stützen der Beweiswürdigung auf Urkunden i.R.d. vorsätzlichen Insiderhandels; Tabellen als maßgebliche Grundlage für die Tatzeit und den Erwerb der Derivate als Tathandlung des Insidergeschäfts - datenbank.nwb.de
Verurteilung wegen vorsätzlichen Insiderhandels und Einziehung des Tatertrages
Kurzfassungen/Presse (6)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof hebt Verurteilung von zwei Frankfurter Investmentbankern wegen verbotenen Insiderhandels auf
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Frankfurter Investmentbanker - und der Insiderhandel
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Verurteilung wegen Insiderhandels aufgehoben - Verurteilung wegen Insiderhandels aufgehoben
- die-aktiengesellschaft.de (Kurzinformation)
Insiderhandel? Verurteilung von Frankfurter Investmentbankern aufgehoben
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Verurteilung von zwei Frankfurter Investmentbankern wegen verbotenen Insiderhandels aufgehoben
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Verurteilung von zwei Frankfurter Investmentbankern wegen strafbarem Insiderhandels aufgehoben
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 22.09.2021 - 29 KLs 3/21
- LG Frankfurt/Main, 30.09.2021 - 29 KLs 3/21
- BGH, 08.02.2023 - 2 StR 204/22
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 179
- StV 2023, 825 (Ls.)
- NZG 2023, 952
- ZWH 2023, 155
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (20)
- BGH, 27.11.2013 - 3 StR 5/13
Marktmanipulation (Verfassungsmäßigkeit; matched orders/prearranged trades; …
Auszug aus BGH, 08.02.2023 - 2 StR 204/22
aa) (1) Das Landgericht hat zutreffend gesehen, dass der Angeklagte H. sowie die Einziehungsbeteiligte in den abgeurteilten Fällen durch die verbotenen Insidergeschäfte die jeweils erworbenen Derivate tatsächlich erlangt haben (vgl. zur handelsgestützten Marktmanipulation Senat…, Beschluss vom 4. November 2020 - 2 StR 32/20, juris Rn. 10; BGH, Urteil vom 27. November 2013 - 3 StR 5/13, BGHSt 59, 80 Rn. 29; vgl. zum Erwerb durch ein verbotenes Geschäft BT-Drucks. 18/9525 S. 55).Ein Täter des verbotenen Insidergeschäfts hat wie bei der verbotenen Marktmanipulation (vgl. hierzu Senat…, Beschluss vom 4. November 2020 - 2 StR 32/20, juris Rn. 10 mit zustimmender Anm. Trüg, NStZ 2021, 750 ff.; BGH, Urteil vom 27. November 2013 - 3 StR 5/13, BGHSt 59, 80, 92 Rn. 28) angesichts des ihm nach § 119 Abs. 3 Nr. 1 WpHG i.V.m. Art. 14 lit. a) MAR treffenden Handlungs- und Geschäftsverbotes bewusst in den ihm verbotenen Erwerb der Derivate investiert (vgl. BT-Drucks. 18/9525 S. 55 f.;… Böse/Jansen in Schwark/Zimmer, Kapitalmarktrechtskommentar, 5. Aufl., § 119 WpHG Rn. 70;… Köhler in Momsen/Grützner, WirtschaftsStrafR-Hdb., 2. Aufl., § 5 Rn. 47 ff.); insofern unterscheidet sich der Fall - wie der Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift zutreffend ausgeführt hat - grundlegend von den Fällen der informations- oder handelsgestützten Marktmanipulation (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - 5 StR 229/19, NStZ 2021, 355, 356).
- BGH, 11.12.2019 - 5 StR 486/19
Tätigkeit als Sparkassenangestellter als Wahrnehmung von Aufgaben öffentlicher …
Auszug aus BGH, 08.02.2023 - 2 StR 204/22
Kosten und Gebühren für die nachträgliche Verwertung der Derivate unterfallen - entgegen der Auffassung des Landgerichts - nicht der Regelung des § 73d Abs. 1 Satz 1 StGB, da sie keine Aufwendung für das Erlangen der Taterträge - hier der Derivate - darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2019 - 5 StR 486/19, juris Rn. 18).Selbiges gilt für die aufgrund der Veräußerung anfallenden Steuern (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2019 - 5 StR 486/19 aaO mwN; vgl. auch BT-Drucks. 18/11640 S. 78 f.), da diese nicht für das Erlangen der Derivate als Tatertrag aufgewendet wurden (vgl. BT-Drucks. 18/11640 S. 78).
