Weitere Entscheidung unten: BGH, 31.07.2006

Rechtsprechung
   BGH, 22.08.2006 - 1 StR 547/05   

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https://dejure.org/2006,2351
BGH, 22.08.2006 - 1 StR 547/05 (https://dejure.org/2006,2351)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2006 - 1 StR 547/05 (https://dejure.org/2006,2351)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2006 - 1 StR 547/05 (https://dejure.org/2006,2351)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 266 StGB; § 78c Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 102 StPO; § 103 StPO
    Abrechnungsbetrug durch Ärzte (Kick-Back-Zahlungen; Irrtum bei massenhaftem Abrechnungsverfahren); Verjährungsunterbrechung durch Durchsuchungsbeschlüsse (Umfang und Anforderungen hinsichtlich des Tatverdachts in Wirtschaftsstrafverfahren; Prüfung des Vorliegens eines ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit von kassenärztlich zugelassenen Augenärzten wegen der Geltendmachung zu hoher Kosten für Behandlungen des Grauen Stars; Strafbarkeit der unrichtigen Abrechnung durch kassenärztlich zugelassene Augenärzte mangels Berücksichtigung von Vergünstigungen für ...

  • kkh.de PDF

    Betrug durch Ärzte durch umsatzbezogene Rückvergütungen (kick-backs)

  • Judicialis

    StGB § 78 Abs. 3 Nr. 4; ; StGB § 78a; ; StGB § 78c; ; StGB § 78c Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 266 Abs. 1; ; StPO § 102; ; StPO § 103; ; SGB V § 83 Abs. 1 Satz 1; ; AMG § 73; ; BGB § 177 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zweckmäßigkeit und Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss in Wirtschaftsstrafsachen; Verjährungsunterbrechung durch einen Durchsuchungsbeschluss; Prüfung von Verfahrenshindernissen in der Revision; Irrtum bei Massenerledigung [ärztlicher Abrechnungsbetrug]

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Kick-Back für Verordnung von Augenlinsen; Medizinrecht, Strafrecht

  • rpmed.de PDF (Kurzinformation)

    Abrechnungsvergehen im Spiegel der Gerichtsurteile

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Durchsuchung - Verjährung in komplexen Strafverfahren

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsicht bei sogenannten Kick-Back-Zahlungen!

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 213
  • StV 2006, 632 (Ls.)
  • wistra 2006, 421
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 165/03

    Urteil gegen Augenärzte und Arzeimittellieferanten aufgehoben

    Auszug aus BGH, 22.08.2006 - 1 StR 547/05
    Das Urteil hatte der Senat mit Beschluss vom 27. April 2004 - 1 StR 165/03 (NStZ 2004, 568) auf die Revisionen der drei Angeklagten und des früheren Mitangeklagten R. aufgehoben.

    Die jeweilige Krankenkasse kann dem Apotheker Einwendungen, die die ärztliche Verordnung betreffen, regelmäßig nicht entgegenhalten (vgl. BSGE 77, 194, 206; Senat, Beschluss vom 27. April 2004 - 1 StR 165/03 - Umdruck S. 11).

    Sollten sich von dem nunmehr zur Entscheidung berufenen Tatgericht hinsichtlich des Tatkomplexes "Augenlinsen" erneut keine Feststellungen zu konkret geschädigten Kassen treffen lassen, stellt dies keinen Mangel des Urteils dar, der dessen Bestand gefährden würde (vgl. Senat, Beschluss vom 27. April 2004 - 1 StR 165/03 - Umdruck S. 7 f.).

  • BGH, 14.06.2000 - 3 StR 94/00

    Verjährungsunterbrechung durch Anordnung der Beschuldigtenvernehmung

    Auszug aus BGH, 22.08.2006 - 1 StR 547/05
    Dementsprechend genügt es für die Darstellung der Verdachtslage, dass die Taten unter zusammenfassenden kennzeichnenden Merkmalen bestimmbar sind, falls die Maßnahme wegen einer Vielzahl von Taten im prozessualen Sinne erfolgt, deren Einzelheiten die Ermittlungen noch klären müssen (vgl. BGH NStZ 2001, 191).

    Ergibt sich dieser nicht bereits aus deren Wortlaut, ist namentlich auf den Sach- und Verfahrenszusammenhang abzustellen (vgl. BGH NStZ 2000, 427 m. Anm. Jäger wistra 2000, 227; BGH NStZ 2001, 191; wistra 2002, 57; Stree/Sternberg-Lieben aaO Rdn. 23).

