Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
Teil 1 - Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen (§§ 1 - 89) |
Kapitel 13 - Soziale Teilhabe (§§ 76 - 84) |
(1) Leistungen zur Mobilität umfassen
1. | Leistungen zur Beförderung, insbesondere durch einen Beförderungsdienst, und | |
2. | Leistungen für ein Kraftfahrzeug. |
(2) 1Leistungen nach Absatz 1 erhalten Leistungsberechtigte nach § 2, denen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf Grund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht zumutbar ist. 2Leistungen nach Absatz 1 Nummer 2 werden nur erbracht, wenn die Leistungsberechtigten das Kraftfahrzeug führen können oder gewährleistet ist, dass ein Dritter das Kraftfahrzeug für sie führt und Leistungen nach Absatz 1 Nummer 1 nicht zumutbar oder wirtschaftlich sind.
(3) 1Die Leistungen nach Absatz 1 Nummer 2 umfassen Leistungen
2Die Bemessung der Leistungen orientiert sich an der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung.
(4) Sind die Leistungsberechtigten minderjährig, umfassen die Leistungen nach Absatz 1 Nummer 2 den wegen der Behinderung erforderlichen Mehraufwand bei der Beschaffung des Kraftfahrzeugs sowie Leistungen nach Absatz 3 Nummer 2.
Rechtsprechung zu § 83 SGB IX
28 Entscheidungen zu § 83 SGB IX in unserer Datenbank:
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - L 4 KR 40/22
Gewährung eines Darlehens zur Anschaffung eines Kraftfahrzeugs Anspruch eines ...
- LSG Bayern, 25.01.2023 - L 8 SO 343/22
Sozialhilfe: Kosten für eine Eignungsuntersuchung zum Führen eines Kfz
Zum selben Verfahren:
- SG Augsburg, 15.12.2022 - S 6 SO 163/22
Leistungen, Behinderung, Kostenerstattung, Bescheid, Versorgung, ...
- SG Augsburg, 15.12.2022 - S 6 SO 163/22
- SG Frankfurt/Main, 15.03.2021 - S 20 SO 32/17
Sozialhilfe, Eingliederungshilfe, Rechtsänderung durch BTHG
- LSG Baden-Württemberg, 28.05.2020 - L 7 SO 3086/18
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2022 - L 9 SO 353/21
Anspruch auf Übernahme von Miet- und Umbaukosten für einen behindertengerechten ...
- LSG Baden-Württemberg, 30.11.2021 - L 11 R 3206/20
- BSG, 29.06.2022 - B 6 KA 3/21 R
Vertragsärztliche Versorgung - psychiatrische Institutsambulanz - Erreichbarkeit ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2021 - L 21 U 209/18
Anspruch des unfallgeschädigten Versicherten auf Hilfe zur Beschaffung eines ...
- BSG, 08.08.2019 - B 3 KR 21/18 R
Anspruch auf Versorgung mit einem Elektrorollstuhl als Hilfsmittel der ...
Querverweise
Auf § 83 SGB IX verweisen folgende Vorschriften:
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
- Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)
- Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)
- Straf-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
- § 241 (Übergangsregelung)