Designgesetz
| Abschnitt 3 - Eintragungsverfahren (§§ 11 - 26) |
(1) 1Die Anmeldung zur Eintragung eines Designs in das Register ist beim Deutschen Patent- und Markenamt einzureichen. 2Die Anmeldung kann auch über ein Patentinformationszentrum eingereicht werden, wenn diese Stelle durch Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt dazu bestimmt ist, Designanmeldungen entgegenzunehmen.
(2) 1Die Anmeldung muss enthalten:
| 1. | einen Antrag auf Eintragung, | |
| 2. | Angaben, die es erlauben, die Identität des Anmelders festzustellen und | |
| 3. | eine zur Bekanntmachung geeignete Wiedergabe des Designs. |
2Wird ein Antrag nach § 21 Abs. 1 Satz 1 gestellt, kann die Wiedergabe durch einen flächenmäßigen Designabschnitt ersetzt werden.
(3) Die Anmeldung muss eine Angabe der Erzeugnisse enthalten, in die das Design aufgenommen oder bei denen es verwendet werden soll.
(4) Die Anmeldung muss den weiteren Anmeldungserfordernissen entsprechen, die in einer Rechtsverordnung nach § 26 bestimmt worden sind.
(5) Die Anmeldung kann zusätzlich enthalten:
| 1. | eine Beschreibung zur Erläuterung der Wiedergabe, | |
| 2. | einen Antrag auf Aufschiebung der Bildbekanntmachung nach § 21 Abs. 1 Satz 1, | |
| 3. | ein Verzeichnis mit der Warenklasse oder den Warenklassen, in die das Design einzuordnen ist, | |
| 4. | die Angabe des Entwerfers oder der Entwerfer, | |
| 5. | die Angabe eines Vertreters. |
(6) Die Angaben nach den Absätzen 3 und 5 Nummer 3 haben keinen Einfluss auf den Schutzumfang des eingetragenen Designs.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz vom 10.10.2013
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2014 | Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz | 10.10.2013 |
priorität § 16Prüfung der Anmeldung § 17Weiterbehandlung der Anmeldung § 18Eintragungs-
hindernisse § 19Führung des Registers, Eintragung und Designinformation § 20Bekanntmachung § 21Aufschiebung der Bekanntmachung § 22Einsichtnahme in das Register § 22aDatenschutz § 23Verfahrens-
vorschriften, Beschwerde und Rechtsbeschwerde § 24Verfahrenskosten-
hilfe § 25Elektronische Verfahrensführung, Verordnungs-
ermächtigung § 26Verordnungs-
ermächtigungen
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 11 DesignG
18 Entscheidungen zu § 11 DesignG in unserer Datenbank:
- OLG Hamburg, 21.12.2022 - 5 U 151/21
Schalungsbretter - Unterlassungsanspruch wegen Verletzung eines Designs für ...
- BGH, 24.03.2022 - I ZR 16/21
Schneidebrett - Auslegung eines Designs: Bestimmung des Schutzgegenstandes bei ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 17.12.2020 - 29 U 6308/19
Nichtigkeit eines aus mehreren Elementen bestehenden Designs
- OLG München, 17.12.2020 - 29 U 6308/19
- BPatG, 13.04.2018 - 30 W (pat) 803/15
Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Sportbrille" - abstrakter ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 20.12.2018 - I ZB 26/18
Sportbrille
- BPatG, 23.11.2017 - 30 W (pat) 803/15
Antrag auf Nichtigkeit des Design-Patents "Spezialbrille für Skilangläufer und ...
- BGH, 20.12.2018 - I ZB 26/18
- BGH, 20.12.2018 - I ZB 25/18
Sporthelm - Einheitlicher Schutzgegenstand im Sinne des Designgesetzes
Zum selben Verfahren:
- BPatG, 23.11.2017 - 30 W (pat) 802/15
Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Sporthelm" - zur Bestimmung ...
- BPatG, 23.11.2017 - 30 W (pat) 802/15
- BPatG, 09.06.2022 - 30 W (pat) 808/18
Designnichtigkeitssache - "Badezimmerschränke, Badmöbel" - teilweise Nichtigkeit ...
- BPatG, 26.03.2026 - 30 W (pat) 802/23