Abgabenordnung
| Sechster Teil - Vollstreckung (§§ 249 - 346) |
| Zweiter Abschnitt - Vollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 259 - 327) |
| 3. Unterabschnitt - Vollstreckung in das bewegliche Vermögen (§§ 281 - 321) |
| I. Allgemeines (§§ 281 - 284) |
(1) Durch die Pfändung erwirbt die Körperschaft, der die Vollstreckungsbehörde angehört, ein Pfandrecht an dem gepfändeten Gegenstand.
(2) Das Pfandrecht gewährt ihr im Verhältnis zu anderen Gläubigern dieselben Rechte wie ein Pfandrecht im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs; es geht Pfand- und Vorzugsrechten vor, die im Insolvenzverfahren diesem Pfandrecht nicht gleichgestellt sind.
(3) Das durch eine frühere Pfändung begründete Pfandrecht geht demjenigen vor, das durch eine spätere Pfändung begründet wird.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 282 AO
20 Entscheidungen zu § 282 AO in unserer Datenbank:
- BSG, 04.06.2025 - B 7 AS 17/24 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht erbrachter ...
- VG Neustadt, 21.12.2022 - 4 K 213/19
Vollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss nach § 169 Abs. 1 VwGO in das ...
- FG Münster, 21.01.2020 - 11 V 3213/19
Vollstreckungsrecht - Welcher Steuergläubiger muss bei einer Pfändungs- und ...
- BGH, 24.03.2016 - IX ZR 259/13
Insolvenzverfahren: Verwertung einer zur Masse gehörenden Eigentümergrundschuld ...
- LSG Berlin, 01.06.1988 - L 9 KR 26/88
Zwangsvollstreckungsmaßnahme; Kassenpfändung; Widerspruch eines Dritten; ...
- FG Münster, 19.12.2025 - 4 V 2500/25
Eilverfahren: Auto wegen Platzangst des Schuldners unpfändbar
- FG München, 16.10.2002 - 1 K 2540/02
Kollision von strafprozessualem Schweigerecht und Mitwirkungspflichten bei ...
- BFH, 18.07.2000 - VII R 101/98
Steuergeheimnis bei Forderungspfändung
- BFH, 24.04.2024 - VII R 57/20
Auswirkung einer Fiskalerbschaft auf einen Duldungsbescheid
- BFH, 17.12.2003 - I R 1/02
Arrestanordnung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Querverweise
Auf § 282 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwVG)
- Vollstreckung von Verwaltungsakten, die zu einer Geldleistung verpflichten
- § 15 (Beitreibung)
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Bund) (VwVG)
- Vollstreckung wegen Geldforderungen
- § 5 (Anzuwendende Vollstreckungsvorschriften)