Rechtspflegergesetz
3. Abschnitt - Dem Rechtspfleger nach § 3 Nr. 3 übertragene Geschäfte (§§ 20 - 25a) |
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__paste_bez____paste_norm__ Rechtspflegergesetz (https://dejure.org/gesetze/RPflG/__paste_norm__.html)
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1In Verfahren über die Verfahrenskostenhilfe nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit werden dem Rechtspfleger die dem § 20 Absatz 1 Nummer 4 und 5 entsprechenden Geschäfte übertragen. 2§ 20 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 07.07.2021
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.08.2022 | Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe | 07.07.2021 | |
19.12.2014 | Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen sowie zur Änderung des Rechtspflegergesetzes, des Gerichts- und Notarkostengesetzes, des Altersteilzeitgesetzes und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch | 10.12.2014 | |
16.07.2014 | Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften | 08.07.2014 | |
01.09.2009 | Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) | 17.12.2008 |
§ 20Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
§ 21Festsetzungs-
verfahren § 22Gerichtliche Geschäfte in Straf- und Bußgeldverfahren § 23Verfahren vor dem Bundespatentgericht § 24Aufnahme von Erklärungen § 24aBeratungshilfe § 24bAmtshilfe § 25Sonstige Geschäfte auf dem Gebiet der Familiensachen § 25aVerfahrenskosten-
hilfe
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verfahren § 22Gerichtliche Geschäfte in Straf- und Bußgeldverfahren § 23Verfahren vor dem Bundespatentgericht § 24Aufnahme von Erklärungen § 24aBeratungshilfe § 24bAmtshilfe § 25Sonstige Geschäfte auf dem Gebiet der Familiensachen § 25aVerfahrenskosten-
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Querverweise
Auf § 25a RPflG verweisen folgende Vorschriften:
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Aufgaben und Stellung des Rechtspflegers
- § 3 (Übertragene Geschäfte)