Zur nun geltenden Fassung von § 79 VVG. § 79 VVG a.F. entspricht: § 47 VVG n.F.
Versicherungsvertragsgesetz a.F.
| 2. Abschnitt - Schadensversicherung (§§ 49 - 158) |
| 1. Titel - Vorschriften für die gesamte Schadensversicherung (§§ 49 - 80) |
(1) Soweit nach den Vorschriften dieses Gesetzes die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung ist, kommt bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten in Betracht.
(2) Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen geschlossen worden ist oder eine rechtzeitige Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht tunlich war.
(3) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und bei der Schließung den Mangel des Auftrags dem Versicherer nicht angezeigt, so braucht dieser den Einwand, daß der Vertrag ohne Wissen des Versicherten geschlossen ist, nicht gegen sich gelten zu lassen.
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Rechtsprechung zu § 79 VVG a.F.
157 Entscheidungen zu § 79 VVG a.F. in unserer Datenbank:
- OLG Nürnberg, 09.07.2020 - 8 U 49/20
Wirksamkeit der Kündigung eines Krankenversicherungsvertrages
Zum selben Verfahren:
- OLG Nürnberg, 30.07.2020 - 8 U 49/20
Fristlose Kündigung Krankenversicherungsvertrages - Pflichtverletzung ...
- OLG Nürnberg, 30.07.2020 - 8 U 49/20
- OLG Saarbrücken, 05.10.2011 - 5 U 90/11
Unfallversicherungsvertrag: Voraussetzung für die Auswirkung einer ...
- LG Hannover, 15.12.2010 - 23 O 32/07
Schadensersatzanspruch der Versicherten einer Versicherung auf fremde Rechnung ...
- BGH, 08.02.2006 - IV ZR 205/04
Rechtsstellung des mitversicherten Ehepartners in der privaten ...
- LG Hannover, 18.11.2009 - 23 O 81/08
Abhandenkommen; Anfechtung; Anfechtungsberechtigung; Anfechtungserklärung; ...
- BGH, 14.07.1976 - IV ZR 235/75
- BAG, 15.09.2016 - 8 AZR 187/15
Drittschuldnerklage - Betriebshaftpflichtversicherung - Deckungsanspruch - ...
- OLG Koblenz, 12.03.2004 - 10 U 550/03
Grob fahrlässige Herbeiführung eines KFZ-Diebstahls - Leistungsfreiheit des ...
- BGH, 29.01.2003 - IV ZR 41/02
Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer; ...
Querverweise
Auf § 79 VVG a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Versicherungsvertragsgesetz
- Schadensversicherung
- Vorschriften für die gesamte Schadensversicherung
- § 80
- Unfallversicherung
- § 179