- BGH, 04.11.2020 - 2 StR 32/20
Marktmanipulation (Erfassung vollständig oder teilweise manipulierter …
Auszug aus BGH, 08.02.2023 - 2 StR 204/22
aa) (1) Das Landgericht hat zutreffend gesehen, dass der Angeklagte H. sowie die Einziehungsbeteiligte in den abgeurteilten Fällen durch die verbotenen Insidergeschäfte die jeweils erworbenen Derivate tatsächlich erlangt haben (vgl. zur handelsgestützten Marktmanipulation Senat, Beschluss vom 4. November 2020 - 2 StR 32/20, juris Rn. 10; BGH…, Urteil vom 27. November 2013 - 3 StR 5/13, BGHSt 59, 80 Rn. 29; vgl. zum Erwerb durch ein verbotenes Geschäft BT-Drucks. 18/9525 S. 55).Ein Täter des verbotenen Insidergeschäfts hat wie bei der verbotenen Marktmanipulation (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 4. November 2020 - 2 StR 32/20, juris Rn. 10 mit zustimmender Anm. Trüg, NStZ 2021, 750 ff.; BGH…, Urteil vom 27. November 2013 - 3 StR 5/13, BGHSt 59, 80, 92 Rn. 28) angesichts des ihm nach § 119 Abs. 3 Nr. 1 WpHG i.V.m. Art. 14 lit. a) MAR treffenden Handlungs- und Geschäftsverbotes bewusst in den ihm verbotenen Erwerb der Derivate investiert (vgl. BT-Drucks. 18/9525 S. 55 f.;… Böse/Jansen in Schwark/Zimmer, Kapitalmarktrechtskommentar, 5. Aufl., § 119 WpHG Rn. 70;… Köhler in Momsen/Grützner, WirtschaftsStrafR-Hdb., 2. Aufl., § 5 Rn. 47 ff.); insofern unterscheidet sich der Fall - wie der Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift zutreffend ausgeführt hat - grundlegend von den Fällen der informations- oder handelsgestützten Marktmanipulation (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - 5 StR 229/19, NStZ 2021, 355, 356).
- BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17
Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst …
Auszug aus BGH, 08.02.2023 - 2 StR 204/22
Der Gesetzgeber hat bewusst und verfassungskonform die Prüfung, ob eine - wegen Unverhältnismäßigkeit - durch das Abzugsverbot eingetretene Härte vorliegt, nach § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO in das Vollstreckungsverfahren verlagert (…vgl. BGH, Urteile vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19, juris Rn. 6;… vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, juris Rn. 11; vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, NStZ-RR 2018, 241, 242 f.;… Beschlüsse vom 22. April 2020 - 1 StR 261/19, juris Rn. 3;… vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17, BGHR StGB § 73 Abs. 1 nF Verhältnismäßigkeit 1; vgl. auch BT-Drucks. 19/27654 S. 111 f.;… BeckOK StPO/Coen, 45. Ed., § 459g Rn. 20; Köhler, NStZ 2018, 731, 732; vgl. auch BT-Drucks. 18/11640 S. 78 zur Berücksichtigung einer ausländischen Einziehungsentscheidung für denselben Gegenstand). - BGH, 22.03.2018 - 3 StR 577/17
Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Einziehung im Vollstreckungsverfahren …
Auszug aus BGH, 08.02.2023 - 2 StR 204/22
Der Gesetzgeber hat bewusst und verfassungskonform die Prüfung, ob eine - wegen Unverhältnismäßigkeit - durch das Abzugsverbot eingetretene Härte vorliegt, nach § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO in das Vollstreckungsverfahren verlagert (…vgl. BGH, Urteile vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19, juris Rn. 6;… vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, juris Rn. 11; vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, NStZ-RR 2018, 241, 242 f.;… Beschlüsse vom 22. April 2020 - 1 StR 261/19, juris Rn. 3; vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17, BGHR StGB § 73 Abs. 1 nF Verhältnismäßigkeit 1; vgl. auch BT-Drucks. 19/27654 S. 111 f.;… BeckOK StPO/Coen, 45. Ed., § 459g Rn. 20; Köhler, NStZ 2018, 731, 732; vgl. auch BT-Drucks. 18/11640 S. 78 zur Berücksichtigung einer ausländischen Einziehungsentscheidung für denselben Gegenstand). - BGH, 28.11.2019 - 3 StR 294/19
