Bundesrechtsanwaltsordnung
| Zehnter Teil - Kosten in Anwaltssachen (§§ 192 - 203) |
| Dritter Abschnitt - Kosten im anwaltsgerichtlichen Verfahren und im Verfahren bei Anträgen auf anwaltsgerichtliche Entscheidung (§§ 195 - 203) |
(1) Die Kosten, die das Mitglied der Rechtsanwaltskammer in dem Verfahren vor dem Anwaltsgericht zu tragen hat, werden von dem Vorsitzenden der Kammer des Anwaltsgerichts durch Beschluß festgesetzt.
(2) 1Gegen den Festsetzungsbeschluß kann das Mitglied binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung des Beschlusses beginnt, Erinnerung einlegen. 2Über die Erinnerung entscheidet das Anwaltsgericht, dessen Vorsitzender den Beschluß erlassen hat. 3Gegen die Entscheidung des Anwaltsgerichts kann das Mitglied sofortige Beschwerde einlegen. 4Die Verfahren sind gebührenfrei. 5Kosten werden nicht erstattet.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 07.07.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2022 | Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe | 07.07.2021 | |
| 31.12.2006 | Zweites Gesetz zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz) | 22.12.2006 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 199 BRAO
15 Entscheidungen zu § 199 BRAO in unserer Datenbank:
- AGH Hessen, 11.03.2025 - 1 AGH 4/24
Verfahrenshindernis Disziplinarklageverbrauch
- AGH Nordrhein-Westfalen, 07.04.2017 - 2 AGH 16/16
Keine Kostenerstattung für Anwaltstätigkeit in eigener Sache!
- AGH Niedersachsen, 27.12.2017 - AGH 13/16
Umgehung des Gegenanwalts? Kostenquotelung bei Teilfreispruch!
- AGH Nordrhein-Westfalen, 05.12.2025 - 2 AGH 11/25
- BGH, 11.06.2012 - ARAnw 1/11
"Außerordentliche weitere Beschwerde" gegen einen Beschluss des ...
- AGH Niedersachsen, 22.11.2001 - AGH 26/01
Kostenfestsetzungsbeschluss - zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen eines ...
- AGH Nordrhein-Westfalen, 28.10.2020 - 2 AGH 11/19
- BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 7/70
Ehrengerichtliches Verfahren gegen Rechtsanwälte
- AGH Mecklenburg-Vorpommern, 25.07.2007 - AGH 6/07
Anwaltsgerichtliches Verfahren: Wiedereinsetzung wegen unvollständiger ...
- AGH Mecklenburg-Vorpommern, 25.07.2007 - AGH 6/07 II/3
Unverschuldete Versäumung der Rechtsmittelfrist im anwaltsgerichtlichen Verfahren ...
Querverweise
Auf § 199 BRAO verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts und berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte
- Berufliche Zusammenarbeit
- § 59j (Geschäftsführungsorgane; Aufsichtsorgane)
- Vollstreckung anwaltsgerichtlicher Maßnahmen und Kosten sowie Tilgung
- § 205 (Beitreibung der Kosten)