Zivilprozeßordnung
| 6. Buch - Verfahren in Familiensachen (§§ 606 - 661) |
| 5. Abschnitt - Verfahren in Kindschaftssachen (§§ 640 - 641i) |
(1) Die Vorschriften dieses Abschnitts sind in Kindschaftssachen mit Ausnahme der Verfahren nach § 1600e Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzuwenden; die §§ 609, 611 Abs. 2, die §§ 612, 613, 615, 616 Abs. 1 und die §§ 617, 618, 619 und 632 Abs. 4 sind entsprechend anzuwenden.
(2) Kindschaftssachen sind Verfahren, welche zum Gegenstand haben
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Rechtsprechung zu § 640 ZPO a.F.
21 Entscheidungen zu § 640 ZPO a.F. in unserer Datenbank:
- OLG Celle, 11.10.2021 - 21 WF 133/21
Anordnung der Vorführung einer Untersuchungsperson in einem Abstammungsverfahren; ...
- BayObLG, 24.10.2019 - 1 VA 107/19
Keine Zuständigkeit des Bayerischen Obersten Landesgerichts für Rechtsbehelfe ...
- BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 1.17
Kleinkind kann deutsche Staatsangehörigkeit durch Vaterschaftsanfechtung ...
- BGH, 24.03.2021 - XII ZB 364/19
Vaterschaftsanfechtung - Wann muss die Vater-Kind-Beziehung vorliegen?
- BGH, 13.06.2012 - XII ZR 77/10
Verfahren auf Nichtigerklärung einer nach italienischem Recht durch ein deutsches ...
- BGH, 02.06.2010 - XII ZB 60/09
Altverfahren auf Anfechtung der Vaterschaft: Prozesskostenhilfe für die auf ...
- OLG Koblenz, 08.11.2012 - 2 U 834/11
Stufenklage um Pflichtteilsansprüche - Abstammung eines Pflichtteilsberechtigten
- AG Sinsheim, 22.04.2010 - 21 F 282/09
Verteilung der Gerichtskosten bei gerichtlicher Feststellung der Vaterschaft
- BGH, 14.11.1973 - IV ZR 62/92
Verhältnis einer Abstammungsklage nach dem NEG zu einem klageabweisenden ...
- OLG Celle, 26.04.2010 - 15 UF 40/10
Kostenentscheidung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren in Übergangsfällen
Querverweise
Auf § 640 ZPO a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozeßordnung
- Verfahren im ersten Rechtszuge
- Verfahren vor den Landgerichten
- Urteil
- § 328
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Kindschaftssachen
- § 640c