Rechtsprechung
| BGH, 15.08.2012 - XII ZR 86/11 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verjährungshemmende Wirkung einer negativen Feststellungsklage
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 203 BGB, § 204 BGB, § 212 Abs 1 Nr 1 BGB, SchuldRModG
Verjährungshemmende Wirkung einer negativen Feststellungsklage - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 203, 204, 212
Negative Feststellungsklage bewirkt keine Hemmung der Verjährung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bewirken der Hemmung der Verjährung weder durch Erhebung einer negativen Feststellungsklage durch einen Schuldner noch durch die Verteidigung eines Gläubigers dagegen
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Bedeutung von negativer Feststellungklage und Aufrechnungserklärung für Verjährung eines Anspruchs auf Auszahlung geleisteter Mietkaution
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Die Erhebung einer negativen Feststellungsklage unterbricht die Verjährung nicht
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Verjährungshemmung durch negative Feststellungsklage des Schuldners und Verteidigung des Gläubigers
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 203, 204, 212 Abs. 1 Nr. 1
Verjährungshemmung nicht durch negative Feststellungsklage oder Verteidigung des Gläubigers; Anspruch auf Rückzahlung; Mietkaution - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bewirken der Hemmung der Verjährung weder durch Erhebung einer negativen Feststellungsklage durch einen Schuldner noch durch die Verteidigung eines Gläubigers dagegen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Negative Feststellungsklage hemmt nicht die Verjährung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Negative Feststellungsklage und die Verjährung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Hemmung der Verjährung nach der Neugestaltung des Verjährungsrechts
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Negative Feststellungsklage oder Verteidigung hiergegen führen nicht zur Hemmung der Verjährung
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Hemmung der Verjährung nach der Neugestaltung des Verjährungsrechts
- haerlein.de (Leitsatz)
Verjährung - Keine Hemmung durch negative Feststellungsklage
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Keine Hemmung der Verjährung durch Verteidigung gegen negative Feststellungsklage
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Hemmung der Verjährung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verjährungsfalle: Negative Feststellungsklage des Schuldners hemmt die Verjährung nicht! (IMR 2012, 452)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 14.05.2008 - 4 O 60/07
- OLG Frankfurt, 12.07.2011 - 22 U 95/08
- BGH, 15.08.2012 - XII ZR 86/11
Papierfundstellen
- NJW 2012, 3633
- ZIP 2012, 2157
- MDR 2012, 1365
- NZM 2013, 29
- NJ 2013, 74
- FamRZ 2012, 1935
- WM 2013, 904
- AnwBl 2012, 243
- ZfIR 2012, 802
Wird zitiert von ... (36) Zitiert selbst (14)
- BGH, 08.06.1978 - VII ZR 54/76
Unterbrechung der Verjährung durch Verteidigung gegen eine negative …
Auszug aus BGH, 15.08.2012 - XII ZR 86/11
Auch nach der Neugestaltung des Verjährungsrechts durch das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz genügt weder die Erhebung einer negativen Feststellungsklage durch den Schuldner noch die Verteidigung des Gläubigers hiergegen, um eine Hemmung der Verjährung zu bewirken (Fortführung von BGH, 8. Juni 1978, VII ZR 54/76, BGHZ 72, 23 = NJW 1978, 1975) 27 .Rn. 25 aa) Schon vor der Neugestaltung des Verjährungsrechts durch das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz entsprach es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass weder die Erhebung einer (negativen) Feststellungsklage des Schuldners, die darauf gerichtet ist, gerichtlich feststellen zu lassen, dass eine Forderung, derer sich der Gläubiger berühmt, nicht besteht oder nicht durchsetzbar ist, noch die Verteidigung des Gläubigers gegen eine solche Klage zu einer Unterbrechung der Verjährung dieser Forderung führt (BGHZ 122, 287 = NJW 1993, 1847, 1848; BGHZ 72, 23 = NJW 1978, 1975; BGH Urteil vom 7. Juli 1994 - I ZR 30/92 - NJW 1994, 3107, 3108 jeweils zu § 209 BGB aF).
Die bloße Verteidigung gegen eine negative Feststellungsklage des Schuldners könne dem nicht gleichgestellt werden, weil sich der Gläubiger dann auf die Abwehr der gegen ihn gerichteten Klage beschränke und gerade nicht seinen Anspruch durchzusetzen versuche (vgl. BGHZ 72, 23 = NJW 1978, 1975, 1976).
- BGH, 15.09.2010 - XII ZR 148/09
Elternunterhalt - Heranziehung des unterhaltspflichtigen Kindes durch den …
Auszug aus BGH, 15.08.2012 - XII ZR 86/11
Rn. 15 Grundsätzlich kann die Zulassung der Revision nicht auf einzelne von mehreren Anspruchsgrundlagen oder auf bestimmte Rechtsfragen beschränkt werden (…Senatsurteile vom 13. April 2011 - XII ZR 110/09 - NJW 2011, 2796 Rn. 13 ff. und vom 15. September 2010 - XII ZR 148/09 - FamRZ 2010, 1888 Rn. 18; vgl. auch BGHZ 101, 276 = NJW 1987, 2586, 2587).Die Beschränkung ist somit unbeachtlich (vgl. Senatsurteil vom 15. September 2010 - XII ZR 148/09 - FamRZ 2010, 1888 Rn. 17).
