Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
| Siebtes Kapitel - Hilfe zur Pflege (§§ 61 - 66a) |
(1) 1Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. 2Pflegebedürftige Personen im Sinne des Satzes 1 können körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen.
(2) Maßgeblich für die Beurteilung der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten sind die folgenden Bereiche mit folgenden Kriterien:
Vorschrift eingefügt durch das Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz) vom 23.12.2016
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2017 | Drittes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz) | 23.12.2016 |
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Rechtsprechung zu § 61a SGB XII
66 Entscheidungen zu § 61a SGB XII in unserer Datenbank:
- LSG Schleswig-Holstein, 01.11.2023 - L 9 SO 38/20
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - zusätzliche Betreuung und ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 28.05.2025 - B 8 SO 2/24 R
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Leistungen der zusätzlichen ...
- BSG, 28.05.2025 - B 8 SO 2/24 R
- LSG Baden-Württemberg, 19.09.2024 - L 7 SO 2479/23
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Einsetzen - Kenntnis des Sozialhilfeträgers vom ...
- LSG Baden-Württemberg, 11.12.2023 - L 7 SO 3406/22
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Einkommenseinsatz - ...
- LSG Baden-Württemberg, 14.06.2023 - L 2 SO 142/23
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Vermögenseinsatz - Wohnungsrecht - Veräußerung ...
- LSG Baden-Württemberg, 14.07.2021 - L 2 SO 2254/19
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Pflegegeld - eigene ...
- BSG, 30.10.2025 - B 8 SO 12/24 R
Handelt es sich im Hinblick auf den Beginn der Ausschlussfrist nach § 111 Satz 1 ...
- BSG, 12.03.2026 - B 8 SO 6/25 R
Zur Höhe eines Anspruchs auf häusliche Pflegehilfe nach § 64b SGB XII für die ...
Zum selben Verfahren:
- SG Heilbronn, 07.06.2022 - S 2 SO 236/21
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Vermögenseinsatz - ...
Querverweise
Auf § 61a SGB XII verweisen folgende Vorschriften:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
- Leistungen der Sozialhilfe
- Grundsätze der Leistungen
- § 8 (Leistungen)
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Einschränkung von Leistungsberechtigung und -umfang
- § 39 (Vermutung der Bedarfsdeckung)
- Hilfe zur Pflege
- § 61 (Leistungsberechtigte)
- Einsatz des Einkommens und des Vermögens
- Verpflichtungen anderer
- § 94 (Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen)
- Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe
- Sachliche und örtliche Zuständigkeit
- § 97 (Sachliche Zuständigkeit)
- Statistik
- Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel
- § 121 (Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel)
- Gewerbesteuergesetz (GewStG)
- Allgemeines
- § 3 (Befreiungen)