Sozialgerichtsgesetz
| Zweiter Teil - Verfahren (§§ 60 - 201) |
| Erster Abschnitt - Gemeinsame Verfahrensvorschriften (§§ 60 - 142a) |
| Fünfter Unterabschnitt - Urteile und Beschlüsse (§§ 123 - 142) |
(1) 1Das Urteil ergeht im Namen des Volkes. 2Es wird grundsätzlich in dem Termin verkündet, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird. 3Ausnahmsweise kann das Urteil in einem sofort anzuberaumenden Termin, der nicht über zwei Wochen hinaus angesetzt werden soll, verkündet werden. 4Eine Ladung der Beteiligten ist nicht erforderlich. 5Der Vorsitzende kann den Beteiligten, ihren Bevollmächtigten und Beiständen gestatten, an der Urteilsverkündung per Bild- und Tonübertragung teilzunehmen.
(2) 1Das Urteil wird durch Verlesen der Urteilsformel verkündet. 2Bei der Verkündung soll der wesentliche Inhalt der Entscheidungsgründe mitgeteilt werden, wenn Beteiligte anwesend sind.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vom 15.07.2024
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 19.07.2024 | Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten | 15.07.2024 |
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Rechtsprechung zu § 132 SGG
234 Entscheidungen zu § 132 SGG in unserer Datenbank:
- BSG, 18.12.2023 - B 1 KR 83/22 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die ...
- BSG, 18.01.2023 - B 1 KR 102/21 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2025 - L 15 U 452/23
Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall: Reichen Schmerzen ohne Befund aus?
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2025 - L 15 SB 171/25
Auch ein im "Schneckentempo" erstelltes Gutachten ist verwertbar!
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2025 - L 15 U 63/21
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2020 - L 7 AS 535/19
- BSG, 25.09.2024 - B 2 U 52/23 B
Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde
- BSG, 12.10.2023 - B 12 BA 30/22 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - ...
- BSG, 14.02.2018 - B 1 KR 92/17 B
Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2017 - L 17 U 592/17
Anerkennung einer Berufskrankheit nach BKV Nr. 1102 und 1302
§ 132 SGG in Nachschlagewerken
- § 132 SGG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Im Namen des Volkes
Querverweise
Auf § 132 SGG verweisen folgende Vorschriften:
- Sozialgerichtsgesetz (SGG)
- Verfahren
- Gemeinsame Verfahrensvorschriften
- Urteile und Beschlüsse
- § 142