- BGH, 14.07.2009 - XI ZR 18/08
Hemmung durch Verhandlungen mit dem Hauptschuldner
Auszug aus BGH, 15.08.2012 - XII ZR 86/11
Nicht erforderlich ist, dass dabei Vergleichsbereitschaft oder Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert wird oder dass Erfolgsaussicht besteht (st. Rspr., vgl. zuletzt BGHZ 182, 76 = NJW-RR 2010, 975 Rn. 16 mwN).
- BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 93/04
Hemmung der Verjährung bei Abschluss eines Widerrufsvergleichs
Auszug aus BGH, 15.08.2012 - XII ZR 86/11
Dadurch könnte es zu einer Beendigung von schwebenden Verhandlungen zwischen den Parteien und damit zum Wegfall der Hemmungswirkung des § 203 BGB gekommen sein (vgl. hierzu BGH Urteil vom 4. Mai 2005 - VIII ZR 93/04 - NJW 2005, 2004, 2006). - BGH, 09.07.1998 - IX ZR 272/96
Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von …
Auszug aus BGH, 15.08.2012 - XII ZR 86/11
Die Verjährung beginnt vielmehr an dem Tag, der dem Anerkenntnis folgt (vgl. BGH Urteil vom 9. Juli 1998 - IX ZR 272/96 - NJW 1998, 2972, 2973;… Palandt/Ellenberger BGB 71. Aufl. § 212 Rn. 8). - BGH, 07.07.1994 - I ZR 30/92
"Parallelverfahren II"; Rechtsmißbräuchlichkeit der Erhebung der Leistungsklage …
Auszug aus BGH, 15.08.2012 - XII ZR 86/11
Rn. 25 aa) Schon vor der Neugestaltung des Verjährungsrechts durch das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz entsprach es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass weder die Erhebung einer (negativen) Feststellungsklage des Schuldners, die darauf gerichtet ist, gerichtlich feststellen zu lassen, dass eine Forderung, derer sich der Gläubiger berühmt, nicht besteht oder nicht durchsetzbar ist, noch die Verteidigung des Gläubigers gegen eine solche Klage zu einer Unterbrechung der Verjährung dieser Forderung führt (BGHZ 122, 287 = NJW 1993, 1847, 1848; BGHZ 72, 23 = NJW 1978, 1975; BGH Urteil vom 7. Juli 1994 - I ZR 30/92 - NJW 1994, 3107, 3108 jeweils zu § 209 BGB aF). - BGH, 13.04.2011 - XII ZR 110/09
Urkundenprozess: Zulässigkeit der Abstandnahme im Berufungsverfahren nach …
Auszug aus BGH, 15.08.2012 - XII ZR 86/11
Rn. 15 Grundsätzlich kann die Zulassung der Revision nicht auf einzelne von mehreren Anspruchsgrundlagen oder auf bestimmte Rechtsfragen beschränkt werden (Senatsurteile vom 13. April 2011 - XII ZR 110/09 - NJW 2011, 2796 Rn. 13 ff. …und vom 15. September 2010 - XII ZR 148/09 - FamRZ 2010, 1888 Rn. 18; vgl. auch BGHZ 101, 276 = NJW 1987, 2586, 2587). - BGH, 15.12.2009 - XI ZR 110/09
Fehlen der Vorgreiflichkeit für eine Zwischenfeststellungswiderklage bei …
Auszug aus BGH, 15.08.2012 - XII ZR 86/11
Deshalb genügt auch nach neuem Recht weder die Erhebung einer negativen Feststellungsklage durch den Schuldner noch die Verteidigung des Gläubigers hiergegen, um eine Hemmung der Verjährung zu bewirken (…vgl. MünchKommBGB/Grothe 6. Aufl. § 204 Rn. 4 und 7;… Palandt/Ellenberger BGB 71. Aufl. § 204 Rn. 3;… Musielak/Foerste ZPO 7. Aufl., § 256 Rn. 17;… Henrich in BeckOK BGB [Stand: 1. Mai 2012] § 204 Rn. 3;… Zöller/Greger ZPO 29. Aufl. § 256 Rn. 17;… aA Lakkis in jurisPK-BGB 5. Aufl. § 204 Rn. 38; offen gelassen in BGH Urteil vom 15. Dezember 2009 - XI ZR 110/09 - NJW-RR 2010, 640 Rn. 13). - BGH, 08.06.1989 - X ZR 50/88
Anerkenntnis durch Aufrechnung mit einer bestrittenen Forderung
Auszug aus BGH, 15.08.2012 - XII ZR 86/11
Maßgeblich ist dabei das vom Tatrichter zu beurteilende Verhalten des Schuldners, für dessen Auslegung und Bewertung es jeweils auf die Umstände des Einzelfalls ankommt (BGH Urteil vom 8. Juni 1989 - X ZR 50/88 - NJW 1989, 2469, 2470 zu § 208 BGB aF; anders noch BGHZ 58, 103 = NJW 1972, 525). - BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85
Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der …
