Zur neuen Fassung von § 13 UVPG.
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
| Teil 2 - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) (§§ 3a - 14) |
| Abschnitt 2 - Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung (§§ 5 - 14) |
(1) 1Vorbescheid und erste Teilgenehmigung oder entsprechende erste Teilzulassungen dürfen nur nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt werden. 2Die Umweltverträglichkeitsprüfung hat sich in diesen Fällen vorläufig auf die nach dem jeweiligen Planungsstand erkennbaren Umweltauswirkungen des Gesamtvorhabens und abschließend auf die Umweltauswirkungen zu erstrecken, die Gegenstand von Vorbescheid oder Teilzulassung sind. 3Diesem Umfang der Umweltverträglichkeitsprüfung ist bei der Unterrichtung über voraussichtlich beizubringende Unterlagen nach § 5 und bei den Unterlagen nach § 6 Rechnung zu tragen.
(2) 1Bei weiteren Teilgenehmigungen oder entsprechenden Teilzulassungen soll die Prüfung der Umweltverträglichkeit auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen des Vorhabens beschränkt werden. 2Absatz 1 gilt entsprechend.
beteiligung § 9bGrenzüberschreitende Behörden-
und Öffentlichkeits-
beteiligung bei ausländischen Vorhaben § 10Geheimhaltung und Datenschutz § 11Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen § 12Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung § 13Vorbescheid und Teilzulassungen § 14Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden
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Rechtsprechung zu § 13 UVPG a.F.
38 Entscheidungen zu § 13 UVPG a.F. in unserer Datenbank:
- VG Koblenz, 19.05.2017 - 4 K 1362/16
Genehmigung für drei Windenergieanlagen bei Birkenfeld aufgehoben
- OVG Niedersachsen, 08.05.2012 - 12 KS 5/10
Wirksamkeit eines Teilgenehmigungsbescheids über Errichtungsarbeiten für eine ...
- VG Minden, 06.03.2015 - 11 K 1268/13
Voraussetzungen für die Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung einer ...
- VG Minden, 22.10.2014 - 11 K 3865/13
Vorbescheid für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen
- VG Minden, 01.03.2017 - 11 K 2917/15
Nachbarklage gegen die mmissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und ...
- VG Minden, 01.03.2017 - 11 K 2864/15
- VG Minden, 11.03.2015 - 11 K 3061/13
Klagen der Nachbarn und des NABU gegen Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf ...
- VG Minden, 11.03.2015 - 11 K 3062/13
Klagen der Nachbarn und des NABU gegen Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf ...
- VG Minden, 11.03.2015 - 11 K 3063/13
Klagen der Nachbarn und des NABU gegen Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf ...
Querverweise
Auf § 13 UVPG a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
- Besondere Verfahrensvorschriften für die Umweltprüfungen
- § 18 (Bergrechtliche Verfahren)