Bürgerliches Gesetzbuch
| 2. Buch - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| 7. Abschnitt - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| 25. Titel - Unerlaubte Handlungen (§§ 823 - 853) |
(1) Sind für den aus einer unerlaubten Handlung entstehenden Schaden mehrere nebeneinander verantwortlich, so haften sie als Gesamtschuldner.
(2) Ist neben demjenigen, welcher nach den §§ 831, 832 zum Ersatze des von einem anderen verursachten Schadens verpflichtet ist, auch der andere für den Schaden verantwortlich, so ist in ihrem Verhältnisse zueinander der andere allein, im Falle des § 829 der Aufsichtspflichtige allein verpflichtet.
(3) Ist neben demjenigen, welcher nach den §§ 833 bis 838 zum Ersatze des Schadens verpflichtet ist, ein Dritter für den Schaden verantwortlich, so ist in ihrem Verhältnisse zueinander der Dritte allein verpflichtet.
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Rechtsprechung zu § 840 BGB a.F.
15 Entscheidungen zu § 840 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- OLG Brandenburg, 09.10.2002 - 1 U 7/02
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, ...
- OLG Brandenburg, 28.01.2003 - 1 U 19/99
Beweislastumkehr im Arzthaftungsprozess
- OLG Koblenz, 25.11.2003 - 12 U 714/02
Haftung bei Kfz-Unfall: Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der ...
- LG Düsseldorf, 17.10.2005 - 3 O 648/03
Voraussetzungen der Arzthaftung eines Krankenhauses und eines Chefarztes der ...
- OLG Oldenburg, 11.07.2006 - 6 U 51/06
Anspruch auf Schadensersatz und Zahlung von Schmerzensgeld wegen Beschimpfungen ...
- LG Arnsberg, 10.02.2005 - 4 O 640/03
Haftung des Arbeitgebers wegen unterlassener Sicherung eines Lastenaufzugs
- OLG Stuttgart, 09.06.2011 - 13 U 26/09
Haftung bei Verkehrsunfall: "Harmlosigkeitsgrenze" bei einer HWS-Verletzung; ...
- OLG Schleswig, 28.03.2008 - 4 U 34/07
Abgrenzung eines Befunderhebungsfehlers zum Diagnosefehler
- LG Detmold, 15.05.2003 - 9 O 265/98
Haftungsverteilung bei Kollision zwischen einem mit überhöhter Geschwindigkeit ...
Zum selben Verfahren:
- LG Detmold, 11.05.2004 - 9 O 265/98
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines ...
- LG Detmold, 11.05.2004 - 9 O 265/98