Auszug aus BGH, 15.08.2012 - XII ZR 86/11
Rn. 15 Grundsätzlich kann die Zulassung der Revision nicht auf einzelne von mehreren Anspruchsgrundlagen oder auf bestimmte Rechtsfragen beschränkt werden (…Senatsurteile vom 13. April 2011 - XII ZR 110/09 - NJW 2011, 2796 Rn. 13 ff. …und vom 15. September 2010 - XII ZR 148/09 - FamRZ 2010, 1888 Rn. 18; vgl. auch BGHZ 101, 276 = NJW 1987, 2586, 2587). - BGH, 29.04.1993 - III ZR 115/91
Verjährungsunterbrechung bei einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung
- BGH, 09.12.2011 - V ZR 131/11
Zwangsverwaltung einer Eigentumswohnung: Schuldnerzurechnung von Zahlungen des …
- BGH, 21.09.2006 - I ZR 2/04
Beschränkung der Zulassung der Revision auf die Frage der Verjährung; Verjährung …
- BGH, 24.01.1972 - VII ZR 171/70
Anerkenntnis durch Aufrechnung?; ferner: Verjährung von Vergütungsanspruch bei …
- BGH, 24.02.2016 - XII ZR 5/15
Mietvertrag über eine Freifläche zur Errichtung eines Mobilfunkmastes: …
Rn. 15 b) Sollte das Berufungsgericht hier eine Beschränkung beabsichtigt haben, wäre diese jedoch unzulässig und damit unbeachtlich, so dass das angegriffene Urteil auf die Revision der Klägerin in vollem Umfang überprüft werden muss (…Senatsurteile vom 30. April 2014 - XII ZR 146/12 - NJW 2014, 2102 Rn. 20 und vom 15. August 2012 - XII ZR 86/11 - NJW 2012, 3633 Rn. 16). - BGH, 08.01.2013 - VIII ZR 344/12
Anspruchsverjährung: Neubeginn der Verjährung bei Anerkenntnis vor …
Rn. 6 aa) Zwar beginnt bei einem - hier vorliegenden - Anerkenntnis nach § 212 BGB die maßgebliche Verjährungsfrist am nachfolgenden Tag im Ganzen neu zu laufen (…BGH, Urteile vom 9. Juli 1998 - IX ZR 272/96, aaO; vom 15. August 2012 - XII ZR 86/11, NJW 2012, 3633 Rn. 33). - BSG, 04.06.2025 - B 7 AS 17/24 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht erbrachter …
So wie die Regel des § 199 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB, wonach die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, im Anwendungsbereich des § 212 Abs. 1 BGB nicht gilt (BGH vom 15.8.2012 - XII ZR 86/11 - NJW 212, 3633, 3635;… Ellenberger in Grüneberg, BGB, 84. Aufl 2025, § 212 RdNr 8, 10 mwN) greift auch die Regelung über den Beginn der Verjährung aus § 50 Abs. 4 Satz 1 SGB X beim einem Neubeginn der Verjährung nicht.
- BGH, 05.12.2018 - XII ZR 116/17
Zugewinnausgleich: Liquidationswert als unterste Grenze des Unternehmenswerts; …
Ebenfalls richtig ist die Annahme des Berufungsgerichts, dass im gerichtlichen Verfahren auch die Verteidigung gegen den Feststellungswiderantrag des Ehemanns die Verjährung wegen des vom Ehemann geleugneten, über 5.000 EUR hinausgehenden Zugewinnausgleichsanspruchs nicht hemmen kann (vgl. Senatsurteil vom 15. August 2012 - XII ZR 86/11 - NJW 2012, 3633 Rn. 24 ff.). - BSG, 05.03.2026 - B 7 AS 15/24 R
Zum Anwendungsbereich von § 212 Absatz 1 Nummer 1 BGB (Neubeginn der Verjährung) …
Denn ebenso wie die Regel des § 199 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB, wonach die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, im Anwendungsbereich des § 212 Abs. 1 BGB nicht gilt, greift auch die Regelung über den Beginn der Verjährung aus § 50 Abs. 4 Satz 1 SGB X bei einem Neubeginn der Verjährung nicht (BSG vom 4.6.2025 - B 7 AS 17/24 R - vorgesehen für BSGE und SozR 4, RdNr 20, unter Hinweis auf BGH vom 15.8.2012 - XII ZR 86/11 - NJW 2012, 3633, 3635). - OLG Stuttgart, 13.03.2017 - 11 UF 83/16
Zugewinnausgleichsverfahren: Widerantrag eines Ehegatten auf Auskunftserteilung …
Rn. 22 Die gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs auf Zugewinnausgleich durch die Antragstellerin in unverjährter Zeit hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Verjährung des eigenen Anspruchs des Antragstellers (vgl. BGH NJW 2012, 3633 für den Fall der Verteidigung gegen eine negative Feststellungsklage über den identischen Streitgegenstand). - OLG Schleswig, 20.12.2024 - 1 U 85/22
