Zur neuen Fassung von § 11 UVPG.
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
| Teil 2 - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) (§§ 3a - 14) |
| Abschnitt 2 - Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung (§§ 5 - 14) |
1Die zuständige Behörde erarbeitet auf der Grundlage der Unterlagen nach § 6, der behördlichen Stellungnahmen nach den §§ 7 und 8 sowie der Äußerungen der betroffenen Öffentlichkeit nach den §§ 9 und 9a eine zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen des Vorhabens sowie der Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, vermindert oder ausgeglichen werden, einschließlich der Ersatzmaßnahmen bei nicht ausgleichbaren, aber vorrangigen Eingriffen in Natur und Landschaft. 2Die Ergebnisse eigener Ermittlungen sind einzubeziehen. 3Die zusammenfassende Darstellung ist möglichst innerhalb eines Monats nach Abschluss der Erörterung im Beteiligungsverfahren nach § 9 Abs. 1 Satz 3 zu erarbeiten. 4Die zusammenfassende Darstellung kann in der Begründung der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens erfolgen. 5Die Begründung enthält erforderlichenfalls die Darstellung der Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Fassung aufgrund des Gesetzes über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz) vom 09.12.2006
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 15.12.2006 | Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz) | 09.12.2006 |
beteiligung § 9bGrenzüberschreitende Behörden-
und Öffentlichkeits-
beteiligung bei ausländischen Vorhaben § 10Geheimhaltung und Datenschutz § 11Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen § 12Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung § 13Vorbescheid und Teilzulassungen § 14Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden
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Rechtsprechung zu § 11 UVPG a.F.
124 Entscheidungen zu § 11 UVPG a.F. in unserer Datenbank:
- VG Osnabrück, 04.11.2015 - 3 A 88/14
Alternativenermittlung; Artenschutzrechtliche Einwendungen; Aussetzung ...
- OVG Hamburg, 24.08.2016 - 2 Bs 113/16
Folgeunterkunft am Björnsonweg darf bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens ...
Zum selben Verfahren:
- VG Hamburg, 06.04.2016 - 7 E 1486/16
Gerichtliche Zwischenverfügung zum Schutz einer umweltverfahrensrechtlichen ...
- VG Hamburg, 06.04.2016 - 7 E 1486/16
- OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 7/15
Abfall; Abfalldeponie; Abwägung; Alternativenprüfung; Ausgleichsmaßnahme; ...
- BVerwG, 11.08.2016 - 7 A 1.15
Verbandsklage; Präklusion; Bundeswasserstraße; Weservertiefung; ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 11.07.2013 - 7 A 20.11
Weservertiefung: Klage des BUND erörtert
- BVerwG, 11.07.2013 - 7 A 20.11
- BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16
Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos
- VGH Baden-Württemberg, 14.02.2017 - 5 S 2122/16
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs in ...
- OVG Schleswig-Holstein, 11.12.2001 - 1 K 14/99
Unzumutbare Lärm- und Schadstoffbelastungen; Recht auf körperliche ...
- VG Minden, 06.03.2015 - 11 K 1268/13
Voraussetzungen für die Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung einer ...
Querverweise
Auf § 11 UVPG a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
- Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
- Besondere Verfahrensvorschriften für die Umweltprüfungen
- § 18 (Bergrechtliche Verfahren)
- Schlussvorschriften
- § 24 (Verwaltungsvorschriften)