    Die in den Durchsuchungsbeschlüssen genau umschriebene Begehungsweise genügt dem Bedürfnis, die von der Unterbrechung betroffenen Taten von denkbar ähnlichen oder gleichartigen Vorkommnissen, auf die sich die Verfolgung nicht bezog, zu unterscheiden (vgl. Senat, Urt. vom 17. Februar 1981 - 1 StR 546/80 - Umdruck S. 6; BGH NStZ 2001, 191).

  • BGH, 25.11.2003 - 4 StR 239/03

    Abgrenzung von Untreue und Betrug gegenüber Krankenkasse und Apotheker beim Bezug

    Auszug aus BGH, 22.08.2006 - 1 StR 547/05
    Wegen der verschiedenen Abrechnungsmodi hat das Landgericht im Ansatz zutreffend den Tatkomplex "Augenlinsen" auf eine Strafbarkeit wegen Betruges, den Tatkomplex "Medikamente" - gemäß den Grundsätzen von BGHSt 49, 17 - auf eine Strafbarkeit wegen Untreue geprüft und ist sodann auf dieser Basis zu Freispruch und Einstellung gelangt.

    Aber selbst wenn sich hier die Vertretungsmacht (vgl. BGHSt 49, 17, 19, 23 f.; BSGE aaO 200) nicht auf die Verordnung der Produkte Cellugel und Wydase als Sprechstundenbedarf bezogen hätte, hätten die Angeklagten zwar als Vertreter ohne Vertretungsmacht i.S.v. § 177 Abs. 1 BGB gehandelt.

  • BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99

    BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

    Auszug aus BGH, 22.08.2006 - 1 StR 547/05
    Der Beschluss beschreibt die Verdachtslage hinreichend und genügt verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen; er ist damit eine taugliche richterliche Untersuchungsmaßnahme i.S.v. § 78c Abs. 1 Nr. 4 StGB (vgl. BGH NStZ 2000, 427, 429; 2004, 275; Beschluss vom 25. April 2006 - 5 StR 42/06 - Umdruck S. 2).

    Ergibt sich dieser nicht bereits aus deren Wortlaut, ist namentlich auf den Sach- und Verfahrenszusammenhang abzustellen (vgl. BGH NStZ 2000, 427 m. Anm. Jäger wistra 2000, 227; BGH NStZ 2001, 191; wistra 2002, 57; Stree/Sternberg-Lieben aaO Rdn. 23).

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 22.08.2006 - 1 StR 547/05
    Das Urteil verhält sich nicht dazu, ob der Angeklagte Fehlvorstellungen bei den Mitarbeitern der Leistungsträger für möglich hielt und sich um seines finanziellen Vorteils willen hiermit abfand (vgl. BGHSt 36, 1, 9 f.; BGH NStZ 1999, 32, 34).
  • BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98

    Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug; Milderes später in Kraft

    Auszug aus BGH, 22.08.2006 - 1 StR 547/05
    Das Urteil verhält sich nicht dazu, ob der Angeklagte Fehlvorstellungen bei den Mitarbeitern der Leistungsträger für möglich hielt und sich um seines finanziellen Vorteils willen hiermit abfand (vgl. BGHSt 36, 1, 9 f.; BGH NStZ 1999, 32, 34).
  • BGH, 26.07.1972 - 2 StR 62/72

    EC-Karte I - § 266 StGB, Mißbrauchstatbestand, Vermögensfürsorgepflicht verneint

    Auszug aus BGH, 22.08.2006 - 1 StR 547/05
    Das Landgericht hat nicht bedacht, dass es jedenfalls bei dem - hier gegebenen - standardisierten, auf Massenerledigung angelegten Abrechnungsverfahren nicht erforderlich ist, dass der jeweilige Mitarbeiter hinsichtlich jeder einzelnen geltend gemachten Position die positive Vorstellung hatte, sie sei der Höhe nach berechtigt; vielmehr genügt die stillschweigende Annahme, die ihm vorliegende Abrechnung sei insgesamt "in Ordnung" (vgl. BGHSt 2, 325, 326; 24, 386, 389; Tiedemann in LK 11. Aufl. § 263 Rdn. 79, 83).
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 26/94