Verjährung eines vor Abnahme des Werks entstandenen Anspruchs auf Ersatz von …
Im Falle eines Anerkenntnisses beginnt die Verjährung mit dem darauffolgenden Tag neu (BGH, Urteil vom 15.08.2012, XII ZR 86/11, Rn. 33 bei juris). - OLG Brandenburg, 14.09.2021 - 3 U 136/20
Umfang der Auskunftsrechte des Pflichtteilsberechtigten
Die Verjährungsfrist begann danach mit dem auf das Anerkenntnis folgenden Tag, § 187 Abs. 1 BGB, dem 20.01.2017, neu zu laufen (BGH NJW 1998, 2972, 2973; BGH NJW 2012, 3633 Tz. 33), und war bei Zustellung der vorliegenden Klage am 14.01.2020 mithin noch nicht abgelaufen. - BSG, 17.12.2013 - B 1 KR 71/12 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Einleitung der Prüfung von bezahlter …
In Einklang mit der Rechtsprechung des BGH (stRspr, vgl zB BGH Urteil vom 15.8.2012 - XII ZR 86/11 - NJW 2012, 3633, 3635, RdNr 36; BGHZ 182, 76 RdNr 16 mwN) ist der Begriff der "Verhandlungen" zwar weit auszulegen. - OLG Karlsruhe, 07.02.2022 - 1 U 173/20
Vergütungsansprüche aus einem Anstellungsvertrag als Vorstand einer …
Es genügt dafür darüber hinaus aber auch schon ein rein tatsächliches Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruches unzweideutig entnehmen lässt und angesichts dessen der Gläubiger darauf vertrauen darf, dass sich der Schuldner nicht auf den Ablauf der Verjährung berufen wird (vgl. BGH, Urt. v. 15.08.2012 - XII ZR 86/11, MDR 2012, 1365 Rn 29 m.w.N.).Sodann genügt jeder ernsthafte Meinungsaustausch über den Anspruch oder seine tatsächlichen Grundlagen, sofern der Schuldner dies nicht sofort ablehnt; der Bekundung von Vergleichsbereitschaft bedarf es dabei nicht (st. Rspr.; vgl. BGHZ 182, 76 ; BGH, Urt. v. 15.08.2012 - XII ZR 86/11, juris Rn 36).
- OLG Köln, 03.12.2015 - 3 U 15/15
Anrechnung von Zahlungen auf Forderungen aus verschiedenen Werk- und …
- BSG, 17.12.2013 - B 1 KR 60/12 R
Vergütung stationärer Krankenhausleistungen; Verjährung eines …
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 P 146/18
Einrede der Verjährung gegen Kostenansatz des Oberverwaltungsgerichts; Neubeginn …
- BSG, 17.12.2013 - B 1 KR 61/12 R
Vergütung stationärer Krankenhausleistungen; Verjährung eines …
- OLG Schleswig, 27.10.2021 - 9 U 7/20
Beschädigung von Glasscheiben bei Reinigungsarbeiten an einem Neubau: …
- BSG, 17.12.2013 - B 1 KR 59/12 R
Vergütung stationärer Krankenhausleistungen; Verjährung eines …
- OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 6 U 14/20
Unerlaubte Mitarbeiterabwerbung; Wettbewerbsverbot für Handelsvertreter; …
- OLG Naumburg, 16.01.2014 - 4 U 44/13
Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach Ski-Unfall: …
- OLG Rostock, 10.05.2022 - 5 U 173/19
Folgen der Erhebung einer negativen Feststellungsklage für Verjährung
- OLG Hamburg, 06.06.2019 - 6 U 160/17
Sachdienlichkeit Abstandnahme von einem Urkundenprozess in Berufungsinstanz
- OLG München, 27.04.2026 - 19 U 3262/25
Verjährung, Kaufpreisverrechnung, Gesellschaftsanteilskauf, Anspruchsfälligkeit, …
- OLG Koblenz, 02.11.2012 - 2 U 1188/11
Verjährung der Ansprüche aus einem Geschäftsbesorgungsvertrag mit …
- OLG Celle, 08.06.2021 - 10 UF 222/20
Verjährung der wechselseitigen Ansprüche von Ehegatten auf Zugewinnausgleich; …
- LG Düsseldorf, 18.01.2022 - 4c O 11/21
Negative Feststellungsklage
- OLG Braunschweig, 01.04.2022 - 8 U 96/20
Mängelansprüche wegen Bauüberwachungsfehlern verjähren in fünf Jahren!
- OLG Saarbrücken, 03.02.2021 - 2 U 15/19
Rückgabe der Mängelbürgschaft erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist!
