Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund)
| Teil V - Besondere Verfahrensarten (§§ 63 - 78) |
| Abschnitt 1 - Förmliches Verwaltungsverfahren (§§ 63 - 71) |
(1) 1Findet das förmliche Verwaltungsverfahren vor einem Ausschuss (§ 88) statt, so hat jedes Mitglied das Recht, sachdienliche Fragen zu stellen. 2Wird eine Frage von einem Beteiligten beanstandet, so entscheidet der Ausschuss über ihre Zulässigkeit.
(2) 1Bei der Beratung und Abstimmung dürfen nur Ausschussmitglieder zugegen sein, die an der mündlichen Verhandlung teilgenommen haben. 2Ferner dürfen Personen zugegen sein, die bei der Behörde, bei der der Ausschuss gebildet ist, zur Ausbildung beschäftigt sind, soweit der Vorsitzende ihre Anwesenheit gestattet. 3Die Abstimmungsergebnisse sind festzuhalten.
(3) 1Jeder Beteiligte kann ein Mitglied des Ausschusses ablehnen, das in diesem Verwaltungsverfahren nicht tätig werden darf (§ 20) oder bei dem die Besorgnis der Befangenheit besteht (§ 21). 2Eine Ablehnung vor der mündlichen Verhandlung ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erklären. 3Die Erklärung ist unzulässig, wenn sich der Beteiligte, ohne den ihm bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen, in die mündliche Verhandlung eingelassen hat. 4Für die Entscheidung über die Ablehnung gilt § 20 Abs. 4 Satz 2 bis 4.
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Rechtsprechung zu § 71 BVwVfG
103 Entscheidungen zu § 71 BVwVfG in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 27.11.2024 - 3 Kart 231/23
Untersagung der Tätigkeit als Energielieferant von Haushaltskunden mit Erdgas ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2026 - 6 B 426/26
Beschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des hauptamtlichen ...
- VG Regensburg, 06.07.2026 - RO 5 K 25.117
Zur Frage, ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren notwendig war, ...
- OLG Rostock, 03.02.2021 - 17 Verg 7/20
Ablehnungsgesuch gegen Mitglieder der Vergabekammer
- VGH Bayern, 30.07.2025 - 8 A 24.40037
Außerkrafttreten des Planfeststellungsbeschlusses für die Erweiterung des ...
- VGH Baden-Württemberg, 20.03.2025 - 9 S 1224/23 Corona
Schulausschluss durch den vom Schüler geschädigten Schulleiter
- VG Frankfurt/Oder, 04.03.2022 - 5 K 469/21 Corona
Wasserrechtliche Bewilligung für die Wasserfassung Wasserwerk Eggersdorf
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2023 - 11 A 1/22
Berufungsverfahren gegen die Disziplinarmaßnahme der Aberkennung des Ruhegehalts ...
- VG Minden, 21.06.2022 - 1 K 2351/20
Abschiebungsverbot Ablehnung, bestandskräftige Befristung Einreise und ...
- VG Düsseldorf, 28.11.2016 - 6 K 12579/16
Anhörung Asylverfahren Durchentscheiden isoliert Anfechtungsklage ...
Querverweise
Auf § 71 BVwVfG verweisen folgende Vorschriften:
- Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund) (BVwVfG)
- Besondere Verfahrensarten
- Förmliches Verwaltungsverfahren
- § 63 (Anwendung der Vorschriften über das förmliche Verwaltungsverfahren)