    Drogensubstitution mit Remedacen, pflichtwidrige Verordnung von Arzneimitteln,

    Auszug aus BGH, 22.08.2006 - 1 StR 547/05
    Die jeweilige Krankenkasse kann dem Apotheker Einwendungen, die die ärztliche Verordnung betreffen, regelmäßig nicht entgegenhalten (vgl. BSGE 77, 194, 206; Senat, Beschluss vom 27. April 2004 - 1 StR 165/03 - Umdruck S. 11).
  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 18/92

    RLV 2009 - Verlangen Sie eine Offenlegung der Fallwertberechnung

    Auszug aus BGH, 22.08.2006 - 1 StR 547/05
    Auch ist sachlogische Voraussetzung für die - den Krankenkassen regelmäßig vorbehaltene - Wirtschaftlichkeitsprüfung, dass Prüfungsgegenstand nur tatsächlich erbrachte Leistungen und angefallene Kosten sind (vgl. BSG MedR 1995, 245, 248; Herffs, Der Abrechnungsbetrug des Vertragsarztes Diss. 2002 S. 74).
  • BGH, 11.10.2004 - 5 StR 389/04

    Betruges (Tatbestandsmerkmal der Erregung eines Irrtums; Trennung der

    Auszug aus BGH, 22.08.2006 - 1 StR 547/05
    Für die Krankenkassen gilt jedenfalls, dass diese nach den Urteilsfeststellungen nicht wie der Kassenärztlichen Vereinigung nachgeordnete Zahlstellen zu beurteilen sind, die ohne eigene Prüfungskompetenz etwaige dortige Entscheidungen nur zahlungstechnisch abwickeln (zu dieser - hier nicht vorliegenden - Fallkonstellation vgl. den in der Gegenerklärung zitierten Beschluss des 5. Strafsenats vom 11. Oktober 2004 - 5 StR 389/04 (NStZ 2005, 157)).
  • BSG, 24.09.2002 - B 3 KR 2/02 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Genehmigung - Versorgungsvertrag

  • BGH, 24.04.1952 - 4 StR 854/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.02.2001 - 2 StR 458/00

    Rechtskräftiger Freispruch bewirkt Strafklageverbrauch im Sinne von Artikel 54

  • BGH, 27.05.2003 - 4 StR 142/03

    Verjährungsunterbrechung nur bei ordnungsgemäßem Durchsuchungsbefehl

  • BGH, 23.03.2000 - 4 StR 19/00

    Voraussetzungen an die Feststellung eines Irrtums (Bankmitarbeiter); Betrug;

  • BGH, 25.04.2006 - 5 StR 42/06

    Verjährungsunterbrechung (richterliche Bestätigung einer nichtrichterlichen

  • BGH, 07.11.2001 - 1 StR 375/01

    Unterbrechungswirkung einer Untersuchungshandlung (Verfahrensgegenständliche

  • BGH, 17.02.1981 - 1 StR 546/80

    Rüge hinsichtlich der ordnungsgemäßen Besetzung eines Gerichts - Ausschluss einer

  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 193/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Daher setzt ein Irrtum nicht voraus, dass tatsächlich eine Überprüfung der Abrechnungen im Einzelfall durchgeführt wurde (BGH, Urteil vom 22. August 2006 - 1 StR 547/05).

    c) Das Vorliegen eines durch die dargestellte Täuschung bei den Patienten hervorgerufenen Irrtums i.S.d. § 263 StGB - was Tatfrage ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 2006 - 1 StR 547/05 mwN) - hat die Strafkammer (wie in Fällen kollusiven Zusammenwirkens mit den Patienten, siehe oben unter 1.) ohne Rechtsfehler bejaht.

  • BGH, 19.08.2020 - 5 StR 558/19

    Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb eines

    Denn beim standardisierten, auf Massenerledigung angelegten Abrechnungsverfahren ist der Prüfungsmaßstab aufgrund des dem Vertragsarzt entgegengebrachten Vertrauens herabgesetzt (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 2006 - 1 StR 547/05, NStZ 2007, 213).
  • BGH, 16.08.2016 - 4 StR 163/16

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes gegenüber der Krankenkasse

    An der Strafbarkeit des Verhaltens des Angeklagten nach § 266 Abs. 1 StGB würde sich bei Nichtanwendung der Vertreterrechtsprechung - abgesehen davon, dass der Treubruchs- anstelle des Missbrauchstatbestands einschlägig wäre - nichts ändern (BGH, Urteil vom 22. August 2006 - 1 StR 547/05, NStZ 2007, 213, 216, juris Rn. 41).
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Rechtsprechung
   BGH, 31.07.2006 - 1 StR 70/06   