- OLG Hamburg, 20.08.2018 - 3 U 141/17
Verfahrensfragen, Titelverstoß durch Pressemitteilung - Aufhebungsverfahren für …
- LG Ingolstadt, 20.02.2019 - 33 O 1812/17
Abgasskandal: Mängelgewährleistungsanspruch gegen den Händler
- LG Duisburg, 08.04.2025 - 6 O 295/24
Anzeigepflichtverletzung Feststellungsinteresse Mahnverfahren Monatsfrist …
- OLG Koblenz, 11.04.2016 - 5 U 1270/15
Leistung wird durch Nutzung abgenommen! Wenn auch erst nach sechs bis acht Wochen …
- OLG Braunschweig, 31.03.2022 - 8 U 96/20
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Bauherrn gegen den …
- OLG Köln, 18.03.2022 - 11 W 54/21
Sofortige Beschwerde gegen die teilweise Zurückweisung eines Antrags auf …
- LG Kiel, 20.12.2019 - 4 O 46/18
Verjährung des Anspruchs auf Schadensersatz wegen Beschädigung der Fenster durch …
- LG Münster, 13.01.2016 - 4 O 106/15
Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfall
- OLG Koblenz, 03.12.2012 - 2 U 1188/11
Verfahrensrecht - Anerkenntnis ist gegenüber dem Gläubiger zu erklären!
- LG Stuttgart, 15.01.2026 - 2 S 2/25
Anerkenntnis von Hausgeldschulden
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Rechtsprechung
| BGH, 27.07.2012 - V ZR 2/12 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Abriss eines Gebäudes bei gemeinsamer Giebelwand mit dem Nachbargebäude: Anspruch des Nachbarn auf Anbringung von Wärmedämmung und Außenputz
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 670 BGB, § 683 BGB, § 812 Abs 1 BGB, § 818 Abs 2 BGB, § 921 BGB
Abriss eines Gebäudes bei gemeinsamer Giebelwand mit dem Nachbargebäude: Anspruch des Nachbarn auf Anbringung von Wärmedämmung und Außenputz - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechte des Grundstückseigentümers nach Abriss eines von zwei aneinandergrenzenden Gebäuden mit gemeinsamer Giebelwand; Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Herstellung der Wärmedämmung und des Außenputzes
- zfir-online.de
Kostenerstattung für Wärmedämmung nach Abriss eines Gebäudes mit gemeinsamer Giebelwand
- grundeigentum-verlag.de
BGB §§ 683, 670, 812 Abs. 1, 818 Abs. 2, 921
Anspruch auf Wärmedämmung bei Abriss des Nachbargebäudes und gemeinsamer Giebelwand; Grenzwand; Kommunwand - ra.de
- rechtsportal.de
Erstattung der Kosten für die Herstellung der Wärmedämmung und des Außenputzes nach Abriss eines von zwei aneinandergrenzenden Gebäuden mit gemeinsamer Giebelwand
- datenbank.nwb.de
Abriss eines Gebäudes bei gemeinsamer Giebelwand mit dem Nachbargebäude: Anspruch des Nachbarn auf Anbringung von Wärmedämmung und Außenputz
- ibr-online
Abriss eines Nachbarhauses trotz gemeinsamer Giebelmauer möglich?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Kommunwandfreistellung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Nach Abriss eines angrenzenden Gebäudes kann ggf. Wärmedämmung der Giebelwand und Verputzung verlangt werden
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Schadensersatz, wenn der Nachbar sein Haus abreißt?
- presseportal.de (Kurzinformation)
Ungeschützte Mauer - Nach einem Abriss stand die Giebelwand des Nachbarn "nackt" da
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Anspruch auf Wärmedämmung bei Abriss des Nachbarhauses? (IMR 2013, 154)
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 29.07.2010 - 5 O 590/09
- OLG Dresden, 06.12.2011 - 9 U 1345/10
- BGH, 27.07.2012 - V ZR 2/12
Papierfundstellen
- ZfIR 2012, 802
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.11.1980 - V ZR 148/79
Beeinträchtigung der Kommunmauer durch Abriß eines angebauten Hauses
Auszug aus BGH, 27.07.2012 - V ZR 2/12
Dem widerspricht es, wenn der Abriss des Nachbarhauses die Bestands- und Funktionsfähigkeit der gemeinsamen Giebelmauer derart beeinträchtigt, dass der andere Nachbar gezwungen wird, sich durch bauliche Maßnahmen erst wieder die Nutzungsmöglichkeit zu verschaffen, die ihm die Mauer bisher bot (Senat, Urteil vom 28. November 1980 - V ZR 148/79, BGHZ 78, 379, 398 f.; Urteil vom 21. April 1989 - V ZR 248/87, NJW 1989, 2541).Rn. 9 d) Anders als die Beklagte meint, kommt es somit nicht darauf an, dass die Giebelwand als solche erhalten geblieben ist; entscheidend ist vielmehr, dass ihr durch den Abriss des angebauten Hauses der bisherige Schutz gegen Witterungseinflüsse genommen wurde und sie folglich in dem freigelegten Zustand für die Klägerin nicht mehr ausreichend als Hausabschlusswand nutzbar war (vgl. Senat, Urteil vom 28. November 1980 - V ZR 148/79, BGHZ 78, 397, 399).
