Mittelstandsförderungsgesetz

   Zweiter Teil - Fördermaßnahmen (§§ 4 - 22)   
   2. Abschnitt - Überbetriebliche Maßnahmen zur Steigerung der Leistungskraft (§§ 8 - 18)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 11
Unternehmensberatung

Das Land fördert die Beratung von Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft einschließlich der Fortbildung von Unternehmensberatern.

Querverweise

Auf § 11 MFG verweisen folgende Vorschriften:

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