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https://dejure.org/2006,6221
BGH, 31.07.2006 - 1 StR 70/06 (https://dejure.org/2006,6221)
BGH, Entscheidung vom 31.07.2006 - 1 StR 70/06 (https://dejure.org/2006,6221)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 2006 - 1 StR 70/06 (https://dejure.org/2006,6221)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Verfallsanordnung im Strafprozess; Revisionserstreckung auf einen Mitangeklagten

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 357; ; StPO § 111i; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 830 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 73 Abs. 1; StPO § 111i
    Vorrang von Ansprüchen der Geschädigten gegenüber dem Verfall; Verlängerung eines dinglichen Arrests zugunsten des Geschädigten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 346
  • wistra 2006, 421
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03

    Betrug (Irrtumserfordernis bei "Betrug" mit Telefonkarten und 0190-Nummern);

    Auszug aus BGH, 31.07.2006 - 1 StR 70/06
    Der grundsätzliche Vorrang der zivilrechtlichen Ansprüche der im Urteil namentlich festgestellten Geschädigten greift lediglich dann nicht, wenn diese keine Ansprüche geltend machen oder darauf verzichten, dem Angeklagten also keine doppelte Inanspruchnahme droht und den Geschädigten auch keine Ersatzmöglichkeit entzogen wird (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 54, 55; BGH, Beschluss vom 31. März 2004 - 1 StR 482/03 - insoweit in NStZ 2005, 213 nicht abgedruckt).

    Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, Feststellungen darüber zu treffen, ob etwa Geschädigte auf die Geltendmachung ihrer Ansprüche verzichtet haben (zu solcher Fallgestaltung vgl. BGH NStZ-RR 2004, 54, 55; BGH, Beschluss vom 31. März 2004 - 1 StR 482/03 - insoweit in NStZ 2005, 213 nicht abgedruckt).

  • BGH, 30.10.2003 - 3 StR 276/03

    Untreue (Nichteinzahlung auf Anderkonto durch einen Rechtsanwalt; subjektiver

    Auszug aus BGH, 31.07.2006 - 1 StR 70/06
    Der grundsätzliche Vorrang der zivilrechtlichen Ansprüche der im Urteil namentlich festgestellten Geschädigten greift lediglich dann nicht, wenn diese keine Ansprüche geltend machen oder darauf verzichten, dem Angeklagten also keine doppelte Inanspruchnahme droht und den Geschädigten auch keine Ersatzmöglichkeit entzogen wird (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 54, 55; BGH, Beschluss vom 31. März 2004 - 1 StR 482/03 - insoweit in NStZ 2005, 213 nicht abgedruckt).

    Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, Feststellungen darüber zu treffen, ob etwa Geschädigte auf die Geltendmachung ihrer Ansprüche verzichtet haben (zu solcher Fallgestaltung vgl. BGH NStZ-RR 2004, 54, 55; BGH, Beschluss vom 31. März 2004 - 1 StR 482/03 - insoweit in NStZ 2005, 213 nicht abgedruckt).

  • OLG Düsseldorf, 18.05.2005 - 3 Ws 129/05

    Adhäsionsklage auf Zulassung des Rangrücktritts im Wege der Rückgewinnungshilfe ;

    Auszug aus BGH, 31.07.2006 - 1 StR 70/06
    Sollte das nicht der Fall sein, sieht § 111i StPO die Möglichkeit vor, eine etwa angeordnete Beschlagnahme zu Gunsten der Verletzten zu verlängern und diesen den Weg zu öffnen, ihre Ansprüche zivilrechtlich durchzusetzen; das wird bei sinngerechtem Verständnis der Norm auch für die Fälle dinglichen Arrests gelten (vgl. OLG Hamm StV 2003, 548; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2005, 345; KK-Nack, 5. Aufl. § 111i Rdn. 2; siehe weiter zur Rückgewinnungshilfe: § 111b Abs. 5 i.V.m. § 111b Abs. 2; § 111d StPO; BGH StV 1995, 301; NStZ 2003, 533; BGH, Beschluss vom 6. Februar 1996 - 4 StR 727/95; KK-Nack § 111b Rdn. 17 ff.).
  • OLG Hamm, 25.01.2002 - 2 Ws 312/01

    Dinglicher Arrest - Verlängerung bei § 111d StPO?