Er muss jedoch diejenigen Maßnahmen treffen, die zur Verhinderung oder Beseitigung der Auswirkungen des Abrisses auf das Nutzungsinteresse des Nachbarn geboten sind (Senat, Urteil vom 28. November 1980 - V ZR 148/79, aaO;… Urteil vom 21. April 1989 - V ZR 248/87, aaO).
Bei den dafür nötigen Aufwendungen handelt es sich nicht etwa um Unterhaltungskosten im Sinne von § 922 Satz 2 BGB, die - unter der Voraussetzung fortbestehenden Miteigentums an der Wand - von beiden Nachbarn gleichmäßig zu tragen wären (Senat, Urteil vom 28. November 1980 - V ZR 148/79, aaO).
- BGH, 18.02.2011 - V ZR 137/10
Nachbarrecht: Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Anbringung einer Wärmedämmung …
Auszug aus BGH, 27.07.2012 - V ZR 2/12
Es handelt sich deshalb um eine Nachbarwand, die auch als halbscheidige Giebelmauer oder Kommunmauer bezeichnet wird, welche dazu bestimmt ist, von jedem der beiden Nachbarn in Richtung auf sein eigenes Grundstück benutzt zu werden; das hierdurch begründete Rechtsverhältnis der Nachbarn ist durch die §§ 921, 922 BGB sowie - gegebenenfalls - durch landesrechtliche Vorschriften besonders geregelt (Senat, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 137/10, NJW-RR 2011, 515, 516 Rn. 8).Dies schließt es aus, die von dem Senat entwickelten Grundsätze zu dem nachträglichen Anbau an eine vollständig auf dem Nachbargrundstück stehende Grenzwand (siehe dazu Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 137/10, NJW-RR 2011, 515 f. Rn. 6;… Urteil vom 16. April 2010 - V ZR 171/09, NJW 2010, 1808 Rn. 8) auf den hier vorliegenden Fall zu übertragen.
- BGH, 21.04.1989 - V ZR 248/87
Beeinträchtigung einer Grenzeinrichtung bei Abriß eines Hauses
Auszug aus BGH, 27.07.2012 - V ZR 2/12
Dem widerspricht es, wenn der Abriss des Nachbarhauses die Bestands- und Funktionsfähigkeit der gemeinsamen Giebelmauer derart beeinträchtigt, dass der andere Nachbar gezwungen wird, sich durch bauliche Maßnahmen erst wieder die Nutzungsmöglichkeit zu verschaffen, die ihm die Mauer bisher bot (Senat, Urteil vom 28. November 1980 - V ZR 148/79, BGHZ 78, 379, 398 f.; Urteil vom 21. April 1989 - V ZR 248/87, NJW 1989, 2541).Er muss jedoch diejenigen Maßnahmen treffen, die zur Verhinderung oder Beseitigung der Auswirkungen des Abrisses auf das Nutzungsinteresse des Nachbarn geboten sind (Senat…, Urteil vom 28. November 1980 - V ZR 148/79, aaO; Urteil vom 21. April 1989 - V ZR 248/87, aaO).
- BGH, 16.04.2010 - V ZR 171/09
Abriss eines Gebäudes entlang der Grenze benachbarter Grundstücke: Anspruch des …
Auszug aus BGH, 27.07.2012 - V ZR 2/12
Dies schließt es aus, die von dem Senat entwickelten Grundsätze zu dem nachträglichen Anbau an eine vollständig auf dem Nachbargrundstück stehende Grenzwand (…siehe dazu Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 137/10, NJW-RR 2011, 515 f. Rn. 6; Urteil vom 16. April 2010 - V ZR 171/09, NJW 2010, 1808 Rn. 8) auf den hier vorliegenden Fall zu übertragen. - BGH, 11.04.2008 - V ZR 158/07
Pflichten der Nachbarn bei gemeinsamer, nur teilweise angebauter Giebelwand
Auszug aus BGH, 27.07.2012 - V ZR 2/12
Zwar hat der Senat in diesem Sinn den Fall entschieden, dass der Teilhaber einer Giebelwand, an die (noch) nicht (vollständig) angebaut ist, die Kosten für das Anbringen einer Wärmedämmung auf dem freien Teil der Wand allein tragen muss (Urteil vom 11. April 2008 - V ZR 158/07, NJW 2008, 2032, 2033 Rn. 17).
