Hier: UVP-Gesetz in der vor dem 29.07.2017 geltenden Fassung.
Zur neuen Fassung von § 10 UVPG.

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

   Teil 2 - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) (§§ 3a - 14)   
   Abschnitt 2 - Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung (§§ 5 - 14)   
Gliederung
Alte Fassung
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__paste_bez____paste_norm__ UVPG a.F. (https://dejure.org/gesetze/UVPG_a.F./__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ UVPG a.F.
__paste_bez____paste_norm__ Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (https://dejure.org/gesetze/UVPG_a.F./__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
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§ 10
Geheimhaltung und Datenschutz

Die Rechtsvorschriften über Geheimhaltung und Datenschutz bleiben unberührt.

Rechtsprechung zu § 10 UVPG a.F.

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