Einziehung von Taterträgen bei Vermögenszuflüssen an eine drittbegünstigte …
Auszug aus BGH, 08.02.2023 - 2 StR 204/22
Lag dem Vermögenstransfer ein nicht bemakelter Vertrag zugrunde, der mit der Straftat in keinem Zusammenhang stand, so ist die Einziehung regelmäßig ausgeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2019 - 3 StR 294/19, BGHSt 64, 234 Rn. 38). - BGH, 27.09.2018 - 4 StR 78/18
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (durch oder für eine …
Auszug aus BGH, 08.02.2023 - 2 StR 204/22
Der Gesetzgeber hat bewusst und verfassungskonform die Prüfung, ob eine - wegen Unverhältnismäßigkeit - durch das Abzugsverbot eingetretene Härte vorliegt, nach § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO in das Vollstreckungsverfahren verlagert (…vgl. BGH, Urteile vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19, juris Rn. 6; vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, juris Rn. 11; vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, NStZ-RR 2018, 241, 242 f.;… Beschlüsse vom 22. April 2020 - 1 StR 261/19, juris Rn. 3;… vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17, BGHR StGB § 73 Abs. 1 nF Verhältnismäßigkeit 1; vgl. auch BT-Drucks. 19/27654 S. 111 f.;… BeckOK StPO/Coen, 45. Ed., § 459g Rn. 20; Köhler, NStZ 2018, 731, 732; vgl. auch BT-Drucks. 18/11640 S. 78 zur Berücksichtigung einer ausländischen Einziehungsentscheidung für denselben Gegenstand). - BGH, 08.05.2019 - 5 StR 95/19
Einziehung von Taterträgen im Jugendstrafrecht (Härtefallprüfung; …
Auszug aus BGH, 08.02.2023 - 2 StR 204/22
Der Gesetzgeber hat bewusst und verfassungskonform die Prüfung, ob eine - wegen Unverhältnismäßigkeit - durch das Abzugsverbot eingetretene Härte vorliegt, nach § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO in das Vollstreckungsverfahren verlagert (vgl. BGH, Urteile vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19, juris Rn. 6;… vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, juris Rn. 11; vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, NStZ-RR 2018, 241, 242 f.;… Beschlüsse vom 22. April 2020 - 1 StR 261/19, juris Rn. 3;… vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17, BGHR StGB § 73 Abs. 1 nF Verhältnismäßigkeit 1; vgl. auch BT-Drucks. 19/27654 S. 111 f.;… BeckOK StPO/Coen, 45. Ed., § 459g Rn. 20; Köhler, NStZ 2018, 731, 732; vgl. auch BT-Drucks. 18/11640 S. 78 zur Berücksichtigung einer ausländischen Einziehungsentscheidung für denselben Gegenstand). - BGH, 22.04.2020 - 1 StR 261/19
Einziehung (keine Beschränkung der Einziehungsanordnung aus …
Auszug aus BGH, 08.02.2023 - 2 StR 204/22
Der Gesetzgeber hat bewusst und verfassungskonform die Prüfung, ob eine - wegen Unverhältnismäßigkeit - durch das Abzugsverbot eingetretene Härte vorliegt, nach § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO in das Vollstreckungsverfahren verlagert (…vgl. BGH, Urteile vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19, juris Rn. 6;… vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, juris Rn. 11; vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, NStZ-RR 2018, 241, 242 f.; Beschlüsse vom 22. April 2020 - 1 StR 261/19, juris Rn. 3;… vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17, BGHR StGB § 73 Abs. 1 nF Verhältnismäßigkeit 1; vgl. auch BT-Drucks. 19/27654 S. 111 f.;… BeckOK StPO/Coen, 45. Ed., § 459g Rn. 20; Köhler, NStZ 2018, 731, 732; vgl. auch BT-Drucks. 18/11640 S. 78 zur Berücksichtigung einer ausländischen Einziehungsentscheidung für denselben Gegenstand). - BGH, 14.10.2020 - 5 StR 229/19
Einziehung von Taterträgen bei Marktmanipulation (erlangtes Etwas; informations- …
Auszug aus BGH, 08.02.2023 - 2 StR 204/22