- BGH, 20.10.2017 - V ZR 42/17
Nachbarrecht: Tatsächliche Vermutung einer Errichtung einer Grenzanlage mit dem …
Die Vorschrift will auch die Aufhebung oder Minderung des Bestimmungszwecks der Einrichtung und deren Brauchbarkeit in dem bisherigen Umfang für diesen Zweck zum Nachteil des Nachbarn verhindern (vgl. Senat, Urteil vom 27. Juli 2012 - V ZR 2/12, Grundeigentum 2012, 1309 Rn. 8). - BGH, 17.01.2014 - V ZR 292/12
Nachbarschutz in Nordrhein-Westfalen: Anspruch auf Beseitigung einer …
Das ist eine Mauer, welche von einem Grundstückseigentümer - nicht notwendig zur Hälfte - auf seinem und auf dem Nachbargrundstück errichtet wurde und dazu bestimmt ist, von jedem der beiden Nachbarn in Richtung auf sein eigenes Grundstück benutzt zu werden (siehe nur Senat, Urteil vom 27. Juli 2012 - V ZR 2/12, Grundeigentum 2012, 1309). - BGH, 22.01.2021 - V ZR 12/19
Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit …
Rn. 15 aa) Als Nachbarwand, halbscheidige Giebelmauer oder auch Kommunmauer wird eine auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze errichtete Mauer bezeichnet, an die von beiden Seiten angebaut ist und die dazu bestimmt ist, von jedem der beiden Nachbarn in Richtung auf sein eigenes Grundstück benutzt zu werden; das hierdurch begründete Rechtsverhältnis der Nachbarn ist durch die §§ 921, 922 BGB sowie durch landesrechtliche Vorschriften besonders geregelt (vgl. Senat, Urteil vom 28. November 1980 - V ZR 148/79, BGHZ 78, 397, 398;… Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 137/10, NZM 2011, 758 Rn. 8; Urteil vom 27. Juli 2012 - V ZR 2/12, GE 2012, 1309;… Urteil vom 17. Januar 2014 - V ZR 292/12, NJW-RR 2014, 973 Rn. 26).Darunter fallen nicht nur Eingriffe in die Substanz einer Grenzeinrichtung, sondern auch Handlungen, die den Bestimmungszweck der Einrichtung und ihre bisherige Brauchbarkeit für diesen Zweck zum Nachteil des Miteigentümers aufheben oder mindern; denn nach dem Schutzzweck des § 922 BGB kann jeder der Nachbarn verlangen, dass sein Recht auf ungehinderte Benutzung der Grenzeinrichtung unangetastet bleibt (vgl. Senat, Urteil vom 28. November 1980 - V ZR 148/79, BGHZ 78, 397, 398 f.; Urteil vom 21. April 1989 - V ZR 248/87, NJW 1989, 2541; Urteil vom 27. Juli 2012 - V ZR 2/12, GE 2012, 1309;… sowie zu einer Hecke Urteil vom 20. Oktober 2017 - V ZR 42/17, NZM 2018, 245 Rn. 18).
In diesem Fall hat der andere Nachbar einen Anspruch darauf, dass der Abreißende auf seine Kosten die Nutzungsmöglichkeit wiederherstellt, die die Mauer dem Nachbarn bisher bot (vgl. Senat…, Urteil vom 28. November 1980 - V ZR 148/79, aaO S. 399;… Urteil vom 21. April 1989 - V ZR 248/87, aaO; Urteil vom 16. April 2010 - V ZR 171/09, MDR 2010, 740; Urteil vom 27. Juli 2012 - V ZR 2/12, aaO).
Der Eigentümer des Grundstücks, von dem die Störung ausgeht, d.h. von dem aus die Mauer freigelegt wurde, hat dem Nachbarn durch geeignete Maßnahmen die Nutzungsmöglichkeit wieder zu verschaffen, die sie ihm bisher bot (vgl. Senat, Urteil vom 28. November 1980 - V ZR 148/79, BGHZ 78, 397, 399; Urteil vom 21. April 1989 - V ZR 248/87, NJW 1989, 2541; Urteil vom 27. Juli 2012 - V ZR 2/12, GE 2012, 1309).
Zudem hat der Senat für den Fall, dass eines von zwei an die Nachbarwand angebauten Wohnhäusern abgerissen und nicht wieder aufgebaut und die Giebelmauer dadurch zur Außenwand wird, entschieden, dass im Regelfall auch die Herstellung einer Wärmedämmung an der gemeinsamen Giebelmauer geschuldet ist (vgl. Senat, Urteil vom 27. Juli 2012 - V ZR 2/12, GE 2012, 1309).
