Sie sehen hier die ZPO in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (vor Inkrafttreten der ZPO-Reform).
Zivilprozeßordnung
| 6. Buch - Verfahren in Familiensachen (§§ 606 - 661) |
| 1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften für Ehesachen (§§ 606 - 620g) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Zivilprozeßordnung (https://dejure.org/gesetze/0ZPO010102/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 606b ZPO a.F.
175 Entscheidungen zu § 606b ZPO a.F. in unserer Datenbank:
- BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 29/84
Verfassungswidrigkeit des § 606b Nr. 1 ZPO
- BGH, 07.04.1976 - IV ZR 70/74
Scheidung einer türkischen Ehe - Internationale Zuständigkeit eines deutschen ...
- BGH, 21.09.1983 - IVb ZR 360/81
Anwendbarkeit deutschen Rechts bei einer Ehescheidung griechischer ...
- OLG Köln, 13.02.1980 - 10 WF 112/78
- OLG Hamburg, 06.09.1985 - 2 WF 23/85
- BGH, 22.02.1984 - IVb ZR 57/82
Anerkennung eines deutschen Scheidungsurteils in der Türkei - Zuständigkeit der ...
- KG, 25.07.1979 - 3 UF 4688/78
Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts; Rückverweisung auf das ...