Ein Täter des verbotenen Insidergeschäfts hat wie bei der verbotenen Marktmanipulation (vgl. hierzu Senat…, Beschluss vom 4. November 2020 - 2 StR 32/20, juris Rn. 10 mit zustimmender Anm. Trüg, NStZ 2021, 750 ff.; BGH…, Urteil vom 27. November 2013 - 3 StR 5/13, BGHSt 59, 80, 92 Rn. 28) angesichts des ihm nach § 119 Abs. 3 Nr. 1 WpHG i.V.m. Art. 14 lit. a) MAR treffenden Handlungs- und Geschäftsverbotes bewusst in den ihm verbotenen Erwerb der Derivate investiert (vgl. BT-Drucks. 18/9525 S. 55 f.;… Böse/Jansen in Schwark/Zimmer, Kapitalmarktrechtskommentar, 5. Aufl., § 119 WpHG Rn. 70;… Köhler in Momsen/Grützner, WirtschaftsStrafR-Hdb., 2. Aufl., § 5 Rn. 47 ff.); insofern unterscheidet sich der Fall - wie der Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift zutreffend ausgeführt hat - grundlegend von den Fällen der informations- oder handelsgestützten Marktmanipulation (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - 5 StR 229/19, NStZ 2021, 355, 356). - BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86
Fehlen von Strafmilderungsgründen
- BGH, 29.03.2018 - 4 StR 568/17
Verfall des Wertersatzes (anwendbare Übergangsvorschriften im Falle des nicht …
- BGH, 30.08.2011 - 2 StR 652/10
Inbegriffsrüge (Inbegriff der Hauptverhandlung: Protokollierung der Verlesung von …
- BGH, 05.09.2019 - 1 StR 99/19
Einziehung (ersparte Aufwendungen als erlangtes Etwas: ersparte Einkommensteuer …
- BGH, 29.06.2021 - 3 StR 156/21
Beweiswürdigung bei Einführung von Urkunden im Wege des Vorhalts (Aussage; …
- BGH, 22.09.2016 - 1 StR 316/16
Inbegriffsrüge (Nachweis der Falschheit einer Urkunde nur durch …
- BGH, 24.10.2018 - 5 StR 229/18
Abgrenzung von Vernehmung zur Sache und Vernehmung zu den persönlichen …
- BGH, 11.08.1987 - 1 StR 578/85
Aufhebung eines Strafurteils - Entzug der Fahrerlaubnis - Vorliegen einer Sperre …
- BGH, 04.03.2020 - 5 StR 20/20
Rechtsfehlerhafter Strafausspruch (Anlasten des Fehlens eines …
- BGH, 26.10.1990 - 2 StR 390/90
Strafzumessungsfehler durch strafschärfende Wertung des Fehlens eines …
- BGH, 06.12.2023 - 2 StR 471/22
Verbotenes Insidergeschäft; Strafzumessung (Insiderhandel: Handelsvolumen der …
aa) Berücksichtigt das Tatgericht - rechtlich unbedenklich (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22, NZWiSt 2023, 177, 180 Rn. 25) - in Fällen des Insiderhandels das Handelsvolumen der Insidergeschäfte bzw. die hieraus resultierenden Kontengutschriften als Gewinn strafschärfend, muss das Revisionsgericht anhand der schriftlichen Urteilsgründe überprüfen können, ob die als strafzumessungsrelevant herangezogenen Verkaufserlöse und die Kontenzuflüsse rechtsfehlerfrei festgestellt sind.Die durch die Tat erwirtschafteten Erlöse stellen aber neben dem Wert des Erlangten zugleich einen bestimmenden Strafzumessungsfaktor dar (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22, NZWiSt 2023, 177, 180 Rn. 25) und sind von der Strafkammer auch entsprechend berücksichtigt worden.
Soweit die Rechtsprechung in der Vergangenheit bei einem verbotenen Insidergeschäft nur den erwirtschafteten Sondervorteil als erlangt angesehen und damit zur Grundlage der Einziehungsentscheidung gemacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, NJW 2010, 882, 884 zur Veräußerung von Aktien aufgrund von Insiderinformationen;… vgl. auch Urteil vom 27. November 2013 - 3 StR 5/13, BGHSt 59, 80, 93 Rn. 31; OLG Stuttgart, wistra 2016, 37, 39), ist dem jedenfalls nach der Reform des Einziehungsrechts nicht mehr zu folgen (krit. dazu Pananis, ZWH 2023, 155, 159).
Beim Insiderhandel stellt der Bruttoerlös aus der Veräußerung der Finanzinstrumente den Wert des Tatertrages dar und unterliegt damit der Einziehung (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22, NZWiSt 2023, 177, 180 Rn. 28 ff; Rönnau/Saathoff, JR 2024, 49 ff.;… MüKo-StGB/Pananis, WpHG, 4. Aufl., § 119 Rn. 274 mwN;… Schwark/Zimmer/Böse/Jansen, WpHG, 5. Aufl., § 119 Rn. 70 mwN).
