Bundesrechtsanwaltsordnung
| Zehnter Teil - Kosten in Anwaltssachen (§§ 192 - 203) |
| Dritter Abschnitt - Kosten im anwaltsgerichtlichen Verfahren und im Verfahren bei Anträgen auf anwaltsgerichtliche Entscheidung (§§ 195 - 203) |
(1) Auslagen, die weder dem Mitglied der Rechtsanwaltskammer noch einem Dritten auferlegt noch von dem Mitglied eingezogen werden können, fallen der Rechtsanwaltskammer zur Last, welcher das Mitglied angehört.
(2) 1In dem Verfahren vor dem Anwaltsgericht haftet die Rechtsanwaltskammer den Zeugen und Sachverständigen für die ihnen zustehende Entschädigung oder Vergütung in dem gleichen Umfang, in dem die Haftung der Staatskasse nach der Strafprozeßordnung begründet ist. 2Bei weiterer Entfernung des Aufenthaltsorts der geladenen Personen ist ihnen auf Antrag ein Vorschuß zu bewilligen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 07.07.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2022 | Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe | 07.07.2021 | |
| 31.12.2006 | Zweites Gesetz zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz) | 22.12.2006 |
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Rechtsprechung zu § 198 BRAO
50 Entscheidungen zu § 198 BRAO in unserer Datenbank:
- AGH Hessen, 11.03.2025 - 1 AGH 4/24
Verfahrenshindernis Disziplinarklageverbrauch
- AGH Nordrhein-Westfalen, 12.06.2026 - 2 AGH 2/26
Verfahrenseinstellung wegen erloschener Rechtsanwaltschaft; Erforderliche ...
- AGH Niedersachsen, 26.06.2017 - AGH 3/16
Mehrfachverteidigung, widerstreitende Interessen
- AGH Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - 2 AGH 9/20
- AGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.1998 - 6 EVY 11/97
- AGH Nordrhein-Westfalen, 12.04.2023 - 2 AGH 7/23
- AGH Hamburg, 16.02.2009 - I EVY 6/08
Verhängung eines Verweises gegen einen Rechtsanwalt aufgrund einer schuldhaften ...
- AGH Hessen, 11.03.2025 - 1 AGH 8/24
BRAO: Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung und Sachlichkeitsgebot (hier: ...
- BGH, 03.03.2022 - AnwSt (R) 5/21
Verwerfung der Revision als unzulässig; Verletzung anwaltlicher Berufspflichten
Zum selben Verfahren:
- AGH Brandenburg, 25.01.2021 - AGH II 1/20
Geldbuße wegen anwaltlicher Pflichtverletzung; Nicht rechtzeitige Zurücksendung ...
- AGH Brandenburg, 25.01.2021 - AGH II 1/20
Querverweise
Auf § 198 BRAO verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts und berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte
- Berufliche Zusammenarbeit
- § 59j (Geschäftsführungsorgane; Aufsichtsorgane)