Bundesrechtsanwaltsordnung
| Zehnter Teil - Kosten in Anwaltssachen (§§ 192 - 203) |
| Dritter Abschnitt - Kosten im anwaltsgerichtlichen Verfahren und im Verfahren bei Anträgen auf anwaltsgerichtliche Entscheidung (§§ 195 - 203) |
1Im anwaltsgerichtlichen Verfahren, im Verfahren über den Antrag auf Entscheidung des Anwaltsgerichts über die Rüge (§ 74a Abs. 1) und im Verfahren über den Antrag auf Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs gegen die Androhung oder die Festsetzung eines Zwangsgelds (§ 57 Abs. 3) werden Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage 2 zu diesem Gesetz erhoben. 2Im Übrigen sind die für Kosten in Strafsachen geltenden Vorschriften des Gerichtskostengesetzes entsprechend anzuwenden.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften vom 17.01.2024
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 23.01.2024 | Zweites Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften | 17.01.2024 | |
| 31.12.2006 | Zweites Gesetz zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz) | 22.12.2006 |
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Rechtsprechung zu § 195 BRAO
31 Entscheidungen zu § 195 BRAO in unserer Datenbank:
- AGH Hessen, 11.03.2025 - 1 AGH 4/24
Verfahrenshindernis Disziplinarklageverbrauch
- AGH Brandenburg, 20.08.2024 - 1 AGH 2/24
Tätigkeitsverbot eines Rechtsanwalts bei Beratung eines anderen Mandanten in ...
- BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 77/99
Rechtmäßigkeit von Gebühren im anwaltsgerichtlichen Verfahren
- BGH, 21.01.2008 - AnwSt (B) 2/07
Übergangsregelung zu den Kosten
- AGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2025 - 2 AGH 3/25
- AGH Nordrhein-Westfalen, 10.10.2025 - 2 AGH 6/25
- AGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2011 - 1 AGH 72/10
Bemessung des Streitwerts für ein anwaltliches Klageverfahren nach § 194 Abs. 2 ...
- BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 7/70
Ehrengerichtliches Verfahren gegen Rechtsanwälte
- BGH, 29.10.2021 - AnwSt (B) 3/21
Wiederholter Verstoß eines Rechtsanwalts gegen seine anwaltlichen Pflichten, ...
- AGH Hessen, 11.03.2025 - 1 AGH 8/24
BRAO: Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung und Sachlichkeitsgebot (hier: ...
Querverweise
Auf § 195 BRAO verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts und berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte
- Berufliche Zusammenarbeit
- § 59j (Geschäftsführungsorgane; Aufsichtsorgane)
- Anlage
- Anlage 2 ((zu § 193 Satz 1 und § 195 Satz 1) Gebührenverzeichnis)