Wertsteigerungen, die bis zum Eintritt der Unmöglichkeit im Sinne des § 73c Satz 1 StGB - hier dem Verkauf der Finanzinstrumente - eingetreten sind, werden berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22, NZWiSt 2023, 177, 180 Rn. 31;… LK-StGB/Lohse, 13. Aufl., § 73c Rn. 18).
(a) Dass Abzüge für die Kapitalertragsteuer den Verkehrswert des Erlangten nicht minimieren, folgt - unabhängig davon, dass es sich hier um ohnehin nicht zu berücksichtigende Verwertungskosten handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22, NZWiSt 2023, 177, 180 Rn. 31) - auch daraus, dass diese Steuer erst entsteht, wenn die Kapitalerträge dem Gläubiger - hier dem Angeklagten - zugeflossen sind, § 44 Abs. 1 Satz 2 EStG.
Sie folgen dem tatsächlichen Vermögenszufluss - hier dem Erwerb der Finanzinstrumente - zeitlich nach und stellen demnach nach allgemeinen Grundsätzen keine abzugsfähigen Aufwendungen dar (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22, NZWiSt 2023, 177, 180 Rn. 31).
Denn Gebühren, die für den Verkauf angefallen sind, stellen schon im Ausgangspunkt keine Aufwendungen im Sinne des § 73d Abs. 1 Satz 1 StGB dar (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22, NZWiSt 2023, 177, 180 Rn. 31).
Um ein individualschützendes Delikt handelt es sich beim Insiderhandel aber nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22, NZWiSt 2023, 177, 181 Rn. 33;… BT-Drucks. 18/11640, S. 81;… vgl. auch Park/Hilgendorf/Kusche, Kapitalmarktstrafrecht, 5. Aufl., Kap. 7.1 Rn. 18).
Da die Einziehung tatbezogen erfolgt, ist dem Einziehungsrecht die Gesamtbetrachtung einer Tatserie fremd (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22, NZWiSt 2023, 177, 181 Rn. 34 ff.; vgl. zur Unbeachtlichkeit von Reinvestitionen auch OLG Stuttgart, NStZ-RR 2023, 157, 159).
- OLG Frankfurt, 25.07.2024 - 7 Ws 253/23
Einziehung des Wertes von Taterträgen beim untauglichen Versuch
Beim Insiderhandel ist für die Wertbestimmung der Bruttoerlös aus der Veräußerung der Finanzinstrumente maßgeblich (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22, juris Rn. 31).Die bis zum Eintritt der Unmöglichkeit eingetretenen Wertsteigerungen sind zu berücksichtigen (vgl. BGH…, Urteil vom 24. Oktober 2018 - 5 StR 229/18, juris Rn. 8; Beschluss vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22, juris Rn. 31).
Selbiges gilt für die aufgrund der Veräußerung angefallenen Steuern, da diese nicht für das Erlangen der Wertpapiere als Tatertrag aufgewendet wurden (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. Dezember 2019 - 5 StR 486/19, juris Rn. 18; Beschluss vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22, juris Rn. 31;… Urteil vom 6. Dezember 2023 - 2 StR 471/22, juris Rn. 53 f.).
Diese unterfallen dem Abzugsverbot des § 73d Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz StGB (vgl. BT-Drucks. 18/9525 S. 68; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22 Rn. 32;… Urteil vom 6. Dezember 2023 - 2 StR 471/22, juris Rn. 59).
Der Angeklagte hat angesichts des ihn nach § 119 Abs. 3 Nr. 1 WpHG i.V.m. Art. 14 lit. a) MAR treffenden Handlungs- und Geschäftsverbotes bewusst in den ihm verbotenen Erwerb der Aktien und Derivate investiert, wobei das Abzugsverbot bereits dann greift, wenn - wie hier nach Art. 14 lit. a) MAR - die zur unmittelbaren Vermögensmehrung führende Handlung verboten war (vgl. BT-Drucks. 18/9525 S. 55 und S. 68), selbst wenn dies - wie hier - nicht die zivilrechtliche Unwirksamkeit des bewirkten Rechtsgeschäfts nach sich zieht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22, juris Rn. 32).
