Handelsgesetzbuch
| 5. Buch - Seehandel (§§ 476 - 619) |
| 2. Abschnitt - Beförderungsverträge (§§ 481 - 552) |
| 1. Unterabschnitt - Seefrachtverträge (§§ 481 - 535) |
| 1. Titel - Stückgutfrachtvertrag (§§ 481 - 526) |
| 2. Untertitel - Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes (§§ 498 - 512) |
(1) 1Die nach den §§ 502 und 503 zu leistende Entschädigung wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 666,67 Rechnungseinheiten für das Stück oder die Einheit oder einen Betrag von 2 Rechnungseinheiten für das Kilogramm des Rohgewichts des Gutes begrenzt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. 2Wird ein Container, eine Palette oder ein sonstiges Lademittel verwendet, das zur Zusammenfassung von Frachtstücken verwendet wird, so gilt jedes Stück und jede Einheit, welche in einem Beförderungsdokument als in einem solchen Lademittel enthalten angegeben sind, als Stück oder Einheit im Sinne des Satzes 1. 3Soweit das Beförderungsdokument solche Angaben nicht enthält, gilt das Lademittel als Stück oder Einheit.
(2) Besteht das Gut aus mehreren Frachtstücken (Ladung) und sind nur einzelne Frachtstücke verloren oder beschädigt worden, so ist der Berechnung der Begrenzung nach Absatz 1
| 1. | die gesamte Ladung zu Grunde zu legen, wenn die gesamte Ladung entwertet ist, oder | |
| 2. | der entwertete Teil der Ladung zu Grunde zu legen, wenn nur ein Teil der Ladung entwertet ist. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Seehandelsrechts vom 20.04.2013
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 25.04.2013 | Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts | 20.04.2013 |
kosten § 504Haftungshöchstbetrag bei Güterschäden § 505Rechnungseinheit § 506Außervertragliche Ansprüche § 507Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen § 508Haftung der Leute und der Schiffsbesatzung § 509Ausführender Verfrachter § 510Schadensanzeige § 511Verlustvermutung § 512Abweichende Vereinbarungen
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 504 HGB
22 Entscheidungen zu § 504 HGB in unserer Datenbank:
- OLG Stuttgart, 25.08.2021 - 3 U 287/20
Haftung des Fixkostenspediteurs im grenzüberschreitender Multimodaltransport ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 27.10.2022 - I ZR 139/21
Beförderungsvertrag mit Geltung der ADSp 2017: Höchstbetrag der Haftung des ...
- OLG Stuttgart, 16.07.2021 - 3 U 287/20
Schadensersatz wegen eines Transportschadens Anspruch aus einer ...
- BGH, 27.10.2022 - I ZR 139/21
- OLG Hamburg, 02.03.2017 - 6 U 86/16
Seefrachtrecht: Pflicht eines Verfrachters zur Ausstellung eines Konnossements ...
Zum selben Verfahren:
- LG Hamburg, 19.04.2016 - 411 HKO 99/14
Verfrachterhaftung bei Untergang eines Seeschiffs: Anspruch eines Versicherers ...
- LG Hamburg, 19.04.2016 - 411 HKO 99/14
- OLG Hamburg, 13.07.2017 - 6 U 149/16
Seefrachtvertrag: Feststellungsantrag hinsichtlich der Haftung des ...
Zum selben Verfahren:
- LG Hamburg, 04.07.2016 - 417 HKO 17/16
Seefrachtvertrag: Schadensersatzanspruch bei Beschädigung einer Maschine durch ...
- LG Hamburg, 04.07.2016 - 417 HKO 17/16
- LG Hamburg, 24.02.2021 - 401 HKO 29/19
Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs im Fall einer verspäteten ...
- BGH, 01.06.2017 - I ZR 29/16
Frachtführerhaftung in der Binnenschifffahrt nach der CMNI: Erforderlichkeit der ...
- OLG Schleswig, 20.06.2025 - 10 U 10/25
Ansprüche bei Diebstahl eines Sattelaufliegers in einem Ladehafen
Querverweise
Auf § 504 HGB verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB)
- Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts
- Art. 71