Insolvenzordnung
12. Teil - Internationales Insolvenzrecht (§§ 335 - 358) |
2. Abschnitt - Ausländisches Insolvenzverfahren (§§ 343 - 353) |
(1) Wird durch die Verfahrenseröffnung oder durch Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach § 343 Abs. 2 oder § 344 Abs. 1 die Verfügungsbefugnis des Schuldners eingeschränkt, so hat das Insolvenzgericht auf Antrag des ausländischen Insolvenzverwalters das Grundbuchamt zu ersuchen, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die Art der Einschränkung der Verfügungsbefugnis des Schuldners in das Grundbuch einzutragen:
(2) 1Der Antrag nach Absatz 1 ist nur zulässig, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die tatsächlichen Voraussetzungen für die Anerkennung der Verfahrenseröffnung vorliegen. 2Gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts steht dem ausländischen Verwalter die sofortige Beschwerde zu. 3Für die Löschung der Eintragung gilt § 32 Abs. 3 Satz 1 entsprechend.
(3) Für die Eintragung der Verfahrenseröffnung in das Schiffsregister, das Schiffsbauregister und das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Neuregelung des Internationalen Insolvenzrechts vom 14.03.2003
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
20.03.2003 | Gesetz zur Neuregelung des Internationalen Insolvenzrechts | 14.03.2003 |
Rechtsprechung zu § 346 InsO
12 Entscheidungen zu § 346 InsO in unserer Datenbank:
- OLG Köln, 21.10.2019 - 2 Wx 271/19
Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Insolvenzvermerks
- VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 89-IV-13
- AG Duisburg, 13.01.2010 - 62 IE 1/10
Anerkennung der Befugnisse eines ausländischen Insolvenzverwalters im ...
- AG Mannheim, 07.10.2016 - 4 IE 610/14
Grenzüberschreitende Insolvenz: Örtlich zuständiges, deutsches Insolvenzgericht ...
- OLG Köln, 21.10.2019 - 2 Wx 275/19
Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Insolvenzvermerks
- OLG Köln, 21.10.2019 - 2 Wx 287/19
Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Insolvenzvermerks
- OLG Düsseldorf, 30.03.2015 - 3 Wx 56/15
Anforderungen an den Nachweis der Bewilligung durch einen ausländischen ...
- OLG Köln, 21.10.2019 - 2 Wx 271/19 Wx 275/19
Beschwerde gegen den Beschluss eines Grundbuchamts
- OLG Bamberg, 12.02.2015 - 8 W 2/15
Anerkennung der Bewilligungsbefugnis eines ausländischen Insolvenzverwalters ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Bamberg, 17.02.2015 - 8 W 2/15
Verfahren wegen Grundbuchbeschwerde
- OLG Bamberg, 17.02.2015 - 8 W 2/15
Querverweise
Auf § 346 InsO verweisen folgende Vorschriften:
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Dem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schiffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren
- § 18 (Insolvenzverfahren)