Straßenverkehrsgesetz
V. - Fahrzeugregister (§§ 31 - 47) |
(1) Die Fahrzeugregister werden geführt zur Speicherung von Daten
(2) Die Fahrzeugregister werden außerdem geführt zur Speicherung von Daten für die Erteilung von Auskünften, um
1. | Personen in ihrer Eigenschaft als Halter von Fahrzeugen, | |
2. | Fahrzeuge eines Halters oder | |
3. | Fahrzeugdaten |
festzustellen oder zu bestimmen.
(3) 1Das Zentrale Fahrzeugregister wird außerdem geführt zur Verwendung und Übermittlung der nach § 33 Absatz 1 gespeicherten Daten, um im Einzelfall Halter von Fahrzeugen zu informieren über fahrzeugbezogene Maßnahmen,
1. | die für ihre Fahrzeuge in Betracht kommen und | |
2. | die dem Schutz der Verkehrssicherheit, der Gesundheit von Personen oder der Umwelt dienen. |
2Fahrzeugbezogene Maßnahmen können insbesondere auf die Verbesserung von Fahrzeugeigenschaften, insbesondere auf die Verbesserung des Abgasverhaltens, des Geräuschverhaltens, des Kraftstoffverbrauchs oder des Fahrverhaltens abzielen.
Fassung aufgrund des Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften vom 21.11.2023
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
25.11.2023 | Drittes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften | 21.11.2023 | |
28.07.2021 | Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften | 12.07.2021 | |
21.06.2017 | Achtes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes | 16.06.2017 | |
12.06.2015 | Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen | 08.06.2015 |
ermächtigungen, Ausführungs-
vorschriften
Rechtsprechung zu § 32 StVG
59 Entscheidungen zu § 32 StVG in unserer Datenbank:
- VG Augsburg, 14.07.2015 - Au 3 K 15.348
Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten; örtliches Fahrzeugregister; ...
- VG Düsseldorf, 28.11.2014 - 6 K 5643/13
Versicherungsschutz; Kraftfahrzeugstilllegung ; Gebühren; Gebührenschuld; ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2022 - 8 B 691/22
Fahrtenbuch; Fahrzeughalter; Anhörung; Ermittlungsdefizit; Unmöglichkeit der ...
- OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2017 - 4 MB 56/17
Weitergabe von Fahrzeugdaten mit unzulässiger Abschalteinrichtung ist zulässig
- AG Tübingen, 03.04.2020 - 16 OWi 713/20
Zumutbarer Ermittlungsaufwand für die Verwaltungsbehörde bei einem Parkverstoß; ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2020 - 3 M 15/20
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die unter ...
- VGH Baden-Württemberg, 04.07.2017 - 10 S 745/17
Zulassung eines Kfz auf Kommanditgesellschaft
- OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2017 - 4 MB 60/17
Übermittlung von Fahrzeugdaten vom KBA an örtliche Zulassungsbehörde
- VG Stuttgart, 12.07.2019 - 17 K 3012/18
- AG Tübingen, 27.03.2020 - 16 OWi 788/20
Unverhältnismäßigkeit der Ermittlung eines Fahrzeugführers im Ausland nach ...
Querverweise
Auf § 32 StVG verweisen folgende Vorschriften:
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- V. - Fahrzeugregister
- VIa. - Datenverarbeitung
- § 63d (Informationen an die Halter)