Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
Achtes Kapitel - Pflichten (§§ 309 - 322) |
Zweiter Abschnitt - Schadensersatz bei Pflichtverletzungen (§ 321) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (https://dejure.org/gesetze/SGB_III/__paste_norm__.html)
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Wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. | eine Arbeitsbescheinigung nach § 312, eine Nebeneinkommensbescheinigung nach § 313 oder eine Insolvenzgeldbescheinigung nach § 314 nicht, nicht richtig oder nicht vollständig ausfüllt, | |
2. | eine Auskunft auf Grund der allgemeinen Auskunftspflicht Dritter nach § 315, der Auskunftspflicht bei beruflicher Aus- und Weiterbildung und bei einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 318 oder der Auskunftspflicht bei Leistung von Insolvenzgeld nach § 316 nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt, | |
3. | als Arbeitgeber seine Berechnungs-, Auszahlungs-, Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten bei Kurzarbeitergeld, Wintergeld und Leistungen zur Förderung von Transfermaßnahmen nach § 320 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 3 und 4a nicht erfüllt, | |
3a. | als Arbeitgeber Leistungen zur Förderung nach § 82 Absatz 5 Satz 3 nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und den Träger der Maßnahme weiterleitet, | |
4. | als Insolvenzverwalterin oder Insolvenzverwalter die Verpflichtung zur Errechnung und Auszahlung des Insolvenzgeldes nach § 320 Abs. 2 Satz 1 nicht erfüllt, | |
5. | als Arbeitgeber seine Pflichten nach § 320 Absatz 1a beim Qualifizierungsgeld nicht erfüllt, |
ist der Bundesagentur zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung vom 17.07.2023
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.04.2024 | Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung | 17.07.2023 | |
01.01.2021 | Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung | 20.05.2020 | |
01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 | |
01.11.2006 | Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung | 24.04.2006 |
Rechtsprechung zu § 321 SGB III
13 Entscheidungen zu § 321 SGB III in unserer Datenbank:
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2020 - L 7 AL 2/20
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2014 - L 7 SF 4/13
Rechtsweg für eine Feststellungsklage zwecks Klärung der Delikteigenschaft einer ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2016 - L 11 AL 7/13
- BSG, 21.05.2007 - B 7a AL 194/06 B
- BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 126/95 R
Aufhebung der Bewilligung und Rückforderung von Wintergeld und Schlechtwettergeld ...
- LSG Bayern, 06.12.2007 - L 8 AL 460/04
Anrechnung von Einkünften aus Nebentätigkeit bei der Gewährung von ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.01.2009 - L 7 AL 181/06
- SG Dortmund, 18.07.2002 - S 27 AL 39/01
Arbeitslosenversicherung
- SG Osnabrück, 08.01.2007 - S 12 AL 484/01
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2014 - L 11 AL 139/13