Ausführungsgesetz VwGO

   Teil 1 - Gerichtsverfassung (§§ 1 - 14)   
   1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 6a)   
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Textdarstellung

  

§ 5
Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs im ersten Rechtszug

In den Fällen des § 48 Abs. 1 Satz 1 VwGO entscheidet der Verwaltungsgerichtshof im ersten Rechtszug auch über Streitigkeiten, die Besitzeinweisungen betreffen.

Rechtsprechung zu § 5 AGVwGO

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Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 5 AGVwGO:

    Wassergesetz (WasserG) 
      Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
        Hochwasserschutz
          § 65 III (Überschwemmungsgebiete (zu §§ 76 und 78 bis 78c WHG))
     
      Zuständigkeit und Verfahren
        Besondere Bestimmungen für einzelne Verfahrensarten
          § 93 (Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren (zu § 11 WHG))
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