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Straßenverkehrsgesetz

   I. - Verkehrsvorschriften (§§ 1 - 6g)   
Gliederung
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§ 6d
Auskunft und Prüfung

(1) Die mit der Herstellung, dem Vertrieb oder der Ausgabe von Kennzeichen befassten Personen haben den zuständigen Behörden oder den von ihnen beauftragten Personen über die Beachtung der in § 6b Abs. 1 bis 3 bezeichneten Pflichten die erforderlichen Auskünfte unverzüglich zu erteilen.

(2) Die mit der Herstellung, dem Vertrieb oder der Ausgabe von Kennzeichenvorprodukten im Sinne des § 6c befassten Personen haben den zuständigen Behörden oder den von ihnen beauftragten Personen über die Beachtung der in § 6b Abs. 1 und 3 bezeichneten Pflichten die erforderlichen Auskünfte unverzüglich zu erteilen.

(3) Die von der zuständigen Behörde beauftragten Personen dürfen im Rahmen der Absätze 1 und 2 Grundstücke, Geschäftsräume, Betriebsräume und Transportmittel der Auskunftspflichtigen während der Betriebs- oder Geschäftszeit zum Zwecke der Prüfung und Besichtigung betreten.

§ 1Zulassung § 1aKraftfahrzeuge mit automatisierter Fahrfunktion § 1bRechte und Pflichten des Fahrzeugführers bei Nutzung automatisierter Fahrfunktionen § 1cEvaluierung § 1dKraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen § 1eBetrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion; Widerspruch und Anfechtungsklage § 1fPflichten der Beteiligten beim Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion § 1gDatenverarbeitung § 1hNachträgliche Aktivierung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen § 1iErprobung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen § 1jVerordnungs-
ermächtigung
§ 1kAusnahmen § 1lEvaluierung § 2Fahrerlaubnis und Führerschein § 2aFahrerlaubnis auf Probe § 2bAufbauseminar bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit § 2cUnterrichtung der Fahrerlaubnis-
behörden durch das Kraftfahrt-
Bundesamt
§ 3Entziehung der Fahrerlaubnis § 4Fahreignungs-
Bewertungssystem
§ 4aFahreignungsseminar § 4bEvaluierung § 4cVerbot der Täuschung über den Beteiligten an einem Verkehrsverstoß § 5Verlust von Dokumenten und Kennzeichen § 5a(weggefallen) § 5bUnterhaltung der Verkehrszeichen § 6Verordnungs-
ermächtigungen
§ 6aGebühren § 6bHerstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen § 6cHerstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen-
vorprodukten
§ 6dAuskunft und Prüfung § 6eFühren von Kraftfahrzeugen in Begleitung § 6fEntgelte für Begutachtungsstellen für Fahreignung § 6gInternetbasierte Zulassungsverfahren bei Kraftfahrzeugen
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