Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
Abschnitt 3 - Eigentum (§§ 903 - 1011) |
Titel 3 - Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen (§§ 929 - 984) |
Untertitel 5 - Aneignung (§§ 958 - 964) |
(1) 1Wilde Tiere sind herrenlos, solange sie sich in der Freiheit befinden. 2Wilde Tiere in Tiergärten und Fische in Teichen oder anderen geschlossenen Privatgewässern sind nicht herrenlos.
(2) Erlangt ein gefangenes wildes Tier die Freiheit wieder, so wird es herrenlos, wenn nicht der Eigentümer das Tier unverzüglich verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt.
(3) Ein gezähmtes Tier wird herrenlos, wenn es die Gewohnheit ablegt, an den ihm bestimmten Ort zurückzukehren.
Rechtsprechung zu § 960 BGB
70 Entscheidungen zu § 960 BGB in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 12.01.2024 - 19 CS 23.1599
Abschussplan, Rotwild, Anordnung der sofortigen Vollziehung, Beteiligung der ...
- BGH, 19.07.2019 - V ZR 177/17
Zu Duldungspflichten privater Waldeigentümer hinsichtlich ausgewilderter Wisente ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 19.07.2019 - V ZR 175/17
Zu Duldungspflichten privater Waldeigentümer hinsichtlich ausgewilderter Wisente ...
- LG Arnsberg, 16.10.2015 - 2 O 323/14
Eigentumsbeeinträchtigung aufgrund des "Schälens" von Buchen durch Wisente ohne ...
- LG Arnsberg, 16.10.2015 - 2 O 329/14
Ergreifen von Maßnahmen zur Verhinderung des Betretens eines Waldgrundstücks ...
- OLG Hamm, 29.05.2017 - 5 U 153/15
Öffentlich-rechtliche Rechtsfragen im Zivilprozess über die ausgewilderten ...
- OLG Hamm, 29.05.2017 - 5 U 156/15
Öfentlich-rechtliche Rechtsfragen im Zivilprozess über die ausgewilderten Wisente ...
- BGH, 19.07.2019 - V ZR 175/17
- VG Stuttgart, 16.12.2013 - 4 K 29/13
Fundtier; Ablieferung; Verwahrung
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 27.03.2015 - 1 S 570/14
Erstattungspflicht einer Gemeinde bezüglich der Kosten eines Tierschutzvereins ...
- VGH Baden-Württemberg, 27.03.2015 - 1 S 570/14
- VG Bayreuth, 14.07.2020 - B 1 K 18.645
Entfernung der Gespinstnester des Eichenprozessionsspinners
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 960 BGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Strafbarer Eigennutz
- § 292 (Jagdwilderei)