Straßenverkehrsgesetz

   I. - Verkehrsvorschriften (§§ 1 - 6g)   
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Textdarstellung

  

§ 1c
Evaluierung

1Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird die Anwendung der Regelungen in Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juni 2017 (BGBl. I S. 1648) nach Ablauf des Jahres 2019 auf wissenschaftlicher Grundlage evaluieren. 2Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag über die Ergebnisse der Evaluierung.

Vorschrift eingefügt durch das Achte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 16.06.2017 (BGBl. I S. 1648), in Kraft getreten am 21.06.2017 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
21.06.2017
Änderung
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Änderung
Achtes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes16.06.2017BGBl. I S. 1648
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