Handwerksordnung
| Zweiter Teil - Berufsbildung im Handwerk (§§ 21 - 44b) |
| Vierter Abschnitt - Prüfungswesen (§§ 31 - 40a) |
(1) 1Für die Durchführung der Gesellenprüfung errichtet die Handwerkskammer Prüfungsausschüsse. 2Mehrere Handwerkskammern können bei einer von ihnen gemeinsame Prüfungsausschüsse errichten. 3Die Handwerkskammer kann Handwerksinnungen ermächtigen, Prüfungsausschüsse zu errichten, wenn die Leistungsfähigkeit der Handwerksinnung die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung sicherstellt.
(2) Werden von einer Handwerksinnung Prüfungsausschüsse errichtet, so sind sie für die Abnahme der Gesellenprüfung aller Lehrlinge (Auszubildenden) der in der Handwerksinnung vertretenen Handwerke ihres Bezirks zuständig, soweit nicht die Handwerkskammer etwas anderes bestimmt.
(3) Prüfungsausschüsse oder Prüferdelegationen nach § 35a Absatz 2 nehmen die Prüfungsleistungen ab.
(4) 1Prüfungsausschüsse oder Prüferdelegationen nach § 35a Absatz 2 können zur Bewertung einzelner, nicht mündlich zu erbringender Prüfungsleistungen gutachterliche Stellungnahmen Dritter, insbesondere berufsbildender Schulen, einholen. 2Im Rahmen der Begutachtung nach Satz 1 sind die wesentlichen Abläufe zu dokumentieren und die für die Bewertung erheblichen Tatsachen festzuhalten.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung vom 12.12.2019
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2020 | Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung | 12.12.2019 |
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Rechtsprechung zu § 33 HwO
21 Entscheidungen zu § 33 HwO in unserer Datenbank:
- VG Ansbach, 14.01.2016 - AN 2 K 14.01653
Anfechtung einer Prüfungsentscheidung
- OVG Bremen, 16.03.1993 - 1 BA 31/92
Prüfungswesen: Zuständigkeit für Gesellenprüfung, Anspruch auf ...
- VG Göttingen, 06.09.2010 - 1 A 144/10
Hörgeräteakustiker-Gesellenprüfung; örtliche Zuständigkeit; Handwerkskammer; ...
- VG Stuttgart, 01.06.2016 - 12 K 1739/16
Beklagter einer Klage gegen die Prüfungsentscheidung eines ...
- VG Düsseldorf, 25.10.2006 - 15 K 2118/05
- BVerwG, 20.07.1984 - 7 C 28.83
IHK - Widerspruch - Entscheidung - Aufsichtsbehörde - Nichtbestehen einer Prüfung ...
- VG Meiningen, 04.02.1998 - 8 K 214/96
Handwerksrecht; Handwerksrecht; Auswahl von Prüfungsaufgaben für die ...
- BVerwG, 12.09.1989 - 1 C 25.87
Rechtsbehelfsverfahren - Handwerk - Meisterprüfungsausschuss - Kostenträger
- VG Regensburg, 24.11.2011 - RN 5 K 11.379
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist aufgrund ...
- VGH Baden-Württemberg, 12.07.1994 - 14 S 1032/94
Nachträglicher Rücktritt von der Meisterprüfung