- BGH, 14.06.2019 - V ZR 144/18
Duldungspflichten eines Grundstücks-Eigentümer hinsichtlich eines Überbaus durch …
Rn. 10 c) Wird mit dem Kläger davon ausgegangen, dass eine (teilweise) auf beiden Grundstücken stehende Nachbarwand (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 27. Juli 2012 - V ZR 2/12, GE 2012, 1309 Rn. 7) vorhanden ist, an die die Reihenhäuser in beiden Richtungen angebaut sind, fehlt es an dem Vorliegen einer Grenzwand, so dass eine Duldungspflicht nach § 10a Abs. 1 Satz 1 NachbG HE schon deshalb nicht in Betracht kommt. - OLG Düsseldorf, 05.05.2023 - 15 U 1/17
Anspruch auf Rückbau Dachgauben und Wiederherstellung früheren Dachzustands gegen …
Rn. 44 Als Nachbarwand, halbscheidige Giebelmauer oder auch Kommunmauer wird eine auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze errichtete Mauer bezeichnet, an die von beiden Seiten angebaut ist und die dazu bestimmt ist, von jedem der beiden Nachbarn in Richtung auf sein eigenes Grundstück benutzt zu werden; das dadurch begründete Rechtsverhältnis der Nachbarn ist durch die §§ 921, 922 BGB sowie - gegebenenfalls - durch landesrechtliche Vorschriften besonders geregelt (vgl. BGH, NJW 1981, 866, 867;… NJW-RR 2011, 515 Rn. 8; Urt. v. 27.07.2012 - V ZR 2/12, BeckRS 2012, 18858 Rn. 7;… NJW-RR 2014, 973 Rn. 26;… NJW-RR 2021, 401 Rn. 15;… vgl. auch MüKoBGB/Brückner, 9. Aufl., § 921 Rn. 16-19;… BeckOK BGB/Fritzsche, 65. Ed., Stand: 01.02.2023, § 921 Rn. 15 f.;… BeckOGK/Vollkommer, Stand: 01.02.2023, BGB § 921 Rn. 26).Darunter fallen nicht nur Eingriffe in die Substanz einer Grenzeinrichtung, sondern auch Handlungen, die den Bestimmungszweck der Einrichtung und ihre bisherige Brauchbarkeit für diesen Zweck zum Nachteil des Miteigentümers aufheben oder mindern; denn nach dem Schutzzweck des § 922 BGB kann jeder der Nachbarn verlangen, dass sein Recht auf ungehinderte Benutzung der Grenzeinrichtung unangetastet bleibt (vgl. BGH, NJW 1981, 866, 867; NJW 1989, 2541; BeckRS 2012, 18858 Rn. 8;… NJW-RR 2018, 528 Rn. 18;… NJW-RR 2021, 401 Rn. 25).
Wird deshalb infolge des Umbaus des Hauses bzw. dessen Dachs die gemeinsame Giebelmauer in ihrer Bestands- und Funktionsfähigkeit als Abschlusswand des Nachbargebäudes beeinträchtigt, so liegt darin eine gegen § 922 S. 3 BGB verstoßende Änderung dieser Grenzeinrichtung, wenn nicht der Eigentümer des umgebauten Hauses von vornherein diejenigen Maßnahmen trifft, die zur Verhinderung oder Beseitigung solcher Auswirkungen im Nutzungsinteresse des Nachbarn geboten sind (vgl. zum Abriss des Hauses: BGH, NJW 1981, 866, 867; NJW 1989, 2541; Urt. v. 27.07.2012 - V ZR 2/12, BeckRS 2012, 18858 Rn. 10).
- OLG Dresden, 11.04.2018 - 1 U 1135/17
Pflichten der Gemeinde beim Abriss eines Hauses im Wege der Ersatzvornahme
Das hierdurch begründete Rechtsverhältnis der Nachbarn ist durch die §§ 921, 922 BGB sowie - gegebenenfalls - durch landesrechtliche Vorschriften besonders geregelt (…BGH, Urt. v. 18.02.2011, Az.: V ZR 137/10, GE 2011, 609, Tz. 8; BGH, Urt. v. 27.07.2012, Az.: V ZR 2/12, GE 2012, 1309, Tz. 7). - LG Mönchengladbach, 12.11.2018 - 1 O 79/18
Abriss Nachbarwand Schadenersatz
Geschuldet ist folglich die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, wozu auch die Herstellung einer Wärmedämmung gehört, die vormals durch das angrenzende Nachbargebäude gewährleistet war (BGH, Urteil vom 27.07.2012 - V ZR 2/12, GE 2012, 1309).Bei den dafür nötigen Aufwendungen handelt es sich nicht etwa um Unterhaltungskosten im Sinne von § 922 S. 2 BGB, die von beiden Nachbarn gleichmäßig zu tragen wären (BGH, Urteil vom 27.07.2012 - V ZR 2/12, GE 2012, 1309).
- LG München II, 15.09.2020 - 2 S 941/20
Berufung, Rechtsanwaltskosten, Beschaffenheit, Revision, Zustimmung, Anspruch, …
Die Vorschrift will auch die Aufhebung oder Minderung des Bestimmungszwecks der Einrichtung und deren Brauchbarkeit in dem bisherigen Umfang für diesen Zweck zum Nachteil des Nachbarn verhindern (vgl. BGH ZfIR 2012, 802 = GE 2012, 1309 = BeckRS 2012, 18858 Rn. 8). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2019 - 10 B 970/19
Beseitigung eines Gebäudes auf dem Vorhabengrundstück und Nachbarschutz; Fehlende …
Rn. 14 Vgl. hierzu BGH, Urteil vom 27. Juli 2012 - V ZR 2/12 -, juris, Rn. 7 ff.; Bbg. OLG, Urteil vom 21. April 2011 - 5 U 51/09 -, juris, Rn. 34 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 6. September 2004 - 16 U 211/03 -, juris, Rn. 14; OLG Köln, Urteil vom 19. Juni 1996 - 5 U 210/95 -, juris, Rn. 4 ff.
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