Um ein individualschützendes Delikt handelt es sich beim Insiderhandel aber nicht (…vgl. BT-Drucks. 18/11640, S. 81; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22, juris Rn. 33;… Urteil vom 6. Dezember 2023 - 2 StR 471/22, juris Rn. 60).
Soweit die Verteidigung mit dem Hinweis die Transaktionen seien nicht "zivilrechtlich bemakelt" dagegen darauf abstellen will, dass das zugrundeliegende Wertpapiergeschäft als solches (zivilrechtlich) nicht verboten bzw. unwirksam ist, kommt es hierauf - wie oben dargelegt und durch den Bundesgerichtshof bereits entschieden (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22, juris Rn. 32) - gerade nicht an.
Diese können lediglich im Vollstreckungsverfahren nach § 459g Abs. 5 StPO berücksichtigt werden (vgl. BGH Beschluss v. 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22, juris Rn. 37).
- BGH, 13.06.2023 - 1 StR 53/23
Verurteilung des Münchner Sternekochs Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung …
Nur wenn die Strafkammer den (genauen) Wortlaut der Unterlagen im Urteil zitiert hätte, käme in Betracht, dass diese förmlich im Wege des Urkundenbeweises zu verlesen (vgl. insbesondere § 249 Abs. 2 Satz 1 StPO, wonach der Vorsitzende zum ordnungsgemäßen Abschluss eines Selbstleseverfahrens zu protokollieren hat, dass die Richter vom "Wortlaut" der Urkunden Kenntnis genommen haben) und nicht in Augenschein zu nehmen waren (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22 Rn. 15 …und vom 22. September 2016 - 1 StR 316/16 Rn. 5; je mwN).Insoweit liegt der Fall gänzlich anders als bei Vorhalt von umfangreichen oder schwierigen Schriftstücken oder eines umfangreichen Zahlenwerks aus Tabellen an Ermittlungsbeamte (dazu BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22 Rn. 15 …und vom 29. Juni 2021 - 3 StR 156/21 Rn. 8; je mwN).
- BGH, 31.07.2024 - 2 StR 44/24
Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftlich: Eigenhändigkeit, bewusste …
- BGH, 26.02.2025 - 2 StR 356/24
Anhörungsrüge (Statthaftigkeit; Frist; spätere Entscheidung eines anderen Senats; …
Der Senat hat sich in seiner Entscheidung vom 8. Februar 2023 (2 StR 204/22, wistra 2023, 466, 469 Rn. 34 ff.) ausführlich zu der vom Verurteilten in der Anhörungsrüge neuerlich aufgeworfenen Frage zur einziehungsrechtlichen Behandlung reinvestierter Taterträge bei Insidergeschäften verhalten und diese Rechtsfrage in seiner Entscheidung vom 6. Dezember 2023 (…2 StR 471/22, BGHSt 68, 117 ff. Rn. 61) ebenso entschieden wie in dem hier beanstandeten Beschluss vom 19. Dezember 2024.Rn. 9 (1) Während der Senat in den oben zitierten Erkenntnissen entschieden hat, dass die Reinvestition von Taterträgen - bei der gebotenen tatbezogenen Betrachtung - die Einziehung des Veräußerungserlöses aus den einzelnen Insidergeschäften unberührt lässt (vgl. BGH…, Urteil vom 6. Dezember 2023 - 2 StR 471/22, BGHSt 68, 117 ff. Rn. 61; Beschluss vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22, wistra 2023, 466, 469 Rn. 34 ff.), mithin im Erkenntnisverfahren im Rahmen der jeweiligen Erwerbstat der tatsächliche Zufluss an den Verurteilten eingezogen werden kann, befasst sich die Entscheidung des 1. Strafsenats mit der (fehlenden) Möglichkeit, neben dem tatsächlichen Zufluss aus Betrugstaten die Ersparnis von Aufwendungen durch die Nichtabgabe von Steuererklärungen für diese Erträge einzuziehen.
Mit dieser Rechtsprechung hat sich der Senat im Übrigen bereits in seiner oben genannten Entscheidung vom 8. Februar 2023 (2 StR 204/22, wistra 2023, 466, 469 Rn. 35), die zudem das hiesige Verfahren gegen den Verurteilten betrifft, auseinandergesetzt.
- BGH, 25.04.2024 - 4 StR 456/22
Betrug (Vermögensverfügung: Unmittelbarkeit, Blankovollmacht, Hingabe …
Eine entsprechende Anwendung des § 73a Abs. 2 StGB scheidet aus, weil es schon an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22 Rn. 37).
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