Zur aktuellen Fassung von § 613 ZPO.
Zivilprozeßordnung
| 6. Buch - Verfahren in Familiensachen (§§ 606 - 661) |
| 1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften für Ehesachen (§§ 606 - 620g) |
(1) 1Das Gericht soll das persönliche Erscheinen der Ehegatten anordnen und sie anhören; es kann sie als Parteien vernehmen. 2Sind gemeinschaftliche minderjährige Kinder vorhanden, hört das Gericht die Ehegatten auch zur elterlichen Sorge an und weist auf bestehende Möglichkeiten der Beratung durch die Beratungsstellen und Dienste der Träger der Jugendhilfe hin. 3Ist ein Ehegatte am Erscheinen vor dem Prozeßgericht verhindert oder hält er sich in so großer Entfernung von dessen Sitz auf, daß ihm das Erscheinen nicht zugemutet werden kann, so kann er durch einen ersuchten Richter angehört oder vernommen werden.
(2) Gegen einen zur Anhörung oder zur Vernehmung nicht erschienenen Ehegatten ist wie gegen einen im Vernehmungstermin nicht erschienenen Zeugen zu verfahren; auf Ordnungshaft darf nicht erkannt werden.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 613 ZPO a.F.
318 Entscheidungen zu § 613 ZPO a.F. in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 05.10.2026 - 2 VKl 2/23
Preiserhöhungsverlangen, Verbraucherklage, Energieversorger, Ukraine
- BGH, 13.05.2026 - IV ZB 7/25
Erbausschluss des Ehegatten trotz 20 Jahren Stillstand
- OLG Hamm, 16.04.2026 - 2 MK 1/22
Musterfeststellungssache Verbraucherzentrale Hessen e. V. gegen Stromio GmbH u. ...
- BayObLG, 28.02.2024 - 101 MK 1/20
Zwei Musterfeststellungsverfahren - Zinsanpassungsklauseln in ...
- KG, 27.03.2024 - 26 MK 1/21
Wirksamkeit der einseitigen Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse; Änderungen ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 03.06.2025 - XI ZR 45/24
Musterfeststellungsklage zur Rückzahlung von Kontoführungsentgelten
- BGH, 03.06.2025 - XI ZR 45/24
- BGH, 15.04.2025 - XI ZB 13/24
Klage gegen eine Sparkasse auf Rückzahlung von Kontoführungsgebühren: ...
- BGH, 15.04.2025 - XI ZB 14/24
Rückzahlung von Entgelten für die Führung eines Girokontos; Zurückweisung der ...
- BayObLG, 10.12.2025 - 102 MK 1/21
Musterfeststellungsklage, Vergleichsmehrwert, Zinsnachzahlung, Kündigungsrecht, ...
- OLG Köln, 17.06.2003 - 4 WF 64/03
Anhörung der Eltern zum Sorgerecht
Querverweise
Auf § 613 ZPO a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozeßordnung
- Rechtsmittel
- Beschwerde
- § 572
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Kindschaftssachen
- § 640