Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
| Sechster Teil - Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften (Art. 223 - 334) |
| Titel I - Vorschriften über die Organe (Art. 223 - 309) |
| Kapitel 1 - Die Organe (Art. 223 - 287) |
| Abschnitt 5 - Der Gerichtshof der Europäischen Union (Art. 251 - 281) |
Der Gerichtshof der Europäischen Union entscheidet im Wege der Vorabentscheidung
| a) | über die Auslegung der Verträge, | |
| b) | über die Gültigkeit und die Auslegung der Handlungen der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, |
Wird eine derartige Frage einem Gericht eines Mitgliedstaats gestellt und hält dieses Gericht eine Entscheidung darüber zum Erlass seines Urteils für erforderlich, so kann es diese Frage dem Gerichtshof zur Entscheidung vorlegen.
Wird eine derartige Frage in einem schwebenden Verfahren bei einem einzelstaatlichen Gericht gestellt, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, so ist dieses Gericht zur Anrufung des Gerichtshofs verpflichtet.
Wird eine derartige Frage in einem schwebenden Verfahren, das eine inhaftierte Person betrifft, bei einem einzelstaatlichen Gericht gestellt, so entscheidet der Gerichtshof innerhalb kürzester Zeit.
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Rechtsprechung zu Art. 267 AEUV
16.062 Entscheidungen zu Art. 267 AEUV in unserer Datenbank:
- EuGH, 08.09.2026 - C-293/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinien 77/187/EWG und 2001/23/EG - ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 30.10.2025 - C-293/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Haftung eines Mitgliedstaats für Schäden, die dem ...
- Generalanwalt beim EuGH, 30.10.2025 - C-293/24
- BGH, 17.06.2026 - KZR 29/25
VISA
- EuGH, 16.07.2026 - C-523/24
Das Unionsrecht steht dem spanischen Amnestiegesetz zur Normalisierung der ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 13.11.2025 - C-523/24
Generalanwalt Spielmann ist der Ansicht, dass verschiedene Bestimmungen des ...
- Generalanwalt beim EuGH, 13.11.2025 - C-523/24
- EuGH, 16.07.2026 - C-26/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV - ...
- BVerfG, 25.06.2026 - 1 BvR 574/25
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesfinanzhofs zur ...
- OLG Frankfurt, 15.09.2026 - 9 U 76/25
Zu einem online abgeschlossenen Kaufvertrag über ein Elektrofahrzeug
- EuGH, 08.09.2026 - C-298/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Verordnung (EU) 2017/1001 - Art. 9 Abs. ...
- EuGH, 08.10.2026 - C-872/24
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Querverweise
Auf Art. 267 AEUV verweisen folgende Vorschriften:
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften
- Vorschriften über die Organe
- Die Organe
- Der Gerichtshof der Europäischen Union
- Art. 256 (ex-Artikel 225 EGV)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Wettbewerbsbeschränkungen
- Befugnisse der Kartellbehörden, Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
- Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
- § 33b (Bindungswirkung von Entscheidungen einer Wettbewerbsbehörde)
- Erwägungsgründe
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Gemeinsame Bestimmungen
- Rechtsbehelfe
- § 21 (Antrag der Aufsichtsbehörde auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Rechtswidrigkeit eines Beschlusses der Europäischen Kommission)
- Bundesdatenschutzgesetz a.F. (BDSG a.F.)
- Sondervorschriften
- § 42b (Antrag der Aufsichtsbehörde auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Rechtswidrigkeit eines Beschlusses der Europäischen Kommission)
- Gesetz über digitale Dienste (DSA)
- Umsetzung, Zusammenarbeit, Sanktionen Und Durchsetzung
- Beaufsichtigung, Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung in Bezug auf Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen
- Art. 82 (Beschränkung der Anträge auf Akteneinsicht und Zusammenarbeit mit nationalen Gerichten)
- Erwägungsgründe