Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
| Teil 1 - Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen (§§ 1 - 89) |
| Kapitel 13 - Soziale Teilhabe (§§ 76 - 84) |
(1) 1Heilpädagogische Leistungen werden an noch nicht eingeschulte Kinder erbracht, wenn nach fachlicher Erkenntnis zu erwarten ist, dass hierdurch
| 1. | eine drohende Behinderung abgewendet oder der fortschreitende Verlauf einer Behinderung verlangsamt wird oder | |
| 2. | die Folgen einer Behinderung beseitigt oder gemildert werden können. |
2Heilpädagogische Leistungen werden immer an schwerstbehinderte und schwerstmehrfachbehinderte Kinder, die noch nicht eingeschult sind, erbracht.
(2) Heilpädagogische Leistungen umfassen alle Maßnahmen, die zur Entwicklung des Kindes und zur Entfaltung seiner Persönlichkeit beitragen, einschließlich der jeweils erforderlichen nichtärztlichen therapeutischen, psychologischen, sonderpädagogischen, psychosozialen Leistungen und der Beratung der Erziehungsberechtigten, soweit die Leistungen nicht von § 46 Absatz 1 erfasst sind.
(3) 1In Verbindung mit Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung nach § 46 Absatz 3 werden heilpädagogische Leistungen als Komplexleistung erbracht. 2Die Vorschriften der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder finden Anwendung. 3In Verbindung mit schulvorbereitenden Maßnahmen der Schulträger werden die Leistungen ebenfalls als Komplexleistung erbracht.
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Rechtsprechung zu § 79 SGB IX
23 Entscheidungen zu § 79 SGB IX in unserer Datenbank:
- VG München, 02.09.2026 - M 18 E 26.6145
Einstweilige Anordnung (teilweise Stattgabe), Anspruch auf Nachweis eines ...
- SG Karlsruhe, 27.07.2022 - S 10 SO 2576/21
Schwerbehindertenrecht - Eingliederungshilfe - heilpädagogische Frühförderung für ...
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.2026 - 12 S 715/26
Alternative; Behinderung; Kindertagespflege; Stunden; Tageseinrichtung; ...
- LAG Niedersachsen, 06.06.2025 - 17 SLa 2/25
Eingruppierung; Erzieher; Gruppe; Kindertagesstätte; Eingruppierung eines ...
- VG München, 16.07.2025 - M 18 E 25.2924
Einstweilige Anordnung (Stattgabe), Anspruch auf Nachweis eines integrativen ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2024 - L 20 SO 248/24
- VG Hannover, 17.07.2020 - 3 B 2818/20
Frühförderung; Gemeindekindervorbehalt; Integrationsplatz; integrative Betreuung; ...
- SG Lüneburg, 12.07.2024 - S 38 SO 31/24
Weiterbewilligung von kompensatorischen Assistenzleistungen
- LAG Niedersachsen, 19.11.2025 - 2 SLa 97/25
Anspruch der als Erzieherin tätigen Klägerin auf höhere Eingruppierung und ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2023 - 12 A 591/23
Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder i.R. der Jugendhilfe; ...
Querverweise
Auf § 79 SGB IX verweisen folgende Vorschriften:
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
- Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- § 46 (Früherkennung und Frühförderung)
- Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)
- Soziale Teilhabe
- § 113 (Leistungen zur Sozialen Teilhabe)