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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 5 - Verfahren in Registersachen, unternehmensrechtliche Verfahren (§§ 374 - 409) |
| Abschnitt 3 - Registersachen (§§ 378 - 401) |
| Unterabschnitt 3 - Löschungs- und Auflösungsverfahren (§§ 393 - 399) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (https://dejure.org/gesetze/FamFG/__paste_norm__.html)
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§ 393Löschung einer Firma
§ 394Löschung vermögensloser Gesellschaften und Genossenschaften
§ 395Löschung unzulässiger Eintragungen
§ 396(entfallen)
§ 397Löschung nichtiger Gesellschaften und Genossenschaften
§ 398Löschung nichtiger Beschlüsse
§ 399Auflösung wegen Mangels der Satzung
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Rechtsprechung zu § 396 FamFG
3 Entscheidungen zu § 396 FamFG in unserer Datenbank:
- KG, 06.10.2021 - 22 W 63/21
Eintragung der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit
Zum selben Verfahren:
- KG, 04.10.2021 - 22 W 63/21
Beschwerde gegen die Amtslöschung einer Gesellschaft Ausdrücklicher ...
- KG, 04.10.2021 - 22 W 63/21
- OLG Köln, 03.07.2017 - 2 Wx 132/17
Eintragung einer in einem italienischen Konsulat in Deutschland geschlossenen ...
Querverweise
Auf § 396 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- 3. Registersachen
- § 88 (Löschungsverfahren, Auflösungsverfahren)