    Auszug aus BGH, 31.07.2006 - 1 StR 70/06
    Sollte das nicht der Fall sein, sieht § 111i StPO die Möglichkeit vor, eine etwa angeordnete Beschlagnahme zu Gunsten der Verletzten zu verlängern und diesen den Weg zu öffnen, ihre Ansprüche zivilrechtlich durchzusetzen; das wird bei sinngerechtem Verständnis der Norm auch für die Fälle dinglichen Arrests gelten (vgl. OLG Hamm StV 2003, 548; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2005, 345; KK-Nack, 5. Aufl. § 111i Rdn. 2; siehe weiter zur Rückgewinnungshilfe: § 111b Abs. 5 i.V.m. § 111b Abs. 2; § 111d StPO; BGH StV 1995, 301; NStZ 2003, 533; BGH, Beschluss vom 6. Februar 1996 - 4 StR 727/95; KK-Nack § 111b Rdn. 17 ff.).
  • BGH, 13.12.1994 - 4 StR 687/94

    Verfall - Anspruch des Verletzten - Aufrechterhaltung der Beschlagnahme

    Auszug aus BGH, 31.07.2006 - 1 StR 70/06
    Sollte das nicht der Fall sein, sieht § 111i StPO die Möglichkeit vor, eine etwa angeordnete Beschlagnahme zu Gunsten der Verletzten zu verlängern und diesen den Weg zu öffnen, ihre Ansprüche zivilrechtlich durchzusetzen; das wird bei sinngerechtem Verständnis der Norm auch für die Fälle dinglichen Arrests gelten (vgl. OLG Hamm StV 2003, 548; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2005, 345; KK-Nack, 5. Aufl. § 111i Rdn. 2; siehe weiter zur Rückgewinnungshilfe: § 111b Abs. 5 i.V.m. § 111b Abs. 2; § 111d StPO; BGH StV 1995, 301; NStZ 2003, 533; BGH, Beschluss vom 6. Februar 1996 - 4 StR 727/95; KK-Nack § 111b Rdn. 17 ff.).
  • BGH, 03.11.1999 - 3 StR 346/99

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe; Zäsurwirkung

    Auszug aus BGH, 31.07.2006 - 1 StR 70/06
    Der Senat hat davon abgesehen, die Verfallsanordnung - wie vom Generalbundesanwalt beantragt - lediglich in Wegfall zu bringen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 3. November 1999 - 3 StR 346/99).
  • BGH, 03.06.1997 - 4 StR 235/97

    Rechtswidrigkeit einer Verfallsanordnung bei Bestehen eines zivilrechtlichen

    Auszug aus BGH, 31.07.2006 - 1 StR 70/06
    "Gemäß § 357 StPO hat sich die Aufhebung des Urteils im Ausspruch über den Wertersatzverfall auch auf den nicht revidierenden Mitangeklagten B. zu erstrecken (BGHR StGB § 73 Gewinn 2).
  • BGH, 06.02.1996 - 4 StR 727/95

    Voraussetzungen der Anordnung des Verfalls

    Auszug aus BGH, 31.07.2006 - 1 StR 70/06
    Sollte das nicht der Fall sein, sieht § 111i StPO die Möglichkeit vor, eine etwa angeordnete Beschlagnahme zu Gunsten der Verletzten zu verlängern und diesen den Weg zu öffnen, ihre Ansprüche zivilrechtlich durchzusetzen; das wird bei sinngerechtem Verständnis der Norm auch für die Fälle dinglichen Arrests gelten (vgl. OLG Hamm StV 2003, 548; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2005, 345; KK-Nack, 5. Aufl. § 111i Rdn. 2; siehe weiter zur Rückgewinnungshilfe: § 111b Abs. 5 i.V.m. § 111b Abs. 2; § 111d StPO; BGH StV 1995, 301; NStZ 2003, 533; BGH, Beschluss vom 6. Februar 1996 - 4 StR 727/95; KK-Nack § 111b Rdn. 17 ff.).
  • OLG Hamm, 04.09.2014 - 3 Ws 253/14

    Fehlendes Vorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen

    Nach § 111b Abs. 2 und 5, § 111d StPO kann der dingliche Arrest angeordnet werden, wenn Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass der Verfall von Wertersatz oder der Verfall nur deshalb nicht angeordnet werden kann, weil Ansprüche Verletzter bestehen (vgl. zum dinglichen Arrest zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe etwa BGH, Urteile vom 20. Februar 2013 - 5 StR 306/12, BGHSt 58, 152, 157 f.; vom 19. Dezember 2012 - VIII ZR 302/11, NJW 2013, 1158 f.; Beschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 70/06, NStZ-RR 2006, 346 mwN).
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