Polizeigesetz
| 1. Teil - Das Recht der Polizei (§§ 1 - 58) |
| 2. Abschnitt - Maßnahmen der Polizei (§§ 3 - 54) |
| 5. Unterabschnitt - Weitere Verarbeitung der erhobenen personenbezogenen Daten in Dateien und Akten (§§ 37 - 48a) |
(1) 1Der Polizeivollzugsdienst kann personenbezogene Daten der in §§ 6 und 7 genannten Personen mit dem Inhalt polizeilicher Dateien oder Dateien, für die er eine Berechtigung zum Abruf hat, abgleichen. 2Daten anderer Personen kann der Polizeivollzugsdienst nur abgleichen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß dies zur Wahrnehmung einer bestimmten polizeilichen Aufgabe erforderlich ist. 3Der Polizeivollzugsdienst kann ferner im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung erlangte personenbezogene Daten mit dem Fahndungsbestand abgleichen. 4Für die Dauer des Datenabgleichs kann der Betroffene angehalten werden.
(2) Rechtsvorschriften über den Datenabgleich in anderen Fällen bleiben unberührt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Polizeigesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes vom 20.11.2012 (GBl. S. 625), in Kraft getreten am 29.11.2012.
dienst § 39Datenabgleich § 40Besondere Formen des Datenabgleichs § 41Allgemeine Regeln der Datenübermittlung § 42Datenübermittlung innerhalb der Polizei sowie an andere öffentliche Stellen § 43Datenübermittlung an ausländische öffentliche Stellen sowie an über- und zwischenstaatliche Stellen § 43aÜbermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgrund des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI § 43bVerarbeitung von Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union übermittelt worden sind § 43cÜbermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgrund des Ratsbeschlusses 2008/615/JI § 44Datenübermittlung an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs § 45Auskunft § 46Löschung, Sperrung und Berichtigung von Daten § 47(weggefallen) § 48Sonstige Regelungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten § 48aProjektbezogene gemeinsame Dateien mit dem Landesamt für Verfassungsschutz
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 39 PolG bis 16.01.2021
5 Entscheidungen zu § 39 PolG bis 16.01.2021 in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 160/17
Erlass eines Aufenthaltsverbots
- VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 1193/16
Aufenthaltsverbot gegenüber eines früheren Mitglieds einer gewaltbereiten ...
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 1 S 338/10
Anscheinsstörer; Personenfeststellung; Vorlage eines gültigen Ausweises; ...
Zum selben Verfahren:
- VG Freiburg, 05.02.2009 - 4 K 961/08
Polizeiliche Maßnahmen nach Feuer auf der Wilhelmstraße
- VG Freiburg, 05.02.2009 - 4 K 961/08
- LG Ulm, 08.02.1990 - II Ks 10/89