Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000
| Zu § 50a des Gesetzes (§§ 73a - 73e) |
(1) 1Der Schuldner der Vergütungen im Sinne des § 50a Abs. 1 des Gesetzes (Schuldner) hat besondere Aufzeichnungen zu führen. 2Aus den Aufzeichnungen müssen ersichtlich sein:
3Er hat in Fällen des § 50a Abs. 3 des Gesetzes die von der Bemessungsgrundlage des Steuerabzugs abgezogenen Betriebsausgaben oder Werbungskosten und die Staatsangehörigkeit des beschränkt steuerpflichtigen Gläubigers in einer für das Bundeszentralamt für Steuern nachprüfbaren Form zu dokumentieren.
(2) Bei der Veranlagung des Schuldners zur Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) und bei Außenprüfungen, die bei dem Schuldner vorgenommen werden, ist auch zu prüfen, ob die Steuern ordnungsmäßig einbehalten und abgeführt worden sind.
Fassung aufgrund des Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform vom 10.08.2009
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 18.08.2009 | Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform | 10.08.2009 | |
| 01.01.2009 | Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) | 19.12.2008 | |
| 01.01.2002 | Gesetz zur Umrechnung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge (Steuer-Euroglättungsgesetz - StEuglG) | 19.12.2000 |
pflichten, Steueraufsicht § 73eEinbehaltung, Abführung und Anmeldung der Steuer von Vergütungen im Sinne des § 50a Abs. 1 und 7 des Gesetzes (§ 50a Abs. 5 des Gesetzes)
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Rechtsprechung zu § 73d EStDV
11 Entscheidungen zu § 73d EStDV in unserer Datenbank:
- BFH, 20.12.2023 - I R 21/21
Zuständigkeit für die Außenprüfung (Steuerabzug nach § 50a EStG)
Zum selben Verfahren:
- FG Niedersachsen, 10.03.2021 - 7 K 1/21
Sachliche Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) als ...
- FG Niedersachsen, 10.03.2021 - 7 K 1/21
- FG Niedersachsen, 19.11.2021 - 7 K 169/21
Nichtigkeit von Prüfungsanordnungen zur Durchführung von ...
- OLG Köln, 13.03.2009 - 20 U 128/05
Stadt Köln muss James Conlon entschädigen
Zum selben Verfahren:
- OLG Köln, 18.05.2007 - 20 U 128/05
Arbeitgeber müssen ausländische Mitarbeiter nicht über steuerliche Nachteile ...
- OLG Köln, 18.05.2007 - 20 U 128/05
- BFH, 22.08.2007 - I R 46/02
Haftung eines im Ausland ansässigen Vergütungsschuldners gemäß § 50a Abs. 5 EStG ...
- BFH, 30.10.1973 - I R 50/71
Ausländischer Arbeitgeber - Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuer - ...
- FG Sachsen, 03.11.2011 - 6 K 1503/07
Inanspruchnahme des Vergütungsschuldners durch Nacherhebungsbescheid bei ...
- FG Sachsen, 03.11.2011 - 6 K 1507/07
Inanspruchnahme des Vergütungsschuldners durch Nacherhebungsbescheid bei ...
- FG München, 19.05.2004 - 1 V 717/03
Örtliche Zuständigkeit des Finanzamts bei ausländischen Vergütungsschuldnern; ...
Querverweise
Auf § 73d EStDV verweisen folgende Vorschriften:
- Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (EStDV)
- Zu § 51 des Gesetzes
- § 73f (Steuerabzug in den Fällen des § 50a Abs. 6 des Gesetzes)
- Schlussvorschriften
- § 84 (Anwendungsvorschriften)