Sie sehen hier das Wassergesetz in der am 1.1.2014 außer Kraft getretenen Fassung.

Wassergesetz für Baden-Württemberg

   Zwölfter Teil - Übergangs- und Schlußbestimmungen (§§ 122 - 132)   
Gliederung
Alte Fassung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/0WasserG31122013/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ WasserG a.F. (https://dejure.org/gesetze/0WasserG31122013/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ WasserG a.F.
__paste_bez____paste_norm__ Wassergesetz für Baden-Württemberg (https://dejure.org/gesetze/0WasserG31122013/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Wassergesetz für Baden-Württemberg
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Textdarstellung

  

§ 131
Weitergeltende Rechtsvorschriften

(1) In Kraft bleiben die weitergehenden Bestimmungen anderer Gesetze und Verordnungen über die Beseitigung rechts- oder ordnungswidriger Zustände und über die Sicherung der öffentlichen Gesundheit und Reinlichkeit, die Bestimmungen über die Fischerei, über die Schiffahrt und über die forstrechtlichen Flußbaudienstbarkeiten, die Bestimmungen des Bergrechts über die Solquellen sowie die Staatsverträge.

(2) In Kraft bleiben ferner das bad. Gesetz über Wasserschutzmaßnahmen in der Rheinebene zwischen Karlsruhe und dem Wagbach (Pfinz-Saalbach-Korrektion) vom 10. Oktober 1934 (GVBl. S. 302) und das bad. Gesetz zur Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse in der Rheinebene zwischen der Kinzig und dem Sandbach (Acher-Rench-Korrektion) vom 30. März 1936 (GVBl. S. 77), soweit sich nicht aus der Einstufung von Gewässern in die erste Ordnung und aus den Vorschriften dieses Gesetzes über die Höhe des Gemeindebeitrags zum Unterhaltungs- und Ausbauaufwand des Landes für die Schutzdämme etwas anderes ergibt.

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht