Insolvenzordnung
4. Teil - Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse (§§ 148 - 173) |
2. Abschnitt - Entscheidung über die Verwertung (§§ 156 - 164) |
(1) 1Im Berichtstermin hat der Insolvenzverwalter über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen zu berichten. 2Er hat darzulegen, ob Aussichten bestehen, das Unternehmen des Schuldners im ganzen oder in Teilen zu erhalten, welche Möglichkeiten für einen Insolvenzplan bestehen und welche Auswirkungen jeweils für die Befriedigung der Gläubiger eintreten würden.
(2) 1Dem Schuldner, dem Gläubigerausschuß, dem Betriebsrat und dem Sprecherausschuß der leitenden Angestellten ist im Berichtstermin Gelegenheit zu geben, zu dem Bericht des Verwalters Stellung zu nehmen. 2Ist der Schuldner Handels- oder Gewerbetreibender oder Landwirt, so kann auch der zuständigen amtlichen Berufsvertretung der Industrie, des Handels, des Handwerks oder der Landwirtschaft im Termin Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden.
Rechtsprechung zu § 156 InsO
130 Entscheidungen zu § 156 InsO in unserer Datenbank:
- KG, 29.11.2021 - 22 W 55/21
Beschwerdebefugnis eines Gesellschafters gegen Zurückweisung einer Anmeldung ...
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- KG, 15.11.2021 - 22 W 55/21
Bestellung zum Geschäftsführer; Zurückweisung eines Eintragungsantrags; Fehlende ...
- KG, 15.11.2021 - 22 W 55/21
- VGH Bayern, 30.06.2021 - 11 CE 20.2844
Genehmigung des Verkehrs mit Mietwagen - einstweiliger Rechtsschutz
- BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 420/12
Ordnungsgemäße Erhebung einer Kündigungsschutzklage - ordentliche ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 421/12
Ordnungsgemäße Erhebung einer Kündigungsschutzklage - ordentliche ...
- BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 421/12
- FG Hamburg, 05.06.2018 - 2 K 54/14
Einkommensteuer: Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bei angestelltem Anwalt ...
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 15.12.2011 - 2 K 412/08
Keine gewerbliche Prägung bei nur geringer gewerblicher Tätigkeit trotz ...
- OLG Frankfurt, 16.01.2020 - 5 U 154/19
Kommanditistenhaftung: Rückforderungen von Ausschüttungen durch den ...
- OLG Frankfurt, 14.05.2019 - 5 U 85/18
- LSG Schleswig-Holstein, 22.11.2019 - L 3 AL 13/17